peterstein 0 Posted January 13, 2016 Report Share Posted January 13, 2016 Hallo, ich hoffe auf schnellen, sachlichen Ratschlag. Der Wagen zugelassen auf meine Freundin, ich ohne Fahrerlaubnis.Geblitzt am 22.12.15, Brief kam mit Bitte um Stellungnahme heute.Was ist nun am besten zu tun? Es handelt sich lediglich um 10km/h außerorts; sprich 10€. Auf dem Bild erkennt man die Hälfte meines Gesichtes wegen des Rückspiegels.Im Briefkopf steht, es muss keine Stellung bezogen werden, sollte sich der Übeltäter mit der Verwarnung einverstanden erklären und innerhalb einer Woche überweisen.Meinungen, Fragen?Liebe Grüße. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted January 13, 2016 Report Share Posted January 13, 2016 Achtung: Straftat. Jede Hilfe, wie z. B. der Hinweis sofort zahlen, dann ist die Chance schadlos aus dem "Mist" zu kommen gross, ist ebenfalls strafbar. PS. Herzlich willkommen im RF. Quote Link to post Share on other sites
peterstein 0 Posted January 13, 2016 Author Report Share Posted January 13, 2016 Besten Dank, mein Lieber! Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 412 Posted January 13, 2016 Report Share Posted January 13, 2016 @peterstein: Es muss für Dich darauf hingewiesen werden, dass mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und einem Schaden, hier besonders Personenschaden, das restliche Leben finanziell ruiniert sein kann. Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted January 13, 2016 Report Share Posted January 13, 2016 @peterstein: Es muss für Dich darauf hingewiesen werden, dass mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und einem Schaden, hier besonders Personenschaden, das restliche Leben finanziell ruiniert sein kann. Eine Frage, kannst du mir ein Szenario nennen, in welchem ein Unfall (mit Fahren ohne Fahrerlaubnis eines haftplflichtversicherten Fahrzeugs) zu einem finanziell runierten Leben führen kann ? Kleiner Tipp : Weit verbreitete Horrorszenarien werden auch durch weiteres Verbreiten nicht realer. Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 412 Posted January 13, 2016 Report Share Posted January 13, 2016 Allein durch den Regress der Versicherungsgesellschaft ist man finanziell ruiniert. Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 412 Posted January 13, 2016 Report Share Posted January 13, 2016 Aus Antwalthilfe: Welche Konsequenzen drohen neben einer Verurteilung?Wenn man ohne Fahrerlaubnis einen Unfall baut, drohen neben den strafrechtlichen Konsequenzen auch hohe Geldforderungen der Versicherung. „Die Haftpflichtversicherung kann in diesem Fall Regressforderungen von bis zu 5000 Euro stellen“, sagt der Verkehrsrechtler Dr. Burmann. Die Kaskoversicherung könne man sogar ganz verlieren – und damit auf dem Schaden am eigenen Fahrzeug vollständig sitzen bleiben.Auch sozialrechtliche Folgen sind nach einer unerlaubten Fahrt möglich. Das Sozialgericht Gießen verhandelte im Februar 2014 beispielweise den Fall eines Mannes, der betrunken und ohne Fahrerlaubnis mit dem Auto fuhr und einen Unfall verursachte.Dabei verletzte er sich so schwer, dass er erwerbsunfähig wurde. Den Antrag des Mannes auf eine Rente wegen Erwerbsminderung lehnte die Rentenversicherung aber ab, denn die Minderung sei Folge einer Straftat, so die Versicherung. Dieser Argumentation folgten die Richter und der Mann ging leer aus (AZ: S 4 R 158/12). Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted January 13, 2016 Report Share Posted January 13, 2016 Dachte ich mir doch, du unterliegst dem weit verbreiteten Irrglauben, die Versicherung könnte unbegrenzt Regress fordern. Tatsächlich ist es so, dass Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Obliegenheitsverletzung vor dem Schaden darstellt, hierfür können maximal 5.000,- regressiert werden. Wenn diese 5000 Euro dann das restliche Leben finanziell ruinieren, dürfte im Vorfeld bei der Finanzplanung einiges falsch gelaufen sein. Edit : Ich sehe, nun hast du etwas recherchiert. Nur, von Eigenschaden und eigenen Verletzungen war zuvor von deiner Seite aus nicht die Rede 2 Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 14, 2016 Report Share Posted January 14, 2016 Es war aber auch nicht die Rede von einem Fremdschaden, sondern nur von einem Schaden... und somit war die Aussage von @Zöllner korrekt. Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted January 14, 2016 Report Share Posted January 14, 2016 Ah ja, insbesondere der Post #6 machte ja klar, dass er mit "Personenschaden" eigene Verletzungen und Ansprüche an seine Rentenversicherung meinte und ihm die Bechränkung des Regresses der Haftpflicht auf 5000 Euro bekannt war, gell ? Quote Link to post Share on other sites
Dagobert 2 Posted January 14, 2016 Report Share Posted January 14, 2016 Anstatt so eine Diskusion zu führen wurde ich mich fragen, muss man ohne FE das Auto fahren.? Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted January 14, 2016 Report Share Posted January 14, 2016 Guten Morgen Dagobert, ich denke die Diskussion darüber, ob man ohne FE fahren "muss" ist weit unsinniger als die, welche Konsequenzen daraus drohen. "Müssen" tut man gar nichts, solange man die Möglichkeit hat (ohne Betrachtung der Konsequenzen) anders zu handeln.Für manch Einen könnte aber beispielsweise ein Fahren während eines Fahrverbotes (also ohne FE) das geringere Übel sein, als ein sicherer Jobverlust.Als Außenstehender das objektiv zu beurteilen möchte ich mir da nicht anmaßen. Für mich ist das Thema hier durch, mir war nur wichtig klar zu machen, dass auch ein Unfall nach Fahren ohne keine Existenzbedrohung darstellt, um z.B. Kurzschlussreaktionen wie unterlassene Hilfeleistung oder Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort aus diesem Grund zu verhindern. Quote Link to post Share on other sites
peterstein 0 Posted January 15, 2016 Author Report Share Posted January 15, 2016 Also vielen Dank für die herzliche Diskussion, ich frage mich nur, wie ihr darauf kommt, dass es sich um einen 'Unfall', oder gar irgendeinen 'Personenschaden' handelt. Meine Güte, dass man nicht fahren sollte, wenn man keine FE hat, ist mir schon bewusst. Jetzt kommt doch aber bitte mal wieder runter und sagt mir, dass ihr in eurem Leben niemals 'schwarz' gefahren seid.Versteht mich nicht falsch, ich möchte mich nicht rechtfertigen. Ich bin mir um die Konsequenzen bewusst, die das ganze bei einem Unfall haben kann. Meine Frage war lediglich, wie ich am besten aus meiner Lage rauskomme. Da es sich hier aber - wie oben erwähnt - um eine 'Straftat' handelt und mir die Polizei am Hals hängt um mich und jeden, der ein Wort mit mir wechselt, in den Knast zu stecken versucht, erwarte ich gar keine hilfreiche Info mehr.Ich finde es ganz interessant, wie sich hier einige Urteile bilden, ohne Hintergrundwissen erfragt zu haben. Was ist denn, hätte ich im Verlauf des Tages des Blitzers meine FE erhalten? Bin ich dann ein ebenso risikobereiter, schwerkrimineller Verbrecher?Ich finde es schade, dass man sich in einer hilfsbedürftigen Position nicht einmal mehr an die Anonymität des Internets wenden kann. Hätte ich einen Menschen außer mich selbst verletzt - ok, weg mit mir.Jetzt bin ich aber nunmal aus welchem Grund auch immer mit einer minimalen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt worden und alles, was einigen einfällt ist es, mir vorzumalen, wie betrunkene Männer durch Unfälle ihr leben ruinieren?Ich bedarf keiner Gefahrenschulung sondern lediglich eines Ratschlages. Aber das scheint wohl zu viel zu sein.Danke noch mal. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 15, 2016 Report Share Posted January 15, 2016 Jetzt kommt doch aber bitte mal wieder runter und sagt mir, dass ihr in eurem Leben niemals 'schwarz' gefahren seid. Ich bin niemals im Leben "schwarz" gefahren... Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted January 15, 2016 Report Share Posted January 15, 2016 Moin Moin ... sagt mir, dass ihr in eurem Leben niemals 'schwarz' gefahren seid.Ich bin in meinem Leben niemals "schwarz" gefahren. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted January 15, 2016 Report Share Posted January 15, 2016 Moin Moin Ich finde es schade, dass man sich in einer hilfsbedürftigen Position nicht einmal mehr an die Anonymität des Internets wenden kann.Der Forumbetreiber ist aber nicht anonym.Und wenn dir hier aus dem Forum heraus Tips gegeben werden, ist man bei der -ebenfalls- strafbaren Beihilfe.Und da hängt der Forumbetreiber mit am Fliegenfänger. Gruß Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted January 15, 2016 Report Share Posted January 15, 2016 ...Ich bedarf keiner Gefahrenschulung sondern lediglich eines Ratschlages. Aber das scheint wohl zu viel zu sein. Wenn du ein -ganz klein wenig - zwischen den Zeilen lesen könntest, hättest du den erwünschten Rat bereits in Pos. 2 gefunden.Da stand bereits alles drinn. Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted January 15, 2016 Report Share Posted January 15, 2016 Ich bin mir um die Konsequenzen bewusst, .... Ohne den Moralisten spielen zu wollen: Das glaube ich nicht. Im Straßenverkehr bist du nicht nur für dich selbst, sondern auch für die anderen Verkehrsteilnehmer mitverantwortlich. Wenn nicht gerade eine unabwendbare Notsituation vorliegt, ist das Fahren ohne FE nicht einmal ansatzweise zu rechtfertigen. Quote Link to post Share on other sites
peterstein 0 Posted January 15, 2016 Author Report Share Posted January 15, 2016 Ich wollte nur meine Meinung kundgeben, nicht weiter nach Meinungen fragen.@th, ich habe doch bereits darauf geantwortet, siehe post 3. zwischen den zeilen lesen ist also kein problem.danke noch mal an alle, die hier so interessante denkanstöße posteten. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 15, 2016 Report Share Posted January 15, 2016 Wenn Du nur was sagen, aber nichts hören willst, solltest Du Dir nicht ein öffentliches Forum auswählen sondern eher ein paar Cents in eine Parkuhr stecken und diese vollquatschen... Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted February 3, 2016 Report Share Posted February 3, 2016 @peterstein ... Thread erstellen - Antwort abwarten - bedanken - fertig ... Verstanden hast Du die "zwischen den Zeilen Info", so Deine Aussage. Alle weiteren Einwürfe, führen hier und auch in anderen Foren dazu abgewatscht zu werden. Keep cool - Calm down -> nicht bei so einer heiklen Angelegenheit. In diesem Sinne, mach den Führerschein, unterlasse das Schwarzfahren und halte Dich dann zukünftig an die gelernten und erfolgreich geprüften, praktisch ebenso erfolgreich nachgewiesen Fähigkeiten, am täglichen Wahnsinn des Stassenverkehrs teilnehmen zu können. Quote Link to post Share on other sites
Klaus62 1 Posted February 3, 2016 Report Share Posted February 3, 2016 Hallo peterstein Geblitzt am 22.12.15, Brief kam mit Bitte um Stellungnahme heute. wer hat den Anhörungsbogen denn bekommen?Du oder deine Freundin? oder war es ein Zeugenbefragungsbogen? wenn deine Freundin das Verwarnungsgeld bekommen hat einfach bezahlen, fertig die Chance, dass du straffrei rauskommst ist hoch, da bei Verwarnungsgelder kein Bildabgleich gemacht wird Quote Link to post Share on other sites
FelixderHase 0 Posted February 5, 2016 Report Share Posted February 5, 2016 Guten Morgen zusammen, ehrlich gesagt bin ich etwas entsetzt! Fahren ohne Führerschein ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat! Insofern hast du auch die Konsequenzen dafür zu tragen immerhin gefährdest du nicht nur dich, sondern auch andere. Sorry-aber meine Meinung! Quote Link to post Share on other sites
Klaus62 1 Posted February 5, 2016 Report Share Posted February 5, 2016 Insofern hast du auch die Konsequenzen dafür zu tragen nur wenn das FoFe auch angezeigt wird. und diese Aussage vom TE Im Briefkopf steht, es muss keine Stellung bezogen werden, sollte sich der Übeltäter mit der Verwarnung einverstanden erklären und innerhalb einer Woche überweisen. sagt mir, dass es kein Zeugenbefragungsbogen war sondern ein Anhörungsbogen mit Überweisungsträger! wenn die Verwarnung bezahlt wird passiert nichts mehr (meine persönliche Meinung wegen dem FoFe schreibe ich nicht, hier sollten nur die Fragen eines TE beantwortet werden) Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 5, 2016 Report Share Posted February 5, 2016 Fahren ohne Führerschein ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat! Insofern hast du auch die Konsequenzen dafür zu tragen immerhin gefährdest du nicht nur dich, sondern auch andere. Warum? Sorry-aber meine Meinung! Ist entschuldigt und Du kannst Deine Moralkeule wieder in den Schrank packen... 1 Quote Link to post Share on other sites
FelixderHase 0 Posted February 5, 2016 Report Share Posted February 5, 2016 Naja, ich weiß ja nicht ob du das erzählen magst, aber entweder hast du ja nie einen Führerschein gemacht oder du hast ihn verloren (und das ja dann nicht ohne Grund)! Insofern sehe ich da schon eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer! Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 5, 2016 Report Share Posted February 5, 2016 *grööhl* wenn es nicht so traurig wäre was Du von Dir gibst müsste man Dich doch direkt virtuell in den Arm nehmen.... ...aber dafür ist mir meine Zeit zu schade!!! Quote Link to post Share on other sites
FelixderHase 0 Posted February 12, 2016 Report Share Posted February 12, 2016 Haha, das ist nun wirklich nicht nötig. Naja aber dann verrate doch mal wieso du keine Fahrerlaubnis mehr hast? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted February 12, 2016 Report Share Posted February 12, 2016 Guten Morgen zusammen, 1. ehrlich gesagt bin ich etwas entsetzt!2. Fahren ohne Führerschein ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat!3. Insofern hast du auch die Konsequenzen dafür zu tragen4. immerhin gefährdest du nicht nur dich, sondern auch andere.5. Sorry-aber meine Meinung! 1. darfst Du2. stimmt3. wenn er erwischt wird, ja. Sonst nicht.4. das ist Blödsinn. @QTreiberin hat's etwas netter ausgedrückt. Aber das hast Du wohl leider nicht verstanden. Deshalb: BLÖDSINN!!!5. jup. Ist entschuldigt.Haha, das ist nun wirklich nicht nötig. Naja aber dann verrate doch mal wieso du keine Fahrerlaubnis mehr hast? Dein Nick ist zwar Hase, aber Du weißt offenkundig nicht Bescheid. Wo hat sie behauptet oder eingeräumt, sie hätte keine Fahrerlaubnis mehr? Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 412 Posted February 12, 2016 Report Share Posted February 12, 2016 Der Wagen zugelassen auf meine Freundin, ich ohne Fahrerlaubnis.Geblitzt am 22.12.15, Brief kam mit Bitte um Stellungnahme heute. Was ist nun am besten zu tun? Es handelt sich lediglich um 10km/h außerorts; sprich 10€. Auf dem Bild erkennt man die Hälfte meines Gesichtes wegen des Rückspiegels. Eigentlich wollte ich mich nicht einmischen, aber aus dem Zusammenhang ergibt sich schon, dass sie gefahren ist und nicht im Besitz einer FE war. Quote Link to post Share on other sites
Klaus62 1 Posted February 12, 2016 Report Share Posted February 12, 2016 auch wenn ein Bild vorhanden ist, bei einem Verwarnungsgeld wird kein Bildabgleich gemacht sofern sofort bezahlt wird Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted February 12, 2016 Report Share Posted February 12, 2016 Das stimmt so pauschal nicht. Hier bei uns nämlich geschieht das sehr wohl! Es wird aber nicht weiter hinterfragt, wenn bezahlt wird. Der Fahrer muß/soll also nicht benannt werden wie im Falle einer Owi. Quote Link to post Share on other sites
FelixderHase 0 Posted February 12, 2016 Report Share Posted February 12, 2016 [...]Der Wagen zugelassen auf meine Freundin, ich ohne Fahrerlaubnis.[...]Auf dem Bild erkennt man die Hälfte meines Gesichtes wegen des Rückspiegels.[...]Also ich hatte da zwischen den Zeilen gelesen, dass es der Wagen der Freundin ist, aber ER gefahren ist. Sorry, wenn ich das falsch verstanden habe. Ich hab mich jetzt aber auch mal schlau gemacht, nach der hitzigen diskussion. Wen es interessiert http://bussgeld.org/fahrverbot/ Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted February 12, 2016 Report Share Posted February 12, 2016 Eigentlich wollte ich mich nicht einmischen, aber aus dem Zusammenhang ergibt sich schon, dass sie gefahren ist und nicht im Besitz einer FE war. Ich befürchte, das gibt Haue . Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 412 Posted February 12, 2016 Report Share Posted February 12, 2016 Etwa so ? Quote Link to post Share on other sites
Klaus62 1 Posted February 13, 2016 Report Share Posted February 13, 2016 Es wird aber nicht weiter hinterfragt, wenn bezahlt wird genau so isses Ich hab mich jetzt aber auch mal schlau gemacht, nach der hitzigen diskussion. Wen es interessiert http://bussgeld.org/fahrverbot/ es geht hier aber nicht um ein Bußgeld oder um ein Fahrverbot außerdem ist diese Seite von Fehler behaftet, es kann z.B kein Arzt ein Fahrverbot aussprechen Quote Link to post Share on other sites
FelixderHase 0 Posted February 16, 2016 Report Share Posted February 16, 2016 Wieso geht es denn nicht um Bußgeld? Es handelt sich lediglich um 10km/h außerorts; sprich 10€. Wieso sollte ein Arzt nicht für ein Fahrverbot plädieren können? Aber naja, das ist ja nun eine andere Diskussion. Quote Link to post Share on other sites
Klaus62 1 Posted February 16, 2016 Report Share Posted February 16, 2016 Es handelt sich lediglich um 10km/h außerorts; sprich 10€. genau, wir sind deswegen von einem Fahrverbot (wie in deiner verlinkten Seite beschrieben wird) noch meilenweit entfernt Wieso sollte ein Arzt nicht für ein Fahrverbot plädieren können? weil er dafür keine Befugnis hat er kann dir den Ratschlag geben dein Fahrzeug stehen zu lassen bis die Erkrankung abgeheilt ist, was jeder normale Mensch aus Sicherheitsgründen auch machen wird. aber ein Fahrverbot kann er dir nicht geben, das kann nur ein Richter oder evtl die Fsst (und die Fsst entzieht die Fahrerlaubnis in den meisten Fällen gleich und gibt normalerweise kein Fahrverbot) Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted February 16, 2016 Report Share Posted February 16, 2016 Hallo, Klaus62, Wieso sollte ein Arzt nicht für ein Fahrverbot plädieren können? weil er dafür keine Befugnis hatdie Befugnis, gegenüber einem Fahrzeuglenker auf ein Fahrverbot zu plädieren, hat jeder. Je nach Sachlage kann ein Arzt sogar gegenüber der Führerscheinstelle dafür plädieren, dass seinem Patienten die Fahrerlaubnis entzogen wird. Der Arzt kann allerdings kein verbindliches Fahrverbot anordnen, denn dazu fehlt ihm, wie Du richtig schreibst, die Befugnis. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted February 16, 2016 Report Share Posted February 16, 2016 Hallo, Klaus62, Wieso sollte ein Arzt nicht für ein Fahrverbot plädieren können? weil er dafür keine Befugnis hatdie Befugnis, gegenüber einem Fahrzeuglenker auf ein Fahrverbot zu plädieren, hat jeder. Je nach Sachlage kann ein Arzt sogar gegenüber der Führerscheinstelle dafür plädieren, dass seinem Patienten die Fahrerlaubnis entzogen wird. Gibt es die ärztliche Schweigepflicht nicht mehr? Quote Link to post Share on other sites
Klaus62 1 Posted February 17, 2016 Report Share Posted February 17, 2016 Hallo, Klaus62, Wieso sollte ein Arzt nicht für ein Fahrverbot plädieren können? weil er dafür keine Befugnis hatdie Befugnis, gegenüber einem Fahrzeuglenker auf ein Fahrverbot zu plädieren, hat jeder. Je nach Sachlage kann ein Arzt sogar gegenüber der Führerscheinstelle dafür plädieren, dass seinem Patienten die Fahrerlaubnis entzogen wird. Der Arzt kann allerdings kein verbindliches Fahrverbot anordnen, denn dazu fehlt ihm, wie Du richtig schreibst, die Befugnis. Viele Grüße, NachteuleHallo Nachteule und genau um das verbindliche Anordnen geht es hier Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted February 17, 2016 Report Share Posted February 17, 2016 Hallo, Klaus62,und genau um das verbindliche Anordnen geht es hierdas ist schon klar, und der Arzt kann hier keine verbindlichen Anordnungen erteilen, da gebe ich Dir recht. Ich habe lediglich die Steilvorlage mit dem Plädieren für einen kleinen Kommentar genutzt. Hallo, rth, die ärztliche Schweigepflicht hat gewisse Grenzen. Wenn der Arzt z. B. von einem Alkoholiker weiß, dass dieser regelmäßig unter Alkoholeinfluss fährt und damit sich und andere gefährdet, darf, bzw. muss er sogar die zuständigen Behörden verständigen, wenn es ihm nicht selber gelingt, den Patienten von weiteren Fahrten abzubringen. Ebenso ist es, wenn er z. B. erfährt, dass sein Patient sich umbringen und dabei andere mit in den Tod nehmen will. Diese Diskussion kam u. a. bei dem absichtlich herbeigeführten Flugzeugabsturz wieder auf. Viele Grüße, Nachteule 1 Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 21, 2016 Report Share Posted February 21, 2016 die ärztliche Schweigepflicht hat gewisse Grenzen. Wenn der Arzt z. B. von einem Alkoholiker weiß, dass dieser regelmäßig unter Alkoholeinfluss fährt und damit sich und andere gefährdet, darf, bzw. muss er sogar die zuständigen Behörden verständigen, wenn es ihm nicht selber gelingt, den Patienten von weiteren Fahrten abzubringen. Ebenso ist es, wenn er z. B. erfährt, dass sein Patient sich umbringen und dabei andere mit in den Tod nehmen will.Beim ersten sehe ich hier eine Verletzung der Schweigepflicht, denn dann müsste er jeden Melden dem er entsprechende Medikamente verschreibt die die Fahrtüchtigkeit einschränken. Und dass sind garnicht so wenige, wenn man nur mal die entsprechenden Beipackzettel liest. Bei zweiten Beispiel ist es zumindest grenzwertig. Quote Link to post Share on other sites
Klaus62 1 Posted February 22, 2016 Report Share Posted February 22, 2016 Hallo Gast225 Beim ersten sehe ich hier eine Verletzung der Schweigepflicht, ich nicht siehe: Das Interesse an der Abwehr drohender Gefahren für Leib, Leben oder Gesundheit sind re-gelmäßig höherwertig anzusehen gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse des Patienten. Deshalb kann der Arzt z.B. berechtigt sein, die Angehörigen eines Patienten vor einer von diesem ausgehenden Ansteckungsgefahr zu warnen oder die Verwaltungsbehörde zu be-nachrichtigen, wenn ein Patient als Kraftfahrer am Straßenverkehr teilnimmt, obwohl er auf-grund einer Erkrankung (z.B. Alkoholsucht) dabei sich und andere gefährdet. Erforderlich ist in beiden Fällen jedoch, dass der Arzt vorher auf den Patienten ohne Erfolg eingewirkt hat, um ihn zur Ergreifung der notwendigen Maßnahmen von sich aus zu veranlassen. Quelle www.aerztekammer-berlin.de/10arzt/.../35_Merkblatt_Schweigepflicht.p... Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted February 22, 2016 Report Share Posted February 22, 2016 Hallo, Gast225,Beim ersten sehe ich hier eine Verletzung der Schweigepflicht, denn dann müsste er jeden Melden dem er entsprechende Medikamente verschreibt die die Fahrtüchtigkeit einschränken.Und dass sind garnicht so wenige, wenn man nur mal die entsprechenden Beipackzettel liest.Bei zweiten Beispiel ist es zumindest grenzwertig. richtig: Der Arzt ist weder berechtigt noch verpflichtet, jeden zu melden, der Medikamente nimmt, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen und er darf und muss auch nicht jeden seiner Patienten melden, der ein Alkohol - oder Drogenproblem hat. Ist dem Arzt jedoch bekannt, dass sein Patient trotz aller Warnungen und Empfehlungen seinerseits weiter als Kraftfahrer am Straßenverkehr teilnimmt und ist ihm bekannt, dass er damit definitiv eine Gefahr für andere darstellt, sieht es schon ganz anders aus. Ich würde es hier gleichsetzen mit der Meldepflicht bestimmter Erkrankungen, bei denen die Schweigepflicht ja auch außer Kraft gesetzt ist. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted February 22, 2016 Report Share Posted February 22, 2016 Ich würde es hier gleichsetzen mit der Meldepflicht bestimmter Erkrankungen, bei denen die Schweigepflicht ja auch außer Kraft gesetzt ist.Wenn ich mich nicht sehr täusche, handelt es sich hierbei um anonymiserte Meldungen. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted February 22, 2016 Report Share Posted February 22, 2016 Moin Moin EditGildet alles nicht.Ist nicht mein Tag Gruß Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 22, 2016 Report Share Posted February 22, 2016 Hallo Gast225 Beim ersten sehe ich hier eine Verletzung der Schweigepflicht, ich nicht siehe: Das Interesse an der Abwehr drohender Gefahren für Leib, Leben oder Gesundheit sind re-gelmäßig höherwertig anzusehen gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse des Patienten. Deshalb kann der Arzt z.B. berechtigt sein, die Angehörigen eines Patienten vor einer von diesem ausgehenden Ansteckungsgefahr zu warnen oder die Verwaltungsbehörde zu be-nachrichtigen, wenn ein Patient als Kraftfahrer am Straßenverkehr teilnimmt, obwohl er auf-grund einer Erkrankung (z.B. Alkoholsucht) dabei sich und andere gefährdet. Erforderlich ist in beiden Fällen jedoch, dass der Arzt vorher auf den Patienten ohne Erfolg eingewirkt hat, um ihn zur Ergreifung der notwendigen Maßnahmen von sich aus zu veranlassen. Quelle www.aerztekammer-berlin.de/10arzt/.../35_Merkblatt_Schweigepflicht.p... Nur weil die Ärztekammer es sagt, heißt es ja nicht, dass es stimmt. Da erlebe ich jede Woche viel zu viel Schwachsinn von Fachleuten, wo man nur den Kopf schütteln kann. Hallo, Gast225, Beim ersten sehe ich hier eine Verletzung der Schweigepflicht, denn dann müsste er jeden Melden dem er entsprechende Medikamente verschreibt die die Fahrtüchtigkeit einschränken. Und dass sind garnicht so wenige, wenn man nur mal die entsprechenden Beipackzettel liest. Bei zweiten Beispiel ist es zumindest grenzwertig.richtig: Der Arzt ist weder berechtigt noch verpflichtet, jeden zu melden, der Medikamente nimmt, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen und er darf und muss auch nicht jeden seiner Patienten melden, der ein Alkohol - oder Drogenproblem hat. Ist dem Arzt jedoch bekannt, dass sein Patient trotz aller Warnungen und Empfehlungen seinerseits weiter als Kraftfahrer am Straßenverkehr teilnimmt und ist ihm bekannt, dass er damit definitiv eine Gefahr für andere darstellt, sieht es schon ganz anders aus. Ich würde es hier gleichsetzen mit der Meldepflicht bestimmter Erkrankungen, bei denen die Schweigepflicht ja auch außer Kraft gesetzt ist. Viele Grüße, Nachteule Naja ich vermute einfach mal, dass der Arzt genau weiß, dass 90 Prozent seiner Patienten die entsprechende Medikamente verschrieben bekommen ihn ignorieren werden, müsste er auch jedes Mal einschreiten. Allein die ganzen Erkältungs-, Herz- und Kreislaufmittel, Blutverdünner, (starke) Schmerzmittel, Blutdrucksenker. Und vor allem einige Tropfen beim und vom Augenarzt. Hier ist bei einer Untersuchung zum Beispiel bei denen die Pupille weit gestellt wird, bereits die Rückfahrt problematisch. Die Opiade lasse ich mal außen vor. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted February 23, 2016 Report Share Posted February 23, 2016 Hallo, Gast225, es macht einen gewaltigen Unterschied, ob die Medikamente die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen können und ob jemand, der solche Medikamente nimmt, damit verantwortungsbewusst umgeht, oder ob jemand durch die Einnahme von Medikamenten, Drogen oder Alkohol tatsächlich eine Gefahr für sich und andere darstellt und wenn diese Person nun trotzdem aktiv als KFZ - Lenker am Straßenverkehr teilnimmt. Soll ein Arzt z. B. tatenlos zusehen, wie ein volltrunkener Patient sich von ihm nicht durch gutes Zureden vom Autofahren abhalten lässt und davon fährt? Er hat hier nicht nur die ärztliche Schweigepflicht, sondern gleichzeitig auch die Pflicht als Arzt, andere Menschen zu schützen. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted February 23, 2016 Report Share Posted February 23, 2016 Soll ein Arzt z. B. tatenlos zusehen, wie ein volltrunkener Patient sich von ihm nicht durch gutes Zureden vom Autofahren abhalten lässt und davon fährt?Der Eindruck, daß jemand volltrunken ist, hat nichts mit dem Arztberuf und der damit verbundenen Schweigepflicht zu tun. Diese 'Diagnose' kann auch der Arzthelfer oder jeder Patient stellen. In solchen Fällen wäre ein Anruf bei der Polizei sicherlich unproblematisch. Er hat hier nicht nur die ärztliche Schweigepflicht, sondern gleichzeitig auch die Pflicht als Arzt, andere Menschen zu schützen.Er hat in so einem Fall weder eine ärztliche Schweigepflicht noch irgendeine Pflicht als Arzt, andere Menschen zu schützen (den Aspekt, den Patienetn vor sich selber zu schützen, lassen wir mal unberücksichtigt). M.E. hat er eine moralische Pflicht, aktiv zu werden. Ob er eine rechtliche Pflicht hat (anders z.B. als ein Kneipenwirt), bezweifle ich. Wir diskutieren hier über die Fälle, in denen die fraglichen Tatsachen dem Arzt in seiner Funktion als Arzt des Patienten bekannt werden. Wenn der Doc in solchen Fällen seine Schweigepflicht verletzt bewegt er sich regelmäßig auf ausgesprochen dünnem Eis. Quote Link to post Share on other sites
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