Dachbalkenwanze 0 Posted September 24, 2015 Report Share Posted September 24, 2015 Hallo allerseits, Stellt Euch vor Ihr hättet heute eine Anhörung im Briefkasten gefunden... Tatvorwurf ROT länger als eine Sekunde. Selbst seid Ihr nicht gefahren, Fahrer gleiches Geschlecht paar Jahre jünger und gehört zum Personenkreis über die man nichts erzählen muss. Beweismittel... miserables Foto Wie würdet Ihr handeln? Ignorieren und warten? Oder schriftlich nach besseren Foto fragen? Ziel wäre Zeit zu schinden. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted September 24, 2015 Report Share Posted September 24, 2015 ...Oder schriftlich nach besseren Foto fragen? Ziel wäre Zeit zu schinden. Quote Link to post Share on other sites
Skippy 0 Posted September 24, 2015 Report Share Posted September 24, 2015 Ignorieren würde ich es wahrscheinlich auch nicht, die Option mit dem Foto wäre also nicht die schlechteste Lösung! Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted September 25, 2015 Report Share Posted September 25, 2015 Was fuer ein Unsinn - hier liegt der Ball auf dem Elfmeterpunkt, er muss nur noch 'rein getan werden, der Torwart ist am Kiosk ein Bier trinken. Voraussetzung: Auf dem Foto ist klar erkennbar, dass der Postempfaenger nicht am Steuer sass, ein sicheres Alibi fuer den Tatzeitpunkt waere sehr hilfreich!Vorgehen: Vergehen zugeben, BuGeBe abwarten, Einspruch einlegen. Den Dingen ihren Lauf lassen - bis die drei Monate um sind. Dann eben mal ein eigenes Passfoto mit dem Hinweis "Ich war es doch nicht" zum Sachbearbeiter/Gericht schicken - fertig!Fahrtenbuch fuer den Halter koennte, muss aber nicht, erfolgen. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted September 25, 2015 Report Share Posted September 25, 2015 Was fuer ein Unsinn - hier liegt der Ball auf dem Elfmeterpunkt, er muss nur noch 'rein getan werden, der Torwart ist am Kiosk ein Bier trinken. Voraussetzung: Auf dem Foto ist klar erkennbar, dass der Postempfaenger nicht am Steuer sass, ein sicheres Alibi fuer den Tatzeitpunkt waere sehr hilfreich!Vorgehen: Vergehen zugeben, BuGeBe abwarten, Einspruch einlegen. Den Dingen ihren Lauf lassen - bis die drei Monate um sind. Dann eben mal ein eigenes Passfoto mit dem Hinweis "Ich war es doch nicht" zum Sachbearbeiter/Gericht schicken - fertig!Fahrtenbuch fuer den Halter koennte, muss aber nicht, erfolgen. Rot über 1 sec, Behörde "verarscht", und dann kein Fahrtenbuch??? Dann hat es die Behörde nicht besser verdient.Ich würde die 200 Euro schon mal vom Fahrer einfordern.Foto anfordern zeigt Mitarbeit. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted September 26, 2015 Report Share Posted September 26, 2015 Den Vorwurf zugeben zeugt auch von Mitarbeit - und irren ist menschlich. Wer weiss schon, wie hoch die Wahrscheinlichkeit für ein Fahrtenbuch ist? Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted September 26, 2015 Report Share Posted September 26, 2015 ... Wer weiss schon, wie hoch die Wahrscheinlichkeit für ein Fahrtenbuch ist? Das ist was Wahres dran! Quote Link to post Share on other sites
Dachbalkenwanze 0 Posted November 5, 2015 Author Report Share Posted November 5, 2015 Hallo allerseits, hier mal ein Update über den weiteren Verlauf. Ich habe geantwortet und um besseres Bildmaterial gebeten aber offensichtlich hat das niemanden interessiert weil einige Zeit später lag dann der Bescheid im Briefkasten Naja was solls... einige Tage ins Land ziehen lassen und fristgerecht in Wiederspruch gegangen, auf das fehlende Bildmaterial verwiesen. Nun habe ich einen Brief im Briefkasten gefunden. Anschreiben ein Satz: "Anbei senden wir Ihnen die Fotoausdrucke. MfG bla bla bla". Die Ausdrucke... qualitativ der gleiche Mist wie am Anfang . Was macht nur damit? Ignorieren? Oder muss man auf sowas antworten? Und is das überhaupt normal? Wenn nicht, wie müsst es eigentlich weitergehen? Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted November 5, 2015 Report Share Posted November 5, 2015 was lag im Briefkasten? der Bussgeldbescheid? oder etwas anderes? Bist Du der Halter?Du bist NICHT der Fahrer?an wen ging der Bescheid? den Rat von Harry aus #4 hast Du ignoriert? Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted November 5, 2015 Report Share Posted November 5, 2015 Und es seien noch die Frage angeschlossen:a) An wenn ist das Schreiben genau adressiert ?b) Wann war der Verstoß und wieviel Zeit ist zwischen dem Blitz und dem AHB vergangen ? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 5, 2015 Report Share Posted November 5, 2015 Da die Anhörung erfolgt war schätze ich, dass man nach dem Passbildvergleich den TE meinte identifiziert zu haben ( ich gehe jetzt mal davon aus, dass der TE hinsichtlich der Fahrereigenschaft hier die Wahrheit gesagt hat). Aufgrund des Einspruches wird der Vorgang nun wohl ans Gericht abgegeben. Der TE muss aber ggf. mit einer FB-Auflage rechnen. Auch ein bestehendes Zeugnisverwerigerungsrecht schützt da nicht vor. Und da er seinen Verwandten ja erkannt hat, dürfte das Bild auch nicht allzu schlecht sein... Quote Link to post Share on other sites
Dachbalkenwanze 0 Posted November 5, 2015 Author Report Share Posted November 5, 2015 Verstoß Anfang Sep. (rot 1sek+x)Anhörungsbogen (an mich/gegen mich) ca. 3 Wochen später (wirklich qualitativ mieses Foto, aber natürlich für mich erkennbar da Auto auch Dauerleigabe)Antwort von mir mit bitte um besseres BildmaterialMitte Oktober Bußgeldbescheid (an mich/gegen mich)fristgerechter Ein/Wiederspruchjetzt Post an mich (Halter) mit Bildern (gleiches Bild gleiche Qualität wie im Anhörungsbogen) + 2 Bilder in der totalen (Kreuzung)Fahrer gegenüber nicht aussagepflichtigBin der Meinung wenn man sich mein Bild von der Meldebehörde zieht sollte man schon Zweifel haben das ich das bin... so ähnlich sind wir uns auch nicht... Meine Frage ist was mach ich jetzt mit dem Brief? da steht nix drin außer der eine Satz ("Anbei senden wir Ihnen die Fotoausdrucke. MfG Name"). Muss ich mich äußern? Davon steht ja da nix... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 5, 2015 Report Share Posted November 5, 2015 Du musst Dich nicht äußern, das hast Du mit dem Einspruch ja bereits gemacht. Der Vorgang wird jetzt nach einiger Zeit (manchmal kommt noch ein Brief in dem Du gefragt wirst ob Du den Einspruch zurück nimmst) ans Gericht abgegeben und dann wird eine HV terminiert. Oder der SB guckt noch mal genau hin und bemerkt seinen Fehler. Zur Zeit ist er SB eben der Meinung dass Du der verantwortliche Fahrer bist, jetzt muss ein Richter und ggf. Gutachter entscheiden. Das Fahrtenbuch dürfte Dir aber ziemlich sicher sein (die Anordnung kostet Dich rd. 200 €), denn nach ca. drei Wochen sollte man noch wissen wem man "sein liebstes Kind" geliehen hat... Quote Link to post Share on other sites
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