Hallo123 0 Posted November 24, 2015 Report Share Posted November 24, 2015 Hallo zusammen!Ich wurde am 03. Oktober 2015 außerorts mit 37 km/h zu schnell (Toleranzgrenze bereits abgezogen) in einer 100er Zone geblitzt. Gemietet war das Auto bei Europcar von einer Firma, wo ich ab und zu aushelfe, eingetragener Fahrer war eine Mitarbeiterin der Firma, die neben mir saß. Gestern kam der Bescheid (23. Nov). Ich kenne mich null aus mit Verkehrsrecht, gibt es hier irgendwas dran zu machen? Der Brief ging an die Privatadresse meiner Kollegin, die noch in der Probezeit ist. Dh bei ihr wäre der Lappen vermutlich direkt weg. Sie meinte außerdem, dass auf dem Brief steht, sie wolle schreiben, ob sie gefahren ist oder wer sonst am Steuer saß.Kann die Firma sagen, sie wissen nicht wer zu dem Zeitpunkt gefahren ist oder ähnliches? Kann man es noch so lange herauszögern, dass die (3-monatige???) Verjährungsfrist eintrifft?Würde mich sehr über ein paar hilfreiche Tipps von euch freuen. Danke im Voraus! Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted November 24, 2015 Report Share Posted November 24, 2015 Welcher Typ Schreiben (AHB oder ZFB?) wurde an welche Person (Europcar-Mitarbeiter, Fuhrparkleiter der Firma, Mitarbeiterin der Firma oder Dich?) geschickt? Ich vermute AHB (= Anhörungsbogen) an die Mitarbeiterin der Firma, korrekt? Bist Du männlich oder weiblich? Oder anders gefragt, sieht die Beifahrerin Dir ähnlich? Quote Link to post Share on other sites
Hallo123 0 Posted November 24, 2015 Author Report Share Posted November 24, 2015 Welcher Typ Schreiben (AHB oder ZFB?) wurde an welche Person (Europcar-Mitarbeiter, Fuhrparkleiter der Firma, Mitarbeiterin der Firma oder Dich?) geschickt? Ich vermute AHB (= Anhörungsbogen) an die Mitarbeiterin der Firma, korrekt? Bist Du männlich oder weiblich? Oder anders gefragt, sieht die Beifahrerin Dir ähnlich? Wo sehe ich welche Art von Schreiben es ist?Gesendtet wurde es an meine Kollegin.Bin weiblich, blond - sie brünett. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted November 24, 2015 Report Share Posted November 24, 2015 Wo sehe ich welche Art von Schreiben es ist? ... Bin weiblich, blond. Auf dem Schreiben steht's drauf. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted November 24, 2015 Report Share Posted November 24, 2015 Rein formaler Hinweis: Wenn deine Kollegin nicht mit dir verwandt ist unterliegt sie einer Auskunftspflicht. Der AG wird der Kollegin möglicherweise ebenfalls Probleme bereiten. Wenige AG schätzen es, wenn Polizisten im Unternehmen fragen stellen. Es gab schon Gerichte, die Urteilten der AG habe zu wissen wer einen Wagen der Firma gefahren hat. Mietwagenfirmen lassen sich in der Regel die "berechtigten" Fahrer eines Autos nennen.Wie es bei euch ist? Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted November 24, 2015 Report Share Posted November 24, 2015 Der Brief ging an die Privatadresse meiner Kollegin, die noch in der Probezeit ist. Dh bei ihr wäre der Lappen vermutlich direkt weg.Deine Kollegin ist doch nicht gefahren, was soll ihr also passieren? Sie darf auf jeden Fall schreiben, dass sie nicht gefahren ist. Und Dich muss sie auch nicht benennen, wenn das Schreiben ein Anhörungsbogen ist (wovon ich zur Zeit stark ausgehe). Dann droht aber ein Besuch der Polizei in der Firma. Sie kann aber auch schreiben, dass sie gefahren ist und Deinen Namen damit völlig raushalten. Dem Bußgeldbescheid muss sie dann widersprechen. Und nach Ablauf der Verjährungsfrist am 3. Januar stellst Du dann fest, dass Du gefahren bist und meldest Dich. Dann droht zwar eigentlich eine Fahrtenbuchauflage, aber es gibt keinen richtigen Adressaten dafür, weil es fahrzeuggebunden ist.Du solltest überlegen, welche Unannehmlichkeiten und Risiken Du für 1 Punkt und 120 € auf Dich nehmen willst oder anderen bereiten willst.Das Problem eines nicht zugelassenen Fahrers bei Autoverleiher oder Firma kann da durchaus schwer wiegen. Quote Link to post Share on other sites
muniX089 63 Posted November 24, 2015 Report Share Posted November 24, 2015 So wie ich hier lese handelt es sich aber nicht um einen "Firmenwagen".Der AG ist maximal als Mieter 2 eingetragen, eher nur als "Rechungsanschrift" Insgesamt Ideal für "Fahrer unbekannt". Ermittlungen auf dem Firmengelände sind nur wahrscheinlich wenn Europcar überhaupt die "Rechnungsanschrift" der Behörde mitgeteilt hat.Wenn kein eigenes KFZ existiert droht ja nicht mal ein Fahrtenbuch. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted November 26, 2015 Report Share Posted November 26, 2015 Der AG ist maximal als Mieter 2 eingetragen, eher nur als "Rechungsanschrift" Also normalerweise zahlt der Mieter die Gebühren - Rechnungsanschrift hin oder her.Es können anderer (berechtigte) Fahrer eingetragen werden.Es mag aber (bei großen firmen) Nebenansprachen geben, die das anders regeln. Wenn die Firma der eingetragenen Mieter ist, dann wir der Vermieter im Zweifelsfall auf die Firma zugehen.Wenn die TE nicht als berechtigte Fahrerin eingetragen ist, kann der Vermieter Ärger machen (steht in den AGB's der Autovermietung).(Nämlich genau aus dem Grund, dass der Vermieter ansonsten nämlich keine Chance hätte, den Fahrer zu benennen).Das ist inbesondere dann für den AG ärgerlich, wenn es sich um Rahmenverträge mit besonderen Konditionen handelt. Anders sieht es aus, wenn die Kollegin den Wagen auf eigenen Namen anmietet und die Rechung dann bei Ihrem AG geltend macht. Hier könnte es passieren, dass a) der Leihvertrag sofort gekündigt wird und b) sie zukünftig keinen Wagen mehr bei diesem Verleiher mieten darf, bzw. ein höherer Gebühr gefordert wird ... Es gibt also verschiedene Möglichkeiten wer gemietet hat und wie das kostenmäßig geregelt ist. Was ich nicht beantworten kann ist, ob die "uneingechränkte Haftung des Mieters" bei Überlassung des Fahrzeuges an unberechtigte Dritte auch für nicht materielle Schäden gilt.Sprich: Kann der Vermieter Kosten die aufgrund des Fehlverhaltens des Mieters entstehen, jederzeit abwälzen Unbeschränkte Haftung des Mieters bei Überlassung an nichtberechtigte Lenker Überläßt der Mieter den Mietwagen an eine im Mietvertrag nicht aufgeführte dritte Person, so haften der Mieter und der Dritte im Falle einer Beschädigung des Mietwagens als Gesamtschuldner unbeschränkt Der Mieterin dürfte - sofern das Bild halbwegs gut ist - keine verkehrsrechtliche Strafe drohen, weil spätestens vor Gericht klar wird, dass sie nicht gefahre ist.Aber der Vorgang könnte strafrechtliche (wegen einer evtl. nicht wahrheitsgemäßen Zeugenaussage) und vertragsrechtliche Folgen (mit dem Vermieter) für die Kollegin haben und ggf. das Arbeitgeber/-nehmer Verhältnis belasten. Gruß,AnReR Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted November 26, 2015 Report Share Posted November 26, 2015 EDIT: war zu spät zum editieren In meinem letzen Leihvertrag steht drin: Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsv orschriften und sonstige gesetzlicheBestimmungen sow ie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, v erursachen. DerMieter stellt die Vermieterin von sämtlichen Buß- und Verw arnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden odersonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von der Vermieterin erheben. Als Ausgleich für den Verw altungsaufw and, der derVermieterin für die Bearbeitung v on Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung v on w ährend derMietzeit begangener Ordnungsw idrigkeiten, Straftaten oder Störungen an die Vermieterin richten, erhält diese v om Mieter für jedederartige Anfrage eine Aufw andspauschale v on 18,50 EUR inkl. Mw St., es sei denn der Mieter w eist nach, dass der Vermieterin eingeringerer Aufw and und/oder Schaden entstanden ist; der Vermieterin ist es unbenommen einen w eitergehenden Schaden geltend z umachen.Das könnte man so verstehen, dass der eingetragenen Mieter auch Kosten für ein evtl. Fahrtenbuch - und die Kosten die dem Vermieter dadurch real entsehen - zu tragen hat ... Quote Link to post Share on other sites
muniX089 63 Posted November 26, 2015 Report Share Posted November 26, 2015 @anreraDeine Ausführungen und Zitate in allen Ehren, die Erfahrung in meiner Firma war, dass die Behörde den Aufwand gescheut und einfach Ruhe gegeben hatte.Mit der Firma (bei Sixt genannt "Mieter2") wurde überhaupt nichts kommuniziert. Die 18,50 gingen ebenfalls direkt an den "Mieter1" - wurden aber ebenfalls nicht bezahlt Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted November 26, 2015 Report Share Posted November 26, 2015 Die 18,50 sollte man bezahlen, weil das vertraglich zwischen Vermietung und Mieter so vereinbart wurde. Da könnte sonst ein zivilrechtlich eingeklagter Anspruch entstehen.Ansonsten ähnelt die Geschichte ein bisschen: http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/49257-falsche-beschuldigung-im-bussgeldbescheid/ im Frühstadium Quote Link to post Share on other sites
muniX089 63 Posted November 26, 2015 Report Share Posted November 26, 2015 Die 18,50 sollte man bezahlen, weil das vertraglich zwischen Vermietung und Mieter so vereinbart wurde. Da könnte sonst ein zivilrechtlich eingeklagter Anspruch entstehen.Ansonsten ähnelt die Geschichte ein bisschen: http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/49257-falsche-beschuldigung-im-bussgeldbescheid/ im Frühstadium Auch nur Theoretisch. Sie hätten ja wenigstens einen zweiten Brief mit nochmaligem Aufschlag schicken können -> kam aber eben auch nicht. Quote Link to post Share on other sites
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