labaluba19 0 Posted November 20, 2015 Report Share Posted November 20, 2015 Guten Abend, ich wurde mit dem Auto einer Bekanntin auf der Autobahn mit 23km/h zu viel geblitzt.Meine Bekanntin hat nur ein Schreiben bekommen also keinen Anhörungsbogen, in dem stand, dass als Fahrer ein Mann zu erkennen sei und sie das nicht gewesen sein könnte, und von daher einen Fahrer genannt werden soll.Nun habe ich heute den Anhörungsbogen erhalten, in dem ich angeschrieben werde und Fragen zur Person (Nr. 1) angeben muss. Bei Nr. 2 soll ich nur Angaben machen, wenn ich selber nicht der Schuldige bin.Aber bei der Nr. 1 steht man solle Angaben zur Person der/des Betroffenen (Halter) machen, obwohl oben im Anschreiben des Bogens mein Name genannt wird und ich Angaben zu meinen Personalien machen muss.Soll ich am besten bei der Nr. 1 meine Bekanntin angeben, da sie die Halterin ist, und bei der Nr. 2 meine Daten angeben. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted November 20, 2015 Report Share Posted November 20, 2015 Guten Abend, kleiner Tipp, es heisst eine "Bekannte" und nicht "Bekanntin". Vermutlich hat Deine Bekannte das Schreiben beantwortet und Dich benannt. Deswegen hast Du heute ein Schreiben bekommen. Du bist nun als Fahrer bekannt, und wirst da vermutlich nicht mehr rauskommen. Am besten antwortest Du gar nicht, dann kommt als nächstes der "Bussgeldbescheid" und dann musst Du zahlen. 1 Quote Link to post Share on other sites
labaluba19 0 Posted November 20, 2015 Author Report Share Posted November 20, 2015 Vielen Dank für deine Antwort.Würde es etwas ausmachen, wenn ich in die Nr. 1 meine Daten eintragen und die Zuwiederhandlung zugeben würde?Ich würde dann zusätzlich noch bei der Nr. 1 den Punkt Halter durchstreichen, damit formal alles korrekt ist. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted November 20, 2015 Report Share Posted November 20, 2015 wenn du nicht der halter bist, würde ich zum Thema Halter auch nichts ausfüllen. Aber ich habe das Schreiben ja auch nicht vor mir. Grundsätzlich gilt aber, das alles was Du ausfüllst im Grunde gegen Dich verwendet werden kann. Insofern sollte man mit Angaben recht sparsam sein. Also eigene Personalien auf Richtigkeit prüfen, Den Verstoss entweder zugeben, oder eben nicht. und fertig. 1 Quote Link to post Share on other sites
labaluba19 0 Posted November 20, 2015 Author Report Share Posted November 20, 2015 Im Schreiben steht, dass ich unbedingt meine eigenen Personalien bei Nr. 1 vollständig nennen muss, da ansonsten eine Geldbuße anfallen kann, falls ich das nicht tun sollte. Und Unten steht bei Nr 1 Angaben zur Person des Betroffenen (Halter). Aber wenn ich das Wort Halter durchstreiche, ergibt das Schreiben dann auch wiederrum einen Sinn. Soll ich den Anhörungsbogen am besten mal hier hochladen? Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted November 22, 2015 Report Share Posted November 22, 2015 Du solltest am besten gar nichts tun. Und mit nichts meine ich nichts. Der Bußgeldbescheid kommt von allein zu Dir. Quote Link to post Share on other sites
labaluba19 0 Posted November 23, 2015 Author Report Share Posted November 23, 2015 Ich habe das Schreiben schon am Samstag versendet.Es geht dabei um einen Punkt und um ein Bußgeld von 80€.Ich müsste nun doch als nächstes ein Bußgeldbescheid kriegen, und die Sache wäre doch nach der Bezahlung damit geschlossen oder? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted November 23, 2015 Report Share Posted November 23, 2015 Wenn du nicht mehr in der Probezeit bist: ja Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted November 23, 2015 Report Share Posted November 23, 2015 Das Porto hättest Du Dir sparen können, indem Du einfach nichts zurückgeschickt hättest. Quote Link to post Share on other sites
labaluba19 0 Posted November 26, 2015 Author Report Share Posted November 26, 2015 Am Montag wurde der Anhörungsbogen zugestellt. Wie lange dauert es bis man den Bußgeldbescheid bekommt? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 26, 2015 Report Share Posted November 26, 2015 Sei doch nicht so ungeduldig.... Quote Link to post Share on other sites
labaluba19 0 Posted November 26, 2015 Author Report Share Posted November 26, 2015 Ich habe bei der Bußgeldstelle angerufen. Die haben gemeint, dass ich nicht der Fahrer gewesen sein kann, da der Herr auf dem Foto ein älterer ist als wie ich und nun weiter ermittelt werden muss wer es gewesen sein könnte. Mir wurde zudem gefragt ob ich wissen würde, wer es gewesen sein könnte. Natürlich habe ich darauf mit nein geantwortet, da ich es nicht weiß.Mache ich mich damit strafbar, oder ist die Sache damit für mich endgültig geschlossen? LG Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted November 26, 2015 Report Share Posted November 26, 2015 Moin Moin Ich habe bei der Bußgeldstelle angerufen. Die haben gemeint, dass ich nicht der Fahrer gewesen sein kann, da der Herr auf dem Foto ein älterer ist als wie ichDas haben die durchs Telefon gesehen?Du hast ihnen nicht gesagt, daß du ziemlich alt aussiehst? Natürlich habe ich darauf mit nein geantwortet, da ich es nicht weiß.Das ist aber gelogen, denn du weißt ja ganz genau wer gefahren ist.Guckst du hier:ich wurde mit dem Auto einer Bekanntin auf der Autobahn mit 23km/h zu viel geblitzt. Bedenke, daß deine "Bekanntin" evtl. eine kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage aufgebrummt bekommt, wenn man dich als verantwortlicher Fahrer nicht ermittelt. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted November 26, 2015 Report Share Posted November 26, 2015 Bedenke, daß deine "Bekanntin" evtl. eine kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage aufgebrummt bekommt, wenn man dich als verantwortlicher Fahrer nicht ermittelt.Ja klar. Sie benennt bei erster Gelegenheit den verantwortlichen Fahrer, dieser gibt zu, aber der Sachbearbeiter ist nicht zufrieden und Fahrtenbuchauflagengeil.Diese Auflage wird sicher jeder rechtlichen Überprüfung standhalten. Sofern es einer solchen bedarf. Da die Bußgeldstelle gottlob (noch) nicht für die Fahrtenbuchauflagen zuständig ist, dürfte kaum ein Sachbearbeiter bei sachlicher Schilderung des Vorgangs das Führen eines Fahrtenbuch anordnen. Quote Link to post Share on other sites
labaluba19 0 Posted November 26, 2015 Author Report Share Posted November 26, 2015 Ich bin davon ausgegangen das ich an dem Tag geblitzt wurde, aber ich war mir nicht so sicher, von daher habe ich einfach geschrieben das ich es gewesen bin. Die haben die Bilder abgeglichen von meinem Führerschein mit dem Des Fahrers auf dem Foto. Meine hauptsächliche Frage ist, kann ich dafür zur Rechenschaft gezogen werden, da meine Bekanntin mich als Fahrer genannt, und ich dies akzeptiert habe? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 26, 2015 Report Share Posted November 26, 2015 Nö, aber Deine "Bekanntin" kann zur Rechenschaft gezogen werden wegen Verübung einer Straftat... denn sie müsste ja erkannt haben dass Du es nicht warst und hat Dich trotzdem wissentlich falsch beschuldigt. Wen versucht Ihr denn nun wirklich zu schützen? Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted November 26, 2015 Report Share Posted November 26, 2015 Wen versucht Ihr denn nun wirklich zu schützen? ... ich wurde mit dem Auto einer Bekanntin auf der Autobahn mit 23km/h zu viel geblitzt. Die Verstoßin ist doch kein Drama. #11 ist daher IMO der richtige Tipp. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 26, 2015 Report Share Posted November 26, 2015 Nurin dass der SB den TE scheinbarin schon als Fahrerin ausgeschlossin hat da es sich um einen älterin Fahrerin haltin sollin... Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted November 26, 2015 Report Share Posted November 26, 2015 Nurin dass der SB den TE scheinbarin schon als Fahrerin ausgeschlossin hat da es sich um einen älterin Fahrerin haltin sollin... ... was ja eigentlich ein guter Nachricht ist. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted November 26, 2015 Report Share Posted November 26, 2015 Moin Moin Ja klar.Da sind wir uns ja einig. Rein vom Gesetzestext des § 31a StVZO braucht es nur eine Owi, deren Täter nicht ermittelt werden konnte.Nicht mehr.Der Rest stammt von Richtern.Im Übrigen hatte ich "evtl." benutzt - übersehen? aber der Sachbearbeiter ist nicht zufrieden Eben - der fühlt sich nämlich von der auskunftswilligen Halterin verarscht. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted November 26, 2015 Report Share Posted November 26, 2015 @Sobbel: Bis #15 war davon auszugehen, dass der TE Fahrer war, nun ist auf einmal Nebel aufgezogen, und Keiner weiß, was Phase ist Quote Link to post Share on other sites
labaluba19 0 Posted November 26, 2015 Author Report Share Posted November 26, 2015 Vielen Dank für alle eure Antworten.Ich bin froh darüber das ich mir da keine Gedanken mehr darüber machen muss. LG und ein schönes Wochenende Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted November 27, 2015 Report Share Posted November 27, 2015 Moin Moin @Sobbel: Bis #15 war davon auszugehen, dass der TE Fahrer war, nun ist auf einmal Nebel aufgezogen, und Keiner weiß, was Phase ist Da hast du sicher recht. Aber der Nebel war aber bei #12 schon erkennbar. Gruß Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 27, 2015 Report Share Posted November 27, 2015 Ich bin froh darüber das ich mir da keine Gedanken mehr darüber machen muss. Das stimmt, Du musst Dir keine Gedanken mehr machen... diese muss sich jetzt Deine Bekanntin machen.. Quote Link to post Share on other sites
labaluba19 0 Posted November 27, 2015 Author Report Share Posted November 27, 2015 Ich habe heute mit einem Rechtsanwalt telefoniert. Der hat mir auch noch einmal mitgeteilt, dass ich dafür nicht bestraft werden kann. LG Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 27, 2015 Report Share Posted November 27, 2015 Liest Du eigentlich auch was wir hier schreiben? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted November 27, 2015 Report Share Posted November 27, 2015 Liest Du eigentlich auch was wir hier schreiben?Sicher, nur, das mögliche Strafverfahren gegen seine (Ex) Bekanntin wegen falscher Beschuldigung ist ihm sicher gleichgültig. Quote Link to post Share on other sites
labaluba19 0 Posted November 27, 2015 Author Report Share Posted November 27, 2015 Natürlich lese ich hier mit. Der Anruf hat mich nichts gekostet, von daher habe ich da für mich angerufen. Vielen Dank für alle Beiträge. Quote Link to post Share on other sites
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