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Schade, wenn man so googelt findet man selten was neues über oder zur MPU, und falls jemand den Ansatz dazu macht, tauchen die üblichen gesetzeskonformen Blogger u angebl. RA`s auf, um die geliebten Michels auf den Weg der Abzock-psychologie zurück zubringen.

Unser Verkehrsminister plant jetzt schon sogar, um dort mehr Beschäftigung und Rendite zu erreichen, von den alten 1,6 auf neue 1,1 Promille runter zugehn!

Genauso wie sein Vorgänger Ramsauer setzt er dauernd das Gerücht in die Welt, Wiederholungstätern könne mittels AlkoLogs wieder zur FE verholfen werden. Allerdings kommt auf Nachfragen ans Ministerium erstmal ein halbes Jahr gar nix, dann kommt lapidar die Antwort von Testphase u blabla. Vom ADAC kam 2011/12 mal ein paar kurze Artikel mit dem Verweis auf den Marktführer Dräger u dessen Erfolge für Fuhrunternehmer,Busreiseunternehmen, etc.

Was natürlich erwähnt und beschrieben wurde, waren die immensen Kosten, das regelmässige Eichen der Geräte.

In manchen Ländern, fast meist die skandinavischen, ein gelungenes Projekt, was schon demnächst für Neufahrzeuge zum Standart werden könnte.

Aber wie immer in D davon weder was in Erfahrung zubringen, noch in der Sündenabbaupalette vorzufinden!

Das einzige was man findet, sind die Einwände, und die onemaß: da könnt ja jeder reinpußten, oder man hat ne Luftpumpe dabei, außerdem dies zu überbrücken sei ja kein Problem, ok beim Preis um die 2.500€ muß man den Meckerfritzen recht geben, auch, wenn man häufig das Fahrzeug wechselt, den teuren Ein-Umbau plus Eichtest.

Auch von der oberen Strassenverkehrsprüfanstalt, der BAST in Berg-Gladbach kommt nur der Satz: das mag es alles geben, aber es gäbe eben noch kein Gesetz, und deswegen wär das Ganze nicht spruchreif!

Oh Gott, und dieses noch bei einer MPU mit ins Gespräch zu bringen, man sei bereit, sich so einem Gerät zu unterwerfen!!! Ja das endet sofort in der Unterstellung, das man dann also immer noch gewillt wäre, Alkohol zu trinken, da man sich ja auf das Gerät u den eingestellten Promillewert verlässt!

Meist wird aber auch die Erwähnung, sich solch ein Gerät zusätzlich anzuschaffen, als grundsätzliche Sicherung sein KFZ nur alkoholfrei zu führen, vom Verkehrspsychologen mit den Worten:"Das wäre ja zu einfach!" eben einfach willkürlich übergangen!

Oftmals findet man dies in der Dokumentation eines MPU-Gutachtens dann auch gar nicht mehr wieder.

Man kann als Wiederholungstäter mit Sicherheit ruhig ohne vorherige teure Vorbereitungskurse in die MPU gehen, man spart viel Geld, empfehlenswert ist allerdings das Screeningprogramm, das heißt für 100€ zu einem bestellten Termin unter Aufsicht in den Becher pieseln, mindestens 6 x ca. alle 6 Wochen.

Man kann dem Typen (wenn mans gut kann) auch die Hucke voll lügen, es nutzt alles nichts, er wird mit der freundlichsten Mine verkünden, das du es nicht gepackt hast!

Selbst der zweite Versuch, nach allem was du dann probiert u angestellt hast, Anonyme Alkoholiker z.B. immer negativ, da diese keine Bescheinigung ausstellen, selbst monatl zusätzlich gesammelte Leberwerte zu dem weiteren Screeningprogramm, hält den nächsten Fuzzi nicht davon ab, obwohl er deine Bemühungen bewerten soll, in der Vergangenheit zu Kremern, um mit den Worten:"man befürchte, der zu Begutachtende lege wiezuvor lediglich nur eine längere Trinkpause ein, die er mit Erhalt der FE schnellstens wieder auf gewohntes Mißbrauchslevel bringt, außerdem wird der Besuch einer Therapieeinrichtung dringends empfohlen!"

Was bleibt dir über, entweder für 1200,--€ ein fast 8 std.Obergutachten, oder du gehst nen halbes Jahr ins europ.Ausland, beantragst da die Wiedererteilung, meist klappt dies, je nach Beliebtheit eines Deutschen, und mit dem Lappen darfst du in ganz Europa und D fahren, auch m alter MPU-Auflage, Umschreiben raucht man den Lappen auch nicht!

Allerdings haste dann mit jedem wichtigtuenden Polizisten einen nervraubenden Disput, wenn du denen nicht § u Anwaltsschreiben nebst Gerichtsurteile vorab liefern kannst.

Genauso wird dir auch ein emsiger StVA-Beamter hinterhersteigen, wegen der 185Tageregelung, sobald sie dich das 1.Mal anhalten. Deswegen kannst du entweder vom Ausland aus, die Löschung deiner kompletten Akte beantragen, oder du ziehst in ein anderes Bundesland, und lässt dort deinen ausl.EU-FS in nen D umschreiben, bevor du wieder in heimatlichen Gefilden auf die Jagdt gehst! Sie müssen ihn umschreiben, falls du die Löschung vom Ausland aus nicht vornimmst!

Dagegen gibt es gesetzlich keine Handhabe und du hast den MPU-Abzockern den Stinkefinger gezeigt, allerdings solltest du ab jetzt auch nüchtern fahren, denn ich bin für die Null-Promille, wer fährt hat nicht zu saufen, auch ehemalige Mehrfachtäter nicht!

Es gibt immer Umstände, die labile Menschen aus den Socken hauen, aber das ist kein Grund, das andere Menschen, ohne die Verantwortung zu übernehmen, dich willkürlich begutachten u in deine Zukunft sehend bewerten dürfen!

Das ist genauso würdelos wie Menschen in ein H4 Abstellgleis u 2.Klasse zustellen!

Nur kommt nicht auf die Idee, ihr könntet den FS irgendwo im Ausland kaufen, das Geld ist weg, genauso wie der FS!

So ist der gesetzl. Stand noch im DEZEMBER 2015, solange die EU nicht zerfällt oder es Krieg gibt, dann juckst eh nimmer, ob du nen FS hast oder nicht! Schade das man im Netz nur alte Kamellen zu dem Thema findet, alte abgelaufene Foren und ganz viel Werbung dieser selbstständigen Verkehrspsychologen die von einem Institut zum nächsten reisen, für lecker 50-60€ die Stunde und sich dabei ihren Cognac u Sekt feierlich reinziehn!

Frohes Fest, guten Rutsch in 2016 und gute Fahrt

 

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wieso habe ich das Gefühl hier in ein Wespennest dieser MPU-Krematorium-Psychos gestochen zu haben?

Du hast da was überhaupt nicht verstanden, flöt u Nägel weiter pfeil, oder ganz dünnes Eis, lol

 

Es ist zwar schwierig aber es ist Gesetz, und solange es noch EU-Gesetze gibt, wie es eine EU gibt, ermöglicht die 185 Tageregelung den Erwerb und auch die Wiederbeantragung der deutschen FE im Ausland, die somit auch Gültigkeit im gesamten EU-Raum hat.

Mittlerweile ist nicht einmal mehr die Umschreibung dazu verpflichtend!

Entscheident ist nur der tatsächliche Wohnsitz im Ausland, und dies ist nun nicht für jederman so einfach zu handhaben!

Einfach nur eine Adresse kaufen oder jemand beauftragen, dies abzuwickeln, hat natürlich keine gesetzliche Grundlage hier in D!!!

Danke für die Kenntnisnahme, es gibt sie also, die Chance diesen Willkür-Pfuschern doch noch zu entkommen!

Frage mich, was es bei einer MPU großartiges gäbe, diese zu verstehen?

Ein abgehalfterter nichtmal ordentlich zugelassener Arzt, der von jemanden verlangt gradeaus zu gehen, grad mal Blutabnehmen kann, nen Haarbüschel entfernenen kann, mim Hämmerchen auf die Kniescheiben klopft, Bluthochdruck mißt, u das Pinkeln mitanschaut.

Dann der Computer Reaktionstest, der ohne vorherige Übungen den meisten älteren Menschen kaum gelingt, wenn sie mit kaum oder gar keinen Umgang mit PC u Spielen haben. Sogar da ist Spielraum in der Auswertung zum Gutachten gelassen worden, wenn man in einem Test besonders gut, hoch in der Punktezahl war, kann dies bei dem Linientest dazu verwendet werden, etwas auszugleichen.

Dann das einzig und entscheidende, wie die Chemie zum Psychologen besteht, alles was du verheimlichen mußt, darf auch nicht unterschwellig in seinem Frage-Seelen-Wühlsystem einen Ansatz finden, was bei den meisten Wiederholungstätern schnell passiert, da dort zwischen den Zeiträumen der Delikte es dem Psychologen angebliche Widersprüche heraus zuhören oder zu provozieren.

Die Statistiken der Institute halten sich fast alle gleich, man behauptet im allgemeinen gut 58% bestehen die MPU, was meist stimmt, da es sich dabei fast nur um junge Ersttäter handelt, die mittels Kursteilnahme oder Punkteabbauprogramme zu einem positiven Gutachten gelangen.

Wiederholungstätern gelingt dies meistens nicht, selbst wenn die Delikte auf gut zig Jahre fast Jahrzehnte verteilt sind. Das Problem liegt

darin meist in der immer noch vorhandenen 15j. Verfallsfrist der Tilgung der Einträge in der Akte in Flensburg.

Aber der Rattenfängerverein der Verkehrspsychologen will ja auch seine Berechtigung in der Welt der gutverdienenden Selbsständigen haben, deswegen reisen sie ja auch in ihrem Jagdgebiet von TÜV-Nord-West-Süd bis PIMA u Puma und wie sie demnächst noch alle heißen, begründet schon alleine dadurch, das ja der Zubegutachtende nicht zweimal vom selbem Verkehrspsychologen begutachtet werden darf; lol angeblich zu seiner eigenen Sicherheit. (Ist wohl eher die Sicherheit des Psychologen mit garantiert, das er nicht mal nen kleinen Unfall erleidet).

In meinen Augen ist es reine Abzocke und die reinste Willkür über Menschen in 45 Minuten ein Lebensurteil abzugeben, was dessen gesamte Existenz zerstören kann. In den seltesten Fällen werden nämlich die Bemühungen der zubegutachtenden Person gewertet, es genügt meist, sich durch negative Gutachten einen Markt für die Zukunft zu sichern. Daher auch die seit 2009 im Durchschnitt konstante Zahl von 48% an Durchfallern!

Straftäter im reinen kriminellen Bereich haben es da besser, sie sitzen die Strafe ab u gut ist, während Verkehrssünder mit FE-Sperre,Geldstrafe gerichtl. belegt wird u zusätzl. von Amtswegen genötigt wird, in vielen Fällen wo nichts passiert ist (Gottseidank!);sich in "Wenn" und "hätte aber" Szenarien der Willkür dieser Psychos auszusetzen u seinem moralischen Gewissen einen Blutsturz verabreichen soll, meist zu weiteren Kostenaufwendigen BlaBla-Kursen über Monate hinweg verwiesen wird, wo tatsächlich so getan wird, als hätte der Sünder überhaupt nicht das Bewusstsein gehabt, das er sich einwenig oder total besoffen hinters Lenkrad gesetzt hätte. Natürlich weiß das jeder, der gesoffen hat, was er da macht, das gibt es nicht, das da ne gespaltene Persönlichkeit plötzlich in einem erwacht, die sagt du kannst fahren, das ist man selbst! Nur das und genau das, darf man diesen Psychoheinis ebend nicht erzählen! Feiert schön und nehmt euch nen Taxi, das wird billiger, als sich mit Gutmenschentum rumzuärgern!

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@ Lemy46:

Wie kommt es denn soweit, dass sich jemand derart über das Thema aufregt?

 

Du solltest nicht erst bis zu der MPU warten, bei der dir ein abgehalfterter Arzt den Blutdtruck misst,

dann könnte es bereits zu spät sein :schreck:

 

Über das WIE und ZU WELCHEM PREIS eine MPU ablaufen sollte/könnte, lässt sich sicher diskutieren,

nicht aber über die Notwendigkeit einer solchen.

 

Gerade die Aussagen:

 

..........während Verkehrssünder mit FE-Sperre,Geldstrafe gerichtl. belegt wird u zusätzl. von Amtswegen genötigt wird, in vielen Fällen wo nichts passiert ist..........

 

............Natürlich weiß das jeder, der gesoffen hat, was er da macht..............

 

rechtfertigen eine MPU.

 

Wobei ich mich gerade nicht entscheiden kann, ob man dem, der gesoffen hat und weiß was er da macht,

die MPU nicht ersparen und ihm die Pappe besser auf Lebenszeit lochen sollte.

 

Ich habe für vieles Verständnis, aber bei Alkohol am Steuer hört für mich der Spaß auf.

 

Auch wenn

 

............in vielen Fällen wo nichts passiert ist.........

 

,graut es mir bei dem Gedanken, dass mir ein besoffener Vollhonk auf der Straße entgegenkommt.

 

Selbst wenn der weiß, was er da macht :vogelzeig:

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Moin Moin

 

 

 

wieso habe ich das Gefühl hier in ein Wespennest dieser MPU-Krematorium-Psychos gestochen zu haben?

Weil hier viele Leute vom Fach sind, die so eine gehäufte Ansammlung von :shit: nicht unkommentiert stehen lassen.

 

 

Es ist zwar schwierig

Offensichtlich ist es das.

 

 

... und solange es noch EU-Gesetze gibt

Da kann ich dich trösten.

Es gibt kein einziges EU-Gesetz.

Die EU funktioniert nicht mit Gesetzen.

Die EU funktioniert mit Rechtsakten, Richtlinien, Verordnungen und Empfehlungen usw.

Hier ist mal etwas zu lesen für dich über die EU

https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_%C3%BCber_die_Arbeitsweise_der_Europ%C3%A4ischen_Union

https://de.wikipedia.org/wiki/Europarecht

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsetzung_der_Europ%C3%A4ischen_Union

Das zu lesen und verstehen dürfte dich bis weit ins nächste Jahr beschäftigen

 

 

 

... Wiederbeantragung der deutschen FE im Ausland,

Apropos Ausland - du kannst eine deutsche FE nicht im Ausland beantragen.

 

 

Mittlerweile ist nicht einmal mehr die Umschreibung dazu verpflichtend!

Das ist richtig.

Aber was denkst du, was bei deutschen Polizisten angeht, wenn ihnen ein Deutscher in Deutschland einen nichtdeutschen FS hinhält?

Genau - die Alarmglocken.

 

 

Entscheident ist nur der tatsächliche Wohnsitz im Ausland,

Echt? ist er das?

Das Ausland kann dir gerne eine FE erteilen. Mit dem daraufhin ausgestellten FS darfst du auch gerne überall fahren.

Aber eben u.U. nicht in Deutschland - und das ist Gesetz bzw. Verordnung

 

 

 

Gruß

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Schön das man wenigstens auf mein Geschreibsel; oder wie nannte man es "Scheiße"; ein wenig eingeht, diese MPU-orientiert gebundenen Fachleute.

Wenns nach mir ging, gäbs eine Null-Promille Vorschrift, das ist nun mal Fakt! Von mir aus auch längerfristige Sperren, die mehr abschrecken, aber einen komplett Versagen der FE verstößt in meinen Augen gegen das GG mit der Würde des Einzelnen!

Hier heben natürlich die Götter der MPU total ab, da man sie ja nun Brotlos machen könnte, und sie es in andren Bereichen mal mit Arbeit, statt mit willkürlichen Deutungen probieren müßten.

Auch das bei Streifenhörnchen die "Alarmglocken" klingeln, liegt an deren nicht stattfindender Fortbildung in Sachen EU-Recht, was man auch bei einigen hier vermißt.

Hier wird versucht, mittels moralischen Alt-Zeigefinger die sogn. hilflosen Sünder zu verunsichern, einzuschüchtern und ins zahlende Bockshorn zu jagen.

Natürlich gibt es europaweit vom EUGH Gesetze, die für alle EU-Mitgliedstaaten gültig sind!

Auch das man als geborener Deutscher mit einem Wohnsitz im Ausland und einer dort Wiederbeantragten FE --wer das nicht glaubt -- der darf gerne in Flensburg anrufen oder anschreiben, dort wird das schriftlich bestätigt!!;; darf auch hier in Deutschland damit fahren.

Einzige Voraussetzungen, es darf keine aktuelle Sperre, oder Strafverfahren vorliegen, das muß alles abgeschlossen sein. Die Auflage, die eine Behörde zur Ablieferung der MPU macht, oder gemacht hat, spielt hierbei keine Rolle, erst recht nicht in Ländern, die ebenfalls selbst eine MPU vor Wiedererteilung verlangen und diese dort vornehmen!

Lasst euch also nicht von den Aposteln der deutschen MPU einlullen, rückständigen Kopfschüttelnden Anwälten oder gar Richtern, sowie altgedienten Streifenhörnchen einen vom Pferd und fernab der noch bestehenden EU erzählen, wer die Zeit, beruflich die Möglichkeit hat, die 185 Tage-Regelung zu nutzen, der sollte es auch tun, denn das Recht innerhalb der EU einen zweiten Wohnsitz zu haben, hat jeder Bürger der EU.

Was soll denn so ein Streifenhörnchen sagen, wenn man mit ausl. FE, seinem Residenzia-Ausweis hier fährt? Er ist noch nicht einmal berechtigt, solange kein Vergehen oder Straftat vorliegt, diesen zu beschlagnahmen oder einzuziehen, dazu bedarfs es der Entziehung des ausstellenden Staates, besser ist es, wenn man sich anwaltlich schon die § besorgt, um so manches Streifenhörnchen in seiner Emsigkeit zu bremsen!

mit lieben weihnachtlichen Grüßen über wikipedia trallalla, gebt die Hoffnung nicht auf, die MPU umgehen zu können, übrigens haben es mittlerweilke auch schon viele Beamte der STVÄmter es begriffen und veranstalten bei der Umschreibung in eine D-FE kaum noch Theater

somit guten Rutsch in 2016 und lasst euch durch Foren nicht dauernd aus der Bahn werfen!

 

PS: auch nett von den sogn. Fachleuten aus mir einen Dschihadisten oder AfD-Anhänger machen zu wollen, aber scheint ja in diesem Schnauze-Zahlen-buckeln-System Normalität zu sein, Widersprüchler in gewisse Ecken zudrängen!

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Natürlich gibt es europaweit vom EUGH Gesetze, die für alle EU-Mitgliedstaaten gültig sind!

Du tünst!

 

Was soll denn so ein Streifenhörnchen sagen, wenn man mit ausl. FE, seinem Residenzia-Ausweis hier fährt?

"Efectivamente su NIE no sirve para identificarse, pero aceptamos la carta de identidad del país de su origen."

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Moin Moin

 

 

... verstößt in meinen Augen gegen das GG mit der Würde des Einzelnen!

Du meinst du hast ein Grundrecht auf die FE? :lol2:

 

 

Natürlich gibt es europaweit vom EUGH Gesetze, die für alle EU-Mitgliedstaaten gültig sind!

Wie ich an deiner völligen Ahnungslosigkeit sehe, hast du in meine Verlinkungen noch keinen Blick geworfen?

 

 

Auch das man als geborener Deutscher mit einem Wohnsitz im Ausland und einer dort Wiederbeantragten FE ....

Du bist schon arg Belehrungsresistent.

Das hat mit dem "geborenen" Deutschen nichts zu tun. Das gilt auch für einen Deutschen mit Migrationshintergrund.

Ich erklär dir das gerne nochmal. Ich werde deutlich und langsam schreiben damit du das auch gut lesen kannst:

Ein Deutscher mit Wohnsitz im EU Ausland kann in diesem ausländischen Ausland keine deutsche FE beantragen, auch nicht wiederbeantragen.

 

 

 

Was soll denn so ein Streifenhörnchen sagen, wenn man mit ausl. FE, seinem Residenzia-Ausweis hier fährt?

Möglicherweise sowas:

Wenn sie mir ihr Bargeld zeigen, lass ich ihnen ein Taxi kommen

 

 

 

Auch das bei Streifenhörnchen die "Alarmglocken" klingeln, liegt an deren nicht stattfindender Fortbildung in Sachen EU-Recht, was man auch bei einigen hier vermißt.

Du kannst mich gerne über aktuelles EU Fahrerlaubnisrecht aufklären.

Aber sachlich natürlich und (ganz wichtig) mit Rechtsgrundlagen - da wär die Nennung von so einem "Gesetz" vom EUGH schon toll.

 

 

Bis dahin sei dir der Art. 11 Nr. 4 der 3. EU Führerscheinrichtlinie ans Herz gelegt.

Ganz korrekt heißt die so:

Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006

Auf einen Link dahin verzichte ich - ignorierst du sowieso.

 

 

 

 

 

 

Gruß

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Da kraxelt aber einer mit ner richtigen Darmverstopfung aus dem Jahr 2006 durchs Land und regelt den Verkehr, der seit 2009 schon längst überholt ist.

Da will jemand die 185 Tage-Regelung außer acht lassen, bzw. den Erwerb einer gültigen FE in einem andren Land, die in ganz Europa Gültigkeit besitzt!

Ganz schön stur, aber jedem das seine, übrigens die Seite wo die EG Vereinbarungen ungültig wurden und nur EURichtlinien Gültigkeit ersetzen, hättest dir sparen können, oder deinem Kartoffelbauern erzählen müssen.

Zum andren habe ich nie behauptet, das man im Ausland einen Deutschen Führerschein erhält, sondernn natürlich den des Landes, wo man sich aufhält!

Und solange ich im EU-Ausland gemeldet bin, wenn auch nur als Wohnsitz, egal welchen ich als 1. oder 2. Wohnsitz bezeichne, darf ich hier fahren!

 

Und such dir deine § mal selber dazu raus, scheint ja dein Fachbereich zu sein. Jedenfalls ist meine FE sogar nach 4 Jahren fahrens hier in D problemlos umgeschrieben worden. Dies nicht aus dem Grund, weil mich die Streifenhörnchen nervten, es machte mir Spaß, mich ständig ihrer Nachstellerei entziehn zu können, sondern nur weil ich der EU keine Zukunft mehr gebe und es bald zum Bruch kommen wird!

Trotzdem schöne Weihnachten, auch den Fachleuten hier, und nen guten Rutsch2016 und laßt euch nicht abzocken!!!

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Moin Moin

 

Du hast hier im Forum bis jetzt vier Beiträge geschrieben.

Du hast dazu ganz ganz viele Wörter verwendet - das ehrt dich.

Du solltest diese Wörter aber in einer sinnvollen und angenehm zu lesenden Reihenfolge benutzen und nicht in der hohlen Hand schütteln und dann werfen.

Du stößt dummerweise nur Behauptungen raus, ohne dafür Quellen nennen zu können.

 

 

 

 

Da kraxelt aber einer mit ner richtigen Darmverstopfung aus dem Jahr 2006 durchs Land und regelt den Verkehr, der seit 2009 schon längst überholt ist.

Du hast dich also immer noch nicht mit EU Recht auseinandergesetzt.

Mach das doch einfach mal - wenigstens mit EU Fahrerlaubnisrecht, dann sind wir annähernd auf Augenhöhe.

Die von mir erwähnte 3. EU Führerscheinrichtlinie, also diese hier

Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006

ist ganz aktuelles EU Recht. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind nunmal nicht sooo schnell mit der Umsetzung.

Ich geb dir doch mal einen Link dazu, damit du an der Domain siehst wo die aktuelle Quelle ist:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:403:0018:0060:DE:PDF

Wenn du dir dort den Art 16 anschaust, wirst du, abhängig von deiner Intelligenz, feststellen oder auch nicht, weshalb es vor vier Jahren u.U. möglich war, dir "problemlos" einen deutschen FS zu geben.

 

 

Da will jemand die 185 Tage-Regelung außer acht lassen,

Die Wohnsitznahme läßt niemand außer acht. Ist aber auch nicht das Einzige auf was es zu achten gilt.

Tatsächlich würde ich, wenn es nach mir ginge, das EU Fahrerlaubnisrecht ganz anders gestalten.

 

 

 

... bzw. den Erwerb einer gültigen FE in einem andren Land, die in ganz Europa Gültigkeit besitzt!

Auch wenn du das noch 1000 mal schreibst - es wird nicht richtig. Jedenfalls nicht so wie du es formulierst.

 

 

 

 

 

 

... oder deinem Kartoffelbauern erzählen müssen

Das hab ich dem erzählt. Der hat das auch sofort verstanden, der ist ja nicht blöd.

 

 

Zum andren habe ich nie behauptet, das man im Ausland einen Deutschen Führerschein erhält,

 

... auch die Wiederbeantragung der deutschen FE im Ausland,

 

 

 

 

Jedenfalls ist meine FE sogar nach 4 Jahren fahrens hier in D problemlos umgeschrieben worden.

Ich für meinen Teil war immer intelligent genug, meinen deutschen FS nicht abgeben zu müssen.

Ich mußte nie einen EU Wohnsitz fingieren, hab nie im EU Ausland Gebühren bezahlt und

auch nie mit deutschen Behörden oder Polizisten über die Gültigkeit diskutieren müssen.

 

 

 

 

weil ich der EU keine Zukunft mehr gebe und es bald zum Bruch kommen wird!

Dann mußt du aber gut auf deinen eingedeutschten FS aufpassen.

Ne neue EU Fleppe gibbet dann nicht mehr.

 

 

 

 

 

Gruß

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@lemy46: Es ist bekannt, dass die MPU-Prozedur fragwürdig ist, nicht umsonst war es auf einen der letzten Verkehrsgerichtstage in Goslar mal ein Thema. Es steckt halt ein riesiges Geschäft dahinter. Klar, wer will schon eine Lizenz zum Gelddrucken einfach so abgeben.

Und idealerweiser ist man Weltbürger :ph34r: , hat mehrere Wohnsitze :ninja: , mehrere Pässe :ninja: , mehrere Führerscheine :ninja: und ist Tourist in D :ph34t:.

:nolimit:

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  • 1 year later...

Doch, ich unterstelle ihm einfach mal, daß er die Urteile schon liest, vielleicht sogar ganz. Aber er selektiert automatisch. So trennt er einfach das, was nicht seinen Vorstellungen entspricht, heraus. Und nach dem anschließenden "ich mach mir das irgendwie passend"-Gewurschtele kommt dann so ein Beitrag wie dem obigen dabei heraus. ;)

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Naja, das Gericht hat auf jeden Fall die sich einreissende Praxis pauschal ab 1,1‰ die MPU anzuordnen gerügt und darauf verwiesen das unter 1,6‰ vor der Anordnung eine Prüfung zu erfolgen ist ob gewisse Voraussetzungen für die Anordnung erfüllt werden.

Kurz, die pauschale Anordnung der MPU unter 1,6‰ ist nicht zulässig.

 

 

Eigentlich wäre es Aufgabe des Justizministeriums gewesen beim Bekanntwerden dieser eigenmächtigen Absenkung der generellen MPU-Grenze den Behörden auf die Finger zu klopfen, wie auch den Richtern die das unterstützten.

Denn wenn der Gesetzgeber unter 1,6‰ eine Einzelfallprüfung nach gewissen Kriterien fordert ist eine pauschale Anordnung schlicht nicht im Sinne des Gesetzes, sonst würde wohl nicht 1,6 sondern 1,1‰ im Gesetz stehen.

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@qtreiberin: Ich verstehe das Urteil, ebenso die Juristen-Szene sowie @fritz the cat. Also, was ist los mit Dir? Verstehst Du als Nordlicht nicht die südlichere Rechtsprechung? Gut, bei @bluey als VGT-Verweigerer sind eh Hopfen und Malz verloren.

:nolimit:

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Eigentlich wäre es Aufgabe des Justizministeriums gewesen beim Bekanntwerden dieser eigenmächtigen Absenkung der generellen MPU-Grenze den Behörden auf die Finger zu klopfen, wie auch den Richtern die das unterstützten..

Richter sind unabhängig, und an Weisungen nicht gebunden.

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Eigentlich wäre es Aufgabe des Justizministeriums gewesen beim Bekanntwerden dieser eigenmächtigen Absenkung der generellen MPU-Grenze den Behörden auf die Finger zu klopfen, wie auch den Richtern die das unterstützten..

Richter sind unabhängig, und an Weisungen nicht gebunden.

 

Richter sind vor Allem ans Gesetz gebunden und das sieht nun mal keine generelle MPU zwischen 1,1‰ und 1,59‰ vor.

 

Aber es passt zu dem was Ich vor einigen Wochen von einem ehemaligen Verfassungsrichter gelesen hatte. Der meinte das aus der Unabhängigkeit der Richter bei Einigen eine Unfehlbarkeit geworden sei.

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Hallo,

ist doch alles egal, Gesetzgeber macht eine Grenze bei etwa 0,2 Promille. Damit sind Meßfehler und evtl, Gärprozesse im Körper dank überreifen Obst usw. auch noch im grünen Bereich. 24h vor Teilnahme am Straßenverkehr als Fahrzeugführer keinen Alkohol konsumieren, ganz einfach.

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