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Konsequenz Nach Blitzer In 30Er Zone?


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Hallo, ich habe nun seit 1,5 Jahren meinen Führerschein (derzeit also noch Probezeit) und fahre seit derselben Zeit mit dem Auto täglich zur Arbeit. Vor etwa einem Jahr wurde ich mit dem Auto meiner Eltern mit 11 kmh zu schnell geblitzt - 15 bezahlt und die Sache war erledigt. Bußgeldbescheid wurde aber meinem Vater zugeschickt, nicht mir als Fahrer, da der Wagen ja auf ihn angemeldet ist.

Nun habe ich aber seit langer Zeit mein eigenen Wagen und wurde heute von einem mobilen Blitzer in einer 30er Zone mit etwa ~35/40 statt den erlaubten 30 km h geblitzt. Meint ihr, dass es nun wieder bei einem Bußgeld von etwa 15 bleibt, weil es ja der erste Verstoß für mich als HALTER ist? Der Bußgeldbescheid wird somit ja direkt mir zugesendet und nicht an meinen Vater.

Normalerweise halte ich mich immer an Geschwindigkeiten, da ich auf den Führerschein angewiesen bin. Aber nun ist's nunmal in der Hektik am frühen Morgen passiert. Es ist ja nun auch kein Drama in dem Sinne, da ich nicht mal über 10 kmh zu schnell liegen dürfte. Es geht mir nur darum, ob ich jetzt dennoch mit einem Aufbauseminar rechnen muss, weil ich vorher schon einmal wie berichtet in dem Auto meines Vaters geblitzt wurde oder ob es bei dem besagten Bußgeld bleibt. Denn man sagt ja, dass der Lappen weg ist, wenn man 2x einen B-Verstoß innerhalb der Probezeit begonnen hat. Das habe ich in dem Sinne ja, fraglich ist eben, ob der erste Verstoß in sofern auf mein Konto gegangen ist oder nicht.

 

Danke Euch! :-)

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Willkommen im Radarforum

11 kmh zu schnell geblitzt - 15 bezahlt

Das müssten damals 25€ gewesen sein. Auch im aktuellen Fall sollte nun ein Verwarngeldangebot verschickt werden. Wer das Verwarngeldangebot bezahlt und wer der Fahrer ist, ist der Behörde egal. Daher ist auch mit keinem Aufbauseminar zu rechnen.

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Denn man sagt ja, dass der Lappen weg ist, wenn man 2x einen B-Verstoß innerhalb der Probezeit begonnen hat. Das habe ich in dem Sinne ja, fraglich ist eben, ob der erste Verstoß in sofern auf mein Konto gegangen ist oder nicht.

Danke Euch! :-)

Wer das gesagt hat hat null Ahnung und wer das glaubt hat im Theorieunterricht nicht aufgepasst...

 

1. A-Verstoß >> Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre

2. A-Verstoß >> Einladung zu einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung

3. A-Verstoß >> FE-Entzug.

 

Also, nächstes Mal in der Theorie besser aufpassen...

 

Ach ja,ein A-Verstoß ist soviel "wert" wie zwei B-Verstöße...

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Hallo,

 

scheinbar gehst du davon aus, dass geringe Tempoverstöße B-Verstöße wären, das ist nicht der Fall. Ein Überschreitung bis einschließlich 20km/h ist weder A noch B-Verstoß, eine Überschreitung ab 21km/h ist ein A-Verstoß.

Auch ist bei zwei B-Verstößen kein "Lappen" weg, ist quasi zu werten wie ein A-Verstoß, siehe Q-Treiberin.

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in einer 30er Zone mit etwa ~35/40 statt den erlaubten 30 km h geblitzt.

Das ist kein probezeitrelevanter Verstoß! Das ist quasi "garnichts". Wenn das Verwarngeldangebot dazu kommt, dann überweise einfach das Geld. Wie @BamBam schon schrieb: Bei Verstößen dieser Höhe wollen die das nur Geld haben und alles ist gut.

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in einer 30er Zone mit etwa ~35/40 statt den erlaubten 30 km h geblitzt.

 

Das ist kein probezeitrelevanter Verstoß! Das ist quasi "garnichts". Wenn das Verwarngeldangebot dazu kommt, dann überweise einfach das Geld. Wie @BamBam schon schrieb: Bei Verstößen dieser Höhe wollen die das nur Geld haben und alles ist gut.
Danke dir!

Laut folgender Aussage begehe ich also mit unter 10 kmh zu schnell weder einen A- noch einen B-Verstoß, da meine Strafe unter 40 sein wird. Bedeutet, dass ich eigentlich außer dem Bußgeld nichts zu befürchten habe. Bedeutet auch, wenn ich diese Zeilen richtig deute, dass man diese Verstöße, die unter 40 Bußgeld liegen, rein theoretisch unbegrenzt begehen kann.

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Theoretisch, ja.

Praktisch werden dein Budget oder ein aufmerksamer Sachbearbeiter mit einer MPU-Auflage dem unbeschränkten Treiben Grenzen setzen.

B-Verstöße kannst du im Bußgeldkatalog finden, beispielsweise Telefonieren mit Handy, TÜV mehr als 8 Monate überzogen, abgefahrene Reifen....

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Theoretisch, ja.

Praktisch werden dein Budget oder ein aufmerksamer Sachbearbeiter mit einer MPU-Auflage dem unbeschränkten Treiben Grenzen setzen.

B-Verstöße kannst du im Bußgeldkatalog finden, beispielsweise Telefonieren mit Handy, TÜV mehr als 8 Monate überzogen, abgefahrene Reifen....

 

Da muss ich leider einen auf Biber machen: Quelle?

 

Bei den automatisierten und vor allem durch die unterschiedlichsten automatisierten Abzockbehörden + Sachbearbeiter, ist es aber praktisch ja schon mal ohnehin nicht möglich.

 

 

@Traude: Bettelbrief(e) zahlen und fertig

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@munIX089 : Werde mir aber nicht zu sehr zum Biber, sonst schreib ich nicht mehr mit dir :D

Wenn du Dr. Google bemühst findest du einige Fälle, in welchen eine MPU Anordnung aufgrund hoher Anzahl von Parkverstößen erfolgte. Somit wäre gleiches bei "unendlich vielen" geringen Tempoverstößen denkbar.

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wolle63, on 10 Feb 2016 - 17:30, said:

///Klugscheißmodus an///

Alles unter 40 EUs ist auch kein Bußgeld, sondern lediglich ein Verwarngeld. ;)

///Klugscheißmodus aus///

 

Grüße

Wolle

Wurde vor knapp zwei Jahren schon angehoben.

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