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Wurde Auf Autobahn Halbe Std Gefilmt Und Tatvorwurfmerhmals Das Gleich


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leute ich habe im februar 2014 meinen führerschein nach neuerteiligung komplett neu bekommen also mit null punkten in flensburg zurückbekommen, wurde dann im dezember bei roterampel erwischt,hatte 2punkte und ein monat fahrverbot habe jetzt diese tatvorwürfe erhalten.meine frage ist beim rechtsüberholen muss man doch das schlimmste nehmen also das mit gefährdung oder,hier haben die aber auch das nur rechtsuberholen auch als 2 taten angerechnet ist das okei?ca 400eur strasse 4 punkte und ein monat fahrverbot kommt auf mich zu wie ich recherchiert habe.aber korrekt wäre es doch ca 300eur plus 3 punkte und ein fahrmonat verbot ?brauche eure hilfe ,werde mein 600ps starken amg glaube verkaufen man merkt die geschwindigkeit nicht und das pedal juckt immer

LG
http://www.fotos-hochladen.net/view/12020057149705sce23dlt7f.jpg

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Hallo musti07, zum Vorwurf kann ich nichts sagen. Aber ich würde nie ein Papier mit Aktenzeichen ins Netz stellen.

Auch nicht die Namen der Polizeibeamten.

Ansonsten empfehle ich dir einen schnellstmöglichen Besuch beim RA deines Vertrauens.

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werde mein 600ps starken amg glaube verkaufen

 

ich tät a Fahrrad empfehlen... Hat meist eh mehr Gänge und man merkt die Geschwindigkeit noch ...

 

 

Leider ist nicht ganz so gut verständlich, was jetzt konkret als Bestrafung festgesetzt wurde, oder war das alles von dir nur Inet-Recherche und keine Angabe im Behördenschreiben dazu? Bei Voreintragungen ist es immer möglich, dass die Bestrafung aus dem schwersten Delikt noch erhöht wird. Anlass dafür können die anderen Delikte sein, die in tateinheit zueinander stehen und/oder auch die Voreintragung, die noch recht frisch ist...

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Was ist eigentlich aus dieser Sache http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/43270-uber-rote-ampel-gefahren-laenger-als-eine-sekunde-fahrzeug-ist-uber-me/?hl=musti07&do=findComment&comment=707315 geworden?

 

Dort schriebst Du (2010), dass Du Deine FE gerade mal vier Monate hattest... Dann hast Du ihn im Februar 2014 nach Entzug neu erteilt bekommen...

 

Erste Frage: Weswegen entzogen?

Zweite Frage: Wie lange war der Entzug?

Dritte Frage: Bist Du evrtl. noch in der verlängerten Probezeit (diese ruhte ja während des Entzuges)?

 

Wenn Du die dritte Frage mit "ja" beantwortest kommt jetzt eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung auf Dich zu...

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Was ist eigentlich aus dieser Sache http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/43270-uber-rote-ampel-gefahren-laenger-als-eine-sekunde-fahrzeug-ist-uber-me/?hl=musti07&do=findComment&comment=707315 geworden?

 

Dort schriebst Du (2010), dass Du Deine FE gerade mal vier Monate hattest... Dann hast Du ihn im Februar 2014 nach Entzug neu erteilt bekommen...

 

Erste Frage: Weswegen entzogen?

Zweite Frage: Wie lange war der Entzug?

Dritte Frage: Bist Du evrtl. noch in der verlängerten Probezeit (diese ruhte ja während des Entzuges)?

 

Wenn Du die dritte Frage mit "ja" beantwortest kommt jetzt eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung auf Dich zu...

Hey bin eben von der arbeit gekommen,deshalb sorry erstmal für die späte antwort.Ich HATTE IN DER PROBEZEIT ein a verstoss begangen deshalb wurde die Probezeit verlängert und da habe ich dann nochmal 2 verstösse gemacht.Danach wurde mein FS entzogen 3monate und habe ein neuen beantragt.Dann meinte die Beamte von der Behörde,als ich mein lappen abgeholt habe,dass ich bis ende derprobezeit 3monate nicht auffälig werden soll.was auch nicht geschehen ist.

 

LG

 

werde mein 600ps starken amg glaube verkaufen

 

ich tät a Fahrrad empfehlen... Hat meist eh mehr Gänge und man merkt die Geschwindigkeit noch ...

 

 

Leider ist nicht ganz so gut verständlich, was jetzt konkret als Bestrafung festgesetzt wurde, oder war das alles von dir nur Inet-Recherche und keine Angabe im Behördenschreiben dazu? Bei Voreintragungen ist es immer möglich, dass die Bestrafung aus dem schwersten Delikt noch erhöht wird. Anlass dafür können die anderen Delikte sein, die in tateinheit zueinander stehen und/oder auch die Voreintragung, die noch recht frisch ist...

 

nein das schreiben ist original und vor 3-4 tagen angetroffen.das anderehabe ich nicht hochgeladen,weil da mein name adresseusw steht

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Moin Moin

 

 

Wenn er da so antwortet wie er hier schreibt, dann bleibt er Fußgänger.....

Er sollte wieder Fußgänger werden und gerne auch für länger.

 

 

Toller und vor allen Dingen extrem hilfreicher Beitrag.... wie so viele von Dir.

Es gibt Leute, denen sollte nicht geholfen werden.

Und der TE gehört m.M.n. dazu, er wird nämlich irgendwann sich oder anderen furchtbar wehtun.

Und dann heisst es "es mußte ja erst was passieren"

 

 

Gruß

 

 

Gruß

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Hallo Sobbel, ausser dem Hinweis gehe zu einem Rechtaanwalt hat der TE bisher keine Hilfe erhalten.

Ich vermute ihn hat Provida angehalten, er steht als Fahrer fest, die Vorwürfe sind auf Video festgehalten.

Was kann man auch noch raten.

Ich frage mich nur, droht ihm noch eine MPU? Zwingend sicher nicht, aber in diesem Fall sicher nicht ausgeschlossen.

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Wahnsinn, es gibt Leute die lernen es nie... da war die Pappe weg, wird neu erteilt -so wie man die Einstellung es TE zwischen den Zeilen aus seinen Beiträgen herauslesen kann zumindest meiner Meinung schon ein kapitaler Fehler der Führerscheinstelle- und dann innerhalb von nicht mal 2 Jahren eine rote Ampel mit Fahrverbot, Punkten, etc. und ohne irgendeine Einsicht fährt man weiter wie die sprichwörtliche Wildsau.

 

Ich bin auch nicht der brave Langsamschleicher... auf so mancher Fahrt raufe ich mir die Haare, leg die Regel etwas großzügiger aus um die Opa-mit Hut-Fraktion, irgendwelche Öko-Spritsparschleicher oder Oberlehrer hinter mir zu lassen. Und auch gegenüber so manchem Knaller, der meint mich bewußt ärgern zu müssen setze ich meine Rechte auch aggressiv durch... da hab ich auf Autobahnen schon des öfteren welche auf langsamere Fahrzeuge auflaufen lassen oder als Vorfahrtsberechtiger bei so einem "da-komm-ich-noch-schnell-raus,-der-wird-schon-bremsen" durchgezogen, einen Crash riskiert, so dass der eine Vollbremsung mit quietschenen Reifen hinlegt.

 

Aber gerade wenn man etwas risikofreudiger unterwegs ist sollte man erstens das Fahrzeug überdurchschnittlich beherrschen und auch in Sachen Verkehrsregeln darüber Bescheid wissen, was man tut. Und spätestens nach einem heftigen Schuß vor den Bug -Entziehung der Fahrerlaubnis & Neuerteilung- sollte klar sein, dass die Zeit angebrochen ist um den Ball sehr sehr flach zu halten. Dann kommt die nächste Warnung in Form von 2 Punkten & Fahrverbot und was macht man... man fährt weiter wie ne Wildsau und ist nicht einmal klever genug sich dabei nicht erwischen zu lassen.

 

PS: Als Anfänger vor Jahren hab ich auch gerade einmal 3 Wochen nach der zweijährigen Probezeit 4 Punkte -lt. damaligem Bußgeldkatalog ging das noch ohne direktes Fahrverbot ab- eingefahren... Abstand von 20,1m bei gefahrenen 139km/h. Da hab ich mich halt dann einfach mal 2 Jahre zurückgehalten... soviel Beherrschung sollte man schon haben.

Und seit Jahren bin ich halt mit einer extrem vorrausschauenden Fahrweise unterwegs und weiß was um mich herum los ist um nicht z.B. unter dem Auge von einer Provida-Streife ein kritisches Manöver zu starten... aufmerksam die Umgebung zu beobachten zahlt sich aus, auch über die Rückspiegel.

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Auch wenn Ihr gefühlsmäßig recht habt und der TE agenscheinlich absolut nichts aber auch gfar nichts aus seinem Entzug gelernt hat, ist dieses trotz allem ein Forum was Rat und Hilfe leistet.

 

Mit Eurer Einstellung dürfte hier nie das Wort Ersafa oder Alberto fallen, weil die meisten die hier aufschlagen mit ihrer Fahrweise andere gefährdet haben... trotzdem wird ihnen geholfen ihrer dafür vorgesehenen Strafe zu entgehen..

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Wahnsinn, es gibt Leute die lernen es nie... da war die Pappe weg, wird neu erteilt -so wie man die Einstellung es TE zwischen den Zeilen aus seinen Beiträgen herauslesen kann zumindest meiner Meinung schon ein kapitaler Fehler der Führerscheinstelle- und dann innerhalb von nicht mal 2 Jahren eine rote Ampel mit Fahrverbot, Punkten, etc. und ohne irgendeine Einsicht fährt man weiter wie die sprichwörtliche Wildsau.

 

Ich bin auch nicht der brave Langsamschleicher... auf so mancher Fahrt raufe ich mir die Haare, leg die Regel etwas großzügiger aus um die Opa-mit Hut-Fraktion, irgendwelche Öko-Spritsparschleicher oder Oberlehrer hinter mir zu lassen. Und auch gegenüber so manchem Knaller, der meint mich bewußt ärgern zu müssen setze ich meine Rechte auch aggressiv durch... da hab ich auf Autobahnen schon des öfteren welche auf langsamere Fahrzeuge auflaufen lassen oder als Vorfahrtsberechtiger bei so einem "da-komm-ich-noch-schnell-raus,-der-wird-schon-bremsen" durchgezogen, einen Crash riskiert, so dass der eine Vollbremsung mit quietschenen Reifen hinlegt.

 

Aber gerade wenn man etwas risikofreudiger unterwegs ist sollte man erstens das Fahrzeug überdurchschnittlich beherrschen und auch in Sachen Verkehrsregeln darüber Bescheid wissen, was man tut. Und spätestens nach einem heftigen Schuß vor den Bug -Entziehung der Fahrerlaubnis & Neuerteilung- sollte klar sein, dass die Zeit angebrochen ist um den Ball sehr sehr flach zu halten. Dann kommt die nächste Warnung in Form von 2 Punkten & Fahrverbot und was macht man... man fährt weiter wie ne Wildsau und ist nicht einmal klever genug sich dabei nicht erwischen zu lassen.

 

PS: Als Anfänger vor Jahren hab ich auch gerade einmal 3 Wochen nach der zweijährigen Probezeit 4 Punkte -lt. damaligem Bußgeldkatalog ging das noch ohne direktes Fahrverbot ab- eingefahren... Abstand von 20,1m bei gefahrenen 139km/h. Da hab ich mich halt dann einfach mal 2 Jahre zurückgehalten... soviel Beherrschung sollte man schon haben.

Und seit Jahren bin ich halt mit einer extrem vorrausschauenden Fahrweise unterwegs und weiß was um mich herum los ist um nicht z.B. unter dem Auge von einer Provida-Streife ein kritisches Manöver zu starten... aufmerksam die Umgebung zu beobachten zahlt sich aus, auch über die Rückspiegel.

Ich habe viel daraus gelernt,wenn man 4 jahreprobezeit hat und 2mal geblitz wird in 2 jahren geht dashalt ganz schnell,ihr seid nicht mein Vater dass ihr hier in einem unverständlichem ton etwas sagen wollt.1.mein Auto ist bisauf fahrerund beifahrer seite komplett schwarzvomwerk ausfoliert.Und die heckscheibe ist sehr klein.Da sieht man nicht viel.hier ein Bild von meinem Auto http://www.fotos-hochladen.net/view/20141026171316zuyi57wfm6.jpg

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Schön dass jetzt auch über Dein Kennzeichen Deine Identität feststeht und nicht nur über das Az.

 

Macht es den hier mitlesenden Ermittlungabehörden doch ggf. mal sehr einfach...

würde ich hier etwas verheimlichen hätte ich auch aktenzeichen mit paint gelöscht oder so.es geht nicht darum,auch sonst hätteich esnicht zugegeben und abgeschickt,sondern hätte es dem anwalt gegeben.Nur was ichheftig finde,das die cops nicht gleich am anfang mich angehalten haben,sondern mich bisnach hause verfolgt haben.wenn einer euch halbe std von hinten filmt klar findet man immer was .es war ja so die ersten 5minuten sind dieseganzen fälle passiert danach bin ich ganznormal gefahren.das die an einem sonntag pure langweile haben mich bis nachhause verfolgen!Ich werde aufjedenfalleinspruch legen und die sache dem anwalt übergeben der soll ein sachverständigen holen und kontrollieren wenn alles stimmt mussich damit leben wenn nicht hatmein anwalt viel arbeit.So verlasse euerforum ich danke euch trtozdem für euren rat wünsche allen einen schönen abend

 

Schön dass jetzt auch über Dein Kennzeichen Deine Identität feststeht und nicht nur über das Az.

 

Macht es den hier mitlesenden Ermittlungabehörden doch ggf. mal sehr einfach...

würde ich hier etwas verheimlichen hätte ich auch aktenzeichen mit paint gelöscht oder so.es geht nicht darum,auch sonst hätteich esnicht zugegeben und abgeschickt,sondern hätte es dem anwalt gegeben.Nur was ichheftig finde,das die cops nicht gleich am anfang mich angehalten haben,sondern mich bisnach hause verfolgt haben.wenn einer euch halbe std von hinten filmt klar findet man immer was .es war ja so die ersten 5minuten sind dieseganzen fälle passiert danach bin ich ganznormal gefahren.das die an einem sonntag pure langweile haben mich bis nachhause verfolgen!Ich werde aufjedenfalleinspruch legen und die sache dem anwalt übergeben der soll ein sachverständigen holen und kontrollieren wenn alles stimmt mussich damit leben wenn nicht hatmein anwalt viel arbeit.So verlasse euerforum ich danke euch trtozdem für euren rat wünsche allen einen schönen abend

 

und apropo wie der beim rechts überholen die gefährdung wahrnimmt verstehe ich auch nicht,da hat weder einer gehupt noch eine lichthupe gemacht weder notbremse!

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Reisende soll man nicht aufhalten. Der TE lässt eine gewisse Beratungsresistenz erkennen.

Da stimme ich u. a. mit Sobbel überein, der darin wohl Erfahrung hat:

 

Es gibt Leute, denen sollte nicht geholfen werden.

Und der TE gehört m.M.n. dazu, er wird nämlich irgendwann sich oder anderen furchtbar wehtun.

Und dann heisst es "es mußte ja erst was passieren"

 

 

 

man merkt die geschwindigkeit nicht und das pedal juckt immer

Nach meiner bescheidenen Erfahrung merkt man die Geschwindigkeit spätestens wenn es unversehens kracht - und wer seine Emotionen über das Gaspedal ausleben will, soll auf abgesperrten Rennstrecken fahren. Dann erst beginnt die Selbsterkenntnis, wie schlecht man eigentlich im Beherrschen des Fahrzeugs ist.

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... trotzdem wird ihnen geholfen ihrer dafür vorgesehenen Strafe zu entgehen..

Das ist zweifellos richtig, aber wer könnte (und wie) dem TE helfen?

Den Hinweis zum Anwalt hat er bekommen. Kann man nur ergänzend sagen, dass es ein gewiefter, hungriger Anwalt sein sollte, der sich mit dieser Art des Verkehrsrechts sehr gut auskennt. Selbst wenn er diesen findet, müsste er auf einen Richter treffen, der - aus welchen Gründen auch immer - dessen Argumentation folgt oder aus Bequemlichkeit einstellt.

Das Ding ist durch, glaube ich. Ziel kann nur sein, eine MPU zu vermeiden.

 

Jedoch vermute ich eher, dass der TE in einigen Jahren hier mit Fragen zur Gültigkeit seines ausländischen Führerscheines aufschlägt.

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... trotzdem wird ihnen geholfen ihrer dafür vorgesehenen Strafe zu entgehen..

Das ist zweifellos richtig, aber wer könnte (und wie) dem TE helfen?

Den Hinweis zum Anwalt hat er bekommen. Kann man nur ergänzend sagen, dass es ein gewiefter, hungriger Anwalt sein sollte, der sich mit dieser Art des Verkehrsrechts sehr gut auskennt. Selbst wenn er diesen findet, müsste er auf einen Richter treffen, der - aus welchen Gründen auch immer - dessen Argumentation folgt oder aus Bequemlichkeit einstellt.

Das Ding ist durch, glaube ich. Ziel kann nur sein, eine MPU zu vermeiden.

 

Jedoch vermute ich eher, dass der TE in einigen Jahren hier mit Fragen zur Gültigkeit seines ausländischen Führerscheines aufschlägt.

 

lasst uns ein deal machen liebe freunde,ich lade 10 leute zum essen ein,treffen unsirgendwo alle so wie esuch am besten passt, wenn ich nochmal schnell fahren sollte,sollen meine eier abfallen ohne scheiss bin schon krankgeworden wegendem stress das tue ich mir nichtnochmal an

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lasst uns ein deal machen liebe freunde,ich lade 10 leute zum essen ein,treffen unsirgendwo alle so wie esuch am besten passt, wenn ich nochmal schnell fahren sollte,sollen meine eier abfallen ohne scheiss bin schon krankgeworden wegendem stress das tue ich mir nichtnochmal an

hast Du deinen Wagen schon verkauft?

 

 

Ich habe viel daraus gelernt,wenn man 4 jahreprobezeit hat und 2mal geblitz wird in 2 jahren geht dashalt ganz schnell,ihr seid nicht mein Vater dass ihr hier in einem unverständlichem ton etwas sagen wollt.

was hat dir dein Vater denn dazu so gesagt?

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Auch wenn Ihr gefühlsmäßig recht habt und der TE agenscheinlich absolut nichts aber auch gfar nichts aus seinem Entzug gelernt hat, ist dieses trotz allem ein Forum was Rat und Hilfe leistet.

 

Mit Eurer Einstellung dürfte hier nie das Wort Ersafa oder Alberto fallen, weil die meisten die hier aufschlagen mit ihrer Fahrweise andere gefährdet haben... trotzdem wird ihnen geholfen ihrer dafür vorgesehenen Strafe zu entgehen..

 

Nachdem die Personalien hier festgestellt wurden, fallen die Möglichkeiten des Ersatzfahrers ja ohnehin schonmal weg. Wenn am Videoband ein Rechtsüberholen mit Gefährdung dokumentiert wird, dürfte das auch nur sehr bedingt mit Fragen zur Eichung oder Schulung der Beamten anzugreifen sein. Von daher waren die Möglichkeiten, hier Tipps zu geben nur recht begrenzt ... Der Gang zum Rechtsanwalt und ein Umsteigen vom ps-starken Auto auf Bus / Bahn / Fahrrad sind ja auch keine per se schlechten Tipps.

 

Und es gibt auch sicherlich viele User, die hier aufschlagen, weil sie geblitzt wurden, 'ohne' jemanden gefährdert zu haben ...

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@hawethie

Nachdem die Personalien hier festgestellt wurden,

Wäre noch zu klären, was 'hier' zu bedeuten hat.

'Hier' im Sinne von : Der beschriebenen Sachlage nach - d.h. Provida-Messung oder

'Hier' im Sinne von : Der TE hat im Thread genügend persönliche Informationen fallen gelassen.

 

 

Ich denke @xander hat sich auf den ersten Teil bezogen, deshalb braucht es die Nachfrage nicht.

Aber trotzdem Noch die Aufklärung für Dich:

 

<> = !=

 

SCNR ...

 

Ansonste:

Da man im ersten Post verlinkte Schreiben ja noch lesen kann eine Frage dazu:

 

Im Schreiben werden u.A. konkrete Angaben zu einer Abstandsunterschreitung bei 61 km/h gemacht.

Funktioniert das bei Provida 2000 überhaupt, oder soll dass bedeuten, dass der TE das 'Glück' hatte parallel zur Provida-Messung in eine Abstandskontrolle gefahren zu sein. ?

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Moin Moin

 

 

Im Schreiben werden u.A. konkrete Angaben zu einer Abstandsunterschreitung bei 61 km/h gemacht.

Mit dem Abstandverstoß stimmt eh etwas nicht fällt mir gerade auf:

 

Die 13 Meter sind bei 61 km/h nicht weniger als 3/10. Die 3/10 wären ja 9,15 Meter.

Außerdem gibt es bei Abstandverstößen bis 80 km/h die Zehnteleinteilung nicht.

Hier käme nur TBNR 104100 in Frage (25 Euro VG) - das wäre aber 12.1 BKat und nicht wie vorgeworfen 12.6.3 BKat.

12.6.3 BKat wären schon eigene Fahrverbot Verstöße.

 

Ich persönlich würde, in Anbetracht der übrigen Owi Sachen, diesen VG Tatbestand gar nicht aufführen.

 

 

Gruß

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Moin Moin

 

 

Im Schreiben werden u.A. konkrete Angaben zu einer Abstandsunterschreitung bei 61 km/h gemacht.

Mit dem Abstandverstoß stimmt eh etwas nicht fällt mir gerade auf:

 

Die 13 Meter sind bei 61 km/h nicht weniger als 3/10. Die 3/10 wären ja 9,15 Meter.

Außerdem gibt es bei Abstandverstößen bis 80 km/h die Zehnteleinteilung nicht.

Hier käme nur TBNR 104100 in Frage (25 Euro VG) - das wäre aber 12.1 BKat und nicht wie vorgeworfen 12.6.3 BKat.

12.6.3 BKat wären schon eigene Fahrverbot Verstöße.

 

Ich persönlich würde, in Anbetracht der übrigen Owi Sachen, diesen VG Tatbestand gar nicht aufführen.

 

 

Gruß

das stimmt,werde morgen mein ANwalt anrufen und ihn benachrichtigen.

Gefällt mir @sobbel :wub: , daß wenigsten einer den Murks erkennt :whistle: . Es stellt sich die Frage, wenn dies der/die PK und POK nicht einmal richtig können, was können sie überhaupt richtig?

:nolimit:

als ich im bussgeldkatalog nachgeguckt habe ist mir das auch aufgefallen-bis 80kmh gibst diese einzehnteleinteilungen garnicht,dann warich aufeiner bussgeld seite wo man die geschwindigkeit schreibt und den abstand und da kam nur 25 eur oder 30 eur ordnungswiedrigkeit dazu.

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Also Provida 2000 kann bei händischer Auswertung tatsächlich Abstandsverstöße ahnden. Soweit ziehe ich die obige Frage zurück.

 

Gefällt mir @sobbel :wub: , daß wenigsten einer den Murks erkennt :whistle: . Es stellt sich die Frage, wenn dies der/die PK und POK nicht einmal richtig können, was können sie überhaupt richtig?

:nolimit:

Gehst Du wirklich davon aus, dass sich die PK/POK selbst ans Videopult gesetzt haben und dann auch noch selbst in die Tasten gegriffen haben ?

Ich gehe mal davon aus, dass dass da noch mindestens eine weitere Person tätig war (vermutlich eher 2).

Die Cop's werden das Video - samt handschriftlicher Notizen mit Fahreridentifikation - an den Auswerter abgegeben haben. Dort hat sich jemand das Video angesehen und die Verstöße einzeln herausgearbeitet. Die gesammelten Werke gingen dann an den zuständigen SB der dann seinerseits die Textbausteine zusammengesucht und die Leerstellen (Geschwindigkeit / Abstand) mit den passenden Zahlen gefüllt hat. Wo in dieser Kette dann 'Tateinheit' oder 'Tatmehrheit' entschieden wird, weiss ich allerdings nicht.

 

Entsprechend kann man zur Ausgangsfrage des Strafmaßes nichts sagen, weil ja noch Voreintragungen oder Vorsatz eine Rolle spielen können bis der TE einen BuGeBe mit konkret bewerteten Verstößen in Händen hält ...

 

Gruß,

AnReRa

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Moin Moin

 

 

 

 

das stimmt,werde morgen mein ANwalt anrufen und ihn benachrichtigen.

 

Versprech dir nicht zuviel davon. Da fällt ein Verwarngeld raus.

Die wirklich dicken Klopper mit Fahrverbot bleiben drin und das ist bei deiner Vorgeschichte und Unbelehrbarkeit auch gut so.

Den Rückschluß von m3_ kann man nämlich nicht ziehen und darauf hoffen, daß alle Vorwürfe nichtig oder falsch sind.

 

 

 

 

Gehst Du wirklich davon aus, dass sich die PK/POK selbst ans Videopult gesetzt haben und dann auch noch selbst in die Tasten gegriffen haben ?

Unsere Provida Fahrer werten ihre Vorgänge tatsächlich selber aus und schreiben auch die Vorgänge selber.

 

 

Gruß

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