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Bin Mit 38 Innerorts Zu Schnell Geblitz


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Frage: Bin mit 38 innerorts zu schnell geblitz worden und es droht Farhverbot.

Gemessen hat es das Ordnungsamt der Stadt in welcher wir damals waren (300km entfernt), nicht die Polizei.
Es kam die Anhörung/Fahrerfeststellung der Stadt per Post mit recht gutem Foto von mir. Es droht 1 Monat Fahrverbot.
Zwei Fragen zur Lösung hätte ich bitte:
1 Variante: meine Eltern wohnen unweit der Stadt wo wir geblitz wurden - macht es Sinn als Fahrer meinen Vater anzugeben? Wenn ja - wie wird das vom Ordnungsamt geregelt - ich wohne 300km entfernt?
2. Variante: Kann ich dem Ordnungsamt gleich sofort telefonisch entgegenkommen und sagen - ja alles klar ich war es und bezahle und gebe den Führerschein sofort ab (zum nächst möglichen Termin per Eilpost) - weil wir eh noch mehr als 2 Wochen Urlaub machen? Demnach würde ich den Führerschein per Post hinsenden.
Aktzeptiert man da so vom Ordnungsamt?

Darf ich bitte um Eure Meinungen bitten?

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...1 Variante: meine Eltern wohnen unweit der Stadt wo wir geblitz wurden - macht es Sinn als Fahrer meinen Vater anzugeben?

 

Darf ich bitte um Eure Meinungen bitten?

 

Hallo zhangpeking,

herzlich willkommen im RF.

Variant 1 macht aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Dein Vater darf sich straffrei nur selbst beschuldigen.

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Zweite Variante funktioniert nicht, da könnte ja jeder anrufen. Den BGB musst Du schon abwarten.

Hm.... also bei uns funktioniert die 2. Variante durchaus. Zumindest dann, wenn WIR die Messung durchgeführt haben.
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Nur aufgrund einer Anhörung ohne die Personalien zu kennen? Ich kenne es nur mit BGB und dann Rechtsmittelverzicht.

Bei uns haben schon des öfteren Leute angerufen mit exakt diesem hier infrage stehenden Ansinnen. Wenn sich jemand als Fahrer zu erkennen gibt und dies auch nach Abgleich mit dem Foto stimmt, so kann (und wird auch) auf Wunsch des in diesem Fall nunmehr Betroffenen der Führerschein in amtliche Verwarung genommen, nachdem er schriftlich erklärt hat, auf Rechtsmittel etcpp. zu verzichten.
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Wenn sich jemand als Fahrer zu erkennen gibt und dies auch nach Abgleich mit dem Foto stimmt,(...) nachdem er schriftlich erklärt hat, auf Rechtsmittel etcpp. zu verzichten.

 

Bevor aber kein BGB vorliegt kannst Du keinen Rechtsmittelverzicht erklären, ohne persönliche Vorsprache oder ein paar Tage Zeit für das EMA-Bild (wie willst Du sonst einen Fotoabgleich machen) kannst Du nicht wissen ob sich der rechtmäßige Fahrer zum "bösen Buben" erklärt und der Rechtsmittelverzicht muss schriftlich oder zur Niederschrift erklärt werden (=persönliche Vorsprache nötig)...

 

Somit nur telefonisch mit Eilbrief = nö.

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Besteht hier nach erhalt des BGB nicht auch die Möglichkeit (die Vorgeschichte bezüglich Auffälligkeiten im Strassenverkehr natürlich mit in Betracht gezogen) den Monat Fahrverbot, in ein erhöhtes Bußgeld zu wandeln?

 

Somit könnte der TE den BGB abwarten, beim SB vorsprechen und um diese Wandlung bitten.

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http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/25059-abweichungen-vom-regelfahrverbot/

 

Wenn die dort vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind, der TE eine RSV hat und auf einen gütigen Richter trifft, wäre das eine Möglichkeit. Einfach so "Wandlung" beantragen geht eben nicht, da es sich um ein Regelfahrverbot handelt von dem nur in besonders begründeten Einzelfällen abzusehen ist. Sonst könnte man sich ja locker davon "freikaufen", das ist aber nicht Intention des Gesetzgebers gewesen.

 

Da er aber in 2016 wieder einen Urlaubsanspruch hat, ist ihm zuzumuten, dass er das Fahrverbot in den Urlaub legt, somit fällt ein Arbeitsplatzproblem schon mal flach.

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Ok.

 

Er hat die Möglichkeit den SB zu kontaktieren und ihm die Lage zu schildern. In meinem Fall wurde darauf verwiesen (nach dem Telefonat mit dem SB), den BGB abzuwarten und dort entsprechend die Bitte festzuhalten, das ein FV auf Grund diverser wichtiger / belegbarer Gründe nach Möglichkeit zu wandeln wäre und dieser Bitte wurde mit Wandlung / Erhöhung des BG entsprochen. Voraussetzung hierfür waren keine Voreinträge in Flensburg und das Vorliegen wichtiger Gründe.

 

Aber, wie auch in Deinem Link zu lesen, KANN das der SB veranlassen.

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Um den TE mit dem Unfug und Unsinn von @ElDiablo nicht zu verunsichern, hier mal aus einem anderen Thread http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/49149-mehrfach-wiederholte-26-kmh-uberschreitung/?p=851986

Um zu erklären warum er dieses hier

In meinem Fall wurde darauf verwiesen (nach dem Telefonat mit dem SB), den BGB abzuwarten und dort entsprechend die Bitte festzuhalten, das ein FV auf Grund diverser wichtiger / belegbarer Gründe nach Möglichkeit zu wandeln wäre und dieser Bitte wurde mit Wandlung / Erhöhung des BG entsprochen.

von ihm zwar in jedem Thread wieder behauptet wird, da er einfach nicht schnallt, dass bei ihm von nichts abgesehen wurde, er ein normales Regelfahrverbot erhalten hat...


Im gleichen Thread wurde dieses auch von @hawethie bekräftigt:

Weder für die Te noch für ElDiablo stand irgendwann von den Reglen her ein zweimonatiges FV im Raume.

Die Erhöhung der Geldbuße für ElDiablo war einzig und allein den schon vorhandenen Eintragungen in FL geschuldet und auf keinen Fall aufgrund eines Abweichen von einem Monat FV (ich liebe Beamtendeutsch).




Also bitte seine "Ergüsse" gepflegt ignorieren, damit spamt er jeden FV-Thread voll...


Somit war auch diese Hoffnung von mir für die Katz (nachdem es vorübergehend den Anschein hatte als hätte er es endlich (!) kapiert)...

Nichts anderes schreiben wir Dir seit September letzten Jahres fast gebetsmühlenartig.... hoffen wir hier alle mal, dass Du es jetzt endlich verstanden hast! Und Du mit Deiner Story nicht noch einen dritten Thread kaperst und wieder mit dem gleichen *zensiert* kommst....

 

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Bevor aber kein BGB vorliegt kannst Du keinen Rechtsmittelverzicht erklären, ohne persönliche Vorsprache oder ein paar Tage Zeit für das EMA-Bild (wie willst Du sonst einen Fotoabgleich machen) kannst Du nicht wissen ob sich der rechtmäßige Fahrer zum "bösen Buben" erklärt und der Rechtsmittelverzicht muss schriftlich oder zur Niederschrift erklärt werden (=persönliche Vorsprache nötig)...

 

Somit nur telefonisch mit Eilbrief = nö.

Die Betroffenen kommen zur Wache, erklären dort schriftlich, daß sie auf jedwede "Rechsmittel" verzichten und geben den Führerschein ab. Das Bild liegt vor und kann direkt mit dem Betroffenen abgeglichen werden. Ich habe nicht gesagt, daß das via Telefon geht. Die müssen schon persönlich zur Wache kommen.
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Mit dem persönlichen Erscheinen auf der Wache, sofern dort das Bild vorliegt, was bei uns z.B. nur beiden VD vorhanden ist, ist es ja auch möglich.

Der TE fragte aber explizit nach "nur" anrufen und dann per Eilbrief den FS schicken... und das klappt zumindest hier nicht.

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Um den TE mit dem Unfug und Unsinn von @ElDiablo nicht zu verunsichern, hier mal aus einem anderen Thread http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/49149-mehrfach-wiederholte-26-kmh-uberschreitung/?p=851986

 

Um zu erklären warum er dieses hier

 

 

Um den TE mit Deinem Bullshit nicht zu verunsichern, mein ERSTES FV wurde gegen Erhöhung des BG gewandelt und da habe ich lediglich beim SB angerufen und gefragt ob dies möglich sei.

 

Komm von Deinem hohen Roß Mädel. Du bespamst mit Großkotzigkeit, abwertend so manchen der hier schreibt. Wenn Dir im Amt oder zu Hause die Anerkennung fehlt, ist das nicht meine Baustelle, den Dreck "Also bitte seine "Ergüsse" gepflegt ignorieren, damit spamt er jeden FV-Thread voll... ", mehr ist das nicht, kannst Du stecken lassen!

 

Nimm Dir ein Beispiel an anderen wissenden hier, die erklären bzw. berichtigen wenn was in die falsche Richtung läuft und werden nicht ausfallend, was Du regenmäßig hinbekommst!

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Ähem - hab ich da was falsch im Kopf?

Wieviel FVs hattest du denn so?

Wenn ich mich recht erinnere, hast du behauptet von zwei Monaten FV auf einen Monat FV "runterverhandelt" zu haben - das hatte ich aber im anderen Thread mE erläutert, dass das Unsinn ist.

QTreiberin braucht sich nicht an den "Wissenden" ein Beispiel zu nehmen - sie gehört zu der Gruppe hier.

Also halt dich was zurück, bevor du hier anfängst zu schimpfen und zu beleidigen.

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SIE beleidigt! Ich berichtige!

 

Es gab genau 2 wie im Thread geschildert ... der Erste, wie beim TE geartet, mit 38 km/h Überschreitung innerorts, wobei wie oben beschrieben, das FV in erhöhtes BG gewandelt wurde und das 2. mit 33 km/h Überschreitung innerorts innerhalb eines Jahres (und das hast Du ordentlich erläutert und meine Fehlannahme entsprechend richtig gestellt).

 

Ich habe sie aus dieser "Gruppe" nicht ausgeschlossen, lediglich erläutert, das sich ihre Art und Weise, von der der anderen DEUTLICH unterscheidet.

 

Da ich ihr das schon mehrfach versucht habe nahe zu bringen und / aber ich anhand dieses Kommentares oben wieder bei ihr nicht verinnerlicht sehe, zitiere ich sie gern:

 

"Somit war auch diese Hoffnung von mir für die Katz (nachdem es vorübergehend den Anschein hatte als hätte SIE es endlich (!) kapiert)..."

 

In diesem Sinne ;)

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In diesem Sinne nochmal Deine eigenen Worte:

 

Ich hatte angerufen, der SB hatte mir offeriert, das mir auf Grund der 26 - 26 "Regel" ein Monat extra blüht, sein Vorschlag war : O-Ton "... es ist keinem geholfen hier den Job zu verlieren wegen des 2 monatigen FV, deswegen kann hier für Monat 2 Ersatzweise die Erhöhung des BG greifen".

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... für FV 2 absolut korrekt - DAS war die Antwort des SB - ihr, bzw. in dem Falle hawethie, hat die Aussage des SB als falsch deklariert und mir aufgezeigt, warum das nicht zutrifft.

 

Für FV 1 ... siehe oben ... Wandlung des FV gegen Erhöhung des BG -> selbiges Problem hat der TE, somit KÖNNTE er den SB, so namentlich bekannt, anrufen, sein Thema schildern und fragen ob die Wandlung möglich ist.

 

Nichts anderes habe ich hier in diesem Thread geschrieben.

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Sie hat es ordentlich beschrieben, ohne "Unsinn" unendliche Male in ihren Sätzen unterzubringen. Mag sicher sein, das ihr grundsätzlich das Selbe ausgesagt habt, nur war mir persönlich ihre Aussage / Antwort diejenige, welche am plausibelsten nur auf den Fakt eingegangen ist und das ohne jegliche herablassenden Nebensätze.

 

Unterm Strich, ist das Thema ja nun aufgeklärt. Und um auf die Frage des TE nach einem evt. Lösungsweg zurück zu kommen, hatte ich oben beschrieben, was ich getan habe, was ihm offen steht, wobei der Ausgang nicht der Selbe sein muss.

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