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Weiterbildung Berufskraftfahrer (Module) Im Eintragungspflichtig?


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Halle Gemeinde,

ich bräuchte für einen Freund mal eine stichhaltige Info:

Er hat als LKW-Fahrer im Fernverkehr die vorgeschriebene Weiterbildung (Module) absolviert und hierüber auch eine Bescheinigung von der Fahrschule erhalten. Der Fuhrparkonkel seines Arbeitgebers (früher Fahrlehrer) besteht jetzt darauf, dass das im Führerschein eingetragen werden muss. Bei einer Kontrolle vor zwei Wochen wurde ihm von den Polizeibeamten / BAG´lern gesagt es sei ausreichend, die Bescheinigung dabei zu haben (lag da noch in der Fahrschule).

Was stimmt denn jetzt?

 

Wäre gut, wenn zufällig ein SB einer Führerscheinstelle mit entsprechenden Informationen antwortet.

Ich versuche gerade, mich durch Berufskraftfahrer-Qualifikations Gesetz und -Verordnung durchzuackern, vielleicht bekomme ich aber hier schneller Antwort :-)

 

Unser "Bürgerbüro" hat ja wegen zu langer Wartezeiten komplett auf Terminpflicht umgestellt und die Wartezeit beträgt ca 3 Wochen.

 

Danke schon mal für Eure Antworten

Gruß Manfred

 

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Soweit mir bekannt reicht die Bescheinigung aus. Der Fuhrparkonkel kann viel wollen, wenn der Tag lang ist. In § 2 des Gesetzes steht, daß man einen entsprechenden Nachweis besitzen und mitführen muß, jedoch nicht, daß dies zwingend im Führerschein eingetragen sein muß.

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Wäre gut, wenn zufällig ein SB einer Führerscheinstelle mit entsprechenden Informationen antwortet.

Die Wechselgeschwindigkeit bei diesen SB soll so hoch sein, daß deren Aussagen nur mit Vorsicht genossen werden sollten.

 

Ansonsten hat Bluey recht. Allerdings könnten die Kontrollorgane anderer Länder das anders sehen bzw. es könnte dort mangels Sprachkenntnissen zu recht erheblichen Zeitverzögerungen kommen. Unabhängig davon: wo ist das Problem? Drei Wochen sind doch ein überschaubarer Zeitraum.

 

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So, die Antwort vom Bürgerbüro ist da:

 

"Nach Teilnahme an der Weiterbildung muss diese auch in den Führerschein eingetragen werden, da ansonsten nicht klar ist wann diese abläuft.

Hierzu müssen Sie einen Ersatzführerschein beantragen und

mit Ihrem Ausweisdokument,

Ihrem Führerschein,

einem aktuellen biometrischen Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) und

Ihren Bescheinigungen über die Weiterbildung

vorsprechen.

 

Für einen Ersatzführerschein benötigen Sie einen Termin."

 

@ Biber: Das Problem besteht darin, dass der Fuhrparkleiter den Chef wohl dahin bringen will, den Freund so lange vom LKW zu nehmen, bis die Weiterbildung eingetragen ist. Das hieße aktuell bis zum Termin (19.10.) nicht fahren dürfen. Und was macht man mit einem Kraftfahrer, der nicht fahren darf????

 

Mein Freund hat jetzt obendrein noch die Angst, dass die Führerscheinstelle ein neues medizinisches Gutachten verlangen könnte, obwohl das aktuelle aus 2014 noch bis 2019 gilt.

 

@ Bluey: So kann man sich täuschen. Deine Kollegen in Bayern sagten zwar bei der Kontrolle das selbe wie Du, aber in Hessen gehen die Uhren scheinbar anders.

Mit 61 Jahren und dann in der Probezeit geht ihm gerade mächtig der Stift.

 

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...Mit 61 Jahren und dann in der Probezeit geht ihm gerade mächtig der Stift.

 

 

Mit 61Jahren und in der Probezeit legt er sich mit seinem Chef an?

Zitat aus Po. 1: "Der Fuhrparkonkel seines Arbeitgebers (früher Fahrlehrer) besteht jetzt darauf, dass das im Führerschein eingetragen werden muss."

 

Mutig!

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Nach Teilnahme an der Weiterbildung muss diese auch in den Führerschein eingetragen werden, da ansonsten nicht klar ist wann diese abläuft.

Das ist völliger Unsinn, auf den man der klassischen wose-Frage reagieren sollte (Sagen Sie mir doch bitte, wose das gefunden haben). Auf der Teilnahmbescheinigung der Weiterbildungen wird das Datum der Veranstaltung genannt. Die Bescheinigung ist fünf Jahre gültig (auch das steht evtl. auf den Bescheinigungen). Man mag ja über Polizisten und BAGler denken, was man will, aber ich bin mir sicher: Teilnahmejahr plus fünf rechnen und dann im Kalender gucken, ob das schon vorbei ist, kriegen die alle hin. Zur Not mit etwas Hilfe. Ganz unabhängig davon ist doch auch der FS C/E nur noch für fünf Jahre gültig, oder? Der müßte also sowieso ablaufen, bevor die Bescheinigungen ablaufen.

 

Das Problem besteht darin, dass der Fuhrparkleiter den Chef wohl dahin bringen will, den Freund so lange vom LKW zu nehmen, bis die Weiterbildung eingetragen ist. Das hieße aktuell bis zum Termin (19.10.) nicht fahren dürfen. Und was macht man mit einem Kraftfahrer, der nicht fahren darf????

Woanders einsetzen. Oder kündigen. Oder in Urlaub schicken. Um das zu vermeiden, sollte man den Chef überzeugen, daß der Fuhrparkleiter falsch liegt.

 

Für mich klingt das nicht so, als ob ich in dem Laden arbeiten möchte. Es muß sich ja wohl um ein größeres Unternehmen handeln (wg. Fuhrparkleiter), und wenn es schon zu Anfang solche Diskussionen und Probleme gibt, würde ich ganz zackig nach einem anderen AG suchen. Kann doch auch eigentlich nicht so fürchterlich schwierig sein, schließlich sind die goldenen Arbeitgeberzeiten in der Branche vorbei - (gute) Fahrer mit C/E werden mehr oder minder verzweifelt gesucht.

 

Mein Freund hat jetzt obendrein noch die Angst, dass die Führerscheinstelle ein neues medizinisches Gutachten verlangen könnte, obwohl das aktuelle aus 2014 noch bis 2019 gilt.

Die Gefahr halte ich für durchaus real - m.E. können die medizinischen Untersuchungen immmer nur innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellungsdatum genutzt werden.

 

Mit 61Jahren und in der Probezeit legt er sich mit seinem Chef an?

Im Moment legt er sich mit dem Fuhrparkleiter an, und der ist höchstens Vorgesetzter. Im übrigen gilt s.o.

 

Der Fuhrparkonkel seines Arbeitgebers (früher Fahrlehrer)

Es ist ein schwerer Irrtum, an die (besondere) Qualifikation eines Fuhrparkleiters oder Fahrlehrers zu glauben, das gilt auch für die Verbindung beider Funktionen in einer Person. Auch diese Herren sind eben nicht immer auf dem aktuellen Stand oder zu einer richtigen Einschätzung in der Lage. Das gilt insbesonders dann, wenn sich nicht mal die Behörden wirklich einig sind.

 

Mutig!

Find' ich nicht. Wenn er überzeugt ist, sollte erdas durchziehen.

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Hallo Biber, der Fuhrparkleiter ist der Chef des Fahrers, der Fuhrparkleiter seinerseits hat sicher auch noch einen (weiteren) Chef.

Es ist - für mich - nicht klar wer Recht hat; nur wer bei einem 61 jährigen Fahrer, der in der Probezeit ist, am längeren Hebel sitzt ist für mich klar.

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..., am längeren Hebel sitzt ist für mich klar.

 

Einfach mal zum Telefon greifen und ein paar Spedtionen, Baufirmen,...etc. allgemein Firmen die eigene LKWs haben anrufen und nachfragen... aber nicht das erst beste Angebot annehmen sondern Bedingungen nennen, verhandeln, gut vergleichen und das beste Angebot kriegt den Zuschlag.

Wenn ich sehe welch ruhige Kugel die Kraftfahrer in einer großen Baufirma hier in der Gegen schieben und das zu (für einen Fahrer) wirklich guten Stundenlöhnen... da haben die normalen Speditionen mit ihren Arbeitsbedingungen & Löhnen sowieso keine Chance.

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..., am längeren Hebel sitzt ist für mich klar.

 

Einfach mal zum Telefon greifen und ein paar Spedtionen, Baufirmen,...etc. allgemein Firmen die eigene LKWs haben anrufen und nachfragen... aber nicht das erst beste Angebot annehmen sondern Bedingungen nennen, verhandeln, gut vergleichen und das beste Angebot kriegt den Zuschlag.

 

Hallo Aka, einfach mal... mit 61 Jahren? Wovon träumst du?

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... das ist bei dem Job vollkommen egal, Hauptsache man schaffts noch irgendwie in die Kabine raufzuklettern, kann ein Lenkrad halten und weiß wo man Schlüssel & Fahrerkarte reinstecken muß. Wenn man dann sogar noch weiß, wo bei nem LKW Vorne & Hinten ist, außerdem das Spiel mit den Lenkzeiten kennt und dazu noch halbwegs der deutschen Sprache mächtig ist und ein Navi bedienen kann, dann biste sowieso ein begehrter Kandidat.

 

Nur so als Beispiel, wir hatten damals in der Firma einen Rentner, der hatte so einige abgefahrene Ecken auf dem Gewissen, war nicht mal in der Lage nen Planenauflieger ordnungsgemäß auf- und zuzumachen oder einen simplen Pausennachtrag bei nem digitalen Tachographen zu machen und LaSi war ein Fremdwort für den... der hatte praktisch in allen Belangen Narrenfreiheit... dem wurde von der Chefin "der Arsch hinterhergetragen" nur dass er bloß immer brav seinen Führerschein verlängert und weiterfährt.

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