Dingsda 0 Posted August 25, 2015 Report Share Posted August 25, 2015 Hallo an alle, ich befinde mich noch in der Probezeit und wurde auf einer Autobahnabfahrt, auf der nur 40km/h erlaubt sind (?!?!) mit 62km/h geblitzt. Ich bin noch nicht vorbelastet, allerdings sind Probezeitverlängerung und Aufbauseminar in meinen Augen schon Abzocke für solch ein Vergehen. Sind dann wahrscheinlich über 300 Flocken für so einen Kinderkram. Meine Mutter ist Halterin des Fahrzeugs und mein Vater hat sich bereit erklärt, sich als Fahrer angeben zu lassen und den Punkt zu kassieren. Jetzt ist aber die Frage: Wenn meine Mutter meinen Vater als Fahrer angibt macht sie sich strafbar, deshalb ist das in meinen Augen nicht schlau. Wenn mein Vater allerdings sagt, dass er gefahren ist und meine Mutter sagt, dass sie sich nicht mehr erinnern kann und das Foto nicht eindeutig ist oder sowas in der Art, dann dürfte doch eigentlich kein Hahn mehr danach krähen solange das Geld bezahlt wird, oder täusche ich mich da? Selbstbeschuldigung ist doch keine Straftat? Wird das Blitzerfoto nochmal in irgendeiner Form überprüft, wenn ein Fahrer "ermittelt" wurde? Auf dem Zeugenfragebogen kann man entweder ankreuzen "Fahrzeug geführt von" oder "Fahrzeug zur Tatzeit überlassen an". Also würde sie jetzt zweiteres ankreuzen und meinen Vater angeben und der sagt dann, dass er gefahren ist. Ich erwarte hier jetzt keine Rechtsberatung o.ä. aber vielleicht hat jemand zu dem Thema ein paar hilfreiche Tipps. Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 411 Posted August 25, 2015 Report Share Posted August 25, 2015 Der Vater sollte sich selber eintragen. Sollte der SB aufgrund eines Fotovergleichs darauf kommen, dass der es nicht sein kann, ist irren menschlich. Dann allerdings ist der Weg zum Sohn nicht sehr weit.Probieren geht über studieren. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted August 25, 2015 Report Share Posted August 25, 2015 Hallo Dingsda, herzlich willkommen im RF.@Zöllner hat Recht. Nur wenn sich dein Vater selbst einträgt bleibt seine Aussage bzw. Selbstbeschuldigung straffrei.Ansonsten bezweifle ich, ob du als Fahranfänger beurteilen kannst ob 40 km/h in einer Abfahrt berechtigt sind, oder eben nicht.Meine Empfehlung: Nachfrage bei der zuständigen Stelle, in NRW würde ich als erstes die zuständige Bezirksregierung ansprechen, und um eine Begründung für dieses Limit bitten. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted August 25, 2015 Report Share Posted August 25, 2015 auf einer Autobahnabfahrt, auf der nur 40km/h erlaubt sind (?!?!) mit 62km/h geblitzt. (...) Abzocke (...) KinderkramIch bin immer wieder erstaunt darüber, wenn ausgerechnet Fahranfänger offenbar schon kurz nach Erhalt der FE nicht mehr in der Lage sind, eigentlich recht auffällige Blechtafeln zu erkennen, dafür aber (gern auch trotz fehlender Erinnerung) genau wissen, wie die Situation und die Folgen der eigenen Unfähigkeit zu beurteilen sind. Quote Link to post Share on other sites
Dingsda 0 Posted August 25, 2015 Author Report Share Posted August 25, 2015 Danke schonmal für die konstruktiven Antworten... Das Tempolimit besteht, da sich nach dieser Autobahnabfahrt zwei Hauptverkehrsadern treffen, auf denen immer recht viel los ist. Ich wurde allerdings Nachts geblitzt wo kein Mensch unterwegs war und dann auch noch weit vor der eigentlichen "Gefahrenstelle". Aber das kann ja jetzt auch erst mal egal sein, ich wurde erwischt und daran lässt sich jetzt nichts mehr ändern. Mein Vater wird nun den Zeugenfragebogen ausfüllen, dann schauen wir mal weiter, was so geantwortet wird. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 25, 2015 Report Share Posted August 25, 2015 Wenn Du Deinem Vater nicht seeeehr ähnlich siehst wird Dich zeitgerecht ein AHB erreichen... Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 26, 2015 Report Share Posted August 26, 2015 Es kommt tatsaechlich auf die Quaitaet des Fotos an. Sehr wahrscheinlich kann man erkennen, dass da ein junger Mann am Steuer sitzt. Ist dieser auch noch bei Mutter wohnhaft und gemeldet, wird ihn ein AHB erreichen, womit die Verjaehrungsfrist unterbrochen und die sogenannte Abzocke vollkommen ist..... Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted August 26, 2015 Report Share Posted August 26, 2015 Das Tempolimit besteht, da sich nach dieser Autobahnabfahrt zwei Hauptverkehrsadern treffen, auf denen immer recht viel los ist.da hast du ha den Grund schon genannt.Ich wurde allerdings Nachts geblitzt wo kein Mensch unterwegs war und dann auch noch weit vor der eigentlichen "Gefahrenstelle".in welcher Fahrschule wird unterrichtet, dass Schilder nachts bei wenig Verkehr nicht gelten?? 1 Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted August 26, 2015 Report Share Posted August 26, 2015 Ich wurde allerdings Nachts geblitzt wo kein Mensch unterwegs war und dann auch noch weit vor der eigentlichen "Gefahrenstelle".in welcher Fahrschule wird unterrichtet, dass Schilder nachts bei wenig Verkehr nicht gelten?? Ob man merkt, dass diese Worte aus dem Mund eines (ehemaligen) Behördenmitarbeiters kommen ? Tempolimits sind kein Selbstzweck.Wenn man sie schon nicht der aktuellen Verkehrssituation anpassen kann, gebietet es der gesunde Menschenverstand, derartige Limits während der "sinnfreien" Zeit nicht zu überwachen. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted August 26, 2015 Report Share Posted August 26, 2015 Ich bin noch ein paar Jahre aktiv im Dienst - das ist aber kein Geheimnis. Wer sagt denn, dass dort "sinnfrei" geblitzt wurde? Der TE schreibt nicht, dass es sich dort um eine ortsfeste Anlage handelt. Wer sagt denn, dass dort wirklich nichts los ist? nur weil der TE das meint? Ich habe mal gelernt, dass man eigentlich jede Autobahnabfahrt mit 60 fahren kann, wenn dort keine Schilder stehen. Wenn da eines steht, dann nicht ohne Grund - und 40 ist schon arg langsam, wenn man grad von der Dosenbahn kommt. der TE schreibt doch selbst dass da zwei Hauptverkehrsadern treffen, auf denen immer recht viel los istwie er selbst schreibt "immer" - nur an dem Tag/der Nacht nicht - und das weiss er vorher Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted August 26, 2015 Report Share Posted August 26, 2015 Es kommt tatsaechlich auf die Quaitaet des Fotos an. Sehr wahrscheinlich kann man erkennen, dass da ein junger Mann am Steuer sitzt. Ist dieser auch noch bei Mutter wohnhaft und gemeldet, wird ihn ein AHB erreichen, womit die Verjaehrungsfrist unterbrochen und die sogenannte Abzocke vollkommen ist..... @HarryB hat uneingeschränkt Recht; aber was soll schon passieren? Wenn der SB aufmerksam ist bekommst du Post. Wenn nicht hast du Glück gehabt. Dein Einsatz sind 0.62 €! Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.