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Anhörungsbogen Im Bußgeldverfahren Ausfüllen


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Guten Abend,

 

ich wurde mit dem Auto einer Bekanntin auf der Autobahn mit 23km/h zu viel geblitzt.

Meine Bekanntin hat nur ein Schreiben bekommen also keinen Anhörungsbogen, in dem stand, dass als Fahrer ein Mann zu erkennen sei und sie das nicht gewesen sein könnte, und von daher einen Fahrer genannt werden soll.

Nun habe ich heute den Anhörungsbogen erhalten, in dem ich angeschrieben werde und Fragen zur Person (Nr. 1) angeben muss. Bei Nr. 2 soll ich nur Angaben machen, wenn ich selber nicht der Schuldige bin.

Aber bei der Nr. 1 steht man solle Angaben zur Person der/des Betroffenen (Halter) machen, obwohl oben im Anschreiben des Bogens mein Name genannt wird und ich Angaben zu meinen Personalien machen muss.

Soll ich am besten bei der Nr. 1 meine Bekanntin angeben, da sie die Halterin ist, und bei der Nr. 2 meine Daten angeben.

 

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Guten Abend, kleiner Tipp, es heisst eine "Bekannte" und nicht "Bekanntin".

 

Vermutlich hat Deine Bekannte das Schreiben beantwortet und Dich benannt. Deswegen hast Du heute ein Schreiben bekommen.

 

Du bist nun als Fahrer bekannt, und wirst da vermutlich nicht mehr rauskommen. Am besten antwortest Du gar nicht, dann kommt als nächstes der "Bussgeldbescheid" und dann musst Du zahlen.

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wenn du nicht der halter bist, würde ich zum Thema Halter auch nichts ausfüllen. Aber ich habe das Schreiben ja auch nicht vor mir. Grundsätzlich gilt aber, das alles was Du ausfüllst im Grunde gegen Dich verwendet werden kann. Insofern sollte man mit Angaben recht sparsam sein. Also eigene Personalien auf Richtigkeit prüfen, Den Verstoss entweder zugeben, oder eben nicht. und fertig.

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Im Schreiben steht, dass ich unbedingt meine eigenen Personalien bei Nr. 1 vollständig nennen muss, da ansonsten eine Geldbuße anfallen kann, falls ich das nicht tun sollte. Und Unten steht bei Nr 1 Angaben zur Person des Betroffenen (Halter). Aber wenn ich das Wort Halter durchstreiche, ergibt das Schreiben dann auch wiederrum einen Sinn. Soll ich den Anhörungsbogen am besten mal hier hochladen?

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Ich habe bei der Bußgeldstelle angerufen. Die haben gemeint, dass ich nicht der Fahrer gewesen sein kann, da der Herr auf dem Foto ein älterer ist als wie ich und nun weiter ermittelt werden muss wer es gewesen sein könnte. Mir wurde zudem gefragt ob ich wissen würde, wer es gewesen sein könnte. Natürlich habe ich darauf mit nein geantwortet, da ich es nicht weiß.

Mache ich mich damit strafbar, oder ist die Sache damit für mich endgültig geschlossen?

 

LG

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Moin Moin

 

 

Ich habe bei der Bußgeldstelle angerufen. Die haben gemeint, dass ich nicht der Fahrer gewesen sein kann, da der Herr auf dem Foto ein älterer ist als wie ich

Das haben die durchs Telefon gesehen?

Du hast ihnen nicht gesagt, daß du ziemlich alt aussiehst?

 

 

 

 

Natürlich habe ich darauf mit nein geantwortet, da ich es nicht weiß.

Das ist aber gelogen, denn du weißt ja ganz genau wer gefahren ist.

Guckst du hier:

ich wurde mit dem Auto einer Bekanntin auf der Autobahn mit 23km/h zu viel geblitzt.

 

Bedenke, daß deine "Bekanntin" evtl. eine kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage aufgebrummt bekommt, wenn man dich als verantwortlicher Fahrer nicht ermittelt.

 

 

 

Gruß

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Bedenke, daß deine "Bekanntin" evtl. eine kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage aufgebrummt bekommt, wenn man dich als verantwortlicher Fahrer nicht ermittelt.

Ja klar. Sie benennt bei erster Gelegenheit den verantwortlichen Fahrer, dieser gibt zu, aber der Sachbearbeiter ist nicht zufrieden und Fahrtenbuchauflagengeil.

Diese Auflage wird sicher jeder rechtlichen Überprüfung standhalten. Sofern es einer solchen bedarf. Da die Bußgeldstelle gottlob (noch) nicht für die Fahrtenbuchauflagen zuständig ist, dürfte kaum ein Sachbearbeiter bei sachlicher Schilderung des Vorgangs das Führen eines Fahrtenbuch anordnen.

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Ich bin davon ausgegangen das ich an dem Tag geblitzt wurde, aber ich war mir nicht so sicher, von daher habe ich einfach geschrieben das ich es gewesen bin. Die haben die Bilder abgeglichen von meinem Führerschein mit dem Des Fahrers auf dem Foto. Meine hauptsächliche Frage ist, kann ich dafür zur Rechenschaft gezogen werden, da meine Bekanntin mich als Fahrer genannt, und ich dies akzeptiert habe?

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Moin Moin

 

 

Ja klar.

Da sind wir uns ja einig.

 

Rein vom Gesetzestext des § 31a StVZO braucht es nur eine Owi, deren Täter nicht ermittelt werden konnte.

Nicht mehr.

Der Rest stammt von Richtern.

Im Übrigen hatte ich "evtl." benutzt - übersehen?

 

 

aber der Sachbearbeiter ist nicht zufrieden

 

Eben - der fühlt sich nämlich von der auskunftswilligen Halterin verarscht.

 

 

Gruß

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