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Provida Vidista 2000 Modular - So Legitim?


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Hallo,

 

ich wurde an eine recht fiesen Stelle einer Bundesstraße mit dem im Titel genannten System gefilmt, wie ich eine vermeintliche Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h beging.

Ich bin in dem Video von einer 100er Zone in einer 70er Zone gefahren und habe ohne zu bremsen das Fahrzeug ausrollen lassen. In der 100er Zone hatte ich so ca. 105 - 110 km/h drauf.

:shit:

 

Das Video wurde mir vor Ort gezeigt, Ich hatte es jedoch eilig und habe die Tat nicht schriftlich zugegeben.

 

Hier zuerst der Bußgeldbescheid: http://abload.de/img/bgbrqppg.jpg

 

Ich habe hier Widerspruch eingelegt, mit dem Hinweis eine Entsprechende Begründung nachzuweisen.

 

Anschließend bin ich nochmal aufs Revier um mir von nem sehr unfreundlichen freundlichen :cop01: das Video nochmal zeigen zu lassen und habe mir im Rechtsamt Akteneinsicht verschafft um das Ganze auf Legitimität zu prüfen.

 

Und genau hierfür bitte ich hier um Hilfe. :think:

 

:rtfm:

Hier der Vidista Auswertebericht:

http://abload.de/img/vidista1oyp53.jpg

http://abload.de/img/vidista28xqtu.jpg

http://abload.de/img/vidista3jcom8.jpg

 

Hier der Eichschein des Provida Systems:

http://abload.de/img/eichscheinq3o9g.jpg

 

Entschuldigung für die schlechte Qualität. Musste dies leider mit dem Handy vom Bildschirm des Beamten abfotografieren.

 

 

:licht: Was mir nur aufgefallen ist:

 

  • Es gibt wohl ein Gerichtsurteil des OLG Hamm, dass die Messstrecke bei einer Geschwindigkeit von 91 - 120 km/h wohl mindestens 500 m betragen muss/sollte. In meinem Fall wurde aber nur über 430,77 m gemessen.
  • Ich habe etwas von 5 km/h, bzw. 5% bei > 100 km/h Toleranzabzug gelesen. Der Toleranzabzug in der Vidistaauswertung beträgt aber nicht 5 %. Müsste diese Toleranz eigentlich zusätzlich von den 97 km/h abgezogen werden?
  • Der Eichschein ist vom Sommer 2014, die Messung vom Sommer 2015. D.h. Das Fahrzeug hatte zwischenzeitlich wohl Winterbereifung und dann wieder Sommerbereifung. Müsste dann keine erneute Eichung stattfinden?

 

Falls jmd. noch etwas Auffällt, dann teilt mir das bitte mit.

Ansonsten würde ich gerne wissen, wie wahrscheinlich es ist, ob ich hier noch etwas durch eine richterliche Entscheidung rausholen kann.

 

 

In diesem Sinne,

Immer sicher fahren!

:drive:

 

 

 

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Moin Moin

 

 

 

 

  • Es gibt wohl ein Gerichtsurteil des OLG Hamm, dass die Messstrecke bei einer Geschwindigkeit von 91 - 120 km/h wohl mindestens 500 m betragen muss/sollte. In meinem Fall wurde aber nur über 430,77 m gemessen.

So ein Urteil ist mir nicht bekannt.

Da zwischen "muss" und "sollte" erhebliche Bedeutungsdifferenzen bestehen, würde sich ein OLG so nicht ausdrücken.

Dem OLG Hamm (1RBs75/11) reicht bei 141 km/h eine Strecke von 508 Meter. Geh ruhig davon aus, daß die 430 Meter bei 103 km/h ausreichend sind.

 

 

 

  • Ich habe etwas von 5 km/h, bzw. 5% bei > 100 km/h Toleranzabzug gelesen. Der Toleranzabzug in der Vidistaauswertung beträgt aber nicht 5 %. Müsste diese Toleranz eigentlich zusätzlich von den 97 km/h abgezogen werden?

Du kannst offensichtlich das Gelesene nicht verstehen und kannst nicht rechnen.

Auf der Seite 1 von dem Bericht ist unten ein Abschnitt "Toleranzen" dort ist zu lesen, daß die 97 km/h bereits um Toleranzen bereinigt sind.

Auf der Seite 2 von dem Bericht, im Abschnitt 2 "Berechnungsgrundlagen" kannst du unten lesen, daß 5,68 km/h Toleranz errechnet wurden.

Da dürften dir aufgerundete 6 km/h abgezogen worden sein. Du bist also mit ca. 103 km/h gemessen worden.

Wenn du dich jetzt etwas mit Prozentrechnen beschäftigst, wirst du feststellen, daß dir mehr als 5% abgezogen wurden.

 

 

 

 

  • Müsste dann keine erneute Eichung stattfinden?

Ja - keine erneute Eichung.

OLG Hamm aus 2011 Az.: 1RBs75/11

 

 

 

Ansonsten würde ich gerne wissen, wie wahrscheinlich es ist, ob ich hier noch etwas durch eine richterliche Entscheidung rausholen kann.

 

Dir dürfte der Termin zur Hauptverhandlung mitgeteilt worden sein.

Wäre ich ein RA, würde ich dir die Rechnung zukommen lassen, mit der Empfehlung den Einspruch zurückzuziehen.

Ach Nee - wäre ich RA würde ich mit dir in die HV gehen und da den Einspruch zurücknehmen - da gibt's dann mehr Kohle für mich.

 

 

Gruß

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