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Anhörungsbogen >1S Selbst Nicht Gefahren


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Hallo allerseits,

 

Stellt Euch vor Ihr hättet heute eine Anhörung im Briefkasten gefunden... Tatvorwurf ROT länger als eine Sekunde.

 

Selbst seid Ihr nicht gefahren, Fahrer gleiches Geschlecht paar Jahre jünger und gehört zum Personenkreis über die man nichts erzählen muss.

 

Beweismittel... miserables Foto

 

Wie würdet Ihr handeln? Ignorieren und warten? Oder schriftlich nach besseren Foto fragen? Ziel wäre Zeit zu schinden.

 

 

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Was fuer ein Unsinn - hier liegt der Ball auf dem Elfmeterpunkt, er muss nur noch 'rein getan werden, der Torwart ist am Kiosk ein Bier trinken. Voraussetzung: Auf dem Foto ist klar erkennbar, dass der Postempfaenger nicht am Steuer sass, ein sicheres Alibi fuer den Tatzeitpunkt waere sehr hilfreich!

Vorgehen: Vergehen zugeben, BuGeBe abwarten, Einspruch einlegen. Den Dingen ihren Lauf lassen - bis die drei Monate um sind. Dann eben mal ein eigenes Passfoto mit dem Hinweis "Ich war es doch nicht" zum Sachbearbeiter/Gericht schicken - fertig!

Fahrtenbuch fuer den Halter koennte, muss aber nicht, erfolgen.

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Was fuer ein Unsinn - hier liegt der Ball auf dem Elfmeterpunkt, er muss nur noch 'rein getan werden, der Torwart ist am Kiosk ein Bier trinken. Voraussetzung: Auf dem Foto ist klar erkennbar, dass der Postempfaenger nicht am Steuer sass, ein sicheres Alibi fuer den Tatzeitpunkt waere sehr hilfreich!

Vorgehen: Vergehen zugeben, BuGeBe abwarten, Einspruch einlegen. Den Dingen ihren Lauf lassen - bis die drei Monate um sind. Dann eben mal ein eigenes Passfoto mit dem Hinweis "Ich war es doch nicht" zum Sachbearbeiter/Gericht schicken - fertig!

Fahrtenbuch fuer den Halter koennte, muss aber nicht, erfolgen.

 

Rot über 1 sec, Behörde "verarscht", und dann kein Fahrtenbuch??? Dann hat es die Behörde nicht besser verdient.

Ich würde die 200 Euro schon mal vom Fahrer einfordern.

Foto anfordern zeigt Mitarbeit.

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  • 1 month later...

Hallo allerseits,

 

hier mal ein Update über den weiteren Verlauf.

 

Ich habe geantwortet und um besseres Bildmaterial gebeten aber offensichtlich hat das niemanden interessiert weil einige Zeit später lag dann der Bescheid im Briefkasten :schreck:

 

Naja was solls... einige Tage ins Land ziehen lassen und fristgerecht in Wiederspruch gegangen, auf das fehlende Bildmaterial verwiesen. Nun habe ich einen Brief im Briefkasten gefunden. Anschreiben ein Satz: "Anbei senden wir Ihnen die Fotoausdrucke. MfG bla bla bla".

 

Die Ausdrucke... qualitativ der gleiche Mist wie am Anfang :whistling:.

 

Was macht nur damit? Ignorieren? Oder muss man auf sowas antworten? Und is das überhaupt normal? Wenn nicht, wie müsst es eigentlich weitergehen? :wand:

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Da die Anhörung erfolgt war schätze ich, dass man nach dem Passbildvergleich den TE meinte identifiziert zu haben ( ich gehe jetzt mal davon aus, dass der TE hinsichtlich der Fahrereigenschaft hier die Wahrheit gesagt hat).

 

Aufgrund des Einspruches wird der Vorgang nun wohl ans Gericht abgegeben. Der TE muss aber ggf. mit einer FB-Auflage rechnen. Auch ein bestehendes Zeugnisverwerigerungsrecht schützt da nicht vor.

 

Und da er seinen Verwandten ja erkannt hat, dürfte das Bild auch nicht allzu schlecht sein...

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  • Verstoß Anfang Sep. (rot 1sek+x)
  • Anhörungsbogen (an mich/gegen mich) ca. 3 Wochen später (wirklich qualitativ mieses Foto, aber natürlich für mich erkennbar da Auto auch Dauerleigabe)
  • Antwort von mir mit bitte um besseres Bildmaterial
  • Mitte Oktober Bußgeldbescheid (an mich/gegen mich)
  • fristgerechter Ein/Wiederspruch
  • jetzt Post an mich (Halter) mit Bildern (gleiches Bild gleiche Qualität wie im Anhörungsbogen) + 2 Bilder in der totalen (Kreuzung)
  • Fahrer gegenüber nicht aussagepflichtig

Bin der Meinung wenn man sich mein Bild von der Meldebehörde zieht sollte man schon Zweifel haben das ich das bin... so ähnlich sind wir uns auch nicht...

 

Meine Frage ist was mach ich jetzt mit dem Brief? da steht nix drin außer der eine Satz ("Anbei senden wir Ihnen die Fotoausdrucke. MfG Name").

 

Muss ich mich äußern? Davon steht ja da nix...

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Du musst Dich nicht äußern, das hast Du mit dem Einspruch ja bereits gemacht.

 

Der Vorgang wird jetzt nach einiger Zeit (manchmal kommt noch ein Brief in dem Du gefragt wirst ob Du den Einspruch zurück nimmst) ans Gericht abgegeben und dann wird eine HV terminiert. Oder der SB guckt noch mal genau hin und bemerkt seinen Fehler.

 

Zur Zeit ist er SB eben der Meinung dass Du der verantwortliche Fahrer bist, jetzt muss ein Richter und ggf. Gutachter entscheiden.

 

Das Fahrtenbuch dürfte Dir aber ziemlich sicher sein (die Anordnung kostet Dich rd. 200 €), denn nach ca. drei Wochen sollte man noch wissen wem man "sein liebstes Kind" geliehen hat...

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