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Geblitzt Verjährt?


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Moin liebe Leute, hoffe Ihr könnt mir weiterhefen.

 

Ich bin am 10.07. innerorts mit 45km/h geblitzt worden.

Das Fahrzeug gehört meiner Mutter

Am 21.07. hat sie einene "Zeugenfragebogen" erhalten

Sie hat darauf am 15.08. reagiert, weil Sie im Urlaub gewesen ist und hat die Aussage verweigert. Im Bogen steh das sie 1 Woche zum Antworten zeit hat.

Heute Stand dann die Polizei bei Meiner Freundin vor der Tür, wo ich auch gemeledt bin und hat nach mir verlangt.

Ihr wurde keine Foto von mir gezeigt und gefragt, ob ich das bin. es wurde lediglich gebten das ich mich bis Fr. bei Ihm melde.

Am Sa. ist der 10.10. und 3 Monate sind rum. Bis jetzt kein Bußgeldbescheid erhalten!

 

Frage: Ist am 11.10. die Sacher verjährt? Oder wurde die Frist verlängert?

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe......

Busty

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aber ich hab ja noch keinen Bußgeldbescheid erhalten. Lese immer von "bis Bußgeldbescheid eingetroffen ist".......

 

"Die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit beträgt drei Monate. Nach dieser Frist können Sie in der Regel nicht mehr von der zuständigen Behörde für die Tat belangt werden. Während jedoch die Frist durch die Versendung eines Anhörungsbogens aussetzt und von neuem beginnt, wird diese bei einem Zeugenfragebogen nicht unterbrochen und läuft ab Zeitpunkt der begangenen Ordnungswidrigkeit fort."

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aber ich hab ja noch keinen Bußgeldbescheid erhalten. Lese immer von "bis Bußgeldbescheid eingetroffen ist".......

 

"Die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit beträgt drei Monate. Nach dieser Frist können Sie in der Regel nicht mehr von der zuständigen Behörde für die Tat belangt werden. Während jedoch die Frist durch die Versendung eines Anhörungsbogens aussetzt und von neuem beginnt, wird diese bei einem Zeugenfragebogen nicht unterbrochen und läuft ab Zeitpunkt der begangenen Ordnungswidrigkeit fort."

Wann und ob der SB deine Anhörung angeordnet hat kannst du bzw. dein RA nur durch Akteneinsicht klären. Da die Polizei vor der Tür stand ist davon auszugehen, das @zorro69 Recht hat. Die Verjährung ist unterbrochen.

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Mhhhh, also ich bin Rechtsschutz versichert und habe heute mal bei der Hotline angerufen. Dort wurde mir gesagt, solange mir der Anhörungungsbogen bzw. Bußgeldbescheid noch nicht zugestellt wurde, bin ich noch gut dabei. Der Jung von der Polizei ( dorfcop) ist laut Aussage meiner Freundin richtig nervös geworden, weil er mich unbedingt "persönlich" sprechen wollte und sie gesagt hat, das ich beruflich viel unterwegs bin. Er will mich unbedingt sehen. Hab darauf Hunden ra gefragt, warum er so heiß auf mich ist. Der meinte..."naja, sobald er seine eingesehen hat und vergleichen konnte und feststellt, das sie es sind, ist der Drops für sie gelutscht und sie sind dran" weiterhin teilte mir der ra mit, das ich am 10.10 0:01 Uhr keine Angst mehr haben müsste, was erklärt, warum der Polizist, angekündigt hat, das er, wenn ich mich bis do. bei ihm nicht melden würde am Fr. noch einmal kommt. Meine Freudin erklärte mir, das er richtig nervös wurde......was soll ne eure Erfahrungen? Bitte mitteilen!!!! ICH werde jetzt auf jedenfall am wochende mit meiner Freundin und den Kindern ersteinmal einen "Kurzurlaub" machen.....😁😁😁

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Mhhhh, also ich bin Rechtsschutz versichert und habe heute mal bei der Hotline angerufen. Dort wurde mir gesagt, solange mir der Anhörungungsbogen bzw. Bußgeldbescheid noch nicht zugestellt wurde, bin ich noch gut dabei. Der Jung von der Polizei ( dorfcop) ist laut Aussage meiner Freundin richtig nervös geworden, weil er mich unbedingt "persönlich" sprechen wollte und sie gesagt hat, das ich beruflich viel unterwegs bin. Er will mich unbedingt sehen. Hab darauf Hunden ra gefragt, warum er so heiß auf mich ist. Der meinte..."naja, sobald er seine eingesehen hat und vergleichen konnte und feststellt, das sie es sind, ist der Drops für sie gelutscht und sie sind dran" weiterhin teilte mir der ra mit, das ich am 10.10 0:01 Uhr keine Angst mehr haben müsste, was erklärt, warum der Polizist, angekündigt hat, das er, wenn ich mich bis do. bei ihm nicht melden würde am Fr. noch einmal kommt. Meine Freudin erklärte mir, das er richtig nervös wurde......was soll ne eure Erfahrungen? Bitte mitteilen!!!! ICH werde jetzt auf jedenfall am wochende mit meiner Freundin und den Kindern ersteinmal einen "Kurzurlaub" machen.....

 

Kurzurlaub ist sicher gut.

Den RA würde ich wechseln!

Spätestens wenn der BGB kommt hast du verlohren. Wenn keiner kommt benötigst du keinen RA.

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Das ist doch mal 'ne Hotline! ;)

Verkehrsdelikte machen die aber?!

Ob der Polizist nervös war oder nicht, dann machen sie entweder einen Passbildvergleich oder schicken den Anhörungsbogen trotzdem raus und schon bist Du dran....

 

Grüße

Wolle

PS: Das sind die Richtigen. Erst Sch.... bauen, dann nicht dazu stehen und obendrein die Rechtsschutzversicherung bemühen (wollen).

PPS: Du bist nicht mit 45km/h geblitzt worden, sondern mit 45 km/h ZU SCHNELL! Das ist schon eine Hausnummer, bei der sich die Sachbearbeiter Mühe geben.

Nimm nicht so viel Kurzurlaub, den Urlaub wirst Du noch brauchen......

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Darf ich kurz fragen woher ihr eurer Erfahrung nimmt? Ich habe viel gegoogelt und auch den ra befragt. Und ich lese bzw, höre, dass wenn der anhöhrungsbogen bis jetzt nicht an mich zugestellt worden ist. Ich noch eine Chance habe auf die Verjährung zu hoffen. Ihr seht es aber anders. Warum? Ich weiß das ich zu schnell gewesen bin. Das ist nicht meine Art. Habe 0 pkt. Und warum ich geblitzt wurde sind persönliche Gründe, die hier nicht zu suchen haben. Ich hätte kein Problem damit meinen Lappen abzugeben, wenn ich nicht beruflich darauf angewiesen wäre.....😔😔😔b

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Jetzt hat die Bußgeldstelle wieder 3 Monate länger Zeit den Fahrer zu ermitteln, da zu 90% die Verjährung gegen dich unterbrochen ist.

Und den Rechtsanwalt solltest du wechseln! Zudem wie oben schon erwähnt war der Fehler, dass deine Mutter von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht hat, damit wird es für den Sachbearbeiter deutlich einfacher den Fahrer zu ermitteln, weil er weiß, das er im Familienumfeld suchen muss.

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Es ist nicht entscheidend wann du den Anhörungsbogen bekommst, sondern wann der Sachbearbeiter gegen dich ermittelt

Denke du wirst in nächster Zeit gleich den Bußgeldbescheid bekommen. Dann könnte man über den Anwalt noch prüfen ab wann gegen dich ermittelt wurde, wenn da alles passt kannst du schon mal Urlaub nehmen.

 

Woher wir das wissen? Weil es hier und in anderen Foren schon bestimmt 500x besprochen wurde

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Und ich lese bzw, höre, dass wenn der anhöhrungsbogen bis jetzt nicht an mich zugestellt worden ist. Ich noch eine Chance habe auf die Verjährung zu hoffen.

 

Wenn ein Anwalt das gesagt haben sollte, klopp ihn in die Tonne.

Die Anhörung muss nur angeordnet sein , sie muss dich nicht erreichen.

Und zugestellt werden muss die erst recht nicht - Zustellung ist ein förmliches Verfahren

Woher wir das wissen? Weil es hier und in anderen Foren schon bestimmt 500x besprochen wurde

 

 

Es soll auch hier Leute geben, die von Berufswegen mit OWis zu tun haben oder hatten

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Na, sein RA hat gesagt, er könne "auf Verjährung hoffen"-. Ja, das kann er. Hoffen! nicht mehr und nicht weniger. Wenn der SB aber nicht gerade in Arbeit erstickt. oder Dienst nach Vorschrift macht, wird er nicht die Frist verstreichen lassen, sondern vorher den Anhörungsbogen oder BGB rausschicken. Wenn der SB sich schon die Mühe gemacht hat, Dich zu ermitteln, warum sollte er nun nicht die Sache ganz durchziehen?

 

Es geht hier ja nicht um eine "pillepalle" Überschreitung von kleiner 20 km/h sondern um eine richtige Hausnummer. Du bist mit Tacho 100

durch die Stadt geheizt. Dazu solltest Du nun auch stehen. persönliche Gründe hin oder her.

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Najaaaa komm, "persönliche Gründe" und "beruflich auf den Führerschein angewiesen", da verlangst Du was...... ;)

 

Nein, wenn er "gute Gründe" hat, noch keine Punkte, kann er versuchen das Fahrverbot in ein ( doppeltes) Bussgeld zu wandeln.

Anleitung z. B in den FAQ in diesem Forum.

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Hallo Leute,

 

ich nehme jetzt mal positiverweise für @Busty an, dass

innerorts mit 45km/h geblitzt worden.

Das Fahrzeug gehört meiner Mutter

Am 21.07. hat sie einene "Zeugenfragebogen" erhalten

bedeutet, die vorgeworfene Geschwindigkeit, laut ZFB, ist 45km/h innerorts, z.B. in einer :30:-Zone.

 

Da würde ich doch glatt behaupten: Zahlen schafft Frieden

 

Bei, von Euch vermuteten, +45km/h wünsche ich allerdings auch angenehme Fußmärsche zur Besinnung.

Wenn man so viel zu schnell fährt, dann sollte man sich auch rechtzeitig über wirksame Vermeidungsstrategien informieren.

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Es ist inner 70 er gewesen aufm Land mit breiter gerader Straße. Die Trecker fahren dort extra weit rechts (Standstreifen), damit überholt werden kann.

Inner 30er u. 50er würde mir so etwas verantwortungsloses nicht passieren. Hab selbst 2 kleine Kinder. Hab zwischenzeitlich mal beim ADAC angerufen. Die haben mir Eure Aussagen bestätigt. Die RA-Hotline, geb ich zu, scheint wirklich mist zu sein..... :-(

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Es ist inner 70 er gewesen aufm Land

Wie kann man 'auf dem Land' 'innerorts mit 45 km/h' auf einer mit :70: begrenzen Strecke unterwegs sein ?

 

Gehe ich Recht in der Annahme, dass der Vorwurf tatsächlich plus 45 km außerhalb geschlossener Ortschaft lautet ?

Weil :70: ist igO doch eher selten zu finden.

 

Sei es wie es sei.

In Ermangelung weiterer Daten musst Du davon ausgehen, dass eine Verjährung erst dann stattgefunden hat, wenn innerhalb von 3 Monaten nach Besuch der Cop's kein Bußgeldbescheid bei Dir angekommen ist. Die Unterbrechnung wird tatsächlich ein paar Tage früher statt gefunden haben.

Der SB hat wohl zunächst beim EMA das Bild abgeglichen und dann Deine Adresse ermittelt. Damit ist die Verjährung unterbrochen und beginnt - gegen Dich - neu.

 

 

 

Die RA-Hotline, geb ich zu, scheint wirklich mist zu sein..... :-(

Nun ja. Wenn ich so lese, wass Du hier zusammenschreibst, dann könnte man schon meinen dass Du der Hotline gegenüber vieleicht manche Sachen nicht deutlich genug dargelegt hast oder das die 'Hotline' tatsächlich nur die 'Überlauf-Hotline war. Die MA haben dann idR. kein Spezialwissen.

 

Also ich würde sage: Sache ist gelaufen wenn Dich das Bild auch nur annähernd erkennen läßt und Du keine Zwillingsbruder hast ...

 

So und nun die Moralkeule: :doofwinkt:

Bei vorgeworfenen +45 km/h würde ich schätzen, dass Du (zuzüglich Toleranzen bei der Messung und dem Tachovorlauf) bald 130 km/h auf der Uhr hattest. Selbst wenn Du von :100: auf einer Landstraße ausgehst ist das noch deutlich zu schnell

 

 

Hab selbst 2 kleine Kinder.

Was bitte hat das damit zu tun ?

Irgendwie nehme ich Dir nicht ab, dass Du in dieser Situation bei :50: nicht auch 100 km/h gefahren wärst.

Im übrigen sollte Dir klar sein, dass die Folgen bei 130 km/h ungleich höher sein können als bei 30 oder 50 km/h.

Sofern die Strecke noch Gefahrenmomente erkennen läßt, könnte die Behörde übrigends noch von Vorsatz ausgehen. Dann verdoppelt sich (typischerweise) das Bussgeld.

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Selbst wenn Du von :100: auf einer Landstraße ausgehst ist das noch deutlich zu schnell

Wie kommst Du denn auf das schmale Brett?
Es wären vorwerfbare 15km/h + 4 km/ Toleranz + ca 11 km/h Tachovorlauf, somit stünden lt. anrera 130 km/h auf dem Tacho.

 

Die Tatsache, dass man locker an manchen Stellen diese Geschwindigkeit insb. beim Überholen fahren kann, lassen wir unberücksichtigt.

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Die Tatsache, dass man locker an manchen Stellen diese Geschwindigkeit insb. beim Überholen fahren kann, lassen wir unberücksichtigt.

Ja ne ist klar.

Neulich in der Tagespresse:

"... Autofahrer mit Tempo 180 km/h in der Stadt geblitzt ..."

Heißt nach Deiner Lesart: Geht völlig in Ordnung, weil offenbar läßt die Straße diese Geschwindigkeiten ja zu. Der wollte doch nur Einen überholen der mit 150 km/h unterwegs war. ...

Ne, ne so nicht ..

Aber jetzt weiss ich, warum die Städte die Straßen nicht in Stand halten. Soll ja keiner auf die Idee kommen schneller zu fahren als es die Stoßdämper zulassen ...

 

[Wer Ironie findet darf sie behalten]

 

Wo stand eigentlich, dass der TE just im Moment des Blitzes überholt hat ?

 

 

Abgesehen davon hat der TE selbst geschrieben:

Inner 30er u. 50er würde mir so etwas verantwortungsloses nicht passieren.

Wenn es den eine gutausgebaute LS war, dann wäre da trotzdem :100: . Und mit fast 130 km/h auf der Uhr ist man dann eben bewußt zu schnell ...

Bei Tacho 110 km/h könnte man - ohne Wissen der Umgebungsbedingungen - vielleicht noch mit "Ich dachte es sein 100" argumentieren.

Aber warum rede äääh schreib ich das eigentlich.... Wenn ihr die Strecke besser kennt, dann sponsort doch den TE. Der kann vermutlich jede Unterstützung brauchen

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Wir reden nicht von innerorts und nicht von 180 km/h. Aus der Bermerkung der rechts fahrenden Traktoren vermute ich, dass ein Überholvorgang stattfand. Wenn nicht, dann eben nicht.

 

Aber entgegen Deiner Meinung darf nicht nur die Stasse diese Geschwindigkeit zulassen, sondern auch die Fahrbahn- Sicht- und Witterungsbedingungen. Und die persönliche Fähigkeit zu derartigen Geschwindigkeiten sollten gegeben sein.

 

Sollte dies gegeben sein, mag es rechtlich verwerflich sein, moralisch in meinen Augen nicht.

 

OK, dann beginne ich mit dem Sponsoring:

 

@TE: welches Messgerät kam zum Einsatz? Sollte es eine ESO 3.0 gewesen sein, empfehle ich folgenden Link . Leider wurde nicht in Berufung gegangen. Warum wohl? Damit es nicht vom OLG bestätigt wird?

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Aus der Bermerkung der rechts fahrenden Traktoren vermute ich, dass ein Überholvorgang stattfand. Wenn nicht, dann eben nicht.

Aus der Bemerkung schließe ich viel eher, dass die Straße verschmutzt und ungleichmäßig abgefahren sein kann und zudem rechts und links Feldwege abgehen, was eine Begrenzung samt Überwachung durchaus rechtfertigen läßt.

Immerhin scheint die Straße ja nicht so übersichtlich zu sein, dass man den Blitzer (vermutlich mit Fahrzeug im Feldweg dahinter) nicht hätte sehen können.

 

moralisch in meinen Augen nicht.

Der TE hat sein Verhalten doch selbst schon für verwerflich erklärt, wenn es in einem 50'er Bereich passiert wäre.

Inner 30er u. 50er würde mir so etwas verantwortungsloses nicht passieren.

Was ist das für eine Moral, die bei :50: offenbar völlig anders aussieht als bei :70: ?

Übrigens hat der Te auf Nachfrage die Strecke immer noch als igO angeben.

 

 

OK, dann beginne ich mit dem Sponsoring:

Das ist kein Sponsoring, dass ist wohl eher Selbstbetrug.

Die Richterin ist wohl nicht ganz bei Trost - Entschuldigung - wenn Sie nach der Feststellung

Der Betroffene konnte bereits nicht als Fahrer des Fahrzeuges festgestellt werden, weil die von der Messanlage gefertigten Fotos eine sehr schlechte Qualität aufweisen und keine Identifizierung erlauben.

noch durch 3 SV feststellen lassen muß dass

 

Im weiteren Verlauf (ist) offenbar ein unbekanntes Objekt zwischen Sensor und Fahrzeug erfasst worden ist.

Aha, und diesess UFO hat sich offenbar just im Moment des Blitzes unsichtbar gemacht hat. :sneaky:

Da hat sich wohl jemand 'am Staat' rächen wollen. Natürlich auf Kosten des Steuerzahlers ...

 

Was ist also neues an dem Urteil wenn man das unsachliche weg läßt ?

Ein SV ist zur Einschätzung gekommen, dass die Daten nicht die notwendige Messsicherheit aufweisen. Soll vorkommen ...

Glück für den Beschuldigten ...

Sponsoring wäre ja wohl eher, dem TE die 1000 EUR für den SV vorzustrecken und nur im Erfolgsfall zurückzufordern ...

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Die Tatsache, dass man locker an manchen Stellen diese Geschwindigkeit [...] fahren kann, lassen wir unberücksichtigt.

Genau diese Tatsache habe ich berücksichtigt. Die generelle Behauptung "deutlich zu schnell" ist daher schlicht unsinnig.

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