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Höhe Der Strafe Bei Fofe


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Hallo Jungs und Mädels,

 

heute morgen las ich einen Gerichtsbericht in unserer Lokalzeitung.

Dort wurde von einem Autofahrer berichtet, gegen den ein Fahrverbot verhängt worden war. Das hat er aber nicht rechtzeitig angetreten. Seine Argumentation: Er hat den Bußgeldbescheid nicht bis zu Ende gelesen, dort stand dann, dass das Fahrverbot spätestens nach x Monaten gültig wird, unabhängig von der Abgabe des Führerscheins.

Wie es kommen musste, wurde er während des Fahrverbotes erwischt.

Das Gericht hat ihn jetzt zu 460 € Geldstrafe wegen FoFe verurteilt.

 

1. Ich halte die Strafe für relativ gering, wenn ich entsprechende Posts hier im Forum lese.

2. Wahrscheinlich wurde nach Tagessätzen gerechnet!?

3. Im Internet habe ich das Urteil noch nicht gefunden, hat jemand von unseren Experten darauf Zugriff?

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Naja ohne Aktenzeichen oder Gericht wird es schwierig werden.

Aktenzeichen stand nicht in der Zeitung, aber Amtsgericht Unna am (13. oder) 14. Januar 2016. Und ich habe mich falsch erinnert, es waren 450 € Geldstrafe. Den Zeitungsartikel habe ich mir mal als PDF gesichert.

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Vorbestraft ist er ab dem ersten Tagessatz. Nur muss man es in bestimmten Dingen nicht angeben oder es ist in einigen Führungszeugnissen nicht aufgeführt.

Stimmt. Aber unter 90 Tagessätzen wird es im "normalen" Führungszeugnis nicht erwähnt.

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Bei einer so wichtigen Sache wie einem Fahrverbot fände ich es aus Steuerzahlersicht gerechtfertigt, 2 EUR in ein maschinell erstelltes Schreiben zu investieren, das darauf hinweist, dass ein Fahrverbot vom xxx. bis zum xxx. besteht, ein paar Tage oder Wochen bevor es unwiderruflich in Kraft tritt, wenn sich der erstmals angeschriebene zu einer Plannung des Fahrverbotes nicht äußert.

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Vorbestraft ist er ab dem ersten Tagessatz. Nur muss man es in bestimmten Dingen nicht angeben oder es ist in einigen Führungszeugnissen nicht aufgeführt.

Stimmt. Aber unter 90 Tagessätzen wird es im "normalen" Führungszeugnis nicht erwähnt.

 

Habe ich doch geschrieben und hast du auch mitzitiert.

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Bei einer so wichtigen Sache wie einem Fahrverbot

darf man wohl erwarten, daß der Betroffene einen Brief liest, in dem ihm dieses mitgeteilt wird. Mal abgesehen davon, daß das Erinnerungsschreiben nicht nur 2,- € kosten würde: wenn er das auch nicht (richtig) liest, soll dann sicherheitshalber auch noch der Dorftschakko persönlich vorsprechen?

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das nicht, aber der entsprechende Passus sollte rot leuchten und anfangen zu Blinken.

 

(zu "meiner Zeit" haben wir den Passus im BG immer noch zusätzlich dick und rot unterstrichen - es gab dennoch genügend, die verspätet abgegeben haben mit der Behauptung "das hab ich nicht gelesen")

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Und habt ihr dann nachgefragt, ob bis zur Abgabe gefahren wurde und dann ggf. eine Anzeige wegen FoFe gestellt? Oder blieb es beim erhobenen Zeigefinger?

Wenn es bei einer Ermahnung blieb, dann ist die Höhe der Strafe bei FoFe während 1-3-monatigem Fahrverbot anscheinend doch eher niedrig (wozu ich die 450 € eindeutig zähle!).

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