FaFaFarin 0 Posted November 16, 2015 Report Share Posted November 16, 2015 Hi Ich wurde am 05.09.13 geblitzt und am 22.10.13 kam der bescheid.am 26.10 habe ich überwiesen. Damals gabs 3 punkte.. Seit dem fahr ich sehr ordentlich allwrdings ist mir heute in gedanken passiert das ich ausserorts in ner 70er zohne ca 90 gefahren bin und geblitzt wurde. Meine frage bezieht sich aber eher auf das alte blitzen normal sind ja schon weit mehr als 2 jahre um. Sibd die punkte also weg? Oder ab wann rechnet man die 2 jahre?. Werden alte punkte durchs neue system überhaupt noch verlängert? Angenommen ich war nicht 90 sobdern 91 also 21 zu schnell würde es ja einen punkt geben Mfg Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted November 17, 2015 Report Share Posted November 17, 2015 Hallo Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ( § 67 OWiG), gerechnet ab dem Tag nach der Zustellung des Bescheides. Somit wurde der Bußgeldbescheid am 07.11.2013 rechtskräftig. (Voraussetzung --> keine Unterbrechung durch Einspruch ... trifft hier nicht zu) Wenn bis zum 30.04.2015 (Ablauf der alten Regelung) nichts mehr dazu gekommen ist, sind die "alten" Punkte jetzt seit ein paar Tagen Geschichte. Und nein, die alten Punkte werden durch das neue System nicht verlängert. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted November 17, 2015 Report Share Posted November 17, 2015 Moin Moin Somit wurde der Bußgeldbescheid am 07.11.2013 rechtskräftig.Tatsächlich?Wo er doch am 26.10. das Geld überwiesen hat? Gruß Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted November 17, 2015 Report Share Posted November 17, 2015 Hast du das Ironie-Schild vergessen? Aber für dich nochmal: Zahlung ist kein Rechtsmittelverzicht Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted November 23, 2015 Report Share Posted November 23, 2015 Also ist es falsch, das zum 07.11. der BGB rechtskräftig wird? Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted November 23, 2015 Report Share Posted November 23, 2015 Moin Moin Somit wurde der Bußgeldbescheid am 07.11.2013 rechtskräftig.Tatsächlich?Wo er doch am 26.10. das Geld überwiesen hat? Gruß Und hier hat es gestern geschneit. War Dir langweilig Sobbel? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted November 23, 2015 Report Share Posted November 23, 2015 Also ist es falsch, das zum 07.11. der BGB rechtskräftig wird?nein(na? wie war das mit de doppelten Verneinung? scnr) Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted November 23, 2015 Report Share Posted November 23, 2015 MoinMoin War Dir langweilig Sobbel? Nein, ich wollte dich nur verunsichern. Und wie sich das hier liest Also ist es falsch, das zum 07.11. der BGB rechtskräftig wird?ist mir das auch gelungen.Sehr sicher warst du dir ja offensichtlich nicht mit der Antwort. Ich hab tatsächlich gedacht, daß ein Bußgeldbescheid mit Zahlung rechtskräftig wird. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted November 23, 2015 Report Share Posted November 23, 2015 Also funktioniert "Zahlen" und "Widerspruch/Einspruch" gleichzeitig?1. Ich zahle, erkläre damit aber keinen Rechtsmittelverzicht2. Behörde sieht das Geld und denkt, alles sei in Ordnung3. Ich lege Widerspruch/Einspruch ein4. Was macht die Behörde jetzt?5. Habe ich hiermit eine Chance in die Verjährung zu kommen und anschließend mein Geld zurückzufordern? Wer probiert das mal aus? Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted November 23, 2015 Report Share Posted November 23, 2015 MoinMoin War Dir langweilig Sobbel? Nein, ich wollte dich nur verunsichern. Und wie sich das hier liest Also ist es falsch, das zum 07.11. der BGB rechtskräftig wird?ist mir das auch gelungen.Sehr sicher warst du dir ja offensichtlich nicht mit der Antwort. Ich hab tatsächlich gedacht, daß ein Bußgeldbescheid mit Zahlung rechtskräftig wird. Gruß Gelungen ist Dir das nicht, erst hawethie hat das Kartenhaus zum wackeln gebracht ... da macht man schonmal alles richtig, dann kommt ein Sobbel daher und versucht einem selbst das streitig zu machen Allerdings muss ich zugeben, das ich, bevor ich mich da reingelesen hatte auch davon ausging, das mit Zahlung der BGB anerkannt wird und somit direkt Rechtskraft eintritt. In der Realität dürfte niemand bezahlen und dann "April April" rufen Kasperle vor zum Test Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted November 23, 2015 Report Share Posted November 23, 2015 @ElDiablo: mache ich aber erst, wenn irgendwas mit Punkten bei mir droht. Vorher lohnt sich das wahrscheinlich nicht. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted November 23, 2015 Report Share Posted November 23, 2015 4. Was macht die Behörde jetzt?5. Habe ich hiermit eine Chance in die Verjährung zu kommen und anschließend mein Geld zurückzufordern?Sie bearbeitet den "Widerspruch / Einspruch". Und sie wird mit ziemlicher Sicherheit sehr genau darauf achten, daß das mit der Verjährung nicht klappt. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted November 24, 2015 Report Share Posted November 24, 2015 Ergänzung zu 4.: Der Betrag wird haushaltsrechtlich abgesetzt und zurück überwiesen. Die Konstellation ist übrigens tägliches Geschäft, da viele meinen, in allen Behörden gelten die steuerrechtlichen Vorschriften (dort muss man oft auch bei eingelegtem Rechtsmittel zahlen) Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted November 24, 2015 Report Share Posted November 24, 2015 Die Konstellation ist übrigens tägliches Geschäft,Das hätte ich wirklich nicht gedacht. Eigentlich will doch jeder sein Geld möglichst lange behalten, oder? Auf die Begründung mit dem Steuerrecht wäre ich auch nicht gekommen. Quote Link to post Share on other sites
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