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Fahrverbot In Geldstrafe Umwandeln


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Hallo liebes Forum.

Da ich mich gerade erst angemeldet habe, stelle ich mich erstmal vor.

Mein Name ist Tobi, ich bin 22 Jahre alt und komme aus Bayern.

 

Ich bin am 19.9. nach Frankfurt auf die IAA gefahren, immer schon gemütlich mit 130. Einmal von der Autobahn runter, mich nicht ausgekannt. Dachte ich war Außerorts und beschleunigte. Ergebnis, 82km/h bei erlaubten 50 innerorts.

Nun kam am Samstag der Brief, dass ich eben zu schnell war und den Fahrer angeben solle. Es stand aber noch keine Strafe auf dem Schreiben. Laut Busgeldkatalog wären das 160 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

 

Nun zu meinem Problem:

Ich arbeite im Schichtbetrieb ( 5.00-13.00, 13.00-21.00 und 21.00-5.00 Uhr) und komme somit sehr schwer zum Arbeiten ohne Auto.

Nun habe ich im Internet gelesen, dass es möglich wäre, das Fahrverbot in Geldstrafe umzuwandeln. Im Internet stand etwas von 20%-100% des Busgeldes. Das wäre mir egal.

 

Wie ist jetzt meine weitere Vorgehensweise?

1. Fahrer angeben, Warten auf eigentliches Schreiben mit Strafe, Nachfragen zwecks Umwandlung.

2. Nachfragen zwecks Umwandlung, Fahrer angeben, Warten auf eigentliches Schreiben mit Strafe

 

Wenn ich logisch überlege, ist es sinnvoller ersteinmal den Fahrer anzugeben und auf den eigentlichen Busgeldbescheid zu warten oder?

An welche Behörde muss ich mich denn wenden, wenn ich nach einer Umwandlung fragen will? In welcher Form soll das nachgefragt werden? Telefonisch, Brief, E-Mail..?

 

Da es mein erster Blitzer mit Fahrverbot ist, habe ich davon leider keine Ahnung.

Vielen Dank.

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Ich arbeite im Schichtbetrieb ( 5.00-13.00, 13.00-21.00 und 21.00-5.00 Uhr) und komme somit sehr schwer zum Arbeiten ohne Auto.

Ein Fahrverbot soll den Betroffenen schon empfindlich treffen. Deshalb ist das Argument "komme somit sehr schwer zum Arbeiten ohne Auto" regelmäßig kein Grund, um vom Fahrverbot abzusehen.
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Wohl eher gesagt, komme ich gar nicht zum Arbeiten. Desweiteren bekomme ich keinen Monat am Stück frei, somit muss ich mit dem Verlust meiner Arbeitsstelle rechnen.

Also so einfach ist das sicher nicht.

Wenn man sich den verlinkten Fragenkatalog mal so ansieht, wird man z.B. auch die Frage beantworten muessen,

warum es unmöglich ist mit dem Taxi zu fahren (wo doch das Bußgeld selbst offenbar egal ist) ?

Also z.B. 2 Wochen Urlaub, 1 Woche Tagdienst mit Bus und Bahn, 1 Woche Nachtdienst mit Taxi oder ggf. Fahrgemeinschaft ...

Gerade beim Schichtdienst sollte das in Absprache mit den Kollegen doch möglich sein.

 

(Ich habe auch schon über 2 Wochen einen Nachbarn ein Stück zum nächsten großen Bahnhof auf meiner Strecke mitgenommen. Das war für Ihn zwar - bezogen auf die Strecke - ein Bahnhof in Gegenrichtung, aber trotzdem noch schneller, weil es Ihm 2mal Umsteigen mit Fußweg und Wartezeit erspart hat ...

Wie wäre es ansonsten z.B. für die 4 wochen in eine Pension in der (Fahrrad-)Nähe zu ziehen ?

(Wobei ich dafür das FV so weit wie möglich Richtung Frühling/Sommer schieben würde ...)

 

Du hast ja - wenn es das erste FV ist - 4 Monate Zeit das zu organisieren.

Was anderes wäre es, wenn Du den Führerschein zur Ausübung Deiner Tätigkeit brauchst, und der Chef eben die Notwendigkeit (sowie einen evtl. Arbeitsplatzverlust) schriftlich bescheinigt.

 

Mal eine Dumme Frage am Rande:

Hast Du einen AHB ("Ihnen wird zur Last gelegt am ___ um ___ ) oder ZFB ("Sie kommen als Fahrer nicht in Betracht...") bekommen ?

Weil warum sollte die Behörde nach dem Fahrer fragen ?

Oder war das ein Firmenwagen und der Fahrdienstleiter hat Dir den AHB/ZFB in die Hand gedrückt ?

 

Gruß,

AnReRa

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Hallo und willkommen im Forum!

Es gibt schon den ein oder anderen Thread zu dem Thema.

Es gibt Bedingungen die Du in jedem Fall erfüllen mußt --> keine Einträge in Flensburg (Punkte / Fahrverbote) die Dich als Raser outen - dann dürfte es schwer werden überhaupt Gehör zu bekommen.

Bist Du diesbezüglich sauber, stehen die Chancen nicht so schlecht. Grundsätzlich und auch das ist hier im Forum mehrfach erklärt, hast Du Möglichkeiten / Chancen / ... um die 3 Monatsgrenze zu überschreiten und so offiziell geheilt zu werden.

Grüße

Edited by Gast225
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Hi Leute.

Ich melde mich nochmal, nachdem ich in den Online-Anhörungsbogen geschaut habe.

Habe hier mal das Blitzerfoto, kann ich das so hindrehen, dass ich mir leider nicht erklären kann, wer damals mit meinem Auto gefahren ist, da das ja jetzt schon fast 7 Wochen her ist?

Immerhin wird mein Kinn auch teilweise vom Lenkrad verdeckt, habe im Internet gelesen, dass das schonmal nicht schlecht sei.

 

In dem Schreiben drohen die mir mit einem Fahrtenbuch, falls ich nicht mehr weiß wer damals gefahren ist. Kommt sowas im ersten Fall schon vor, oder wird sowas eher auferlegt, wenn sowas öfter vorkommt?

 

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Danke für Eure Antworten.

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Habe hier mal das Blitzerfoto, kann ich das so hindrehen, dass ich mir leider nicht erklären kann, wer damals mit meinem Auto gefahren ist, da das ja jetzt schon fast 7 Wochen her ist?

Immerhin wird mein Kinn auch teilweise vom Lenkrad verdeckt, habe im Internet gelesen, dass das schonmal nicht schlecht sei.

 

hmm... wenn Dein Kinn vom Lenkrad verdeckt wird, und Du Dich aber nicht erklären kannst, wer damals gefahren ist, solltest Du mal wieder einen Blick in den Spiegel werfen?

Vielleicht erkennst Du eine gewisse Ähnlichkeit zu diesem Foto.

 

Aber Spass beiseite, das Bild ist tadellos. Jeder halbwegs gesunde Fahrzeughalter, der nicht an Gedächtnisschwund leidet, kann den Fahrer unter seinen Freunden heraussehen.

Ich fürchte, Du kannst Dich da nicht glaubwürdig rausreden.

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Hi Zorro.

Danke für deine Antwort.

Ich habe nur nachgefragt, weil ich mal gelesen habe, dass ich nach 4 Wochen nicht mehr wissen muss, wer gefahren ist.

Aber wenn ich das sage, wird mir wohl ein Besuch abgestattet zum Vergleich, oder sie fordern das Passbild an.

 

Ich denke, dass ich es am letzten Tag zurückschicke (habe ja 1 Woche Zeit) und hoffe einfach, dass kein Busgeldbescheid innerhalb der 3 Monate kommt von Tatzeit.

Hältst du das für besser?

Wenn es nicht funzt, muss ich halt den Monat laufen, is dann halt so.

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Nach der Anhörung beginnt die Verjährungszeit neu, nützt Dir also gar nichts.

Das Bild hat fast Passbildqualität, Du bist der richtige Adressat gewesen, der Drops ist gelutscht.

 

Deine einzige Chance ist per Einspruch (vorher vielleicht mal freundlich telefonieren) zu hoffen dass evtl. (!) vom Fahrverbot abgesehen wird, meist gegen Verdoppelung des Bußgeldes. Die Hürden dafür sind aber sehr hoch. Und vor allen Dingen werden sie unüberwindlich wenn man versucht den SB zu verarschen...

 

Ansonsten wird wohl schon ein Passbildabgleich stattgefunden haben und der BGB dürfte in den nächsten ein/zwei Wochen eintrudeln. Und das mangelnde Erinnerungsvermögen kauft man Dir mit dem Foto sowieso nicht ab, die SB der BG-Stellen ziehen sich nämlich ihre Hosen auch nicht mit der Kneifzange an...

 

 

Nimm es einfach sportlich... ;)

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