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Radfahrer Von Der Fahrbahn Verbannen


Guest MuensterlandRadler

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Guest MuensterlandRadler

Liebe Leute,

 

 

ich hoffe es passt hierher:

Was derzeit in diversen Internetforen, insbesondere dem Verkehrsportal, zu lesen ist, ist schier unerträglich.

Immer wieder versucht dort die Radfahrergemeinde, sich unter dem Vorwand der "Gleichwertigkeit" Privilegien gegenüber dem sonstigen Verkehr zu erschleichen.

Genau genommen geht es darum, dass sie unbedingt auf der gefährlichen Fahrbahn fahren anstatt den sicheren Radweg nutzen wollen, was auch Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer verursacht.

Die Radfahrerin oder der Radfahrer an sich werden als Unfallverursacher per se ausgeschlossen, wie sich zurzeit an der Diskussion über einen Unfall an der Stapenhorststraße in Bielefeld zeigt: dieser wurde durch eine Radfahrerin verursacht, indem sie den sicheren Radfahrstreifen verließ und folglich mit einem Linienbus zusammenstieß. Sie verließ den Streifen, auf dem sie eigentlich zwingend verbleiben muss, aufgrund einer geöffneten Autotür - hier hätte sie warten müssen, bis diese wieder geschlossen ist.

Leider führte der Unfall zu Protestaktionen von Fahrradfahrern, sodass der Eindruck entsteht, die Schuld würde an der Gestaltung des Radfahrstreifens - sprich bei den Planern des Verkehrs - liegen.

 

Es ist leider nicht das erste Mal, dass so etwas passiert, sondern diese Engstirnigkeit der Radfahrerfraktion ("Fahrbahn um jeden Preis", wider besseren Wissens und zahlreicher Belehrungen meinerseits) zieht sich schon über mehrere Jahre hinweg durch das Verkehrsportal und hat sich wie eine Pest über das gesamte deutschsprachige Internet verbreitet.

 

Nun ist die Frage natürlich, wie wir dem Einhalt gebieten können.

 

Vor Ort konnte ich bereits durch die Vorbildfunktion erste Erfolge erreichen, sodass jetzt mehr Radfahrerinnen und Radfahrer den Radweg der Wilhelmsstraße (zwischen den Haltestellen Röschweg und Peter-Wust-Straße :z30: ) in Münster nutzen. Das ist durchaus erfreulich!

Nur ist dieser Abschnitt "nicht benutzungspflichtig" (ich selbst gehe von einem indirekten Benutzungsgebot über das Rechtsfahrgebot aus, darum die Anführungszeichen) und die Fahrbahn für Radfahrer hier vergleichsweise nur mäßig gefährlich. Die Frage bleibt also, wie dieses Verhalten ausgedehnt und Radfahrer vom Fahrbahnradeln auch anderswo abgehalten werden können.

Viele Radwege in Münster sind in einem schlechten Zustand und verleiten daher dazu, weshalb auch die Beibehaltung der Benutzungspflicht notwendig ist. Denn die freiwillige Benutzung der Radwege kann nicht mehr gewährleistet werden.

Würde ein Radfahrer (m/w) jedoch auf der Fahrbahn fahren, würde das zu erheblichen Behinderungen des Verkehrs bis zu dessen Zusammenbruch führen. Das muss, auch aufgrund unserer Vorbildfunktion als Rad Fahrende, verhindert werden!

 

Daher frage ich:

Was können wir im Alltag gegen Radfahrerinnen und Radfahrer auf den für sie gefährlichen Fahrbahnen tun?

Wie bekommen wir sie auf den Radweg, um sie zu schützen vor sich selbst und den gefährlichen Kfz?

 

 

Der Münsterland-Radler

Edited by Gast225
abgetrennt aus anderem Thema, Sollte die Überschrift nicht passen einfach PN an mich
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Hier ist jetzt zu!

Wir lesen mit und greifen ggf. ein.  Die Zeit dafür kannst Du Dir auch sparen. Du bekommst keine Ausnahmegenehmigung.  Das "Mißachten von roten Ampeln" zählt aber ganz sicher nicht dazu.  Aha. D

Hallo, MünsterlandRadler, bei uns wird der Radfahrer nicht nur verwarnt, sondern er wird mitsamt seinem Fahrrad kostenpflichtig von der Fahrbahn entfernt.   Und ja: Es ist uns sehr wichtig, gegen die

Nö, das passt hier nicht. Du hättest deinen eigenen Faden aufmachen können.


Wie bekommen wir sie auf den Radweg, um sie zu schützen vor sich selbst und den gefährlichen Kfz?

Du hast dich verschrieben. Du meintest bestimmt: "Wie bekommen wir die runter von der Fahrbahn und rauf auf den Gehweg?"

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Würde ein Radfahrer (m/w) jedoch auf der Fahrbahn fahren, würde das zu erheblichen Behinderungen des Verkehrs bis zu dessen Zusammenbruch führen. Das muss, auch aufgrund unserer Vorbildfunktion als Rad Fahrende, verhindert werden!

 

Daher frage ich:

Was können wir im Alltag gegen Radfahrerinnen und Radfahrer auf den für sie gefährlichen Fahrbahnen tun?

Wie bekommen wir sie auf den Radweg, um sie zu schützen vor sich selbst und den gefährlichen Kfz?

 

 

Der Münsterland-Radler

Dein Beitrag lässt den starken Verdacht in mir wachsen, dass Du - entgegen Deines Nicknames - streng gläubiger Autofahrer bist. Selbst der ADAC vertritt keine derart radikalen Positionen.

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Immer wieder versucht dort die Radfahrergemeinde, sich unter dem Vorwand der "Gleichwertigkeit" Privilegien gegenüber dem sonstigen Verkehr zu erschleichen.

Diese Tendenz ist tatsächlich seit einigen Jahren verstärkt zu beobachten. Das liegt nicht zuletzt auch daran, daß in Verkehrsangelegenheiten nicht mehr auf den ADAC gehört, sondern tatsächlich immer wieder auch der ADFC zumindest angehört wird. Dem gehört als erstes mal die Gemeinnützigkeit und der Vereinsstatus aberkannt!

 

Genau genommen geht es darum, dass sie unbedingt auf der gefährlichen Fahrbahn fahren anstatt den sicheren Radweg nutzen wollen, was auch Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer verursacht.

Richtig. Es gibt zwar Studien, die da was anderes behaupten, aber die hat alle der ADFC gesponsert - also weiß man, was man davon zu halten hat.

 

Die Radfahrerin oder der Radfahrer an sich werden als Unfallverursacher per se ausgeschlossen

Ja, davon hört und liest man immer wieder. Nicht nur bei dem von Dir erwähnten Unfall, sondern auch bei dem gestern.

 

dieser wurde durch eine Radfahrerin verursacht, indem sie den sicheren Radfahrstreifen verließ und folglich mit einem Linienbus zusammenstieß. Sie verließ den Streifen, auf dem sie eigentlich zwingend verbleiben muss, aufgrund einer geöffneten Autotür - hier hätte sie warten müssen, bis diese wieder geschlossen ist.

Da hast Du natürlich völlig recht. Gut, anscheinend gibt es keine Beschilderung, die grundsätzlich erstmal eine Benutzungspflicht annehmen ließe. Das ist aber egal - wenn sie da fährt, dann muß sie da fahren. Ausweichen, weil jemand eine Autotür öffnet oder da vielleicht ein Schlagloch ist oder ein Fußgänger auf die Straße tritt - niemals! Anhalten und warten ist das Gebot der Radler! Möglicherweise hätte sich auch die Autofahrerin etwas kooperativer verhalten und sich umsehen können, bevor sie die Tür öffnete. Verpflichtet ist sie dazu aber nicht. Jedenfalls ist immerhin eindeutig klar, daß der Bus beim überholen keinesfalls den seitlichen Mindestabstand unterschritten hat. Womit feststeht: die Radfahrerin ist eindeutig schuld, und zwar ganz allein. Wie konnte sie nur auf die irrsinnige Idee kommen, sie hätte als VT irgendwelche Rechte gegenüber insbes. dem (parkenden) Autoverkehr oder einem Linienbus!

 

Leider führte der Unfall zu Protestaktionen von Fahrradfahrern, sodass der Eindruck entsteht, die Schuld würde an der Gestaltung des Radfahrstreifens - sprich bei den Planern des Verkehrs - liegen.

Wo hast Du von den Protestaktionen gelesen? Dagegen muß man doch anschreiben!

 

Es ist leider nicht das erste Mal, dass so etwas passiert, sondern diese Engstirnigkeit der Radfahrerfraktion ("Fahrbahn um jeden Preis", wider besseren Wissens und zahlreicher Belehrungen meinerseits) zieht sich schon über mehrere Jahre hinweg durch das Verkehrsportal und hat sich wie eine Pest über das gesamte deutschsprachige Internet verbreitet.

Amen to that!

 

Nun ist die Frage natürlich, wie wir dem Einhalt gebieten können.

Gute Frage. Ich plädiere ja für Kennzeichenpflicht bei Radfahrern und dann Überwachung und Beanzeigung.

 

Vor Ort konnte ich bereits durch die Vorbildfunktion erste Erfolge erreichen

Ach, Du bist das!

 

Nur ist dieser Abschnitt "nicht benutzungspflichtig"

Eine klare Rechtslücke.

 

Viele Radwege in Münster sind in einem schlechten Zustand

Die zahlen ja auch keine Steuern, da sollen sie sich mal nicht so anstellen. Autofahrer sind meistens viel schlechter dran.

 

Würde ein Radfahrer (m/w) jedoch auf der Fahrbahn fahren, würde das zu erheblichen Behinderungen des Verkehrs bis zu dessen Zusammenbruch führen. (…) Was können wir im Alltag gegen Radfahrerinnen und Radfahrer auf den für sie gefährlichen Fahrbahnen tun? Wie bekommen wir sie auf den Radweg, um sie zu schützen vor sich selbst und den gefährlichen Kfz?

Mein Reden. Einfache Lösung: entweder Hochbordradwege benutzen oder schieben.

Und wenn ich derzeit nicht zwischen Umzugskartons eingekesselt wäre, würde ich jetzt (v. a. für @Biber) fachwissenschaftliche Primärliteratur (Hüther, Roth, Bauer, Spitzer et al.) sehr freudig zitieren.

Wenn ich einverstanden bin, frage ich eigentlich eher selten nach Belegen. :B): Du kannst Dich also weiterhin voll und ganz den Umzugskartons widmen - ich wünsche viel Erfolg und daß Du trotzdem an den Weihnachtstagen auch Zeit für sicherlich angenehmere Aktivitäten findest.

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Liebe Leute,

ich hoffe es passt hierher:

Was derzeit in diversen Internetforen, insbesondere dem Verkehrsportal, zu lesen ist, ist schier unerträglich.

Immer wieder versucht dort die Radfahrergemeinde, sich unter dem Vorwand der "Gleichwertigkeit" Privilegien gegenüber dem sonstigen Verkehr zu erschleichen.

Na das wird ja immer schöner. Radler gehören zu den schwächeren Verkehrsteilnehmern, die sicherlich auch schon mal vom "Recht des Stärkeren" gehört haben müssen. Wenn man vor dieser offensichtlichen "Ungleichwertigkeit" auch noch Privilegien erschleichen möchte, dann kann das nur mit unerträglicher und maßloser Überheblichkeit begründet sein.

 

...

Genau genommen geht es darum, dass sie unbedingt auf der gefährlichen Fahrbahn fahren anstatt den sicheren Radweg nutzen wollen, was auch Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer verursacht.

...

Daher frage ich:

Was können wir im Alltag gegen Radfahrerinnen und Radfahrer auf den für sie gefährlichen Fahrbahnen tun?

Wie bekommen wir sie auf den Radweg, um sie zu schützen vor sich selbst und den gefährlichen Kfz?

Also wer gefährdet jetzt wenn? Welche anderen VT auf der Fahrbahn werden vom Radler gefährdet? :unsure:

...

Unfall an der Stapenhorststraße in Bielefeld zeigt: dieser wurde durch eine Radfahrerin verursacht, indem sie den sicheren Radfahrstreifen verließ und folglich mit einem Linienbus zusammenstieß. Sie verließ den Streifen, auf dem sie eigentlich zwingend verbleiben muss, aufgrund einer geöffneten Autotür - hier hätte sie warten müssen, bis diese wieder geschlossen ist.

...

Wenn sich vor einem Radler plötzlich eine Autotür öffnet, dann hat ein reflexartiges, sicherlich schwer unterdrückbares, Ausweichmanöver zwingend zu unterbleiben. Die Frontalkollision mit der Tür ist zumutbar und der nachfolgende Sturz darf nur nach rechts zum Fahrbahnrand hin erfolgen. Ein entsprechendes vorheriges Training scheint ratsam.

 

...

Es ist leider nicht das erste Mal, dass so etwas passiert, sondern diese Engstirnigkeit der Radfahrerfraktion ("Fahrbahn um jeden Preis", wider besseren Wissens und zahlreicher Belehrungen meinerseits) zieht sich schon über mehrere Jahre hinweg durch das Verkehrsportal und hat sich wie eine Pest über das gesamte deutschsprachige Internet verbreitet.

...

Wenn sich herausstellt, dass deine Belehrungen nicht zum erhofften Ziel führen, dann solltest du in die Sanktions-Ebene wechseln.

 

...

ich selbst gehe von einem indirekten Benutzungsgebot über das Rechtsfahrgebot aus

...

Das klingt durchaus schlüssig, diesen Ansatz könntest du mit dem Start einer Petition weiter verfolgen...

 

...

Die Frage bleibt also, wie dieses Verhalten ausgedehnt und Radfahrer vom Fahrbahnradeln auch anderswo abgehalten werden können.

Viele Radwege in Münster sind in einem schlechten Zustand und verleiten daher dazu, weshalb auch die Beibehaltung der Benutzungspflicht notwendig ist. Denn die freiwillige Benutzung der Radwege kann nicht mehr gewährleistet werden.

...

Deine angesprochene Vorbildfunktion ist eine Option, eine andere wäre, die Straßen in einen noch schlechteren Zustand (Müll, Glasscherben, Reiszwecken, etc...) zu versetzen.

Oder du kennst jemanden, der ein privates KFZ besitzt. Diesen könntest du bitten, zukünftig generell auf den seitlichen Sicherheitsabstand beim Überholen zu verzichten. Radler sind nicht doof, der schwächere(klügere?) gibt irgendwann nach.

 

...

Würde ein Radfahrer (m/w) jedoch auf der Fahrbahn fahren, würde das zu erheblichen Behinderungen des Verkehrs bis zu dessen Zusammenbruch führen. Das muss, auch aufgrund unserer Vorbildfunktion als Rad Fahrende, verhindert werden!

 

Daher frage ich:

Was können wir im Alltag gegen Radfahrerinnen und Radfahrer auf den für sie gefährlichen Fahrbahnen tun?

Wie bekommen wir sie auf den Radweg, um sie zu schützen vor sich selbst und den gefährlichen Kfz?

Mittlerweile gibt es zahlreiche PKW-Besitzer, die Radfahren für eine seriöse und gesellschaftlich anerkannte Form der individuellen Mobilität halten. Gleichzeitig unterliegen sie dem Trugschluss, dass Radfahren ökologische, private ökonomische(Verschleiß, Verbrauch) oder private gesundheitliche Vorteile bietet. Dieser Trend muss unbedingt gestoppt und umgekehrt werden, denn mehr PKW auf der Straße bedeutet gleichzeitig zwangsweise weniger Platz für Radler auf der Straße.

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Hallo, Reox,

Also wer gefährdet jetzt wenn? Welche anderen VT auf der Fahrbahn werden vom Radler gefährdet? :unsure:

egal, was man vom Beitrag des TE halten mag, ist eins auf jeden Fall klar: Fahrradfahrer können durchaus eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, auch stärkere, darstellen.

 

Es gibt immer wieder Radfahrer, die rücksichtslos oder gedankenlos bei Rot über die Kreuzung fahren, die einfach abbiegen, ohne dieses für den nachfolgenden Verkehr anzukündigen, die mit dem Handy am Ohr herumfahren und dabei die Umwelt nicht mehr richtig wahrnehmen usw.

 

Würdest Du sagen, dass ein PKW - Lenker, der wegen so einem Radfahrer ausweicht und dabei in den Gegenverkehr kommt, nicht gefährdet wird?

 

Überfährt ein PKW - Lenker so einen Radfahrer und dessen Rad, haben wir nicht nur eine Gefährdung, sondern auch eine Schädigung des PKW und nicht selten auch des Fahrers, zumindest seelisch.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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...egal, was man vom Beitrag des TE halten mag, ist eins auf jeden Fall klar: Fahrradfahrer können durchaus eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, auch stärkere, darstellen.

 

 

Es gibt immer wieder Radfahrer, die rücksichtslos oder gedankenlos bei Rot über die Kreuzung fahren, die einfach abbiegen, ohne dieses für den nachfolgenden Verkehr anzukündigen, die mit dem Handy am Ohr herumfahren und dabei die Umwelt nicht mehr richtig wahrnehmen usw.

 

Würdest Du sagen, dass ein PKW - Lenker, der wegen so einem Radfahrer ausweicht und dabei in den Gegenverkehr kommt, nicht gefährdet wird?

 

Überfährt ein PKW - Lenker so einen Radfahrer und dessen Rad, haben wir nicht nur eine Gefährdung, sondern auch eine Schädigung des PKW und nicht selten auch des Fahrers, zumindest seelisch.

 

Hallo Nachteule,

ist das eine Parodie oder meinst du das Ernst? Wenn nein:

Das Risko für "Alle", wenn ein KFZ bei Rot über eine Ampel fährt ist größer, Das Risko, wenn ein Autofahrer ungeschickt überholt oder die Tür öffnet ist größer für den Gegenverkehr. Autos ohne Freispechanlage aber mit telefonierenden Fahrern gibt bei dir nicht. Ahndung -> Abzocke.

Wenn ein PKW -Lenker so einen Radfahrer überfahrt hat sein Fahrzeug einen Kratzer, der PKW - Fahrer einen "Dachschaden" und der Radfahrer ist möglicherweise tot.

Für die KFZ - Versicherung ist Tod oft die preiswertere Lösung. Beerdigung ist billiger als Krankenhaus und REHA.

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Naja... man kann ja auch mal anders denken:

 

 

Im Falle eines Falles (Unfalles)

 

 

Radfahrer VS Fußgänger: ist es für den Fußgänger sehr ungünstig

Auto VS Radfahrer: verliert der Radfahrer

 

In einem Land voller Vorschriften, würde viel auch mit weniger Regelungen funktionieren.

Lass doch Radfahrer fahren wo sie wollen.

Wenn sie Bürgersteige benutzen (außer Kinder), weil es auf der Straße zu gefährlich ist, dann müssen sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen.

Wenn sie die Straße benutzen, dann sollen sie auf sich aufpassen.

 

Ich war kürzlich in einer ausländischen Großstadt. Dort gibt es keine Vorschriften über Beleuchtung am Fahrrad. Dennoch trugen die Radfahrer alle Warnwesten. Weil sie dort gelernt haben, dass sie, wenn sie nicht gesehen werden, durch den Fahrzeugverkehr schwer verletzt / getötet werden.

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Hallo, rth,

Hallo Nachteule,

ist das eine Parodie oder meinst du das Ernst?

der Beitrag war ernsthaft gemeint, aber leider hast Du den Bezug offensichtlich nicht verstanden.

 

Es ging hier nicht um eine Aufrechnung, wer wen mehr gefährdet, denn die Frage beantwortet sich ja wohl von allein.

 

Es ging mir lediglich um die Frage, welche anderen VT durch Radfahrer gefährdet werden, denn die Frage von Reox zeigt doch eindeutig, dass er der Ansicht ist, dass Radfahrer für den motorisierten Verkehr keine Gefahr darstellen können, und das ist nun mal falsch.

 

Dass dem nicht so ist, zeigt sich immer wieder, wenn Radfahrer bei einem Unfall mit einem PKW als Verursacher festgestellt werden.

 

Wer hat dann wohl wen gefährdet bzw. geschädigt?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, Reox,

 

 

 

Also wer gefährdet jetzt wenn? Welche anderen VT auf der Fahrbahn werden vom Radler gefährdet? :unsure:

 

egal, was man vom Beitrag des TE halten mag, ist eins auf jeden Fall klar: Fahrradfahrer können durchaus eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, auch stärkere, darstellen.

 

...

Viele Grüße,

 

Nachteule

Hallo @Nachteule,

wenn man sich deine Ausführungen durchliest, dann klingt die Forderung des TE durchaus nachvollziehbar.

 

Aber,

ersetze bitte in deinem Text einfach Radfahrer durch z.B. Motorradfahrer od. PKW-Fahrer. Hättest du dann Verständnis für die nachvollziehbare Forderung, diese beiden Gruppen von der Straße fern zu halten? Schließlich stellen sie ja für andere VT auf der Straße eine Gefahr dar.

 

mfg

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Es ging mir lediglich um die Frage, welche anderen VT durch Radfahrer gefährdet werden, denn die Frage von Reox zeigt doch eindeutig, dass er der Ansicht ist, dass Radfahrer für den motorisierten Verkehr keine Gefahr darstellen können, und das ist nun mal falsch.

 

Dass dem nicht so ist, zeigt sich immer wieder, wenn Radfahrer bei einem Unfall mit einem PKW als Verursacher festgestellt werden.

 

Wer hat dann wohl wen gefährdet bzw. geschädigt?

 

@Nachteule: Wenn du deine Meinung zu Ende betrachtest dürfte keinerlei Verkehr mehr stattfinden.

Radfahrer gefährden PKW, -> Radfahren verbieten! PKW gefährden LKW -> PKW verbieten. LKW gefährden Fussgänger -> LKW verbieten.

 

Guten Rutsch!

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Hallo, Reox, hallo, rth,

 

interpretiert doch bitte nichts in meine Beiträge hinein.

 

Was ist an dieser Aussage

 

Hallo, Reox,

Also wer gefährdet jetzt wenn? Welche anderen VT auf der Fahrbahn werden vom Radler gefährdet? :unsure:

egal, was man vom Beitrag des TE halten mag, ist eins auf jeden Fall klar: Fahrradfahrer können durchaus eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, auch stärkere, darstellen.

falsch zu verstehen?

 

Die Meinung des TE teile ich in keinster Weise und habe auch nicht ein Wort davon geschrieben, dass ich sie teile.

 

Reox, ich bin lediglich auf Deine als Frage gestellte Behauptung eingegangen, dass Radfahrer keine anderen VT auf der Fahrbahn gefährden können, nicht mehr und nicht weniger.

 

Wenn man aber etwas falsch verstehen will, ist das eben so und ich klinke mich hiermit aus dem Thread aus.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, Reox, hallo, rth,

 

interpretiert doch bitte nichts in meine Beiträge hinein.

falsch zu verstehen?

 

Die Meinung des TE teile ich in keinster Weise und habe auch nicht ein Wort davon geschrieben, dass ich sie teile.

 

Hallo Nachteule,

danke für die Klarstellung. Ich habe es anders interpretiert.

Ich freue mich wenn ich falsch lag!

Guten Rutsch!

rth

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Guest MuensterlandRadler

Hallo und danke für die Antworten!

 

@Biber, größtenteils teile ich das, was du schreibst (so fern es nicht - hoffentlich nicht - ironisch gemeint ist), aber am Ende deines Beitrages lese ich dann doch einiges, das ich noch klarstellen möchte:

 

[...]

.

dieser wurde durch eine Radfahrerin verursacht, indem sie den sicheren Radfahrstreifen verließ und folglich mit einem Linienbus zusammenstieß. Sie verließ den Streifen, auf dem sie eigentlich zwingend verbleiben muss, aufgrund einer geöffneten Autotür - hier hätte sie warten müssen, bis diese wieder geschlossen ist.

[...] Jedenfalls ist immerhin eindeutig klar, daß der Bus beim überholen keinesfalls den seitlichen Mindestabstand unterschritten hat.

 

Der Bus durfte aufgrund des Rechtsfahrgebotes gar keinen Abstand zur Radfahrerin halten! Er hat mit den rechten Rädern direkt an der Linie zu fahren, die den Radfahrstreifen abgrenzt. Denn die Radfahrerin war auf dem Radweg bereits so sicher aufgehoben, dass ein zusätzlicher Überholabstand 1. nicht erforderlich ist und 2. den Verkehr (v. a. den Gegenverkehr) behindert hätte.

Somit ist dem Busfahrer hier in der Tat nichts vorzuwerfen.

 

[...]

 

Nun ist die Frage natürlich, wie wir dem Einhalt gebieten können.

Gute Frage. Ich plädiere ja für Kennzeichenpflicht bei Radfahrern und dann Überwachung und Beanzeigung.

 

Das ist m. E. nicht die beste Idee. Die Kennzeichenpflicht verhindert bei den Kfz nur wenige Unfälle oder Unfallfluchten und besteht für Kfz aufgrund deren Gefährlichkeit. Sie würde zu viele Menschen vom Radfahren abhalten und stünde damit einer Förderung des Radverkehrs entgegen (ebenso wie Helm- oder Warnwestenpflicht, aber diese will ich hier nicht näher diskutieren).

Überwachung ist zwar prinzipiell gut, aber man dürfte dann z. B. keine Rotlichtverstöße ahnden, da diese für ein sicheres und zügiges Vorankommen unvermeidbar sind und ein Anhalten bei Rot die Vorbildfunktion bezüglich der Pünktlichkeit gefährdet (ich musste schließlich auch schon ein paar hundert Mal bei Rot fahren, aber ich klingele dann auch immer, damit alle anderen wissen, dass sie anzuhalten haben - leider beharren insbesondere Kfz-Fahrer(innen) auf ihrem vermeintlichen "Vorfahrtsrecht bei Grün"). Solange aber ausschließlich die Beachtung der Benutzungspflicht überwacht wird, ist das zu begrüßen.

[...]

Viele Radwege in Münster sind in einem schlechten Zustand

Die zahlen ja auch keine Steuern, da sollen sie sich mal nicht so anstellen. Autofahrer sind meistens viel schlechter dran.

 

Wir Radfahrer(innen) zahlen genau so (keine) Steuern wie alle anderen auch, nur eben die Kfz-Steuer nicht. Warum auch, wenn man kein Kfz besitzt? Mehrwert-, Kaffee- und Tabaksteuer (z. B.) gelten dennoch genau so. (Und wer nicht raucht, zahlt keine Tabaksteuer - ebenso logisch, dass jemand, der nicht Halter eines Kfz ist, keine Kfz-Steuer zahlt.)

 

Mein Reden. Einfache Lösung: entweder Hochbordradwege benutzen oder schieben.

 

Für Schieben ein klares Nein, dann könnte ich ja gleich zu Fuß gehen. Für die Hochbordradwege jedoch ein klares Ja, auch für Radfahrstreifen auf dem Asphalt-Straßenteil. Ich selbst benutze diese, ebenso wie die meisten anderen Radfahrer(innen) auch. Nur tun das eben nicht alle, und da stellt sich die Frage, wie der verbleibende Rest auf die Radwege gezwungen werden kann.

Manchmal ist der Radweg in einem schlechten Zustand (oder nicht vorhanden), und da bleibt natürlich keine andere vernünftige Wahl, als den Gehweg zu benutzen und die Fußgänger mit der Klingel zu verscheuchen. Liebe Fußgänger, diese Situationen mögen wir Radfahrer auch nicht sonderlich, aber auch wir können uns leider nicht in Luft auflösen. Denn die einzige Alternative, die verbleibt, wäre die vollkommen unvernünftige Wahl der Fahrbahnbenutzung, die wohl von wenigen Ausnahmen von vornherein ausgeschlossen bleibt. Manche wählen diese Alternative trotzdem, und hier soll es darum gehen, wie wir das verhindern wollen.

 


 

 

(Die Antworten habe ich in Kursivschrift ins Zitat eingefügt.)

 

 

Liebe Leute,

ich hoffe es passt hierher:

Was derzeit in diversen Internetforen, insbesondere dem Verkehrsportal, zu lesen ist, ist schier unerträglich.

Immer wieder versucht dort die Radfahrergemeinde, sich unter dem Vorwand der "Gleichwertigkeit" Privilegien gegenüber dem sonstigen Verkehr zu erschleichen.

Na das wird ja immer schöner. Radler gehören zu den schwächeren Verkehrsteilnehmern, die sicherlich auch schon mal vom "Recht des Stärkeren" gehört haben müssen. Wenn man vor dieser offensichtlichen "Ungleichwertigkeit" auch noch Privilegien erschleichen möchte, dann kann das nur mit unerträglicher und maßloser Überheblichkeit begründet sein.

 

Zumindest liest es sich so, meistens könnte ich kotzen. Gerade weil ich selbst zur "Radfahrer-Fraktion" gehöre und so nicht gesehen werden möchte.

 

...

Genau genommen geht es darum, dass sie unbedingt auf der gefährlichen Fahrbahn fahren anstatt den sicheren Radweg nutzen wollen, was auch Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer verursacht.

...

Daher frage ich:

Was können wir im Alltag gegen Radfahrerinnen und Radfahrer auf den für sie gefährlichen Fahrbahnen tun?

Wie bekommen wir sie auf den Radweg, um sie zu schützen vor sich selbst und den gefährlichen Kfz?

Also wer gefährdet jetzt wenn? Welche anderen VT auf der Fahrbahn werden vom Radler gefährdet? :unsure:
Ernsthafte Frage?
Eigentlich habe ich das ja häufig genug beantwortet, aber gut, extra noch mal für dich:
Kfz-Führer werden auf der Fahrbahn von Radfahrern gefährdet, weil sie dort nicht mit ihnen rechnen (was sie ja auch nicht müssen, denn die Radfahrer gehören bekanntermaßen auf die Fahrradwege) und sie ihnen daher auffahren könnten. So hätte also der/die Radfahrer(in) durch sein/ihr Vorhandensein auf der (Kfz-)Fahrbahn einen Auffahrunfall verursacht. Das kann den/die Radfahrer(in) laut Auskunft der Polizei auch den (Kfz-)Führerschein kosten.

...[...]

...

Wenn sich vor einem Radler plötzlich eine Autotür öffnet, dann hat ein reflexartiges, sicherlich schwer unterdrückbares, Ausweichmanöver zwingend zu unterbleiben. Die Frontalkollision mit der Tür ist zumutbar [...]

 

Nein, die Frontalkollision mit der Tür ist dem Autofahrer keineswegs zumutbar (der Radfahrerin übrigens auch nicht).

Sich öffnende Autotüren sind im Alltag allgemein bekannt, weshalb mit ihnen gerechnet werden muss. Gerade Radfahrerinnen und Radfahrer wissen um diese "Gefahr" bestens Bescheid.

Die Radfahrerin hätte daher (auf dem Radfahrstreifen) anhalten, warten und eine Kollision mit dem Bus oder der Tür auf diese Weise vermeiden müssen. ("verkehrsbedingtes Warten")

 

 

[...]

Wenn sich herausstellt, dass deine Belehrungen nicht zum erhofften Ziel führen, dann solltest du in die Sanktions-Ebene wechseln.

 

Ich kann ja leider niemanden wirklich sanktionieren, denn ich bin nicht vom Ordnungsamt und auch nicht von der Polizei.

Da beschränkt sich die "Sanktions-Ebene" auf Anklingeln und Anschreien anderer Radfahrer(innen).

Leider habe ich an Antworten und Gesten erkannt, dass das häufig nicht ernst genug genommen wurde.

Häufig habe ich es auch selber zu eilig, sodass ich auf diese "Sanktionen" verzichte.

 

Überholen und in den Weg stellen?

Das könnte eine Lösung sein, nur bei vielen der Gruppe, um die es mir hauptsächlich geht, sind diese mit ihren Fahrrädern - häufig Rennräder - schneller als ich mit meinem Trekkingrad, sodass ich sie nicht einholen kann.

 

...

ich selbst gehe von einem indirekten Benutzungsgebot über das Rechtsfahrgebot aus

...

Das klingt durchaus schlüssig, diesen Ansatz könntest du mit dem Start einer Petition weiter verfolgen...

 

Wozu eine Petition? Ich gehe davon aus, dass der derzeitige Zustand der StVO das so bereits beinhaltet. (Eine Petition auf bereits geltendes Recht ist unsinnig.)

 

 

 

...

Deine angesprochene Vorbildfunktion ist eine Option, eine andere wäre, die Straßen in einen noch schlechteren Zustand (Müll, Glasscherben, Reiszwecken, etc...) zu versetzen.

 

Straßen = Fahrbahnen in diesem Kontext?

Radfahrer(innen) sollen ja nicht vom Fahren abgehalten werden, sondern sicher(er) vorankommen - das ist jedenfalls mein Ziel.

Da hilft es wenig, wenn am Ende die Scherben auf Radweg und Fahrbahn liegen, das nervt dann nur noch - und führt im Endeffekt zum Fahren auf dem Gehweg und somit zu erheblichen Einschränkungen des Fußgängerverkehrs. Das ist nicht die Richtung, in die ich gehen will (derzeit aber leider manchmal noch muss - und das stört so einige Fußgänger(innen), das soll so nicht bleiben).

 

Oder du kennst jemanden, der ein privates KFZ besitzt. Diesen könntest du bitten, zukünftig generell auf den seitlichen Sicherheitsabstand beim Überholen zu verzichten. Radler sind nicht doof, der schwächere(klügere?) gibt irgendwann nach.

 

Der Sicherheitsabstand beim Überholen ist für uns Radfahrer(innen) sehr wichtig. Nur bei vorhandenen Radfahr- oder -schutzstreifen soll er nicht eingehalten werden. Wenn es aber mal keinen sicheren Radweg gibt und wir auf der Fahrbahn fahren müssen (auf den Bürgersteig dürfen wir bei der zurzeit geltenden Gesetzeslage nämlich leider noch nicht), dann ist der Abstand für uns überlebenswichtig. Er sollte ca. 1 bis 1,5 m betragen.

 

[...]

 

Gleichzeitig unterliegen sie dem Trugschluss, dass Radfahren ökologische, private ökonomische(Verschleiß, Verbrauch) oder private gesundheitliche Vorteile bietet.

 

Warum ist das ein Trugschluss? Auch ich (als Radfahrer) ging bislang davon aus ...

 

Dieser Trend muss unbedingt gestoppt und umgekehrt werden, denn mehr PKW auf der Straße bedeutet gleichzeitig zwangsweise weniger Platz für Radler auf der Straße.

 

 

Die Radwege sind häufig zu eng, hier in Münster muss man als Radfahrer zum Linksabbiegen immer noch doppelt warten, ...

Mehr Pkw in der Stadt benötigen wir nicht, es ist doch bereits voll von Blechlawinen.

Breitere Radwege wären schön, nur fehlt dafür der Platz - aber nicht immer: an der Hüfferstraße ist der Radweg (Z. 241) sehr schmal, der Gehwegteil jedoch breiter als für den vorhandenen Fußgängerverkehr wirklich nötig. Anders aufteilen mittels Pflaster oder Farbe, fertig. Zumal die Radfahrer (m/w) ja sowieso mangels Platz teilweise auf dem Gehweg stehen (müssen), wenn es staut. Es könnte so einfach sein ...

 

 

(Antworten in Kursivschrift im Zitat)

 

@Nachteule: Du warst/bist doch bei der Polizei, oder? Was tut diese momentan gegen das Fahrbahnradeln?

Wird weiterhin (nur) mündlich verwarnt, gibt/gab es Verwarngelder, die verhängt wurden?

Wie wichtig ist es der Polizei noch, gegen das Fahrbahnradeln vorzugehen?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Münster(land)-Radler

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Moin Moin

 

 

(Antworten in Kursivschrift im Zitat)

Beschäftige dich mal mit Foren allgemein und mit der Zitierfunktion speziell.

Das, was du machst, ist eine Zumutung für den Leser und vergrault (zumindest mir) das Antworten

 

 

Gruß

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@Nachteule: Du warst/bist doch bei der Polizei, oder? Was tut diese momentan gegen das Fahrbahnradeln?

Wird weiterhin (nur) mündlich verwarnt, gibt/gab es Verwarngelder, die verhängt wurden?

Wie wichtig ist es der Polizei noch, gegen das Fahrbahnradeln vorzugehen?

Ich bin zwar nicht Nachteule, kann aber vllt auch ein wenig zur Beantwortung der Fragen beitragen. Vorab nur ein kleiner Hinweis: Dein Posting liest sich - zumindest für mich - sehr anstrengend!! Weniger Zitat und die Antwort darauf unter, nicht in das Zitat, dient ungemein der Übersichtlichkeit!

 

So, zu Deinen Fragen: wir in meinem Bereich verfolgen das Mißachten der Radwegbenutzungspflicht oder das falsche Befahren der Radwege etc. sehr wohl und auch schwerpunktmäßig mehrfach im Jahr. Allerdings mit nur mäßigem Erfolg. Radfahrer sind offenbar ein sehr lernresistentes Grüppchen. Wir ahnden es auch nicht nur mündlich, sondern nehmen jedesmal ein VG. In manchen Fällen (z.B. Mißachtung Rotlicht) schreiben wir auch eine Anzeige. Man muß aber auch festhalten, daß oftmals gar kein Radweg vorhanden ist oder eben nur ein solcher, dessen Benutzung aufgrund der Beschaffenheit freiwillig ist.

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Solange Autofahrer Radwege als Parkstreifen missbrauchen, Radwege - wie in Essen - auf stark "belaufenen" Fusswegen (z. B. Rüttenscheider Str.) geführt werden ist fahren auf der Fahrbahn sicherer und schneller für den Radfahrer. Der Zustand der Radwege ist oft darüber hinaus eine Zumutung.

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Nunja, wenn ich mir die Zustände zB in Münster betrachte, wo ich dienstlich öfter mal sein darf, würde ich schon behaupten, daß das alles auf Münster nicht so ganz zutrifft. Dafür umso mehr, daß sich dort die Radfahrer sehr militant, aggressiv und Verkehrsregeln ignorierend verhalten. Und zwar in Massen.

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so fern es nicht - hoffentlich nicht - ironisch gemeint ist

Ich darf Dir versichern: auf Beiträge wie Deine reagiere ich nie mit Ironie.

 

Der Bus durfte aufgrund des Rechtsfahrgebotes gar keinen Abstand zur Radfahrerin halten!

Recht hast Du. Tut mir leid - ich hatte tatsächlich übersehen, daß das gerade in Innenstädten geltende Rechtsfahrgebot die Regel zum Abstand beim Überholen von Radfahrern aufhebt.

 

Er hat mit den rechten Rädern direkt an der Linie zu fahren, die den Radfahrstreifen abgrenzt.

Korrekterweise müßte man eigentlich schreiben direkt an der rechten Seite der Linie. Ansonsten würde nämlich der Gegenverkehr behindert und gefährdet. Aber das hast Du ja hier

Denn die Radfahrerin war auf dem Radweg bereits so sicher aufgehoben, dass ein zusätzlicher Überholabstand 1. nicht erforderlich ist und 2. den Verkehr (v. a. den Gegenverkehr) behindert hätte.

schon zutreffend klargestellt. Ist aber wahrscheinlich auch für Profis wie z.B. Busfahrer schwer nachzuvollziehen, warum da neben dem Radweg auch noch ein Radstreifen angelegt wurde.

 

Somit ist dem Busfahrer hier in der Tat nichts vorzuwerfen.

Korrekt. Man kann nur hoffen, daß die Gerichte ihm wenigstens ein anständiges Schmerzensgeld als Ausgleich für die infolge des Unfalls sicherlich auftretenden seelischen Probleme zusprechen.

 

Die Kennzeichenpflicht verhindert bei den Kfz nur wenige Unfälle oder Unfallfluchten und besteht für Kfz aufgrund deren Gefährlichkeit.

Mag sein. Aber wenn durch eine Kennzeichenpflicht für Radfahrer wenigstens ein paar Unfälle und Unfallfluchten verhindert würden, wäre das ja schon mal ein Erfolg. Wie gefährlich Radfahrer sind, kann man ja problemlos an den hier diskutierten Fällen erkennen.

 

Sie würde zu viele Menschen vom Radfahren abhalten und stünde damit einer Förderung des Radverkehrs entgegen

Ich denke, zum einen würden dadurch vor allem die Gelegenheitsradfahrer abgehalten, es wären also deutlich weniger unfallgefährdende Deppen unterwegs. Zum anderen wäre damit für die anderen Radfahrer auf den vorhandenen Radwegen mehr Platz und es gäbe keinen Grund mehr, warum sie die verlassen sollten.

 

Überwachung ist zwar prinzipiell gut, aber man dürfte dann z. B. keine Rotlichtverstöße ahnden, da diese für ein sicheres und zügiges Vorankommen unvermeidbar sind und ein Anhalten bei Rot die Vorbildfunktion bezüglich der Pünktlichkeit gefährdet

Stimmt. In der nächsten Novelle zur StVO liesse sich aber regeln, daß Rotlichtverstöße bei Gefahr des Zeitverzuges generell nicht verfolgt werden.

 

Wir Radfahrer(innen) zahlen genau so (keine) Steuern wie alle anderen auch, nur eben die Kfz-Steuer nicht. (...) ebenso logisch, dass jemand, der nicht Halter eines Kfz ist, keine Kfz-Steuer zahlt.)

Das ist wohl wahr. Ich finde aber schon, daß die Radfahrer angemessen an den durch sie entstehenden Kosten (z.B. für den Radwegebau) und den volkswirtschaftlichen Schäden (damit sind in erster Linie die Unfallfolgen gemeint, nicht so sehr die Tatsache, daß sie keine Autos kaufen) beteiligt werden sollten. Ist ja bei Einführung der Kennzeichenpflicht auch organisatorisch kein Problem, gleich noch eine Zweiradsteuer zu erheben.

 

Für Schieben ein klares Nein, dann könnte ich ja gleich zu Fuß gehen.

Wenn es nicht anders geht, ist das zu Deiner eigenen Sicherheit eben manchmal auch vonnöten.

 

da stellt sich die Frage, wie der verbleibende Rest auf die Radwege gezwungen werden kann.

Siehe oben: Kennzeichenpflicht und dann Überwachung. Einfach und effektiv. Klappt beim motorisierten Verkehr ja auch.

 

Manchmal ist der Radweg in einem schlechten Zustand (oder nicht vorhanden), und da bleibt natürlich keine andere vernünftige Wahl (...)

Recht hast Du. hast Du mal überlegt, den ADFC zu bitten, diese Info unter seinen Mitgliedern und in Pressemitteilungen zu verbreiten, um die immer wieder auftretenden Probleme mit uneinsichtigen Fußgängern zu vermeiden?

 

Ernsthafte Frage?

Ich glaube, da hast Du jetzt echt die Ironie übersehen.

 

Dafür umso mehr, daß sich dort die Radfahrer sehr militant, aggressiv und Verkehrsregeln ignorierend verhalten. Und zwar in Massen.

Stimmt. Bedauerlicherweise ist in lezter Zeit immer wieder zu beobachten, daß und wie sich Autofahrer durch diese zweifelhaften Vorbilder zu ähnlichem Verhalten hinreissen lassen.

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Hallo, MünsterlandRadler,

@Nachteule: Du warst/bist doch bei der Polizei, oder? Was tut diese momentan gegen das Fahrbahnradeln?

Wird weiterhin (nur) mündlich verwarnt, gibt/gab es Verwarngelder, die verhängt wurden?

Wie wichtig ist es der Polizei noch, gegen das Fahrbahnradeln vorzugehen?

bei uns wird der Radfahrer nicht nur verwarnt, sondern er wird mitsamt seinem Fahrrad kostenpflichtig von der Fahrbahn entfernt.

 

Und ja: Es ist uns sehr wichtig, gegen die Radfahrer auf der Fahrbahn vorzugehen.

 

Dies geht sogar so weit, dass wir Warnmeldungen herausgeben, wenn Kraftfahrer uns mal wieder einen Radfahrer auf der Fahrbahn melden und dass wir dann gleich mindestens eine Streife losschicken, um diesen Radfahrer von seinem gefährlichen Tun abzuhalten.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Solange Autofahrer Radwege als Parkstreifen missbrauchen, Radwege - wie in Essen - auf stark "belaufenen" Fusswegen (z. B. Rüttenscheider Str.) geführt werden ist fahren auf der Fahrbahn sicherer und schneller für den Radfahrer. Der Zustand der Radwege ist oft darüber hinaus eine Zumutung.

 

Interessanterweise hindern diese Hürden die meisten Radler nicht wenn Sie Gehwege benutzen. Die können Schmal, Verdreckt, mit Schlaglöchern übersäht usw sein aber nichts davon hindert die Radler daran diesen gehweg zu benutzen. Aber bei breiten & sauberen Radwegen reicht ein kleiner Kiesel um Ihn auf der ganzen Länge unbenutzbar zu machen.

Dazu dieser Tage was passendes gehört. Anscheinend haben Polizisten einen Radler angezeigt weil Der den Radweg selbst nach Aufforderung durch die Polizei nicht benutzen wollte. Pikanterweise war dieser Typ die Person die seit über einem Jahrzehnt exakt diesen radweg gefordert hat und auch sonst allen Behörden und Kommunen mit Forderungen nach neuen Radwegen nervt. Wobei so ziemlich Jedem bekannt war das Er selbst demonstrativ nie auf einem Radweg fährt, wobei Ihm auch diverse Ausrüstungsforschriften für Fahrräder wie auch die STVO ziemlich egal sind. Führerschein hat Er nie bessen. Dafür aber den gleichen Beruf wie unser Ministerpräsident und Verkehrsbehinderungsminister, nur eher im Fachbereich Singen und Klatschen.

Leider wird man wohl nicht erfahren wie die Sache ausgeht.

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Besonders viel Spass bereitet das Radfahren in Gruppen zwischen 16 und 99 Teilnehmern.Die Gruppe gilt als 1 Fahrzeug. Wenn der 1. bei "Grün" in die Kreuzung fährt dürfen alle Radfahrer folgen, wie ein LKW mit Hänger. Neben einander Radfahren ist dann auch erlaubt.

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Interessanterweise hindern diese Hürden die meisten Radler nicht wenn Sie Gehwege benutzen. Die können Schmal, Verdreckt, mit Schlaglöchern übersäht usw sein aber nichts davon hindert die Radler daran diesen gehweg zu benutzen. Aber bei breiten & sauberen Radwegen reicht ein kleiner Kiesel um Ihn auf der ganzen Länge unbenutzbar zu machen.

So isses. Radfahrer wollen einfach leiden, sonst können sie sich ja nicht beklagen.

 

Dazu dieser Tage was passendes gehört.

Von wem und über wen? Oder wollen wir uns gleich darauf einigen, daß das

Anscheinend (...)

die ganze Geschichte irgendwie unglaubwürdig macht?

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Rth, müssen diese Radfahrer diese Sondernutzung nicht anmelden und unterliegen sie nicht besonderer Sicherungspflichten, wenn sie so über Kreuzungen fahren?

Nein, erst ab 100 Teilnehmern.

 

Das solltest du als Polizist aber wissen!!!

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StVO § 29


(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. ...



VwV-StVO

Zu § 29 Übermäßige Straßenbenutzung

Erlaubnispflichtig sind

.... b) Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen (i. d. R. erst ab Landesstraße) zu rechnen ist,

Es gibt aber auch Bundesländer die Grundsätzlich bei (Familien-)Fahrradtouren auf Landesstraßen von einer erheblichen Behinderung ausgehen. Schleswig-Holstein zum Beispiel.

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StVO § 29

(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. ...

 

VwV-StVO

 

Zu § 29 Übermäßige Straßenbenutzung

 

Erlaubnispflichtig sind

.... b) Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen (i. d. R. erst ab Landesstraße) zu rechnen ist,

 

Habe ich etwas anderes geschrieben?

 

Gruppen ab 16 Radfahrer sind 1 Fahrzeug. Keine Erlaubnis, keine Genehmigung, keine Sicherungsmassnahmen. (Aber aus Gründen des Selbstschutzes sehr zu empfehlen.)

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Besonders viel Spass bereitet das Radfahren in Gruppen zwischen 16 und 99 Teilnehmern.Die Gruppe gilt als 1 Fahrzeug. Wenn der 1. bei "Grün" in die Kreuzung fährt dürfen alle Radfahrer folgen, wie ein LKW mit Hänger. Neben einander Radfahren ist dann auch erlaubt.

Das ist für mich kein Spaß, sondern eher eine Lücke in den Vorschriften. Da werde ich mal meinen Bundestagsabgeordneten anschreiben. Was ist, wenn zwischen den Radfahrern eine für den die grüne Ampel passierenden Autofahrer nicht erkennbare Lücke entstanden ist und ein Unfall (u. U. mit Verletzten oder gar Toten) passiert ?

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Das solltest du als Polizist aber wissen!!!

Nein, muß und/oder sollte er nicht unbedingt. Solches erlebt man (zumindest in meinem Großraum) sehr sehr selten und die Genehmigungen solcher Veranstaltungen fallen eh in den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Verwaltung. Wir begleiten sie idR lediglich. Dazu muß ich aber nicht permanent wissen, ab welcher genauen Anzahl eine Genehmigungspflicht besteht. Im Falle des Falles wird oder würde es eh durch die Leitstelle ermittelt und an die Kräfte vor Ort weiter gegeben.
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Das solltest du als Polizist aber wissen!!!

Nein, muß und/oder sollte er nicht unbedingt. Solches erlebt man (zumindest in meinem Großraum) sehr sehr selten und die Genehmigungen solcher Veranstaltungen fallen eh in den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Verwaltung. Wir begleiten sie idR lediglich. Dazu muß ich aber nicht permanent wissen, ab welcher genauen Anzahl eine Genehmigungspflicht besteht. Im Falle des Falles wird oder würde es eh durch die Leitstelle ermittelt und an die Kräfte vor Ort weiter gegeben.

 

Hallo Bluey, so eine Gruppe zwischen 16 bis 99 Teilnehmer kann sich spontan treffen, benötigt weder Genehmigung noch Begleitung. Selbst Sicherungsposten, tragen von Warnwesten der Schlussradler, ist meines Wissens nicht vorgeschrieben. (Aber sehr zu Empfehlen).

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Das wurde schon zu meiner Zeit (1968-1970 Wehrpflicht) bundeswehrintern geregelt.

Die Bundeswehr kann nichts intern regeln, was gesetzlich geregelt iat.

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Das wurde schon zu meiner Zeit (1968-1970 Wehrpflicht) bundeswehrintern geregelt.

Die Bundeswehr kann nichts intern regeln, was gesetzlich geregelt iat.

 

Es gibt mehr geschlossene Fussgruppen als die Bundeswehr. Musikgruppen, Schützenvereine usw.

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Guest MuensterlandRadler

Hallo

 

Moin Moin

 

 

(Antworten in Kursivschrift im Zitat)

Beschäftige dich mal mit Foren allgemein und mit der Zitierfunktion speziell.

Das, was du machst, ist eine Zumutung für den Leser und vergrault (zumindest mir) das Antworten

 

 

Gruß

 

Hast du eine bessere Idee?

In anderen Foren gibt es Zitat-Ende-Tags [(Schrägstrich)Quote], das bietet dieses Forum leider nicht an.

Die Kursivschrift soll kennzeichnen, dass meine Antwort nicht zum Zitat selbst gehört.

Für die Foren-Software, die allgemein übliche Zitierweisen nicht zulässt (z. B. Zitat aufzuteilen), kann ich aber nun mal nichts. Bitte wende dich bei diesbezüglichen Beschwerden also an den Betreiber, nicht an mich. Danke.

 

 

 

Solange Autofahrer Radwege als Parkstreifen missbrauchen, Radwege - wie in Essen - auf stark "belaufenen" Fusswegen (z. B. Rüttenscheider Str.) geführt werden ist fahren auf der Fahrbahn sicherer und schneller für den Radfahrer. Der Zustand der Radwege ist oft darüber hinaus eine Zumutung.

 

Ich denke, dir ist bewusst, dass Fahrbahnen gefährlich für Radfahrer sind, die darum sichere Radwege zum Fahren benötigen. Vielleicht willst du nur provozieren, aber für den Fall, dass du selber glaubst, was du schreibst:

1. Dass auf Radwegen geparkt wird, kommt zwar vor, aber nur sehr selten. Hier ist ein Ausweichen und Fahren über den Gehweg zumutbar (ggf. auch schieben). Das Parken auf Radwegen ist für Kfz verboten, sollte es dennoch vorkommen, kannst du den Parker (zu Recht) anzeigen.

2. Auf Fußwegen darfst du nicht fahren. Meinst du gemeinsame Geh- und Radwege, dann kann ich dir versichern, dass ca. 20 km/h darauf immer, auch bei hohem Fußgängeraufkommen, möglich sind. Vielleicht mal die Klingel benutzen? Dafür ist sie ja da!

3. Sicher und schnell kommt man mit dem Fahrrad nur auf Radwegen voran. Den Zustand von Essener Radwegen kann ich natürlich nicht beurteilen. Was Münster betrifft, so ist der Zustand oftmals schlecht. Darum bedarf es der Benutzungspflicht, damit trotz des Zustands des Radwegs niemand auf den Autospuren Fahrrad fährt. (Die Benutzungspflicht von Radwegen ergibt sich aus dem Rechtsfahrgebot und kann durch ein blaues Schild mit weißem Fahrrad-Piktogramm verdeutlicht werden.)

 

 

Nunja, wenn ich mir die Zustände zB in Münster betrachte, wo ich dienstlich öfter mal sein darf, würde ich schon behaupten, daß das alles auf Münster nicht so ganz zutrifft. Dafür umso mehr, daß sich dort die Radfahrer sehr militant, aggressiv und Verkehrsregeln ignorierend verhalten. Und zwar in Massen.

 

Das kann ich so nicht bestätigen. Die meisten halten sogar (anders als ich) bei Rot (aber ich bin hier auch nur die Ausnahme, die die Regel bestätigt), benutzen vorschriftsmäßig die Fahrradwege und zwar in der richtigen Richtung bzw. den richtigen Richtungen (Zweirichtungsradwege) und verhalten sich überaus kooperativ.

Manchmal kann man als Radfahrer aber auch nicht anders als die Regeln zu brechen, weil sie an einigen Stellen so undurchsichtig sind, dass man sie (auch im Nachhinein) nicht versteht, und das auch trotz jahrelanger Beschäftigung damit (wie soll da dann jemand durchblicken, der nur zufällig vorbeikommt). Zum Beispiel wollte ich neulich geradeaus über eine Kreuzung (Münster, von der Prins-Claus-Straße/Grevener Str. zum Meßkamp - https://www.google.de/maps/place/Me%C3%9Fkamp,+M%C3%BCnster/@51.980155,7.6117397,93m/data=!3m1!1e3!4m2!3m1!1s0x47b9ba8c6de51bcb:0x1316184b040ad031). Auf der Fahrbahn stand ein Pkw an der roten Ampel, da konnte ich also gar nicht hin (da stand ja schon der Pkw). Also fuhr ich - wie gewohnt - auf den Bordstein auf (kein Radfahrverbot), um die Straße an der Fußgängerampel zu überqueren. Nur war da eine Baustelle, also musste ich zur anderen Seite - also ab über die linke Seite der Grevener zur anderen Fußgängerampel. Tja, und am Ende landete ich dann auf der linken Fahrbahnseite des Meßkamp. Das war so nicht geplant, sondern passierte einfach so. Weil es keinen anderen Weg nach geradeaus gab ... Um schnellstmöglich auf die rechte Straßenseite zu kommen, musste ich dann die durchgezogene Linie überqueren.

 

Dass Radfahrer Regeln ab und an missachten (müssen), ist halt nur die eine Seite.

Man sollte sich schon fragen, ob man die Straßen nicht so gestalten kann, dass man die gegebenen Regeln auch einhalten kann. Auf (gerade beginnende) Radwege kommt man z. B. auch manchmal nur über durchgezogene Linien oder Sperrflächen, die missachtet man dann eben zu seiner eigenen Sicherheit - weil man sonst auf der gefährlichen Fahrbahn verbleiben müsste.

 

Grüße und allen ein angenehmes und unfallfreies Wochenende,

der Münsterland-Radler

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MuensterlandRadler, on 10 Jan 2016 - 09:12, said:

Hallo

Sobbel, on 03 Jan 2016 - 09:16, said:

Moin Moin

 

MuensterlandRadler, on 03 Jan 2016 - 07:51, said:

(Antworten in Kursivschrift im Zitat)

Beschäftige dich mal mit Foren allgemein und mit der Zitierfunktion speziell.

Das, was du machst, ist eine Zumutung für den Leser und vergrault (zumindest mir) das Antworten

 

 

Gruß

 

Hast du eine bessere Idee?

In anderen Foren gibt es Zitat-Ende-Tags [(Schrägstrich)Quote], das bietet dieses Forum leider nicht an.

Die Kursivschrift soll kennzeichnen, dass meine Antwort nicht zum Zitat selbst gehört.

Für die Foren-Software, die allgemein übliche Zitierweisen nicht zulässt (z. B. Zitat aufzuteilen), kann ich aber nun mal nichts. Bitte wende dich bei diesbezüglichen Beschwerden also an den Betreiber, nicht an mich. Danke.

 

Natürlich gibt es auch das hier im Forum, einfach oben links klicken (links neben dem Radiergummi) und schon kommst du in den Bereich in welchen du alles über den Code steuern kannst.

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Hallo MuensterlandRadler,

vorab ich kenne mich nicht in Münster aus, du nicht in Essen.

1. Das auf Radwegen selten geparkt wird ist ein frommer Wunsch. 2. Auf Fusswege aufgemalte Radwege sind nicht mit 20 km/h befahrbar, viel zu gefährlich. Fussgänger queren ständig unaufmerksam den Radweg. 3. Wechsel Radweg - Fahrbahn ist unbestreitbar gefährlich, ständiges Fahren der Radfahrer auf der Fahrbahn ist gefahrloser als ständiges wechsel.

 

PS. Ich ärgere mich auch gelegendlich über Radfahrer, aber auch über PKW und / LKW Fahrer und auch über Fussgänger. Das gehört zum Leben.

Fehler machen wir alle, und wir lassen auch manchmal "Fünfe grade sein".

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Hallo, MünsterlandRadler,

Zum Beispiel wollte ich neulich geradeaus über eine Kreuzung (Münster, von der Prins-Claus-Straße/Grevener Str. zum Meßkamp - https://www.google.de/maps/place/Me%C3%9Fkamp,+M%C3%BCnster/@51.980155,7.6117397,93m/data=!3m1!1e3!4m2!3m1!1s0x47b9ba8c6de51bcb:0x1316184b040ad031). Auf der Fahrbahn stand ein Pkw an der roten Ampel, da konnte ich also gar nicht hin (da stand ja schon der Pkw).

interessante Logik.

 

Dann kann ich also mit dem PKW in Zukunft auch einfach so z. B. über die Linksabbiegerspur bei Rot geradeaus weiterfahren, weil ich nicht auf der Geradeausspur direkt vor der Ampel halten kann, weil dort ja schon ein anderes Fahrzeug steht. :abwarten:

 

Jetzt weiß ich auch, warum man mich letztens so böse angeschaut hat, als ich bei der Post Briefmarken holen wollte, an der Schlange vorbei nach vorne gegangen bin und auf die Frage, warum ich mich nicht am Ende der Schlange anstelle, geantwortet habe, dass das nichts bringt, weil dort ja schon einer steht. :victory:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Moin Moin

 

 

 

so eine Gruppe zwischen 16 bis 99 Teilnehmer kann sich spontan treffen, benötigt weder Genehmigung

Könnte aber unter die Anmeldepflicht gem. § 14 Versammlungsrecht fallen.

Zumindest sind Radfahrdemosgruppen im § 17 VersG von der Anmeldung nicht befreit.

Und zur Not komm ich als Nr. 100 mit meinem Dreirad dazu.

:D;):cheer:

 

 

Gruß

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Moin Moin

 

 

 

so eine Gruppe zwischen 16 bis 99 Teilnehmer kann sich spontan treffen, benötigt weder Genehmigung

Könnte aber unter die Anmeldepflicht gem. § 14 Versammlungsrecht fallen.

Zumindest sind Radfahrdemosgruppen im § 17 VersG von der Anmeldung nicht befreit.

Und zur Not komm ich als Nr. 100 mit meinem Dreirad dazu.

:D;):cheer:

 

 

Tu das. Ich fahr dann nach Hause. :closedeyes:

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Hallo Sobbol, eine Radtour ist eine Fahrt von A nach B. Keine Demo, keine Versammlung. Und wenn min. 15 Fahrräder zusammen von A nach B fahren sind sie gemäß § 27 StVO ein Fahrzeug. Dürfen legal neben einander fahren usw.

Eine Genehmigung benötigen sie genauso wenig wie die Wandergruppe des Sauerländischen Gebirgsverein oder hier in Essen die Gruppe der Seniorenwanderung der Spaziergangpaten. ( Gruppenstärke ca. 30 - 50 Personen)

In Essen gibt es jetzt auch eine Senioren Radfahrgruppe. Leider noch nicht regelmäßig größer als 15 Teilnehmer. Aber das wird sich noch ändern.

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Ich denke, dir ist bewusst, dass Fahrbahnen gefährlich für Radfahrer sind, die darum sichere Radwege zum Fahren benötigen.

Hör' doch einfach, so undifferenzierten Unsinn in die Welt zu blasen. Wenn Du Dich auch nur ein ganz klein wenig mit dem Thema beschäftigen würdest, wüßtest Du, daß dem nicht so ist.

 

Dass auf Radwegen geparkt wird, kommt zwar vor, aber nur sehr selten.

Stimmt. Also, zumindest auf den Radwegen entlang irgendwelcher Bundesstraßen. In den Städten sieht das ganz anders aus.

 

Das Parken auf Radwegen ist für Kfz verboten, sollte es dennoch vorkommen, kannst du den Parker (zu Recht) anzeigen.

Ja. Und Dich dann auf Termine zu irgendwelchen Gerichtsverhandlungen freuen, in denen das Verfahren eingestellt wird, weil Du z.B. mehr als einen Autofahrer angezeigt hast. Oder Du bekommst höfliche Telefonanrufe, gern außerhalb der üblichen Sprechzeiten. Oder was sonst so einem freundlichen Autofahrer einfällt.

 

Meinst du gemeinsame Geh- und Radwege, dann kann ich dir versichern, dass ca. 20 km/h darauf immer, auch bei hohem Fußgängeraufkommen, möglich sind. Vielleicht mal die Klingel benutzen? Dafür ist sie ja da!

Da, wo Du fährst (Du fährst doch wirklich Rad, oder?), gibt es diese gemeinsamen Wege nicht, richtig?

 

Sicher und schnell kommt man mit dem Fahrrad nur auf Radwegen voran.

Hör' doch einfach, so undifferenzierten Unsinn in die Welt zu blasen. Wenn Du Dich auch nur ein ganz klein wenig mit dem Thema beschäftigen würdest, wüßtest Du, daß dem nicht so ist.

 

Was Münster betrifft, so ist der Zustand oftmals schlecht. Darum bedarf es der Benutzungspflicht, damit trotz des Zustands des Radwegs niemand auf den Autospuren Fahrrad fährt.

Richtig. Nur so stellt man sicher, daß zukünftig weniger Leute mit dem Rad unterwegs sind.

 

Die Benutzungspflicht von Radwegen ergibt sich aus dem Rechtsfahrgebot

Auf einer Ahnung-Skala von 0 bis 10 liegst Du bei - 5.

 

Dass Radfahrer Regeln ab und an missachten (müssen), ist

einfach nur Unsinn.

 

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