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Rotlichtverstoß >1Sek. Halter Nicht Fahrer


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Hallo!

 

Ich habe mich nun einmal lange eingelesen, aber daraus keine Handlungsschlüsse ziehen können.

 

Ich mach's mal kurz.

 

Freundin am 20.07.15 Rotlichtverstoß (mehr als 1 Sek.).

 

Auto auf mich zugelassen.

 

ZFB Datum 26.08.2015 (Erhalten 27.08.2015)

 

Angepeilt wird: Verjährung (12.10.)

 

Mein "Plan" wäre ersten ZFB ignorieren. Erinnerung mit "Brauche ein besseres Foto" beantworten.

Den letzten mit Aussageverweigerung (Da mein PKW auch meiner Mutter "zur verfügung steht").

 

Freundin und ich sind an einem Wohnort gemeldet. DIe letzte Aussageverweigerung würde den Verdacht aber auf Familie, da unverheiratet, lenken.

 

Was sagt ihr?

 

Gruß =)

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Hallo Heppyred, herzlich willkommen im RF.

Zu deiner Frage: Wenn der SB im Tiefschlaf ist kann es so laufen. Hinweis auf die Mutter kann eine Straftat sein. Die Mutter dürfte älter sein; der Weg zur Freundin mit gleicher Anschrift ist nicht weit.

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Nehmen wir an ZFB soll Zeugenbefragungsbogen heissen. Damit ist der Halter schon mal aus dem Spiel. Ob da ne Erinnerung kommt, glaube ich nicht. Man wird dann auf eigene Faust suchen: Bilder des Einwohnermeldeamtes an dieser Adresse, man kann mal vorbeischauen und klingeln, oder die Nachbarn befragen, ob dieses nette Gesicht denn bekannt wäre...

 

Ein Hinweis, das Auto stünde der Mutter zur Verfügung ist mE keine Straftat, da man sie ja nicht beschuldigt genau zur Tatzeit am Steuer gewesen zu sein. Letzteres wäre ne Straftat.

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Ist die Verjährung tatsächlich schon wie vom TE geschrieben, bereits am 12.10. ? hier gilt doch:

Nach der Rechtsprechung hat die Übersendung des Anhörungsbogens an den Betroffenen selbst dann die Unterbrechung der Verjährung zur Folge, wenn der Anhörungsbogen dem Betroffenen nicht zugeht. Somit hilft die Behauptung "Ich habe den Anhörungsbogen aber gar nicht bekommen..." für die Frage nach einer Verjährungsunterbrechung nicht weiter.


Entschuldigung, hier soll es ein ZFB sein. Dann gilt etwas anderes, aber die Dreimonatsfrist ist doch auch anders zu werten ?

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Hallo Zusammen!

 

Erstmal danke.

 

 

Hallo Heppyred, herzlich willkommen im RF.

Zu deiner Frage: Wenn der SB im Tiefschlaf ist kann es so laufen. Hinweis auf die Mutter kann eine Straftat sein. Die Mutter dürfte älter sein; der Weg zur Freundin mit gleicher Anschrift ist nicht weit.

 

Deswegen nur der hinweis, dass sie es nutzen kann. Ob Sie es getan hat: Wer weiß :)

 

 

Nehmen wir an ZFB soll Zeugenbefragungsbogen heissen. Damit ist der Halter schon mal aus dem Spiel. Ob da ne Erinnerung kommt, glaube ich nicht. Man wird dann auf eigene Faust suchen: Bilder des Einwohnermeldeamtes an dieser Adresse, man kann mal vorbeischauen und klingeln, oder die Nachbarn befragen, ob dieses nette Gesicht denn bekannt wäre...

 

Ein Hinweis, das Auto stünde der Mutter zur Verfügung ist mE keine Straftat, da man sie ja nicht beschuldigt genau zur Tatzeit am Steuer gewesen zu sein. Letzteres wäre ne Straftat.

Ja, das sollte es heißen. Anderen Threads konnte ich entnehmen, dass es "schlau" wäre die SB zu "füttern" und den Verdacht von der eigentlichen Person abzulenken, damit zu unter gar keinen Umständen einen AB bekommt.

 

Ist die Verjährung tatsächlich schon wie vom TE geschrieben, bereits am 12.10. ? hier gilt doch:

Nach der Rechtsprechung hat die Übersendung des Anhörungsbogens an den Betroffenen selbst dann die Unterbrechung der Verjährung zur Folge, wenn der Anhörungsbogen dem Betroffenen nicht zugeht. Somit hilft die Behauptung "Ich habe den Anhörungsbogen aber gar nicht bekommen..." für die Frage nach einer Verjährungsunterbrechung nicht weiter.


Entschuldigung, hier soll es ein ZFB sein. Dann gilt etwas anderes, aber die Dreimonatsfrist ist doch auch anders zu werten ?

Die Verfährung läuft ja solange sie nicht direkt angeschrieben wurde. Selbst der Bußgeldbescheid an meiner Mutter würde diese ja nicht unterbrechen, da sie ja gar nichts gemacht hat.

 

 

Gibt es denn Tipps was alternativ zu tun wäre? Sollte ich direkt ein besseres Foto beauftragen oder mich anderweitig äußern?

 

Den SB, bzw. den "Ermittlern" bleibt da tatsächlich nur das Amt. Die wenigen Nachbarn die es überhaupt hier gibt sind geimpft und haben es nicht so mit Beamten und fragen zu Personen. Und neben der Hausklingel ist eine Übertragungskamera für den Türöffner. Da macht wohl niemand einem unbekannten Gesicht auf.

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Freundin am 20.07.15 Rotlichtverstoß (mehr als 1 Sek.).

 

Angepeilt wird: Verjährung (12.10.)

 

Verjährungsfrist beträgt 3 Monate, somit am 20.10...

 

Wie die anderen schon schrieben ist der Weg übers EMA und über Deine Nachbarn zu Deiner Freundin sehr kurz. Auch hast Du ggü. Deiner Freundin kein Aussageverweigerungsrecht, dafür müsstest Du Dich schon verloben.

 

Und da es noch keiner geschrieben hat (oder hab ichs überlesen?), sollte Deine Freundin nicht ermittelt werden müsstest Du ggf. mit einem netten Brief rechnen der dann Dich rd. 200 Euro kostet und in dem Du aufgefordert wirst ein Fahrtenbuch zu führen...

 

Das Geld fehlt also dann auf jeden Fall in der Kasse, nur dann in Deiner und nicht in ihrer...

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....Und da es noch keiner geschrieben hat (oder hab ichs überlesen?), sollte Deine Freundin nicht ermittelt werden müsstest Du ggf. mit einem netten Brief rechnen der dann Dich rd. 200 Euro kostet und in dem Du aufgefordert wirst ein Fahrtenbuch zu führen...

 

Das Geld fehlt also dann auf jeden Fall in der Kasse, nur dann in Deiner und nicht in ihrer...

 

@QTreiberin: Nett ist es ausserdem, dass bei jeder Fahrt, die nicht ordnungsgemäß im FB eingetragen ist, Bussgeld und Punkt drohen.

Aber FB kann angeordnet werden, muss aber nicht.

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@QTreiberin: Nett ist es ausserdem, dass bei jeder Fahrt, die nicht ordnungsgemäß im FB eingetragen ist, Bussgeld und Punkt drohen.

Letzteres korrigierst Du sicher noch, oder?

Und erklärst in dem Zusammenhang auch, wann, wem und wo das Fahrtenbuch vorgelegt werden muss.

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am besten rutscht man in die Verjährung, wenn der SB meint den richtigen am Haken zu haben und keine Fragen gestellt werden, Insofern ist die Frage nach einem "besseren Foto" kontraproduktiv. Den "richtigen am Haken" bedeutet, dass das Blitzerfoto und das Bild aus dem Einwohnermeldeamt eine gewisse Ähnlichkeit haben sollten. Alter und Geschlecht müssen sowieso nicht offensichtlich falsch sein.

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Naja, was für Möglichkeiten bleiben also?

Eine Falschaussage kann ich nicht tätigen. Nur vermuten wer noch Zugriff auf das Auto gehabt haben könnte, was ja gar keien Falschaussage ist, egal wen ich da benenne.

Alternativ riet ein Anwalt dazu zu schreiben: "Ich weiß es nicht." Dann würden allerdings Ermittlungsarbeiten statt finden. Prinzipiell dürfen alle meine Freunde das Fahrzeug bewegen. Ist ja nicht verboten.

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Ermittlungsarbeiten finden sowieso statt, da der Halter männlich und die Fahrerin weiblich ist... daher auch der ZFB.

 

Das was Du machen kannst ist entweder gar nicht zu reagieren (dann Ermittlungen plus ggf. Fahrtenbuchauflage für Dich wenn sie nicht ermittelt wird) oder Deine Freundin findet wiederum eine Freundin die ihr ähnlich sieht und sich selbst bezichtigt. Ist sie ihr aber zu ähnlich kann es schlimmstenfalls passieren dass sie dann das Ding unschuldig an der Backe hat...

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@QTreiberin: Nett ist es ausserdem, dass bei jeder Fahrt, die nicht ordnungsgemäß im FB eingetragen ist, Bussgeld und Punkt drohen.

Letzteres korrigierst Du sicher noch, oder?

Und erklärst in dem Zusammenhang auch, wann, wem und wo das Fahrtenbuch vorgelegt werden muss.

Hallo u14325,

danke für den Hinweis. Punkte gibt es dafür wohl nicht mehr. Aber Busse:

331980 Sie führten das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch nicht/nicht ordnungsgemäß. 100 331986 Sie bewahrten das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch nicht fristgemäß auf. 100 331992 Sie unterließen es, das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch der zuständigen Person auszuhändigen. 100

 

Vorlegen darfst du das FB der Behörde oder jeder zuständigen Person.

Wenn ich mich recht erinnere wird seit 2009 die Anordnung des FB erfasst und kann abgefragt werden.

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Moin Moin

 

 

Die wenigen Nachbarn die es überhaupt hier gibt sind geimpft und haben es nicht so mit Beamten und fragen zu Personen.

Das ist nicht die eigentliche Frage.

Es geht darum, wer von diesen wenigen Nachbarn dich oder deine Freundin noch weniger leiden mögen.

Nichts ist einfacher als auf diese Art jemandem eins einzuschütten.

 

Gruß

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Freundin am 20.07.15 Rotlichtverstoß (mehr als 1 Sek.).

 

Angepeilt wird: Verjährung (12.10.)

 

Verjährungsfrist beträgt 3 Monate, somit am 20.10...

 

19.10.2015 um 24:00 Uhr, der Tattag zählt ja mit.

 

 

Ernsthafte Frage au die "Wissenden": Ist der 19.10.2014, 24.00 Uhr nicht in Wahrheit der 20.10.2015, 0.00 Uhr?

24 Uhr gibt es nur "Umgangssprachlich" für mich, ist korrekt 0 Uhr.

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Ist der 19.10.2014, 24.00 Uhr nicht in Wahrheit der 20.10.2015, 0.00 Uhr?

Ich meine: Nein. Meiner Ansicht nach liegt der zweite Zeitpunkt ungefähr ein Jahr nach dem ersten ;). Ich bin aber leider kein "Wissender".

 

Danke Pedro. Tippfehler sind gelegendlich komisch.

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