Jump to content

Neuer Einseitensensor Es X


Recommended Posts

Servus,

 

sehe gerade dass ESO einen völlig neuen Einseitensensor ES X entwickelt hat, wird auch als ES7.0 bezeichnet.

Hat jetzt zusätzlich zu den 5 Sensoren einen Laser, einen eigenen Akku und arbeitet vollständig kabellos nur mit Funk / Wlan. ;-)

 

Ist in der Schweiz bereits durch Metas zugelassen!

 

https://youtu.be/FhrO-bOpGZY

 

https://youtu.be/OOResfEoXNc

 

Schönen Gruß!

Andi

  • Like 1
Link to post
Share on other sites
  • Replies 129
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

Top Posters In This Topic

Popular Posts

Freispruchurteil AG Schleiden vom 02.09.2022, Az.: 13 OWi-304 Js 802/22-179/22: https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/7473.htm Hierzu eine eine aktuelle Mitteilung von VUT-Verkeh

Da braucht es keinen Admin, wir Mods reichen... und zur Zeit finde ich nichts was tatsächlich moderiernötig wäre... hier ist der Ton nun mal etwas rauher...

@sobbel: Großes Kino "Horror-Rohmeßdatenshow für meßgläubige Cops" ! Auf über 20 Seiten eine per Rohmessdaten nachgewiesene Murksmessung von zu schnellen LED-Scheinwerfern in RLP: https://vut-ver

Ja, wurde Mitte des Jahres vorgestellt. Es waren auch einige aus dem Forum zur Vorstellung der Geräte. Der Laser zur Entfernungsmessung.

Interessant sind auch die implementierten Filter, welche Probleme mit Sonnenlicht mindern sollen.

 

Beste Grüße

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Mit praktischen Griff dran zum wegtragen. Man darf doch keinen Schrott einfach so in de Landschaft rumstehen lassen. Als Ordnung liebender Bürger sammelt man das ein und führt es dem Recycling zu. Wenn das Personal so versteckt ums Eck steht und sein Equipment nicht beachtet - selbst schuld :)

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Bis auf die fehlenden Kabel hat sich da ja nicht viel getan, sofern man die Dinger nicht bedienen muss.

 

Sofern man die gerichtliche Verwertung ausblendet würde ich immer noch zur XV 3 und mit ein wenige Abstand zur PSS raten.

Der ES ist eher etwas für breite Straßen mit guten Versteckmöglichkeiten, da er den Nachteil der Erkennbarkeit durch die Messung auf Standorthöhe hat.

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Man darf doch keinen Schrott einfach so in de Landschaft rumstehen lassen. Als Ordnung liebender Bürger sammelt man das ein und führt es dem Recycling zu.

Sprach's und wundert sich, warum am nächsten Tag sein in der Landschaft rumstehendes Auto fort ist.

 

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Mit praktischen Griff dran zum wegtragen. Man darf doch keinen Schrott einfach so in de Landschaft rumstehen lassen. Als Ordnung liebender Bürger sammelt man das ein und führt es dem Recycling zu. Wenn das Personal so versteckt ums Eck steht und sein Equipment nicht beachtet - selbst schuld :)

Könnte auch sein, daß Du dabei plötzlich auf dem Boden liegst und die Arme auf den Rücken gedreht bekommst. :nunja: Die Anlage ist alarmgesichert und Dein Ansinnen bliebe dem Meßpersonal nicht verborgen. ;)

Link to post
Share on other sites

Wenn ich an die letzte Kontrolle denke die ich fotografiert habe, da ist der Mann abgegangen wie ein Zäpfle :mecker2: als ihm sagte das ich die Messstelle fotografiere, und die wirklich hübsche Dame von der Polizeibehörde hat sich nicht aus dem Auto getraut. Wäre die Anlage wirklich außerhalb des Autos gewesen, ich glaube nicht das da der Übeltäter verfolgt würde. Was auch vernünftig wäre, Gauner suchen und fangen ist Job der :cop01:

 

MfG.

 

hartmut

  • Like 1
Link to post
Share on other sites
  • 1 year later...
  • 3 months later...

So so, die Prüfbescheinigung ist da...

Aber was prüft die PTB denn da: Ihre Messtellen sind am Rand vom Gelände und an der Autobahn Richtung Wolfsburg, beide Strassen fast in Nord-Süd Ausrichtung.

Damit ist der Fall einer Blendung druch reflektierte Sonne dummerweise gar nicht darstellbar. Wenn die nämlich genau quer zur Fahrtrichtung steht kann je nach Fahrzeug (Kontur vom Blech) die reflektierte Sonne massiv merh Licht in den Sensor bringen als erwartet. Ist dann eine leicht schräge scharfe Kante im Blech (z.B. beim BMW E90) lang genug UND das Gerät ein bischen schief (aber noch innerhalb der Zulassung!), Bingo gibt es massiv falsche Messwerte, die zumindest der ES 3.0 nicht verworfen hat.

('Ein Peak genügt', Aussage des eso Entwicklungsleiters bei der Verhandlung am AG Meissen im Jahr 2014).

 

Wie schon gesagt: Der PTB kann das an ihren Messstellen gar nicht auffallen, da Sonne quer zur Fahrbahn nur wenig und dann auch nur mit Position knapp über Horizont ansteht. Auch gehe ich mal davon aus dass die Geräte hier möglichst exakt ausgerichtet werden mit der Wasserwaage.

Frage ins Forum: Kennt jemand die Bedienungsanleitung, steht da was drin zum Thema Sonne direkt von hinten kommend am Fahrzeug zum Gerät reflektiert?

 

Der Einfachheit halber könnte man ja in dem Zeitfenster mal für paar Minuten die Messung unterbrechen um solche Fehler zu vermeiden.

Ich habe mir das Datenblatt der verwendeten Differential-Photodioden mal angesehen: Wenn auf nur 10% der Fläche die 10fache Lichtstärke eintrifft, kommt bei der Elektronik dahinter genau dasselbe Signal an wie z.B. bei grossflächig grauem Fahrzeugblech, die Elektronik kann das nicht unterscheiden. Mit passender Blechgeometrie am Fahrzeug passiert dann dasselbe wie der Stufenprofilfehler der klassichen Lichtschranke. Aus real 80km/h können da schon mal vermeintliche 120km/h werden. Die Fahrzeugfront wird mit 80 richtig gemessen, bei Auslöseschwelle 85 aber noch kein Foto gemacht. Dann kommt die Stelle mit der Sonnenspiegelung, ping, 120km/h mit ausreichend grossem Signalpegel, Foto wird gemacht.

Hat der Fahrer Glück und das passiert gleich beim Vorderrad, Ist das Auto noch VOR der Fotolinie: statt 3m bei 120km/h ist es ja nur 2m bei 80km/h gefahren. Ich jedenfalls wundere mich nicht mehr bei Fahrzeugen VOR der Fotolinie. Das ist technisch logisch klar und nachvollziehbar erklärbar.

Pech hat nur der Fahrer bei dem die Reflektion erst an der Tür erfolgt: Mit 1,5m zur Fahrzeugfront kommt das Foto also mit 50cm Überschreitung der Fotolinie.

Je nach Fehlwinkel des Geräts gibt es einen verschieden grossen Fehler. Auch muss es in der Höhe passend eingestellt sein dass der Falz im Blech sich am Rand des erfassten Bereichs befindet.

Als mir das passierte wusste ich nichts von der Technik, die Richterin war nicht interessiert an einer Aufklärung (klar, alles Ausreden schon bekannt...). Zugang zu den Sensordaten ist mir verweigeert worden (war in Bayern, da gilt die Obrigkeit noch was).

Und so kommt jemand mit ansonsten NULL Punkten in Flensburg plötzlich zu einem Fahrverbot und für mich subjektiv viel schlimmer der Verweigerung des Begleiterstatus für die eigenen Kinder (BF17).

Inzwischen weiß ich was da passiert ist, aber die Behörde hat die Sensordaten alle schon gelöscht, Wiederaufnahme somit faktisch nicht möglich.

Wenn jemand Zugang zu einem ES 3.0 hat wäre es mal nett hier die Konstellation nachzustellen (dürfte in Norddeutschland allerdings aus den genannten Gründen schwierig werden), müsste schon im Süden sein um die Mittagszeit. Ein Fehlwinkel von 1-2 Grad in Längsrichtung reicht, Gerätehöhe auf ca 70cm. Strasse in Ost-West Ausrichtung, Gerät von Süden her messend (die Sonne im Rücken)

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

@reinholdein: Leidiges Thema. Spätestens nach dem aufgedeckten Skandal "vorauseilender Schatten" bei O. Kahn in Oberbayern hätte die PTB ihre Zulassungsprüfungen für "optische" Geschwindigkeitsmeßgeräte in Abhängigkeit vom Sonnenstand, Fahrzeugfronten, Leitplankenkonstellation, etc. durchführen müssen.

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

Der vorauseilende Schatten ist kein Skandal, er wird in der Bedienungsanleitung erwähnt und ist somit ein Bestandteil des standardisierten Messverfahrens.

 

OLG Zweibrücken Senat für Bußgeldsachen
Entscheidungsdatum: 15.04.2013
Aktenzeichen: 1 SsBs 14/12, 1 Ss Bs 14/12

Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Urteilsfeststellungen bei einem Freispruch; Verwertbarkeit eines Messergebnisses bei mangelnder Kenntnis der Funktionsweise des Geschwindigkeitsmessgeräts

http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&doc.id=JURE130009555&doc.part=L

9

"In seltenen Fällen kann die vordere Position durch Lichteffekte (z.B. vorauslaufende Schatten o. Ä.) abweichen. Diese Effekte haben keine Auswirkung auf den Geschwindigkeitsmesswert. Eine sichere Auswertung kann trotzdem erfolgen, wenn anhand der Fahrtrichtungssymbolik, der Position bezüglich der Fotolinie und des gemessenen Abstands eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Dies ist auf jeden Fall gegeben, wenn nur ein Fahrzeug in Frage kommt.“

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Ihre Messtellen sind am Rand vom Gelände und an der Autobahn Richtung Wolfsburg, beide Strassen fast in Nord-Süd Ausrichtung.

Klingt interessant. Woher hast Du die Info, daß die PTB die Geräte dort und nur dort prüft?

 

Ich habe mir das Datenblatt der verwendeten Differential-Photodioden mal angesehen: (...)

Klingt auch interessant. Anscheinend sieht die PTB das anders. Mal davon ausgehend, dort arbeiten nicht nur Amateure: welche Qualifikation hast Du, um das besser als die dort beurteilen zu können?

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

... hätte die PTB ihre Zulassungsprüfungen für "optische" Geschwindigkeitsmeßgeräte in Abhängigkeit vom Sonnenstand, Fahrzeugfronten, Leitplankenkonstellation, etc. durchführen müssen.

Da hast du ja wieder richtig was rausgehauen.

Sind deine Flatulenzen denn jetzt weg?

 

 

welche Qualifikation hast Du, um das besser als die dort beurteilen zu können?

Würd mich auch interessieren

 

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Es soll kein Geheimnis sein: Ich gehöre noch zu den Leuten mit einem Diplom, Studium in den 80ern. Abschluss Informatik mit Nebenfach (eigentlich 50% der Zeit) Elektrotechnik. Meine Generation hat auch noch selbst zum Lötkolben gegriffen und Datenblätter auf Papier gelesen. Ich habe mich auch einige Jahre beruflich mit Videotechnik beschäftigt, Kamerasysteme mit automatischer Detektion ('Zaunkameras'). Danach seit inzwischen 20 Jahren in der Autobranche tätig.

Ich kenne also die Physik beider Beteiligten.

Mangels Zugang zum Gerät habe ich alle verfügbaren Infos zusammengesucht und dann eine Simulation des physikalischen Verhaltens gemacht, ein gängiges Verfahren. Basis war ein Foto des Fahrzeugs. Über den Messfleck wurde jeweils ein Integral der Grauwerte gebildet, anschliessend die Differenz. Das mit entsprechend verschobenem Messfleck wiederholt ergibt dann eine Signalkurve wie sie auch ein Gutachter aus den Rohdaten Rohdaten extrahieren würde.

Dieses wird jetzt wiederholt, aber mit den erhöhten Grauwerten an den Stellen wo die Sonne reflektiert wird. Bei einem Foto wäre dieser Fleck nur in einem kleinen Bereich des Fotos zu sehen. Da sich aber das Auto am Sensor vorbeibewegt wird die Sonne über grössere Bereiche refelektiert, dort wo die Winkel des Blechs passen zum aktuellen Sonnenstand.

Die dadurch erzeugten Rohdaten (sehen eigentlich normal aus!) werden anschliessend per Kreuzkorrelation Sensor1+2 und Sensor2+3 weiterverarbeitet. Dabei ergibt sich eine Kurve mit dem Maximum an der ermitteltene Geschwindigkeit. In meinen Simulation habe ich das so skaliert dass bei der realen Geschwindigkeit dieses Maximum sich in der Kurvenmitte befinden würde. Für die Ermittlung der Rohdaten wurden Perl-Skripte benutzt, die Korrelation mit SciLab ausgeführt. Jeder der sich ausreichend mit Software auskennt, kann das nachvollziehen. Das Datenblatt der BPX48 Differential-Fotodiode kann man bei Osram frei runterladen.

Im Anhang sind zwei Dateien: Die Allgemeine Schilderung und als zweites ein Feld der einzelnen Korrelationswerte. Laut Literatur ist die Schwelle bei 0,8 angesetzt, was ich auch angesetzt habe.

Zur PTB:

Auf deren Internet-Präsenz sind Fotos der zwei Messtellen am Gelände und and der Autobahn zu finden. Ich habe mir die Mühe gemacht diese in google maps zu suchen, und dann bei sonnenverlauf.de die Positionen der Sonne dort zu ermitteln. Mehr als 20 Grad über Horizont geht nicht wenn quer zur Fahrbahn. Hier im Raum München sind über 40 Grad drin.

Beim BMW 3er (E9) am Blechfalz sind ca. 40 Grad nötig, was im Juli der Fall war,Der Blitzer war genau um die Uhrzeit wo die Sonne quer zur Fahrtrichtung stand.

Leider ist das Hochlade-Limit bei 100k, ich muss die Dateien weiter zerschneiden um sie hier hochladen zu können, folgen morgen, heute geht's nicht mehr.

Grüsse, Reinhold

Link to post
Share on other sites

Da sich aber das Auto am Sensor vorbeibewegt wird die Sonne über grössere Bereiche refelektiert, dort wo die Winkel des Blechs passen zum aktuellen Sonnenstand.

Die dadurch erzeugten Rohdaten (sehen eigentlich normal aus!) werden anschliessend per Kreuzkorrelation Sensor1+2 und Sensor2+3 weiterverarbeitet.

 

Jo. Super. Und genau diese Kreuzkorrelationsfehlfotoauslösung finden nur dann statt, wenn da in Gegenrichtung ein Fahrzeug fährt, dem dann der Messwert des Reflektors fälschlicher Weise zugewiesen wird. Keiner der Messbeamten hat genug Eier dieses Problem bei Messungen ohne Gegenverkehr kundzutun. Sollte es da, bei den massenhaften messreihendurchforstungen von Messserien von Gutachtern/RA, nicht solche Belege von Fehlauslösungen von Reflektoren geben? Beim Radar gibt es ja Fälle von Fahrzeugen die 2 mal ausglöst wurden...einmals als Reflektor und als Original.

Link to post
Share on other sites

@reinholdein: :cool: , die ins Fettnäpfchen getretenen @sobbel&biber suchen gerade ein Kinnladenhochdrückwerkzeug :whistling: .

 

@biber: In der Abt. Verkehrsüberwachungsgeräte der PTB gibt es sicherlich rührselig arbeitende, kompetente Mitarbeiter. Die PTB ist jedoch eine Behörde und hat damit die üblichen Grundsatzprobleme, wie z. B. Beamtenmentalität, "Fachidioten" ohne Big-picture-Kompetenz, Betriebsblindheit, kein Wettbewerb, keine Anziehungskraft für die besten Akademiker, usw.

 

@sobbel: Ich habe keine Verdauungsprobleme mit verklärten Sichtweisen von Zirkelschlußteilnehmer.

 

@bambam: ES 3.0 gibt schon ein paar Jährchen früher und es gab Updates in der Bedienungsanleitung:

https://www.ptb.de/s/melodi/index?zertifikatsnr=&sort=Veroeffdatum&hersteller=&sprache=deutsch&zeilenanzahl=10&stichwort=0041&zertifikatsart=&sort_dir=desc&geraetetyp=

Desweiteren gab es in der Meßreihe mit O. Kahn mehrere Falschmessungen. Es gibt Artikel darüber, meine ich auch verlinkt zu haben, ich such es jetzt nicht wieder raus. Fazit: Ein Grundsatzproblem, was die PTB bei der Erstzulassungsprüfung nicht auf dem Schirm hatte. Wie leider so oft in der PTB-Geschichte. Ich hoffe, ich muß jetzt nicht die ganzen bekannten Skandale nochmals aufführen...

 

@reinholdein: Für München zur Nachstellung kann sicherlich Prof. Bu. helfen:

http://www.eso-elektronik.de/web/downloads/DAR_2014.pdf

Guten Überblick über die Zirkelschlusspossen bieten http://vut-verkehr.de/ und natürlich http://blog.burhoff.de/2015/10/ein-schwergewichthammer-aus-sachsen-112-seiten-zu-eso-es-3-0/ mit Kommentare etc., falls noch nicht bekannt.

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

@bambam: ES 3.0 gibt schon ein paar Jährchen früher und es gab Updates in der Bedienungsanleitung:

In dem von mir verlinkten Urteil wird Bezug genommen auf die Bedienungsanleitung Stand 2010. Also gab es den Passus schon vor Kahn in der BA. Klar gibt es jede Menge von Fehlmessungen als vorauseilender Schatten/Lichtreflex, deswegen hat die PTB ja die Zulassung nicht entzogen.
Link to post
Share on other sites

(...)

Klingt interessant. Beantwortet aber weder die eine noch die andere Frage. Und, wie BamBam schon fragte (wenn ich ihn richtig verstanden habe): warum sollte der Fehler bisher niemandem aufgefallen sein?

Link to post
Share on other sites

@reinholdein: :cool: , die ins Fettnäpfchen getretenen @sobbel&biber suchen gerade ein Kinnladenhochdrückwerkzeug :whistling: .

Ich hörte mal, Du seiest schon im gehobenen Alter. Tja, man merkt's...... sie werden wie die Kindlein.

 

@biber: In der Abt. Verkehrsüberwachungsgeräte der PTB gibt es sicherlich rührselig arbeitende, kompetente Mitarbeiter. Die PTB ist jedoch eine Behörde und hat damit die üblichen Grundsatzprobleme, wie z. B. Beamtenmentalität, "Fachidioten" ohne Big-picture-Kompetenz, Betriebsblindheit, kein Wettbewerb, keine Anziehungskraft für die besten Akademiker, usw.

Na, was bin ich da doch froh, daß gerade Du diese bei den Beamten/Mitarbeitern der PTB doch so schmerzlich vermißten Qualitäten aufweist. Zum Teil wenigstens..... Sorry, ich suche noch nach den entsprechenden Teilen..... In Deiner Auflistung konnte ich sie leider nicht finden.

 

@sobbel: Ich habe keine Verdauungsprobleme mit verklärten Sichtweisen von Zirkelschlußteilnehmer.

Ich möchte gar nicht wissen, WAS für Probleme Du wirklich hast.

 

@bambam: ES 3.0 gibt schon ein paar Jährchen früher und es gab Updates in der Bedienungsanleitung:

https://www.ptb.de/s/melodi/index?zertifikatsnr=&sort=Veroeffdatum&hersteller=&sprache=deutsch&zeilenanzahl=10&stichwort=0041&zertifikatsart=&sort_dir=desc&geraetetyp=

Desweiteren gab es in der Meßreihe mit O. Kahn mehrere Falschmessungen. Es gibt Artikel darüber, meine ich auch verlinkt zu haben, ich such es jetzt nicht wieder raus. Fazit: Ein Grundsatzproblem, was die PTB bei der Erstzulassungsprüfung nicht auf dem Schirm hatte. Wie leider so oft in der PTB-Geschichte. Ich hoffe, ich muß jetzt nicht die ganzen bekannten Skandale nochmals aufführen...

Schön, daß Du etwas verlinkst, worauf hier wohl kaum jemand oder gar niemand einen Zugriff hat. Was also bitte schön soll uns dieser Link dann bringen, was soll er belegen?

Keine Ahnung, ob Du sie verlinkt hast. Aber verlink doch einfach den Beitrag, in dem Du es getan zu haben meinst. Dann darf der geneigte Leser vielleicht auch erkennen, von welchen Falschmessungen (was sind denn Falschmessungen?) Du hier schwurbelst.

Und zu dem letzten, Deinem Fazit mit den angeblichen Versäumnissen und Skandalen: es würde auch hier reichen, Deinen entsprechenden Beitrag zu verlinken.

 

Ich nehme es mal vorweg: willst Du nicht bzw. kannst Du nicht. Es wird nur wieder wildes Geschwurbele kommen.

 

@reinholdein: Für München zur Nachstellung kann sicherlich Prof. Bu. helfen:

http://www.eso-elektronik.de/web/downloads/DAR_2014.pdf

Guten Überblick über die Zirkelschlusspossen bieten http://vut-verkehr.de/ und natürlich http://blog.burhoff.de/2015/10/ein-schwergewichthammer-aus-sachsen-112-seiten-zu-eso-es-3-0/ mit Kommentare etc., falls noch nicht bekannt.

Nun hast Du da ja schöne Links geliefert. Führ doch mal aus, womit sie Deine abstrusen Thesen stützen. Du wirst sie doch sicherlich aufmerksam und sorgfältig gelesen haben, oder?!
Link to post
Share on other sites

@bambam: Ja, hatte ich ja gelesen, dass es bei dem von Dir verlinkten Fall um "Stand 2010" ging, Deswegen hatte ich die PTB-Datenbank verlinkt. Dort sieht man dann die Erstzulassung 2006 und dann die ganzen Nachzulassungen....Aber wegen Dir und @bluey habe ich nun in meiner Bibliothek nachgeschaut. Infos aus "Zur Geschwindigkeitsmessung mit ESO ES 1.0 und möglichen vorauseilenden Lichtreflexen", DAR 1/2013, S. 44 - 48.:

 

Der Kahn-Fall betraf ES 1.0 und es ging nicht um den Schatten, sondern um Lichteffekte bei konvex verlaufende, multidimensionale Fahrzeugfrontshilouetten...impliziert eine Mehrzahl von unterschiedlichen Reflexionswinkeln. Führte zu atypisch-verfrühten Fotoposition bei ca. 20 % der Fahrzeuge in der ersten Meßreihe. Bei einer späteren zweiten Meßreihe eben nicht. Somit gibt es ganz klar Murks in Abhängigkeit vom Sonnenstand und der Fahrzeugfront.

Beim Nachfolge-Produkt ES 3.0 wurden vorauseilende Lichtreflexe nicht erwartet (Abstandsmessung sowie keine Überraschungseier mehr im Auswertebüro, außer Bediener pennt die ganz Zeit).

 

@bluey: Link 1 soll zeigen, daß es auch Gutachter gibt auch, die Situationen mit eso-Geraffel nachstellen können und eigene Versuchsreihen erstellen können. Link 2 zeigt ein Gutachterbüro, welches erstens eine ordentliche, öffentlich zugängliche Schriftsatz-Bibliothek hat und zweitens sicherlich eine treibende Kraft für Murksaufdeckungen ist. Link 3 ist immer ein guter Gesamtüberblick, welcher rechtlicher Murks gerade so abgeht und abging. Link 3 zeigt doch wunderschön, wie eine Richterin an einem "preußischen" Gericht ES 3.0 detailliert zerlegt, garniert mit netten Comments von sogar Beteiligten im Blog-Abspann. Spitze! Und guck, die PTB sah sich ja wiedermal genötigt, daraufhin eine Richtigstellung aus ihrer Sicht zu veröffentlichen.

 

Und der PTB-Link zeigt zwar öffentlich nicht die Zulassungen im Detail, aber immerhin die Gerätschaften im chronologischen Ablauf. Neben dem pdf-File-Symbol ist noch ein Memotext-Symbol. Wenn man da drauf klickt, steht manchmal leider auch nichts drin, siehe Riegl, aber bei ProViDa siehst Du doch schön die Murksahnengalerie von Videogeräte, Schräglage, CAN-Bus und Kabellänge.

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

Atypische Fotopositionen schön und gut. Ich dachte das bei konkaven Fahrzeugfronten Messergebnisse zustande kommen, die außerhalb der Verkehrsfehlergrenze liegen. Wenn sich kein anders Fahrzeung an der Fotolinie befinden kann, dem man den Messwert fälschlicher Weise zuordnen kann, sehe ich da keinen Skandal.

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...

@bambam: Es geht um die "beweissichere" Zuordnung. Wir sind ja nicht auf einem Basar! Ich zitiere aus o. g. Quelle:

...war dies aus technisch-pyhsikalischer Sicht nicht beweissicher nachweisbar. Somit war auch nicht feststellbar bzw. überprüfbar, ob die Verkehrsfehlergrenzen eingehalten wurden.

...

Im konkreten Fall ist zu resümieren, dass nicht nachgewiesen werden konnte, ob die Geschwindigkeitsmessung dem betroffenen Fahrzeug beweissicher zugeordnet werden kann.

 

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

Wenn die Sonne als Reflektionssignal fungiert, liegt die Messung innerhalb der Verkehrfehlergrenze.

 

Zugeordnet wird sie dem einzigen Fahrzeug das in Frage kommt. Funktioniert beim Speedophot ja auch. Ja sogar beim PSS hat man dieses Kriterium für die eindeutige Messwertzuordnung in manchen Gerichtsurteilen von Gutachtern gelesen.

 

Wenn es wirklich solche Probleme gibt, sollte in einem praktischen Fahrversuch ein irgendwie speziell geformtes Blechteil , beleuchtet durch einen Baustrahler, solche Falschmessungen hervorrufen.

Link to post
Share on other sites

Wenn es wirklich solche Probleme gibt, sollte in einem praktischen Fahrversuch ein irgendwie speziell geformtes Blechteil , beleuchtet durch einen Baustrahler, solche Falschmessungen hervorrufen.

@bambam: Darum geht es ja, die PTB hätte so etwas bei der Zulassung abprüfen müssen, sei es im Labor oder im Feld. Sie hinkt immer hinter her, bis etwas aufgedeckt wird, sei es erst durch Promis und beste Gutachter, die sich nicht durch wir hier vom "keine Chance"-Geblubbere von @qtreiberin&rth&Co. beeinflussen lassen.

 

Wenn die Sonne als Reflektionssignal fungiert, liegt die Messung innerhalb der Verkehrfehlergrenze.

 

Ist nicht sichergestellt. An zerklüfteten Reflektionskörpern könne sich Signale auch zu Murksmessugen "aufaddieren".

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

Ich verstehe da das Problem nicht wirklich. Voher waren die Fälle ungültig, weil sich das Fahrzeug nicht an der Fotolinie befand. Dann erweitert man die Bedienungsanleitung auf alle in der Nähe der Fotlinie vorhanden Fahrzeuge, ist dort nur eines kann dem der Messwert zugeordnet werden. Die PTB prüft doch nicht bei allen möglichen Sonnenständen und Karosserieformen die Messgeräte. Wie so eine zerklüftete Reflektorfläche aussehen soll, um durch Sonnenstrahlen/Sonnenschatten eine andere Geschwindigkeit zu produzieren, kann ich mir auch nicht vorstellen. Und ich habe eine gute Fantasie.

Link to post
Share on other sites
  • 1 month later...

Wenn es wirklich solche Probleme gibt, sollte in einem praktischen Fahrversuch ein irgendwie speziell geformtes Blechteil , beleuchtet durch einen Baustrahler, solche Falschmessungen hervorrufen.

@bambam&@bluey: Etwas zur Aufpäppelung eurer technischen Phantasie, denn die PTB kann jetzt noch LED-Leuchten am "Blechteil" montieren :whistling: :

 

https://vut-verkehr.de/downloads/2017-11-14-ES3.0%20LED.pdf

"ES3.0 - Neue technische Entwicklungen stellen die Bauartzulassung in Frage", VUT Verkehr, 14.11.17

 

Wie gehabt ist die PTB vom proaktiven Agieren meilenweit weg, sprich im Tiefschlaf :yawn: .

 

@eso1: Wünsche einen angenehmen Ruhestand! War sicherlich ein guter Deal mit KISTLER. Diese Company hatte einen sehr guten Ruf...

:nolimit:

  • Like 1
Link to post
Share on other sites
  • 4 weeks later...
  • 2 weeks later...
  • 2 weeks later...
  • 8 months later...
  • 2 weeks later...

 

... und nützt der EsoGuard etwas?

 

Ja. Dem Geldbeutel des EsoGuard-Herstellers.

 

frankenwaelder hat Recht,

 

das Geld ist zum Fenster hinaus geworfen!!

Ich fahre damit rum, aber nur weil ich zu faul bin zum ausbauen.

Ich kann nur warnen Geld dafür auszugenben!!

 

Viele Grüße aus Sachsen

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...

Die PTB ist nun "aufgewacht" und bringt erwartungsgemäß eine "Heile-Welt"-Stellungnahme, welche hier verlinkt ist:

 

https://vut-verkehr.de/aktuelles/51/ptb-stellungnahme-zu-es3-0-und-led---erwartbar-und-irrelevant

 

:nolimit:

Servus m3_, das betrifft dann aber den ES 3.0 - hier geht es um den Nachfolger ES 8.0 ;) Der wird ja nach dem Testeinsatz in Erlangen in den höchsten Tönen gelobt ...

 

EDIT: Wieso kennt das RF bloß keine Gedankenstriche? :(

Link to post
Share on other sites

@frankenwaelder: Ja, ich weiß :blush: , wir sind hier mit LED-Thematik abgedriftet, ist halt ein eso-Sammelthread geworden.

 

Joh, war schon immer nett :rolleyes: , wenn eso neue Modellversionen/-Updates blumig mit den neuen Vorteilen beworben hat und damit die Nachteile sowie das Murkspotential der Altvarianten belegt hat :lol: .

:nolimit:

Link to post
Share on other sites
  • 3 months later...

@Murksfreiheitsprediger 'sobbel' & 'bluey': :whistling:.

...dass die gemessene Geschwindigkeit in dem konkret betrachteten Fall nicht von der Fahrtgeschwindigkeit des PKW sondern von der Pulsfrequenz der LED bestimmt wird.

Aus "ES3.0 und LED: Fehlmessung bewiesen", www.vut-verkehr.de, 05.02.2019; https://vut-verkehr.de/aktuelles/53/es3-0-und-led--fehlmessung-bewiesen

 

D. h. unter bestimmten Bedingungen misst das Messgerät ES3.0 nicht die Geschwindigkeit des Fahrzeuges, sondern die der Beleuchtung.

 

Fazit und Empfehlung der Sachverständigen: Messungen mit dem ES3.0 können nicht mehr als standardisiertes Messverfahren gelten.

Aus Publikation "Optische Täuschung - Schneller dank LED" , Stand 31.01.2019, https://vut-verkehr.de/downloads/Optische%20Taeuschung%20-%20Schneller%20dank%20LED.pdf;

:nolimit:

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

@m3_

 

Das beeindruckt mich überhaupt nicht. Und es verursacht mir auch kein Kopfzerbrechen. Solange die PTB nichts anderes sagt, ist es ein standardisiertes Meßverfahren und fertig. Und was man von quasi privat in Auftrag gegebenen Gutachten im Allgemeinen halten kann, weiß ich ziemlich gut: GAR NICHTS!!!!

Link to post
Share on other sites

@m3_Das beeindruckt mich überhaupt nicht. Und es verursacht mir auch kein Kopfzerbrechen. Solange die PTB nichts anderes sagt, ist es ein standardisiertes Meßverfahren und fertig. Und was man von quasi privat in Auftrag gegebenen Gutachten im Allgemeinen halten kann, weiß ich ziemlich gut: GAR NICHTS!!!!

Nennt man so etwas dann Zirkelschluss?

Die PTB ist ja nicht Gott

Link to post
Share on other sites

 

Nennt man so etwas dann Zirkelschluss?

Nö. Im allgemeinen nennt man das Rechtslage.
Naja, bloß weil die PTB behauptet, dass es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt, heißt es noch lange nicht, dass es auch eins ist. Und da ist das Problem, man zweifelt das Messverfahren nicht an, da es ja als standardisiert gilt. Aber gerade der Fall mit dem Mercedes C180 als gültige Messung zu bezeichnen (7,9 % Fehler bei der Geschwindigkeit und 3,4 m beim Abstand) lässt mich achwer an der Glaubwürdigkeit der PTB zweifeln.

Und dann zu behaupten, die Lichtimpulse im Abstand von 6 ms käme vom Blinker? Nicht deren ernst.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Naja, bloß weil die PTB behauptet, dass es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt, heißt es noch lange nicht, dass es auch eins ist.

Stimmt. Wenn man ein Gericht findet, das anderer Meinung ist und das dann so in sein Urteil reinschreibt und dieses Urteil ggf. in höheren Instanzen Bestand hat, dann ist es keins (was dann, sofern es eben nicht in einer höheren Instanz überprüft wird, einzig und allein für diesen einen Fall gilt und in dem der selbe Richter morgen schon genau gegenteilig urteilen könnte). Das ist allerdings, wenn ich nichts verpasst habe, die absolute Ausnahme.

 

Und da ist das Problem, man zweifelt das Messverfahren nicht an, da es ja als standardisiert gilt.

Jeder kann und darf jedes beliebige Messverfahren anzweifeln (m3_ tut das regelmäßig, will mir scheinen). Und jeder kann und darf anzweifeln, daß ein als standardisiert bezeichnetes Messverfahren tatsächlich standardisiert ist (m3_ … - aber das ahntest Du sicher schon). Das gilt natürlich auch für Beschuldigte in einem OWI- bzw. Bußgeldverfahren. Die dürfen sich dabei selbstverständlich auch eines oder mehrerer Rechtsanwälte bedienen, die wiederum einen oder mehrere Gutachter beauftragen dürfen mit dem Ziel, ein Gutachten in ihrem Sinne zu erhalten (also die Aussage nicht standardisiert). Dieser Ansicht muß das Gericht allerdings nicht folgen. Und selbst wenn es dieser Auffassung folgt, bedeutet das noch lange nicht, daß die Messung ungültig oder falsch oder aus irgendwelchen anderen Gründen nicht verwertbar ist. Es bedeutet lediglich, daß das Gericht sich mehr Mühe geben muß (d.h. seine Entscheidung ausführlich begründen muß), wenn es den Beschuldigten aufgrund der Messung bestrafen will.

 

Aber gerade der Fall mit dem Mercedes C180 als gültige Messung zu bezeichnen (7,9 % Fehler bei der Geschwindigkeit und 3,4 m beim Abstand) lässt mich achwer an der Glaubwürdigkeit der PTB zweifeln.

Tja. Das ist Dein gutes Recht. Du setzt dabei allerdings offenbar voraus, daß das, was die VUT mit ganz vielen Konjunktiven und unter nicht näher begründeten oder belegten Annahmen schreibt, richtig ist. Ich kann das, was die dort beschreiben, nicht mal ansatzweise nachvollziehen oder gar beurteilen. Ich nehme an, bei Dir ist das ähnlich.

 

Fakt ist: die VUT verdient ihr Geld mit Gutachten (der Kongress und die Seminare scheinen ja nicht so die Bringer gewesen zu sein, wenn man sich die Jahreszahlen ansieht, vom Partner Plus-Programm mal ganz zu schweigen). Sie muß also daran interessiert sein, möglichst viele Aufträge für solche Gutachten zu bekommen. Das kann nur funktionieren, wenn sie entsprechend bekannt ist. Einen entsprechenden Bekanntheitsgrad bekommt sie am einfachsten durch griffige Schlagzeilen und Behauptungen, die dann durch Qualitätsmedien wie die AutoBlöd oder die FaktenFaktenFakten nochmal plakativ eingedämpft werden und bei betroffenen Autofahrern auf entsprechendes Interesse stoßen, die sich dann an diesen Strohhalm klammern.

 

Und jetzt kommt die Preisfrage: warum wohl gibt es nirgendwo auf der Seite der VUT eine Aufstellung darüber, wieviel Gutachten sie geschrieben haben, um welche Geräte es dabei ging und in wievielen dieser Fälle das Gutachten der VUT zum Freispruch des Beschudligten geführt hat?

 

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Create New...