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4 Punkte + 2X 2 Offen - Wie Verhalten?


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Hallo, ich habe vor kurzem Erfahren, dass ich aufgrund eines Unfalls (war nur der Halter) 3 Punkte nach neuem System aus 2011 habe. Dazu habe ich leider vor ca. 1 Jahr eine rote Ampel überfahren (<1s) und nochmal einen Punkt bekommen.

 

Nun kamen zwei Anhörungen rein, beide aus November 2015, wo jeweils auf der Autobahn die Geschwindigkeit um 50 km/h überzogen wurde. Das entspricht dann 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkten und 240 Euro. Bei dem einen Fall wird zusätzlich noch Vorsatz unterstellt.

Mit diesen Sachen hätte ich ja 8 Punkte und wäre den Führerschein eine Weile los.

 

Nun probiere ich natürlich das Ganze noch abzuwenden bzw. irgendwie das Beste draus zu machen.

 

In beiden Fällen bin ich nicht der Halter. Jedoch hat der Halter aus Unwissenheit mich genannt, was zu einer polizeilichen Vorladung geführt hat. Dieser bin ich nicht nachgekommen, möchte mich aber dazu äußern. Da Ausweisbild völlig anders aussieht, könnte ich probieren die Sache auf einen Freund abzuwälzen, welcher die Punkte auch nehmen würde.

 

Im zweiten Fall haben sie mich auch als Fahrer im Verdacht, ich weiß hier nicht, woher der Name gekommen ist. Glücklicherweise ist mein Arm vor dem Gesicht, wodurch Nase und Augen abgedeckt sind.

 

 

Meine Fragen:

 

Wie soll ich mich am Besten Verhalten? Ich hätte wie gesagt Kollegen die die Punkte bzw. Strafe nehmen könnten. Oder gibts noch andere Möglichkeiten? Umziehen?

Wäre es in dem Fall möglich, den Führerschein trotz 8 Punkten zu behalten, da alles schnell ging und ich davor Jahre unauffällig war? Ich benötige den Führerschein beruflich

Wäre im schlimmsten Fall mit einer MPU zu rechnen vor Neuerteilung des Führerscheins in 6 Monaten?

 

Danke vorab

 

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Hallo, 3 Punkte aus 2011 aus einem Unfall als Halter? Wie das?

Umziehen bringt nichts, das mit den Kollegen ist nur einen mäßig gute Idee, ließ Dich mal im Forum ein.

Lass Dir mal einen aktuellen Punkteauszug geben, vielleicht ist das alles gar nict so schlimm.

Bei Vorsatz weden 240€ nicht reichen.

Da die beiden aus November noch nicht rechtskräftig sind, müsstest Du (meiner Kenntnis nach) wie mit 6 Punkten behandelt werden. Gab es schon die Ermahnung?

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Moin Moin

 

 

Hallo, ich habe vor kurzem Erfahren, dass ich aufgrund eines Unfalls (war nur der Halter) 3 Punkte nach neuem System aus 2011 habe.

Das ist erklärungsbedürftig.

Wie bekommt man als Halter aber sonst unbeteiligter an einem Unfall soviel Punkte, daß nach Umrechnung altes auf neues System 3 Punkte übrigbleiben?

Solltest du einfach nur drei alte Punkte gehabt haben, würden die auf einen neuen Punkt umgerechnet.

 

 

Nun kamen zwei Anhörungen rein, beide aus November 2015, wo jeweils auf der Autobahn die Geschwindigkeit um 50 km/h überzogen wurde. Das entspricht dann 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkten und 240 Euro. Bei dem einen Fall wird zusätzlich noch Vorsatz unterstellt.

Mit diesen Sachen hätte ich ja 8 Punkte und wäre den Führerschein eine Weile los.

Diese beiden neuen Sachen sind offensichtlich noch nicht rechtskräftig und damit in Flensburg noch nicht Eintragungsfähig.

Erst mit Eintragung werden ja Maßnahmen ausgelöst z.B. die Ermahnung, dann die Verwarnung und dann erst der Entzug.

Das heißt aber auch, ohne Ermahnung keine Verwarnung und ohne Verwarnung kein Entzug.

 

 

Da Ausweisbild völlig anders aussieht, könnte ich probieren die Sache auf einen Freund abzuwälzen, welcher die Punkte auch nehmen würde.

Du darfst da aktiv gar nichts machen, sonst rutscht du ungehemmt in den Bereich von Straftaten.

Aber auch wenn dein Freund von sich aus tätig würde, wäre das hinsichtlich Straftaten nicht ungefährlich - für euch beide.

In beiden Fällen ist dein Name bei der Behörde schon bekannt, was für dich eher ungünstig ist.

Der Hinweis auf dein schlechtes Ausweisbild ist zwar nett aber überflüssig. Bei Zweifeln gäbe es die Möglichkeit auf ein anthropologisches Gutachten.

 

 

Wäre es in dem Fall möglich, den Führerschein trotz 8 Punkten zu behalten, da alles schnell ging und ich davor Jahre unauffällig war?

 

Wenn du tatsächlich in diesem Bereich bist, kannst du jammern und betteln wie du willst - hilft nicht.

Dann gehörtest du eh runter von der Straße.

Es geht immer alles schnell - 50 km/h zu schnell.

Unauffälligkeit, also Punktelosigkeit ist doch normal - warum also möchtest du da einen Bonus?

 

 

 

Ich benötige den Führerschein beruflich

Ja Ja.

Vorher nachdenken.

 

 

 

Gruß

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Hallo sepp042, dein Punktestand ist, wie Sobbel schreibt, unklar. Frag sofort in Flensburg nach.

2x + 50 km/h macht jeden SB aufmerksam. Und wenn dein Name einmal genannt wurde hast du kaum eine Chance da unbehelligt wieder raus zu kommen. Wenn du einen 3. nennst ist es eine Straftat, wenn der 3. sich selbst beschuldigt könnt ihr beide Ärger bekommen. (Es gibt ein entsprechendes OLG Urteil, wird im RF unterschiedlich gesehen).

Ich würde einen Fachanwalt aufsuchen.

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Ich würde einen richtig guten Fachanwalt aufsuchen.

Einfügung durch mich.

Und dem TE traue ich - aufgrund meiner Interpretation seiner Posts - nicht zu, unbeschadet aus dem o.e. OLG-Verfahren rausgekommen zu sein, wenn sein Kumpel sich als verantwortlicher Fahrer eingetragen hätte.

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Die Sachen haben sich einfach überschlagen. Ich fahre seit einigen Wochen wesentlich ruhiger, ich weiß auch nicht, warum das so passiert ist. Davor wurde ich Jahre überhaupt nicht geblitzt bzw. war zu schnell unterwegs. Das es scheiße ist, weiß ich selbst. Ich kanns auch nicht ändern, die Frage ist was jetzt das Beste Verhalten ist

 

Fakt ist: Ich habe aktuell 4 Punkte: 3 Punkte aus 2011 wegen Unfallflucht oä, wobei ein Freund ein Unfall mit meinem Fahrzeug gehabt hatte und dieses von der Autobahn bewegt hatte. Ich selbst war nichtmal dabei, keine Ahnung warum ich dafür mit Punkten bestraft wurde. Habe das erst dieses Jahr bei der Ermahnung erfahren wegen dem 4. Punkt bei der roten Ampel.

 

Nun sind eben diese 2 Fälle offen, beide aus November 2015. Bisher kein Bußgeldbescheid oder gar rechtskraft gegeben. Ich werde probieren irgendwie rauszukommen, wie gesagt, auf dem einen Bild ist wirklich wenig zu erkennen und ich würds mal auf das Gericht ankommen lassen wenn die wollen. Auf die 60 Euro kommts dann auch nicht mehr an.

 

 

Falls Jemand noch Tipps hätte, bitte her damit.

 

 

Für den worst case: Beide Fälle gehen durch und ich springe direkt von 4 auf 8 Punkte. Würde mir der Führerschein entzogen werden trotz fehlender Verwarnung bei 6/7 Punkten?

 

"Sollten Sie die 6-Punktegrenze überschreiten, ohne dass Sie eine Ermahnung erhielten, muss der Punktestand auf 5 reduziert werden. Gleiches gilt bei der Erreichung von 8 Punkten. Erhalten Sie keine Verwarnung vorher, wird Ihr Punktestand auf 7 Punkte herabgesetzt."

 

DAS WÄRE DIE RETTUNG!!!!! Ist das 100% so, egal wie viele Punkte theoretisch dazukommen würden?

 

Sollte entzogen werden: Kann man sicher von 6 Monaten ausgehen? Muss in diesem Fall eine MPU gemacht werden?

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...Fakt ist: Ich habe aktuell 4 Punkte: 3 Punkte aus 2011 wegen Unfallflucht oä, wobei ein Freund ein Unfall mit meinem Fahrzeug gehabt hatte und dieses von der Autobahn bewegt hatte. Ich selbst war nichtmal dabei, keine Ahnung warum ich dafür mit Punkten bestraft wurde. Habe das erst dieses Jahr bei der Ermahnung erfahren wegen dem 4. Punkt bei der roten Ampel.

 

Kann ich mir so nicht vorstellen. Da hat es mit Sicherheit ein Verfahren gegen dich gegeben.

 

Wenn du in einem Jahr 2 x mit +26 auffällst darfst du auch einen Monat den ÖPNV nutzen.

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Moin Moin

 

 

3 Punkte aus 2011 wegen Unfallflucht oä, wobei ein Freund ein Unfall mit meinem Fahrzeug gehabt hatte ....... Ich selbst war nichtmal dabei

Ja nee is klar - und jeder der in deutschen Gefängnissen sitzt ist unschuldig.

Aber lassen wir mal das Zustandekommen deiner Flenspunkte außer acht.

 

 

Habe das erst dieses Jahr bei der Ermahnung erfahren wegen dem 4. Punkt bei der roten Ampel.

Die Ermahnung hast du also erhalten - das ist der erste Schritt der Behörden.

Damit ist jetzt natürlich dein Punktestand nicht mehr unklar.

 

 

 

Für den worst case: Beide Fälle gehen durch und ich springe direkt von 4 auf 8 Punkte. Würde mir der Führerschein entzogen werden trotz fehlender Verwarnung bei 6/7 Punkten?

Nein.

Die Reihenfolge der Maßnahmen ist zwingend.

Deswegen ja die einmalige Reduzierung auf 7 Punkte bei Erreichen des 8. Punktes ohne vorheriger Verwarnung.

 

Wenn dir recht zügig beide Raserfahrten zugeschrieben, rechtskräftig und eintragungsfähig werden, erreichst du die 8 Punkte.

Du hast vorher die Verwarnung nicht bekommen.

Das wird die Behörde schnell nachholen, dir aber den reduzierten Punktestand nennen.

Du hast dann 7 Punkte und alle vorher erforderlichen Maßnahmen durchlaufen.

Dann ein Punkt dazu und du kannst die ARAL Werbung singen

"Iam Walking"

 

Möglicherweise liegen die beiden November Owi zeitlich aber so, daß es der Behörde rechtzeitig möglich ist, dir ordnungsgemäß die Verwarnung zu schicken.

Dann wärst du natürlich beim Entzug.

 

 

 

Ist das 100% so, egal wie viele Punkte theoretisch dazukommen würden?

Willst du etwa weiter Punkte scheffeln?

 

 

Du solltest vor Rechtskraft der ersten Raserfahrt von November über die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar nachdenken.

Das reduziert dein Konto um ein Punkt.

Das geht aber nur bis zu fünf Punkten.

Und wenn du jetzt fein aufgepasst hast, wirst du merken, daß du damit der Behörde ein Schnippchen schlagen könntest - wenn du dich beeilst.

 

Das ganze Prozedere ist hier sehr ausführlich beschrieben:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__4.html

 

 

 

 

Wenn du in einem Jahr 2 x mit +26 auffällst darfst du auch einen Monat den ÖPNV nutzen.

 

Hast du das jetzt mal ganz zusammenhanglos hier eingeworfen?

 

 

Gruß

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Ein Seminar wird jetzt nichts mehr bringen, da ja das Tattagprinzip gilt und die böse Tat bereits begangen wurde.

 

Allerdings kann ich den Vorgang der Unfallflucht nicht nachvollziehen.

 

Hierbei handelt es sich um eine Straftat, wobei es einen Strafbefehl oder ein Urteil geben sollte und das sollte auch dir bekannt sein.

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Moin Moin

 

 

Ein Seminar wird jetzt nichts mehr bringen, da ja das Tattagprinzip gilt und die böse Tat bereits begangen wurde.

Der Abs. 7 in meinem obigen Link spricht nicht vom Tattagprinzip einer bösen Tat, nur vom Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung.

 

 

Gruß

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