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Bussgeldbescheide / Öffentliche Zustellungen Der Bussgeldstelle Goslar


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Da die aufzurufenden Schreiben sowieso beim Gericht ausgehängt sind, und damit veröffentlicht, ist das Internet lediglich eine Erweiterung der Veröffentlichung.

Das ist auch nur meine Meinung, aber sonst muss mal ein Betroffener dagegen klagen.

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Warum sollte es nicht statthaft sein? Es gibt viele Menschen mit gleichem Vornamen und Namen. Das dann auch noch Geburtstag und Ort übereinstimmen ist extrem unwahrscheinlich. So kann man feststellen wer gemeint ist.

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Da die aufzurufenden Schreiben sowieso beim Gericht ausgehängt sind, und damit veröffentlicht, ist das Internet lediglich eine Erweiterung der Veröffentlichung.

Das ist auch nur meine Meinung, aber sonst muss mal ein Betroffener dagegen klagen.

 

Es gibt aber auch Idioten im Internet, die nichts anderes zu tun haben, als Namen zu googlen um dann diese Bussgeldbescheide z.B. hochzuladen mit entsprechenden (falschen) Kommentaren....

 

So eine Art stalking quasi.

 

Warum sollte es nicht statthaft sein? Es gibt viele Menschen mit gleichem Vornamen und Namen. Das dann auch noch Geburtstag und Ort übereinstimmen ist extrem unwahrscheinlich. So kann man feststellen wer gemeint ist.

Ja gut, das kann ja bei "Schmidt / Müller / Meier / Meyer / Mayer / Schulze usw....." durchaus zutreffend sein.

 

 

 

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Es gibt aber auch Idioten im Internet, die nichts anderes zu tun haben, als Namen zu googlen um dann diese Bussgeldbescheide z.B. hochzuladen mit entsprechenden (falschen) Kommentaren....

Warum solllte man irgendwelche Idioten ernstnehmen, die aus einer Öffentlichen Zustellung einen Bußgeldbescheid zusammenfantasieren?

 

Hast Du den Datenschutzbeauftragten des Landkreises Goslar schon nach seiner Meinung zum Vorgehen der Behörde gefragt?

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Da die aufzurufenden Schreiben sowieso beim Gericht ausgehängt sind, und damit veröffentlicht, ist das Internet lediglich eine Erweiterung der Veröffentlichung.

Das ist auch nur meine Meinung, aber sonst muss mal ein Betroffener dagegen klagen.

Naja die Kenntnisnahme ist schon eine andere.

 

Ich persönlich sehe hier entsprechende Datenschutzprobleme, vor allem wenn man diese mit des Gesetzmäßigkeiten bei öffentlichen Fahndungen vergleicht.

Mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten ist dies sicherlich nicht abgestimmt.

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@Gast225

Die "öffentliche Zustellung" hebt doch schon dem Sinn nach den Datenschutz auf.

Hier sollen doch explizit Daten veröffentlich werden.

 

Wo wäre der Sinn einer solchen Zustellung, wenn es nicht potentiell jeder lesen kann ?

Der Tatbestand selbst ist nicht veröffentlicht.

Wie soll der - ggf. sogar unschuldige - Betroffene sonst jemals Kenntnis von der Zustellung erhalten können ?

 

Das Bundesverwaltungsamt macht das übrigends auch ...

http://www.bva.bund.de/DE/Zustellungen/zustellungen-node.html

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Moin Moin

 

 

Ich tendiere auch eher zur Rechtmäßigkeit und würde mich Zöllners und anreras Argumentation in #2 und #7 anschliessen.

 

 

 

Mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten ist dies sicherlich nicht abgestimmt.

 

Der wird dafür nicht zuständig sein.

Das AG Goslar hat evtl. schon einen, ganz sicher aber das Land Niedersachsen.

 

 

Gruß

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anrera, on 02 Dec 2015 - 16:36, said:

@Gast225

Die "öffentliche Zustellung" hebt doch schon dem Sinn nach den Datenschutz auf.

Hier sollen doch explizit Daten veröffentlich werden.

 

Wo wäre der Sinn einer solchen Zustellung, wenn es nicht potentiell jeder lesen kann ?

Nur ist es etwas anderes wenn ich die Daten in einem Schaukasten bei der Behörde veröffentliche oder eben für 6 Mrd. Menschen auf der Erde.

 

Edit:

Nur weil eine weitere Behörde dies auch macht, heißt dies ja nicht, dass dies erlaubt ist.

Die Datenschützer werden ja nur auf Auftrag tätig.

Edited by Gast225
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Mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten ist dies sicherlich nicht abgestimmt.

 

Der wird dafür nicht zuständig sein.

Das AG Goslar hat evtl. schon einen, ganz sicher aber das Land Niedersachsen.

 

 

Gruß

Verweisen die gesetzlichen Regelungen zur Bekanntgabe nicht auf Bundeszustellungenregelungen.

Im übrigen kann ja auch ein Bundesgesetz vollzogen worden sein.

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Moin Moin

 

Im § 1 Abs. 2 NVwZG (Niedersächsisches Verwaltungszustellungsgesetz) steht dem Sinn nach geschrieben, daß für die Zustellung der Justizbehörden die Vorschriften der ZPO Anwendung finden.

 

Und im § 186 Abs. 2 ZPO kann man das hier nachlesen:

"Die öffentliche Zustellung erfolgt durch Aushang einer Benachrichtigung an der Gerichtstafel oder durch Einstellung in ein elektronisches Informationssystem, das im Gericht öffentlich zugänglich ist. Die Benachrichtigung kann zusätzlich in einem von dem Gericht für Bekanntmachungen bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht werden."

 

 

Damit dürfte sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit mit Ja beantworten lassen.

Wobei ich mal das Vorhandensein eines geforderten Info-Systems als gegeben voraussetze.

 

 

Gruß

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Nur ist es etwas anderes wenn ich die Daten in einem Schaukasten bei der Behörde veröffentliche oder eben für 6 Mrd. Menschen auf der Erde.

Mal abgesehen davon, dass es Regionen auf der Welt gibt, in denen über 80% der Bewohner gar nicht lesen können, ist es nur eine Frage des Aufwandes um in den Besitz dieser Information zu kommen.

Es macht in meinen Augen keine Unterschied, ob ein fleißiger Blogger den Aushang fotographiert und veröffentlicht oder ob dass die Behörde selbst macht. Im Gegenteil, den Blog wird man im I-Net vermutlich schneller finden also den konkreten Pfad auf der Seite des Amts, weil letzterer i.d.R. nicht durchsuchbar ist, d.h. unter einfacher Angabe des Names wird man den elektronischen Aushang per Google suche nicht(!) finden.

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