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Welche Geschwindigkeit Gilt Jetzt?


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Hallo alle,

 

heute Morgen am Beginn der A81 bei Würzburg-Kist:

Hier ist wegen einer Kurve die Geschwindigkeit dauerhaft auf 120 km/h begrenzt. Innerhalb dieser Begrenzung eine Tagesbaustelle, die mit 80 km/h begrenzt ist. Kurz darauf (ca. 100 m) die Aufhebung der ursprünglichen 120 km/h mit 'Ende 120 km/h'. Ist damit auch die 80 km/h aufgehoben?

 

Beste Grüße

Thomas

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Hallo,

 

@Frosch:

Mir wurde das aber etwas anders erklärt.

 

Tatsache ist, dass man Begrenzungen nicht schachteln kann (Ausnahme z.B. igO. ).

Wenn man also zwischen :120: und :nolimit: Schild nochmal einen Bereich mit :80: und :nolimit: einrichtet, dann gilt am Ende des 80'er Bereiches immer erstmal :nolimit: und eben nicht die vorherige :120:.

Dabei spielt es - so wurde es mir erklärt - zunächst keine Rolle, ob das Aufhebungszeichen jetzt ein VZ 278-50 "Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 5 km/h" oder "VZ 27-63 "Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 130 km/h" handelt oder eine VZ 282 "Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote"

Will man nach einem VZ 278-nn trotzdem auf 120 km/h begrenzen, dann muß da zwingend (noch) ein 120'er Schild stehen.

 

Damit ergibt sich - zumindest rein nach StVO - das ein VZ278-62 "Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 120 km/h" sehr wohl das "80 km/h wegen Baustelle" aufhebt. Selbst wenn das VZ bspw. innerhalb der Baustelle vergessen wurde abzudecken.

Allerdings wird der Richter vom Autofahrer verlangen, dass er erkennt das er sich eben noch innerhalb der Baustelle befindet und daher die 80 trotzdem weiter gelten.

 

Sofern die Baustelle aber erkennbar zu Ende ist (was auch immer das im realen Leben heißt) dann gilt da sowieso erstmal :nolimit: (und eben nicht die vorherigen :120: ) und somit ist das VZ278-62 dort eigentlich überflüssig. Im besagten Fall kann man das VZ278-62 also getrost als :nolimit: betrachten.

 

Gruß,

AnReRa

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