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Polizeigewerkshaft Fordert Abschaffung Bak. Pusten Als Standard


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Laut Meldung vor dem Verkehrsgerichtstag fordert die Polizeigewerkschaft daß zur Vereinfachung BAK als Beweis ausreichen soll.

Meine Ergänzung, eine Verweigerung des Atemtest wird als Atemalkoholwert entsprechend einem Blutalkoholgehalt von 0,2% gewertet und als Beweis im Verfahren als feststehend. Alternative Krankenhaustest mit Kilometergeld, abgerechent als Privatpatient und Polizeiarbeitsaufwand so um 100€/h zu Lasten des Fahrers wenn positiv.

Wie beim Fußball, wenn die Manschaft nicht antritt gilt das als verloren.

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Und wenn jemand sich weigert, schon wenn das Pusten für den Atemtest verweigert wird, die Sache mit 2,0 Promille bewerten und Ende der Procedur mit allen Folgen, Fahrerlaubniss weg und Verkehrspsychologishcer Test vor Wiedererlangung.

 

Wer zu besoffen dieTragweite der Weigerung einzusehen IST total verkehrsuntüchtig, auch dann wenn es nur 0,7Promille wären. Fahrerlaubniss weg ist keine Strafe, Psychotest auch nicht, beides wegen Unfähigkeit....

 

Nur Fahrverbot ist eine Nebenstrafe.

 

http://www.ovb-online.de/muehldorf/waldkraiburg/

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Auch wenn da ein paar Fehler drin sind, so unklug ist das nicht.

 

AAK reicht immerhin für einiges aus, auch für einen Verstoß gegen die 0,3 ‰ "Regel". Somit auch in Strafverfahren im Prinzip erprobt.

 

 

Gut, was wegfallen würde wäre Beifang bei Drogen/Medikamentenmißbrauch.

 

Wenn dafür zusätzlich Anzeichen da sind braucht es immer noch eine BAK. bzw. wenn nur Anzeichen dafür da sind eine BE und Test auf dieses...

 

 

Aber eindeutige Fälle mit einer AAK nachzuweisen, warum nicht? Es sollten aber nicht die kleinen Pustefixe sein, sondern schon die "guten" Geräte auf dem Revier oder bei Großkontrollen.

 

 

Das Verweigern einer AAK gleichzusetzen (nicht das gleiche, nicht DIE Strafe!) in der Strafe wie z. B. pusten von 1,6 ‰ ist etwas was unsere österreichischen Nachbarn schon lange tun.

Und das ist auch erprobt und ich glaube sogar beim europäischen Gerichtshof durchgewunken.

 

Von daher - voll dafür.

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Nur mal so am Rande: unsere österreichischen Nachbarn arbeiten mit festen Obegrenzen auch auf Autobahnen, Heckfotos, Anonymverfügungen (welch schönes Wort!) und (wenn ich mich nicht täusche) Schätzungen der Geschwindigkeit. Das ist erprobt und war, glaube ich, nie Thema beim EuGH. Sollten wir das also auch übernehmen?

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Nun, die Anonymverfügung (bzw. folgende Lenkererhebung - und das kostenpflichtige dann nicht wissen wollen...) war glaube ich auch schon beim euopäischen Gerichtshof.

(eigentlich nichts anderes als ein deutsches Verwarngeldangebot und darauf folgend die deutsche Kostentragungspflicht des Halters im ruhenden Verkehr - auf den fließenden Verkehr übertragen - und bissl höhere Beträge...)

 

Alles muß jetzt nicht sein.

Aber klar, warum sollten wir nicht gute Sachen (das definiert jeder selbst...) übernehmen?

 

 

 

z. B. hat jemand hier im Thema doch gewisse Ansichten zu "blauem Licht" (quasi Wegerecht...) - was aber die Gesetzeslage in Deutschland nicht hergibt.

Die in Österreich dagegen schon.

 

 

 

OT:

War Mozart der bekannteste Österreicher - ach nein, der war ja Deutscher.

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Wird wohl nicht kommen...

 

Dafür vielleicht die MPU ab 1,1 ‰ overall.

 

Finde ich richtig. Wer das schafft und dabei noch Auto - oder gar Fahrrad (mit 1,59 ‰) fahren kann ist eine potentielle Gefahr für den Straßenverkehr.

 

Und da wir hier im Verwaltungsrecht sind - die MPU ist keine Strafe -

(sondern 1. der Schutz von uns allen und 2. die Chance desjenigen seinen Schein innerhalb von 10-15 Jahren "vorzeitig" zurückzubekommen)

- ist es an demjenigen zu beweisen, daß er geeignet ist.

 

 

Aber btt:

 

Was spräche den dagegen wenn:

 

"bitte pusten Sie in das Röhrchen"

 

"Neee"

 

"Gut, wir protokollieren Ihre Weigerung, Sie werden einen Strafbefehl bekommen für die Weigerung mit der gleichen Strafe wie wenn sie 1,6 ‰ gepustet hätten. Aus Gründen der Gefahrenabwehr ist es Ihnen untersagt für 24 Stunden ein (Kraft)fahrzeug zu führen. Schönen Tag noch." (evtl. könnte man verwaltungsrechtlich da auch noch was einführen - so ne Überprüfung der Eignung bei verweigerten Tests...)

 

 

Das ist doch echt praktisch.

 

 

Heute müßte man da entweder einen Richter erreichen können (oder sollte es zumindest versuchen) und eine Anordnung für eine Blutentnahme kriegen. Einen Arzt organisieren bzw. eben zum Krankenhaus. ...

Und in der Zeit sind 2 Polizeibeamte und 1 Fahrzeug die ganze Zeit gebunden!

 

2 Polizeibeamte sind wegen so einem Mist durchaus mal 2 Stunden lang gebunden!

 

 

In der Zeit können die Sinnvolleres machen.

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Dafür vielleicht die MPU ab 1,1 ‰ overall.

Bei uns in BW wird oder soll bei jedem Entzug der Fahrerlaubnis eine MPU fällig sein. Die 1,1‰ Grenze ist in BW schon lange.

 

 

Finde ich richtig. Wer das schafft und dabei noch Auto - oder gar Fahrrad (mit 1,59 ‰) fahren kann ist eine potentielle Gefahr für den Straßenverkehr.

 

Sind andere auch nüchtern, und damit meine ich nicht nur die wo auf der Straße sind.

 

 

Und da wir hier im Verwaltungsrecht sind - die MPU ist keine Strafe -

 

Wird aber so gehandhabt. Greift StGB nicht, dann eben MPU.

 

Was spräche den dagegen wenn:

 

Unser Rechtssystem.

 

2 Polizeibeamte sind wegen so einem Mist durchaus mal 2 Stunden lang gebunden!

 

 

In der Zeit können die Sinnvolleres machen.

 

Machen sie doch, oder können sie was Sinnvolleres machen als die Rechte der Bürger zu schützen?

 

MfG.

 

hartmut

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Oder man streicht den Arzt- und Richtervorbehalt bei der Blutentnahme. Dann ist der Aufwand auch geringer.

Da hast Du natürlich wieder mal Recht. Der Arzt ist echt überflüssig. Wenn der Beschuldigte keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen hätte (die ja der Arzt u.a. beurteilen soll, wenn ich mich nicht täusche), würde ja kein Polizist auf die Idee kommen, ihn mitzunehmen. Wobei: das mitnehmen kann man sich dann auch sparen. Im Streifenwagen wird sich ja wohl noch Platz finden für 'ne Spritze, und was so'n Junkie kann, kannst Du doch allemal (ich weiß, Du mußt dann ziehen, nicht drücken, aber das klappt ja sicher. Und wenn nicht - naja, Kollateralschaden halt).

 

Und dieser Richtervorbehalt ist sowieso völlig daneben. Ich mein, Gewaltenteilung schön und gut und Körperverletzung hin oder her, aber irgendwann muß auch mal Schluß sein. Und die Richter haben schließlich auch besseres zu tun als sich irgendwelche Erklärungen zum Zustand irgendeines Autofahrers anzuhören oder gar durchzulesen. Also bitte: freie Bahn für die Nadelarbeit!

 

Was spräche den dagegen wenn (...)

Eine gute Idee, die wir dann aber auch konsequent weiterdenken sollten. Diese ganzen hinderlichen Rechtsvorschriften erschweren doch nur die Arbeit der Polizei und hindern diese daran, irgendwas sinnvolles zu tun (was auch immer das sein mag). Zwei Ideen dazu, die mir gerade auf die Schnelle eingefallen sind: wer sich einer ED-Behandlung oder einem DNA-Test verweigert, geht solange in den Knast, bis er die Tat zugibt oder die Strafe dafür abgesessen hat (je nach dem. was davon später eintritt). Wer nicht ohne Anwalt mit der Polizei reden will, wird wegen Behinderung der Ermittlungsarbeiten in Haft genommen. Klingt doch gut und konsequent, oder?

 

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Der Richtervorbehalt wird durch die Richter selbst torpediert. Teils ist in Teilen Deutschlands keine Bereitschaft da und dann URTEILEN Richter dementsprechend auch mal "Wenn ein Polizist weiß, daß ich sowieso nicht ans Telefon gehe muß er nichtmal so tun als würde er versuchen mich zu erreichen". :D

(wobei es doch anzuraten wäre - sieht einfach besser aus. Akzeptanz und so...)

 

Außerdem ist das Beweisverwertungsverbot in Deutschland sehr vage. Und selbst wenns in einem Strafverfahren mal tatsächlich unwahrscheinlicherweise so sein sollte - im Verwaltungsverfahren sind die Karten neu gemischt - das Verwaltungsrecht ist der Schutz von uns allen (oder die Chance desjenigen seine Fahrerlaubnis früher als 10-15 Jahre wiederzubekommen...).

 

 

 

 

Das Zeugnisverweigerungsrecht z. B. wird durch ein Fahrtenbuch (oder dessen Auflage) auch nicht torpediert. Man hat dieses Recht immer noch.

 

 

 

Es gibt rechtlich keinen Grund dafür, warum jemand der nicht pusten will keine Strafe "ähnlich" wie 1.6 ‰ bekommen sollte. Man braucht natürlich ein Gesetz dafür.

 

Auch menschenrechtlich spricht nichts dagegen. Wurde schon entschieden vom europäischen Gerichtshof.

 

Auch ist das schon lange Praxis in einem Rechtsstaat.

Außer Österreich wäre kein Rechtsstaat - da hätte ich gerne Quellen von biber.

 

Und @biber:

Du täuschst dich.

 

Der Arzt soll das nicht begutachten. Der soll nur stechen. (Theoretisch könnte das auch ein Polizist mit bischen Zusatzausbildung. :D )

 

Er kriegt sein Geld. Der Richter hat ja gesagt oder es ist Gefahr in Verzug.

 

Und die Tests sind auch freiwillig.

 

Und NACH der Blutentnahme.

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Hallo, Andicorsa,

 

ich bin durchaus ein Befürworter der gerichtsverwertbaren Atemalkoholmessung auch im Bereich ab 1,1 Promille.

 

Das hier

"Gut, wir protokollieren Ihre Weigerung, Sie werden einen Strafbefehl bekommen für die Weigerung mit der gleichen Strafe wie wenn sie 1,6 ‰ gepustet hätten. Aus Gründen der Gefahrenabwehr ist es Ihnen untersagt für 24 Stunden ein (Kraft)fahrzeug zu führen. Schönen Tag noch." (evtl. könnte man verwaltungsrechtlich da auch noch was einführen - so ne Überprüfung der Eignung bei verweigerten Tests...)

 

 

Das ist doch echt praktisch.

würde aber nur funktionieren (wenn überhaupt), wenn wir eine 0,0 Promille - Regelung hätten.

 

Nach derzeitigem Stand der Dinge kann man einen Polizeibeamten ganz schön in Verlegenheit bringen, wenn man bei einer Verkehrskontrolle mit dem Vorwurf konfrontiert wird, man würde nach Alkohol riechen und wenn man dem Beamten dann erklärt, man habe tatsächlich kurz vorher Alkohol getrunken, aber nur ein wenig, da man die 0,3 Promille nicht überschreiten wolle und bei der Trinkmenge auch ganz sicher nicht überschritten habe.

 

Warum soll man einem Test zustimmen, wenn man weiß, dass man nicht zuviel getrunken hat?

 

Es dürfte interessant sein, wie der Beamte dann den Verdacht der Trunkenheitsfahrt begründen will, wenn außer dem Atemalkoholgeruch nicht das Geringste vorliegt.

Hallo, Biber,

 

da Blaulicht auf der Ignore - Liste steht, weiß ich nicht, was er geschrieben hat und es interessiert mich auch nicht sonderlich. :abwarten:

 

Zu dem Punkt

Der Arzt ist echt überflüssig.

muss ich aus eigener Erfahrung allerdings sagen, dass es besser wäre, man würde die Vorschriften in Bezug auf die Blutentnahme durch den Arzt ein wenig ändern.

 

Besser wäre, wenn als Zusatz stehen würde, dass alternativ die BE durch eine erfahrene Fachkraft im Beisein des Arztes durchgeführt werden muss.

 

Ich habe schon so manchen Arzt erlebt, der selber kaum in der Lage war, eine schmerzlose BE durchzuführen, während die Arzthelferinnen oder Krankenschwestern dazu oft wesentlich eher geeignet sind (tägliche Routine).

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

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Nein, wir brauchen keine 0,0 ‰ Regelung (die bei euren Geräten sowieso eine technische 0,1 ‰ Regelung wäre...)

 

 

Mir geht es um das Pusten "müssen" nach österreichischem Vorbild. Wer will und kann kann sich das mal ansehen. §99 (1) der österreichischen StVO.

 

 

Und ich bin mir sicher, du hast schon Personen stechen lassen die dir erzählt haben, daß sie "nur Bier verschüttet" hätten und jetzt nicht pusten wollen?

 

 

Die Diskussion - und den ganzen Zeitaufwand - ersparst du dir mit einer Regelung die für das Nicht Pusten eine ähnliche Strafe wie für 1.6 ‰ vorsieht.

 

 

 

Vor Gericht reicht es dann "hat nach Bier gerochen" und "wollte nicht pusten".

Das wird sowieso mit Strafbefehl abgehen.

 

bzw. wer würde da nicht mehr pusten? Vielleicht Biber. Kann er in Österreich ja mal ausprobieren.

 

 

Ist Österreich kein Rechtsstaat?

Ist so eine Regel nicht mit den Menschenrechten vereinbar?

Ist diese Regel schlimmer als ein Fahrtenbuch bei Zeugnisverweigerungsrecht?

Ich warte auf Belege. ;)

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Nein, wir brauchen keine 0,0 ‰ Regelung

Warum nicht? Damit gäbe es eine einzige Grenze, womit Alkoholgeruch von irgendwoher als Verdacht und einfache Geräte (die nicht in der Lage sind, weniger als 0,1‰ anzuzeigen) als Nachweis ausreichten. Die 0,0 ‰ gelten übrigens in Ungarn - ist das kein Rechtsstaat, verstoßen die gegen Menschenrechte?

 

Die Diskussion - und den ganzen Zeitaufwand - ersparst du dir mit einer Regelung die für das Nicht Pusten eine ähnliche Strafe wie für 1.6 ‰ vorsieht.

Welche Diskussion? Der Ablauf ist doch ganz einfach, das Schema kann man aufmalen, das kriegt dann auch der letzte Dorftschakko hin: 'Freiwillig Atemalkoholkontrolle?' - 'Nö.' - 'Dann eben nicht' oder 'Wir fahren zur Wache und lassen einen Richter entscheiden'. Soviel Zeit kostet das auch nicht - und wenn man dann berücksichtigt, wie oft solche Kontrollen tatsächlich stattfinden, spielt das bißchen Zeit schon gar keine Rolle.

 

Vor Gericht reicht es dann "hat nach Bier gerochen" und "wollte nicht pusten".

Ach übrigens, Herr Richter, im Kofferraum hatte er Schraubenzieher und Zange und 'ne große Tasche, und gucken sich den mal an, das ist doch die klassische Gaunervisage, also verknacken sie ihn doch gleich noch wegen Einbruchdiebstahls!

 

Ist Österreich kein Rechtsstaat?

Was hat das miteinander zu tun? Und bevor Du antwortest: mir fallen so einige Regelungen aus Rechtsstaaten ein, die wir hier aus guten Grund nicht eingeführt oder übernommen haben. Ist D deshalb kein Rechtsstaat?

 

Ist so eine Regel nicht mit den Menschenrechten vereinbar?

Keine Ahnung. Aber Du hast sicher ein passendes Urteil, oder? Und bevor Du antwortest: s.o.

 

Ist diese Regel schlimmer als ein Fahrtenbuch bei Zeugnisverweigerungsrecht?

Ich führe ein elektronisches Fahrtenbuch und wurde noch nie auf Alkohol kontrolliert, habe also weder das eine noch das andere erlebt und kann daher zu diesem völlig abstrusen Vergleich nix sagen. Aber Du wirst sicher erklären können, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Und wenn wir schon die Pusteregelung aus Österreich übernehmen, können wir auch gleich die Sache mit der Anonymverfügung übernehmen, oder?

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O,O halte ich für nicht passend.

Eigentlich ist 0,0 auch gut... aber der Deutsche ist mit seinem Bier, seinem Wein oder seinem Ouzo beim Essen verbandelt.

o,o wird nicht durchsetzbar sein.

die Senkung auf 0,5 war schon gut; jetzt pusten statt bluten. Dann die 'Preise' ab 0,5 / 0,8 / 1,1 rauf! Dann irgendwann Absenkung auf 0,3 und Strafbarkeit ab 0,8.

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Ach biber, es ist schlimm mit dir. Nie lieferst du etwas.

 

0,0 ist eine Antwort für Nachteule darauf, daß man das brauchen würde für so eine Strafbarkeit.

Aber das braucht man eben nicht.

 

0,0 ist - wie dann weiter ausgeführt trotzdem technisch eine 0,1 ‰ Grenze (zur Zeit).

 

Aber grundsätzlich hätte ich damit ... :D

 

 

Und die Anonymverfügung habe ich weiter oben als Antwort auf dich... in Beitrag 14 bereits beschrieben.

Grundsätzlich hätte ich damit kein Problem - warum siehe Beitrag 14 - falls du den übersehen hattest.

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Hallo, Andicorsa,

Und ich bin mir sicher, du hast schon Personen stechen lassen die dir erzählt haben, daß sie "nur Bier verschüttet" hätten und jetzt nicht pusten wollen?

nö, habe ich nicht.

 

Dass jemand nicht pusten wollte und dabei nicht deutlich erkennbar unter Alkoholeinfluss stand, ist mir nur einmal passiert.

 

Irgendwie konnte man die anderen immer überzeugen (Freundlichkeit und ein paar gute Argumente wirken da Wunder).

 

Bei denen die nicht pusten konnten oder wollten, war die Sachlage immer recht klar.

 

Der einzige Ausnahmefall hatte zwar unter 0,5 Promille, aber aufgrund der Gesamtumstände (während der Fahrt Alkohol getrunken, deutlicher Alkoholgeruch, richterliche Anordnung der BE) war auch diese Blutentnahme berechtigt, wie nach seiner Beschwerde durch Staatsanwaltschaft und Richter bestätigt wurden.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Na siehst du, immerhin ein Fall.

 

Und auch wenn (voraussichtlich zum jetzigen Zeitpunkt) die AAK nicht die BAK ersetzen wird.

 

Und die Diskussion über eine Strafe bei Nichtpusten eher theoretischer Natur ist (leider).

 

 

Überleg mal du könntest dir die langwierige Überredung der ganzen anderen sparen!

 

Es wäre einfach verpflichtend.

 

Ich glaube auch nicht, daß viele ein Problem hätten wenn es verpflichtend wäre.

 

Im Gegensatz zu Drogenschnelltests kann es selbst beim kleinen Gerät nicht zu falschpositiven Ergebnissen kommen - wenn die Vorschriften des Pustens und die Wartungen des Geräts eingehalten werden.

 

 

 

Und kann es sein, daß in einigen Gegenden die AAK bereits heute! bei größeren Kontrollen als quasi verpflichtend im Fasching "deklariert" wird... Bzw. von Freiwilligkeit nichtmal der "sind sie mit einer AAK einverstanden" genutzt wird. Sondern ein vergeschwisterndes "Wir machen jetzt mal eine..." genutzt wird?

Oder ist das eine bayerische Faschingsspezialität...

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Hallo, Andicorsa,

 

möglicherweise hast Du mich missverstanden.

 

Ich bin Befürworter, dass die AAK am Drägergerät ausreichend ist, lehne aber ab, dass jemand pauschal mit 1,6 Promille (oder einem anderen festgesetzten Wert) eingestuft wird, wenn er nicht pusten will.

 

Hier wäre es besser, bei einer Ablehnung die BE durchzuführen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@nachteule:

Das ist mir schon klargeworden.

Kein Problem, du mußt ja nicht dafür sein.

Nur benötigt man für so eine Regel eben nicht die von dir angeführte 0,0 (faktisch technisch 0,1 ‰) Grenze. Siehe Verweis auf österreichische StVO.

 

Aber wie andere pauschal zu verkünden es wäre bei uns nicht möglich so etwas einzuführen (und wie auch Section Control, Anonymverfügung, Lenkerauskunft, Wegerecht auch ohne LaLü, Widerspruchslösung bei Organspende...) ist eben eine andere Sache als nicht dafür zu sein. ;)

 

 

 

Die AAK als grundsätzlich ausreichend bei Alkohol wird leider nicht kommen - ja ist nichtmal empfohlen.

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Die AAK als grundsätzlich ausreichend bei Alkohol wird leider nicht kommen - ja ist nichtmal empfohlen.

@andicorsa: Wieso leider? War doch logisch, diese Empfehlung:

 

http://www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de/images/empfehlungen_pdf/empfehlungen_54_vgt.pdf

 

AKI: Alktestmethodik

AKII: Idiotentest schon ab 1,1 Promille

 

Auch wenn die Cops Vereinfachungen fordern, es ist nicht so einfach. Wo die Meßtechnikgläubigkeit beim einfachen Streifenpolizisten hinführt, sieht man ja wunderschön am Beispiel @bluey mit seiner Riegl! Wenn ein Cop Zahlen auf einem Display sieht, dann ist für ihn alles in Ordnung :whistle: .

 

Bei "Blasen-Unwilligkeit" die Höchststrafe ist doch Schwachsinn. Wenn kein begründeter Anfangsverdacht (Einlassung, Geruch, schwankender Gang, lallende Sprache, etc.) vorliegt, dann gibt es nichts zu messen. Eine Generalverdächtigung gibt es in D nicht, also auch keine Massenmessung bei Großkontrollen usw.

 

@nachteule: Ich bin so ein Kandidat, der bisher jegliche Alkmessung bei Kontrollen abwehren konnte.

:nolimit:

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@blaulicht: Erwarte doch keine Einlassungen von mir...Wenn heutzutage eine ältere, harmlose Dame aussagt, sie verdünne ihren Melissengeist aus der Apotheke mit Wasser, dann unterstellt Dir ein einfacher Sachbearbeiter "Spiegeltrinker" und schickt Dich zum Tischtennisbällestapeln.

:nolimit:

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Erwarte doch keine Einlassungen von mir...

Muß er auch nicht, wie man sieht.

 

Wenn heutzutage eine ältere, harmlose Dame aussagt, sie verdünne ihren Melissengeist aus der Apotheke mit Wasser, dann unterstellt Dir ein einfacher Sachbearbeiter "Spiegeltrinker" und schickt Dich zum Tischtennisbällestapeln.

Äääh - wot? Blaulicht ist eine ältere, harmlose Dame? Blaulicht muß zur MPU, weil eine ältere, harmlose Dame was wo aussagt und ein Sachbearbeiter, der Blaulicht kennt, die Gelegenheit nutzt, ihn aus dem Verkehr zu ziehen? Was zum Henker nimmst Du?

 

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Auch wenn die Cops Vereinfachungen fordern, es ist nicht so einfach. Wo die Meßtechnikgläubigkeit beim einfachen Streifenpolizisten hinführt, sieht man ja wunderschön am Beispiel @bluey mit seiner Riegl! Wenn ein Cop Zahlen auf einem Display sieht, dann ist für ihn alles in Ordnung

:lol: Herrlich. Du erheiterst mich mit Deinem schlichten Gemüt doch immer wieder.

 

Zur Sache darf ich Dir - wohl auch zum x-ten Male und vergeblich - sagen, daß ich nicht nur Die Zahlen betrachte, die Du ja geflissentlich zu ignorieren pflegst, sondern auch durch das Gerät schaue und sehe, wen ich messe. Und vorab entsprechende, vorgeschriebene Tests durchführe, damit alles seine Richtigkeit hat. Aber Du darfst auch gern weiterhin Deinen Schwurbelkram breittreten. Mich wundert nur immer wieder, daß noch nicht ein einziger Gutachter (ok, die sind ja vom Gericht gekauft; sogar die, die von der Verteidigung beauftragt werden :lol: ), ja noch nicht einmal ein einziger Rechtsanwalt auf diese geradezu grandiosen Erkenntnisse Deinerseits gekommen ist. Und das, obwohl man gerade letzterer Berufsgruppe ja ein gewisses Interesse UND vor allem ein deutlich höheres Quantum an (fachlicher) Kompetenz als Dir unterstellen darf.

 

 

Naja, egal. Mach ruhig weiter so. So werde ich immer mal wieder etwas erheitert. ;):D

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