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Hallo, ich hoffe auf schnellen, sachlichen Ratschlag.

 

Der Wagen zugelassen auf meine Freundin, ich ohne Fahrerlaubnis.
Geblitzt am 22.12.15, Brief kam mit Bitte um Stellungnahme heute.

Was ist nun am besten zu tun?

Es handelt sich lediglich um 10km/h außerorts; sprich 10€. Auf dem Bild erkennt man die Hälfte meines Gesichtes wegen des Rückspiegels.

Im Briefkopf steht, es muss keine Stellung bezogen werden, sollte sich der Übeltäter mit der Verwarnung einverstanden erklären und innerhalb einer Woche überweisen.

Meinungen, Fragen?

Liebe Grüße. :drive:

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@peterstein: Es muss für Dich darauf hingewiesen werden, dass mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und einem Schaden, hier besonders Personenschaden, das restliche Leben finanziell ruiniert sein kann.

 

Eine Frage, kannst du mir ein Szenario nennen, in welchem ein Unfall (mit Fahren ohne Fahrerlaubnis eines haftplflichtversicherten Fahrzeugs) zu einem finanziell runierten Leben führen kann ?

 

Kleiner Tipp : Weit verbreitete Horrorszenarien werden auch durch weiteres Verbreiten nicht realer.

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Aus Antwalthilfe:

Welche Konsequenzen drohen neben einer Verurteilung?

Wenn man ohne Fahrerlaubnis einen Unfall baut, drohen neben den strafrechtlichen Konsequenzen auch hohe Geldforderungen der Versicherung. „Die Haftpflichtversicherung kann in diesem Fall Regressforderungen von bis zu 5000 Euro stellen“, sagt der Verkehrsrechtler Dr. Burmann. Die Kaskoversicherung könne man sogar ganz verlieren – und damit auf dem Schaden am eigenen Fahrzeug vollständig sitzen bleiben.

Auch sozialrechtliche Folgen sind nach einer unerlaubten Fahrt möglich. Das Sozialgericht Gießen verhandelte im Februar 2014 beispielweise den Fall eines Mannes, der betrunken und ohne Fahrerlaubnis mit dem Auto fuhr und einen Unfall verursachte.

Dabei verletzte er sich so schwer, dass er erwerbsunfähig wurde. Den Antrag des Mannes auf eine Rente wegen Erwerbsminderung lehnte die Rentenversicherung aber ab, denn die Minderung sei Folge einer Straftat, so die Versicherung. Dieser Argumentation folgten die Richter und der Mann ging leer aus (AZ: S 4 R 158/12).

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Dachte ich mir doch, du unterliegst dem weit verbreiteten Irrglauben, die Versicherung könnte unbegrenzt Regress fordern.

 

Tatsächlich ist es so, dass Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Obliegenheitsverletzung vor dem Schaden darstellt, hierfür können maximal 5.000,- regressiert werden.

 

Wenn diese 5000 Euro dann das restliche Leben finanziell ruinieren, dürfte im Vorfeld bei der Finanzplanung einiges falsch gelaufen sein.

 

Edit : Ich sehe, nun hast du etwas recherchiert. Nur, von Eigenschaden und eigenen Verletzungen war zuvor von deiner Seite aus nicht die Rede ;)

  • Like 2
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Guten Morgen Dagobert,

 

ich denke die Diskussion darüber, ob man ohne FE fahren "muss" ist weit unsinniger als die, welche Konsequenzen daraus drohen.

 

"Müssen" tut man gar nichts, solange man die Möglichkeit hat (ohne Betrachtung der Konsequenzen) anders zu handeln.

Für manch Einen könnte aber beispielsweise ein Fahren während eines Fahrverbotes (also ohne FE) das geringere Übel sein, als ein sicherer Jobverlust.

Als Außenstehender das objektiv zu beurteilen möchte ich mir da nicht anmaßen.

 

Für mich ist das Thema hier durch, mir war nur wichtig klar zu machen, dass auch ein Unfall nach Fahren ohne keine Existenzbedrohung darstellt, um z.B. Kurzschlussreaktionen wie unterlassene Hilfeleistung oder Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort aus diesem Grund zu verhindern.

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Also vielen Dank für die herzliche Diskussion, ich frage mich nur, wie ihr darauf kommt, dass es sich um einen 'Unfall', oder gar irgendeinen 'Personenschaden' handelt. Meine Güte, dass man nicht fahren sollte, wenn man keine FE hat, ist mir schon bewusst. Jetzt kommt doch aber bitte mal wieder runter und sagt mir, dass ihr in eurem Leben niemals 'schwarz' gefahren seid.

Versteht mich nicht falsch, ich möchte mich nicht rechtfertigen. Ich bin mir um die Konsequenzen bewusst, die das ganze bei einem Unfall haben kann. Meine Frage war lediglich, wie ich am besten aus meiner Lage rauskomme. Da es sich hier aber - wie oben erwähnt - um eine 'Straftat' handelt und mir die Polizei am Hals hängt um mich und jeden, der ein Wort mit mir wechselt, in den Knast zu stecken versucht, erwarte ich gar keine hilfreiche Info mehr.

Ich finde es ganz interessant, wie sich hier einige Urteile bilden, ohne Hintergrundwissen erfragt zu haben. Was ist denn, hätte ich im Verlauf des Tages des Blitzers meine FE erhalten? Bin ich dann ein ebenso risikobereiter, schwerkrimineller Verbrecher?

Ich finde es schade, dass man sich in einer hilfsbedürftigen Position nicht einmal mehr an die Anonymität des Internets wenden kann. Hätte ich einen Menschen außer mich selbst verletzt - ok, weg mit mir.
Jetzt bin ich aber nunmal aus welchem Grund auch immer mit einer minimalen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt worden und alles, was einigen einfällt ist es, mir vorzumalen, wie betrunkene Männer durch Unfälle ihr leben ruinieren?

Ich bedarf keiner Gefahrenschulung sondern lediglich eines Ratschlages. Aber das scheint wohl zu viel zu sein.

Danke noch mal.

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Moin Moin

 

 

Ich finde es schade, dass man sich in einer hilfsbedürftigen Position nicht einmal mehr an die Anonymität des Internets wenden kann.

Der Forumbetreiber ist aber nicht anonym.

Und wenn dir hier aus dem Forum heraus Tips gegeben werden, ist man bei der -ebenfalls- strafbaren Beihilfe.

Und da hängt der Forumbetreiber mit am Fliegenfänger.

 

Gruß

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...Ich bedarf keiner Gefahrenschulung sondern lediglich eines Ratschlages. Aber das scheint wohl zu viel zu sein.

 

 

Wenn du ein -ganz klein wenig - zwischen den Zeilen lesen könntest, hättest du den erwünschten Rat bereits in Pos. 2 gefunden.

Da stand bereits alles drinn.

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Ich bin mir um die Konsequenzen bewusst, ....

 

Ohne den Moralisten spielen zu wollen: Das glaube ich nicht.

 

Im Straßenverkehr bist du nicht nur für dich selbst, sondern auch für die anderen Verkehrsteilnehmer mitverantwortlich. Wenn nicht gerade eine unabwendbare Notsituation vorliegt, ist das Fahren ohne FE nicht einmal ansatzweise zu rechtfertigen.

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  • 3 weeks later...

@peterstein ... Thread erstellen - Antwort abwarten - bedanken - fertig ...

 

Verstanden hast Du die "zwischen den Zeilen Info", so Deine Aussage. Alle weiteren Einwürfe, führen hier und auch in anderen Foren dazu abgewatscht zu werden.

 

Keep cool - Calm down -> nicht bei so einer heiklen Angelegenheit.

 

In diesem Sinne, mach den Führerschein, unterlasse das Schwarzfahren und halte Dich dann zukünftig an die gelernten und erfolgreich geprüften, praktisch ebenso erfolgreich nachgewiesen Fähigkeiten, am täglichen Wahnsinn des Stassenverkehrs teilnehmen zu können.

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Hallo peterstein

 

Geblitzt am 22.12.15, Brief kam mit Bitte um Stellungnahme heute.

 

 

wer hat den Anhörungsbogen denn bekommen?

Du oder deine Freundin?

 

oder war es ein Zeugenbefragungsbogen?

 

 

 

wenn deine Freundin das Verwarnungsgeld bekommen hat einfach bezahlen, fertig

 

die Chance, dass du straffrei rauskommst ist hoch, da bei Verwarnungsgelder kein Bildabgleich gemacht wird

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Insofern hast du auch die Konsequenzen dafür zu tragen

 

 

nur wenn das FoFe auch angezeigt wird.

 

und diese Aussage vom TE

 

Im Briefkopf steht, es muss keine Stellung bezogen werden, sollte sich der Übeltäter mit der Verwarnung einverstanden erklären und innerhalb einer Woche überweisen.

 

 

sagt mir, dass es kein Zeugenbefragungsbogen war sondern ein Anhörungsbogen mit Überweisungsträger!

 

wenn die Verwarnung bezahlt wird passiert nichts mehr

 

(meine persönliche Meinung wegen dem FoFe schreibe ich nicht, hier sollten nur die Fragen eines TE beantwortet werden)

 

 

 

 

 

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Fahren ohne Führerschein ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat! Insofern hast du auch die Konsequenzen dafür zu tragen immerhin gefährdest du nicht nur dich, sondern auch andere.

 

Warum?

 

Sorry-aber meine Meinung!

 

Ist entschuldigt und Du kannst Deine Moralkeule wieder in den Schrank packen...

  • Like 1
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Guten Morgen zusammen,

 

1. ehrlich gesagt bin ich etwas entsetzt!

2. Fahren ohne Führerschein ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat!

3. Insofern hast du auch die Konsequenzen dafür zu tragen

4. immerhin gefährdest du nicht nur dich, sondern auch andere.

5. Sorry-aber meine Meinung! :shutup:

1. darfst Du

2. stimmt

3. wenn er erwischt wird, ja. Sonst nicht.

4. das ist Blödsinn. @QTreiberin hat's etwas netter ausgedrückt. Aber das hast Du wohl leider nicht verstanden. Deshalb: BLÖDSINN!!!

5. jup. Ist entschuldigt.

Haha, das ist nun wirklich nicht nötig. Naja aber dann verrate doch mal wieso du keine Fahrerlaubnis mehr hast?

Dein Nick ist zwar Hase, aber Du weißt offenkundig nicht Bescheid. Wo hat sie behauptet oder eingeräumt, sie hätte keine Fahrerlaubnis mehr?

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Der Wagen zugelassen auf meine Freundin, ich ohne Fahrerlaubnis.

Geblitzt am 22.12.15, Brief kam mit Bitte um Stellungnahme heute.

 

Was ist nun am besten zu tun?

 

Es handelt sich lediglich um 10km/h außerorts; sprich 10€. Auf dem Bild erkennt man die Hälfte meines Gesichtes wegen des Rückspiegels.

 

Eigentlich wollte ich mich nicht einmischen, aber aus dem Zusammenhang ergibt sich schon, dass sie gefahren ist und nicht im Besitz einer FE war.

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Das stimmt so pauschal nicht. Hier bei uns nämlich geschieht das sehr wohl! Es wird aber nicht weiter hinterfragt, wenn bezahlt wird. Der Fahrer muß/soll also nicht benannt werden wie im Falle einer Owi.

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[...]

Der Wagen zugelassen auf meine Freundin, ich ohne Fahrerlaubnis.

[...]

Auf dem Bild erkennt man die Hälfte meines Gesichtes wegen des Rückspiegels.

[...]

Also ich hatte da zwischen den Zeilen gelesen, dass es der Wagen der Freundin ist, aber ER gefahren ist. Sorry, wenn ich das falsch verstanden habe. Ich hab mich jetzt aber auch mal schlau gemacht, nach der hitzigen diskussion. Wen es interessiert http://bussgeld.org/fahrverbot/

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Es wird aber nicht weiter hinterfragt, wenn bezahlt wird

 

 

genau so isses

 

Ich hab mich jetzt aber auch mal schlau gemacht, nach der hitzigen diskussion. Wen es interessiert http://bussgeld.org/fahrverbot/

 

 

 

es geht hier aber nicht um ein Bußgeld oder um ein Fahrverbot :shutup:

 

außerdem ist diese Seite von Fehler behaftet, es kann z.B kein Arzt ein Fahrverbot aussprechen

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Es handelt sich lediglich um 10km/h außerorts; sprich 10€.

 

 

genau, wir sind deswegen von einem Fahrverbot (wie in deiner verlinkten Seite beschrieben wird) noch meilenweit entfernt

 

Wieso sollte ein Arzt nicht für ein Fahrverbot plädieren können?

 

 

weil er dafür keine Befugnis hat

 

er kann dir den Ratschlag geben dein Fahrzeug stehen zu lassen bis die Erkrankung abgeheilt ist, was jeder normale Mensch aus Sicherheitsgründen auch machen wird.

 

aber ein Fahrverbot kann er dir nicht geben, das kann nur ein Richter oder evtl die Fsst (und die Fsst entzieht die Fahrerlaubnis in den meisten Fällen gleich und gibt normalerweise kein Fahrverbot)

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Hallo, Klaus62,

 

Wieso sollte ein Arzt nicht für ein Fahrverbot plädieren können?

 

 

weil er dafür keine Befugnis hat

die Befugnis, gegenüber einem Fahrzeuglenker auf ein Fahrverbot zu plädieren, hat jeder. :abwarten:

 

Je nach Sachlage kann ein Arzt sogar gegenüber der Führerscheinstelle dafür plädieren, dass seinem Patienten die Fahrerlaubnis entzogen wird.

 

Der Arzt kann allerdings kein verbindliches Fahrverbot anordnen, denn dazu fehlt ihm, wie Du richtig schreibst, die Befugnis.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, Klaus62,

 

Wieso sollte ein Arzt nicht für ein Fahrverbot plädieren können?

 

 

weil er dafür keine Befugnis hat

die Befugnis, gegenüber einem Fahrzeuglenker auf ein Fahrverbot zu plädieren, hat jeder. :abwarten:

 

Je nach Sachlage kann ein Arzt sogar gegenüber der Führerscheinstelle dafür plädieren, dass seinem Patienten die Fahrerlaubnis entzogen wird.

 

 

Gibt es die ärztliche Schweigepflicht nicht mehr?

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Hallo, Klaus62,

 

 

Wieso sollte ein Arzt nicht für ein Fahrverbot plädieren können?

 

weil er dafür keine Befugnis hat

die Befugnis, gegenüber einem Fahrzeuglenker auf ein Fahrverbot zu plädieren, hat jeder. :abwarten:

 

Je nach Sachlage kann ein Arzt sogar gegenüber der Führerscheinstelle dafür plädieren, dass seinem Patienten die Fahrerlaubnis entzogen wird.

 

Der Arzt kann allerdings kein verbindliches Fahrverbot anordnen, denn dazu fehlt ihm, wie Du richtig schreibst, die Befugnis.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Hallo Nachteule

 

und genau um das verbindliche Anordnen geht es hier

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Hallo, Klaus62,

und genau um das verbindliche Anordnen geht es hier

das ist schon klar, und der Arzt kann hier keine verbindlichen Anordnungen erteilen, da gebe ich Dir recht.

 

Ich habe lediglich die Steilvorlage mit dem Plädieren für einen kleinen Kommentar genutzt. :victory:

 

Hallo, rth,

 

die ärztliche Schweigepflicht hat gewisse Grenzen.

 

Wenn der Arzt z. B. von einem Alkoholiker weiß, dass dieser regelmäßig unter Alkoholeinfluss fährt und damit sich und andere gefährdet, darf, bzw. muss er sogar die zuständigen Behörden verständigen, wenn es ihm nicht selber gelingt, den Patienten von weiteren Fahrten abzubringen.

 

Ebenso ist es, wenn er z. B. erfährt, dass sein Patient sich umbringen und dabei andere mit in den Tod nehmen will.

 

Diese Diskussion kam u. a. bei dem absichtlich herbeigeführten Flugzeugabsturz wieder auf.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

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die ärztliche Schweigepflicht hat gewisse Grenzen.

 

Wenn der Arzt z. B. von einem Alkoholiker weiß, dass dieser regelmäßig unter Alkoholeinfluss fährt und damit sich und andere gefährdet, darf, bzw. muss er sogar die zuständigen Behörden verständigen, wenn es ihm nicht selber gelingt, den Patienten von weiteren Fahrten abzubringen.

 

Ebenso ist es, wenn er z. B. erfährt, dass sein Patient sich umbringen und dabei andere mit in den Tod nehmen will.

Beim ersten sehe ich hier eine Verletzung der Schweigepflicht, denn dann müsste er jeden Melden dem er entsprechende Medikamente verschreibt die die Fahrtüchtigkeit einschränken.

Und dass sind garnicht so wenige, wenn man nur mal die entsprechenden Beipackzettel liest.

 

Bei zweiten Beispiel ist es zumindest grenzwertig.

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Hallo Gast225

 

Beim ersten sehe ich hier eine Verletzung der Schweigepflicht,

 

 

 

ich nicht :nunja:

 

siehe:

 

Das Interesse an der Abwehr drohender Gefahren für Leib, Leben oder Gesundheit sind re-gelmäßig höherwertig anzusehen gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse des Patienten. Deshalb kann der Arzt z.B. berechtigt sein, die Angehörigen eines Patienten vor einer von diesem ausgehenden Ansteckungsgefahr zu warnen oder die Verwaltungsbehörde zu be-nachrichtigen, wenn ein Patient als Kraftfahrer am Straßenverkehr teilnimmt, obwohl er auf-grund einer Erkrankung (z.B. Alkoholsucht) dabei sich und andere gefährdet. Erforderlich ist in beiden Fällen jedoch, dass der Arzt vorher auf den Patienten ohne Erfolg eingewirkt hat, um ihn zur Ergreifung der notwendigen Maßnahmen von sich aus zu veranlassen.

 

 

Quelle

 

www.aerztekammer-berlin.de/10arzt/.../35_Merkblatt_Schweigepflicht.p...

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Hallo, Gast225,

Beim ersten sehe ich hier eine Verletzung der Schweigepflicht, denn dann müsste er jeden Melden dem er entsprechende Medikamente verschreibt die die Fahrtüchtigkeit einschränken.

Und dass sind garnicht so wenige, wenn man nur mal die entsprechenden Beipackzettel liest.

Bei zweiten Beispiel ist es zumindest grenzwertig.

 

richtig: Der Arzt ist weder berechtigt noch verpflichtet, jeden zu melden, der Medikamente nimmt, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen und er darf und muss auch nicht jeden seiner Patienten melden, der ein Alkohol - oder Drogenproblem hat.

 

Ist dem Arzt jedoch bekannt, dass sein Patient trotz aller Warnungen und Empfehlungen seinerseits weiter als Kraftfahrer am Straßenverkehr teilnimmt und ist ihm bekannt, dass er damit definitiv eine Gefahr für andere darstellt, sieht es schon ganz anders aus.

 

Ich würde es hier gleichsetzen mit der Meldepflicht bestimmter Erkrankungen, bei denen die Schweigepflicht ja auch außer Kraft gesetzt ist.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ich würde es hier gleichsetzen mit der Meldepflicht bestimmter Erkrankungen, bei denen die Schweigepflicht ja auch außer Kraft gesetzt ist.

Wenn ich mich nicht sehr täusche, handelt es sich hierbei um anonymiserte Meldungen.

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Hallo Gast225

 

 

Beim ersten sehe ich hier eine Verletzung der Schweigepflicht,

 

ich nicht :nunja:

 

siehe:

 

Das Interesse an der Abwehr drohender Gefahren für Leib, Leben oder Gesundheit sind re-gelmäßig höherwertig anzusehen gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse des Patienten. Deshalb kann der Arzt z.B. berechtigt sein, die Angehörigen eines Patienten vor einer von diesem ausgehenden Ansteckungsgefahr zu warnen oder die Verwaltungsbehörde zu be-nachrichtigen, wenn ein Patient als Kraftfahrer am Straßenverkehr teilnimmt, obwohl er auf-grund einer Erkrankung (z.B. Alkoholsucht) dabei sich und andere gefährdet. Erforderlich ist in beiden Fällen jedoch, dass der Arzt vorher auf den Patienten ohne Erfolg eingewirkt hat, um ihn zur Ergreifung der notwendigen Maßnahmen von sich aus zu veranlassen.

Quelle

 

www.aerztekammer-berlin.de/10arzt/.../35_Merkblatt_Schweigepflicht.p...

 

Nur weil die Ärztekammer es sagt, heißt es ja nicht, dass es stimmt.

Da erlebe ich jede Woche viel zu viel Schwachsinn von Fachleuten, wo man nur den Kopf schütteln kann.

 

Hallo, Gast225,

Beim ersten sehe ich hier eine Verletzung der Schweigepflicht, denn dann müsste er jeden Melden dem er entsprechende Medikamente verschreibt die die Fahrtüchtigkeit einschränken.

Und dass sind garnicht so wenige, wenn man nur mal die entsprechenden Beipackzettel liest.

 

Bei zweiten Beispiel ist es zumindest grenzwertig.

richtig: Der Arzt ist weder berechtigt noch verpflichtet, jeden zu melden, der Medikamente nimmt, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen und er darf und muss auch nicht jeden seiner Patienten melden, der ein Alkohol - oder Drogenproblem hat.

 

Ist dem Arzt jedoch bekannt, dass sein Patient trotz aller Warnungen und Empfehlungen seinerseits weiter als Kraftfahrer am Straßenverkehr teilnimmt und ist ihm bekannt, dass er damit definitiv eine Gefahr für andere darstellt, sieht es schon ganz anders aus.

 

Ich würde es hier gleichsetzen mit der Meldepflicht bestimmter Erkrankungen, bei denen die Schweigepflicht ja auch außer Kraft gesetzt ist.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

Naja ich vermute einfach mal, dass der Arzt genau weiß, dass 90 Prozent seiner Patienten die entsprechende Medikamente verschrieben bekommen ihn ignorieren werden, müsste er auch jedes Mal einschreiten.

 

Allein die ganzen Erkältungs-, Herz- und Kreislaufmittel, Blutverdünner, (starke) Schmerzmittel, Blutdrucksenker. Und vor allem einige Tropfen beim und vom Augenarzt. Hier ist bei einer Untersuchung zum Beispiel bei denen die Pupille weit gestellt wird, bereits die Rückfahrt problematisch.

 

Die Opiade lasse ich mal außen vor.

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Hallo, Gast225,

 

es macht einen gewaltigen Unterschied, ob die Medikamente die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen können und ob jemand, der solche Medikamente nimmt, damit verantwortungsbewusst umgeht, oder ob jemand durch die Einnahme von Medikamenten, Drogen oder Alkohol tatsächlich eine Gefahr für sich und andere darstellt und wenn diese Person nun trotzdem aktiv als KFZ - Lenker am Straßenverkehr teilnimmt.

 

Soll ein Arzt z. B. tatenlos zusehen, wie ein volltrunkener Patient sich von ihm nicht durch gutes Zureden vom Autofahren abhalten lässt und davon fährt?

 

Er hat hier nicht nur die ärztliche Schweigepflicht, sondern gleichzeitig auch die Pflicht als Arzt, andere Menschen zu schützen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Soll ein Arzt z. B. tatenlos zusehen, wie ein volltrunkener Patient sich von ihm nicht durch gutes Zureden vom Autofahren abhalten lässt und davon fährt?

Der Eindruck, daß jemand volltrunken ist, hat nichts mit dem Arztberuf und der damit verbundenen Schweigepflicht zu tun. Diese 'Diagnose' kann auch der Arzthelfer oder jeder Patient stellen. In solchen Fällen wäre ein Anruf bei der Polizei sicherlich unproblematisch.

 

Er hat hier nicht nur die ärztliche Schweigepflicht, sondern gleichzeitig auch die Pflicht als Arzt, andere Menschen zu schützen.

Er hat in so einem Fall weder eine ärztliche Schweigepflicht noch irgendeine Pflicht als Arzt, andere Menschen zu schützen (den Aspekt, den Patienetn vor sich selber zu schützen, lassen wir mal unberücksichtigt). M.E. hat er eine moralische Pflicht, aktiv zu werden. Ob er eine rechtliche Pflicht hat (anders z.B. als ein Kneipenwirt), bezweifle ich.

 

Wir diskutieren hier über die Fälle, in denen die fraglichen Tatsachen dem Arzt in seiner Funktion als Arzt des Patienten bekannt werden. Wenn der Doc in solchen Fällen seine Schweigepflicht verletzt bewegt er sich regelmäßig auf ausgesprochen dünnem Eis.

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