Kasperle 70 Posted January 15, 2016 Report Share Posted January 15, 2016 Hallo Jungs und Mädels, heute morgen las ich einen Gerichtsbericht in unserer Lokalzeitung.Dort wurde von einem Autofahrer berichtet, gegen den ein Fahrverbot verhängt worden war. Das hat er aber nicht rechtzeitig angetreten. Seine Argumentation: Er hat den Bußgeldbescheid nicht bis zu Ende gelesen, dort stand dann, dass das Fahrverbot spätestens nach x Monaten gültig wird, unabhängig von der Abgabe des Führerscheins.Wie es kommen musste, wurde er während des Fahrverbotes erwischt.Das Gericht hat ihn jetzt zu 460 € Geldstrafe wegen FoFe verurteilt. 1. Ich halte die Strafe für relativ gering, wenn ich entsprechende Posts hier im Forum lese.2. Wahrscheinlich wurde nach Tagessätzen gerechnet!?3. Im Internet habe ich das Urteil noch nicht gefunden, hat jemand von unseren Experten darauf Zugriff? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 15, 2016 Report Share Posted January 15, 2016 Naja ohne Aktenzeichen oder Gericht wird es schwierig werden. Außerdem kann der Tagessatz ja 5 oder 10 Euro betragen haben, so dass es dann 46 oder 92 Tagessätze sind. Quote Link to post Share on other sites
rth 513 Posted January 15, 2016 Report Share Posted January 15, 2016 ...Außerdem kann der Tagessatz ja 5 oder 10 Euro betragen haben, so dass es dann 46 oder 92 Tagessätze sind. Stimmt. Bei 92 Tagessätzen wäre er "Vorbestraft." Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 15, 2016 Report Share Posted January 15, 2016 Vorbestraft ist er ab dem ersten Tagessatz. Nur muss man es in bestimmten Dingen nicht angeben oder es ist in einigen Führungszeugnissen nicht aufgeführt. Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted January 15, 2016 Author Report Share Posted January 15, 2016 Naja ohne Aktenzeichen oder Gericht wird es schwierig werden.Aktenzeichen stand nicht in der Zeitung, aber Amtsgericht Unna am (13. oder) 14. Januar 2016. Und ich habe mich falsch erinnert, es waren 450 € Geldstrafe. Den Zeitungsartikel habe ich mir mal als PDF gesichert. Quote Link to post Share on other sites
rth 513 Posted January 15, 2016 Report Share Posted January 15, 2016 Vorbestraft ist er ab dem ersten Tagessatz. Nur muss man es in bestimmten Dingen nicht angeben oder es ist in einigen Führungszeugnissen nicht aufgeführt.Stimmt. Aber unter 90 Tagessätzen wird es im "normalen" Führungszeugnis nicht erwähnt. Quote Link to post Share on other sites
juschi 39 Posted January 15, 2016 Report Share Posted January 15, 2016 Bei einer so wichtigen Sache wie einem Fahrverbot fände ich es aus Steuerzahlersicht gerechtfertigt, 2 EUR in ein maschinell erstelltes Schreiben zu investieren, das darauf hinweist, dass ein Fahrverbot vom xxx. bis zum xxx. besteht, ein paar Tage oder Wochen bevor es unwiderruflich in Kraft tritt, wenn sich der erstmals angeschriebene zu einer Plannung des Fahrverbotes nicht äußert. Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted January 15, 2016 Author Report Share Posted January 15, 2016 Dieser Hinweis steht bereits im Bußgeldbescheid. Der Mensch im erwähnten Fall hatte den nur nicht bis zum Ende gelesen. Der Richter gab ihm auch den Hinweis, in Zukunft immer das ganze Schreiben zu lesen. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 16, 2016 Report Share Posted January 16, 2016 Vorbestraft ist er ab dem ersten Tagessatz. Nur muss man es in bestimmten Dingen nicht angeben oder es ist in einigen Führungszeugnissen nicht aufgeführt.Stimmt. Aber unter 90 Tagessätzen wird es im "normalen" Führungszeugnis nicht erwähnt. Habe ich doch geschrieben und hast du auch mitzitiert. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted January 16, 2016 Report Share Posted January 16, 2016 Bei einer so wichtigen Sache wie einem Fahrverbotdarf man wohl erwarten, daß der Betroffene einen Brief liest, in dem ihm dieses mitgeteilt wird. Mal abgesehen davon, daß das Erinnerungsschreiben nicht nur 2,- € kosten würde: wenn er das auch nicht (richtig) liest, soll dann sicherheitshalber auch noch der Dorftschakko persönlich vorsprechen? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted January 20, 2016 Report Share Posted January 20, 2016 das nicht, aber der entsprechende Passus sollte rot leuchten und anfangen zu Blinken. (zu "meiner Zeit" haben wir den Passus im BG immer noch zusätzlich dick und rot unterstrichen - es gab dennoch genügend, die verspätet abgegeben haben mit der Behauptung "das hab ich nicht gelesen") Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted January 20, 2016 Author Report Share Posted January 20, 2016 Und habt ihr dann nachgefragt, ob bis zur Abgabe gefahren wurde und dann ggf. eine Anzeige wegen FoFe gestellt? Oder blieb es beim erhobenen Zeigefinger?Wenn es bei einer Ermahnung blieb, dann ist die Höhe der Strafe bei FoFe während 1-3-monatigem Fahrverbot anscheinend doch eher niedrig (wozu ich die 450 € eindeutig zähle!). Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted January 21, 2016 Report Share Posted January 21, 2016 Nachfragen bringt da nix - wenn aber einer während des FV geblitzt wurde: Anzeige Oder, was auch vorkam, wenn jemand so blöd ist, und mit dem Auto zum Amt gefahren ist, um seinen FS in Urlaub zu geben. Quote Link to post Share on other sites
stundenplan2 0 Posted January 21, 2016 Report Share Posted January 21, 2016 Ich habe bis jetzt nix . Quote Link to post Share on other sites
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