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Unabhängig davon, ob ihm ein Verstoß vorgeworfen werden kann oder nicht......

So bescheuert stellt man ein Fahrzeug einfach nicht ab.

Ich frage mich, wie genau jene denken würden, wenn sie auf so einer Straße unterwegs sind und bei Gegenverkehr alle Nase lang wegen
solchen Hirnis anhalten müssen, um dann um die auf die Fahrbahn ragenden Karren rum rangieren zu müssen.

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Wo steht denn das WoMo bescheuert?

 

Mit dem Heck über der Grünanlage wird lt Grünanlagenordnung nicht verboten sein.

Vor allem gibt es bei Verstößten gegen diese keine Kostentragungspflicht des Halters.

 

In die FB darf man hinausragen, außer es ist ein HV auf der Fahrbahn welches ich vom Bild her nicht erkennen kann.

 

Dann ragt es kaum auf die FB.

 

Wenn man genau schaut, sieht man hinter dem blauen Golf wo die Grenze Seitenstreifen/Fahrbahn ist.

Da ist die Vorderachse des WoMo komplett auf dem Seitenstreifen.

 

Ich hätte mich halt einen Stellplatz weiter rechts hingestellt, damit nix in die FB ragt, aber vllt stand da vorher ein anderer.

 

Ich sehe keinen Verstoß, wenn auch ein Parkschein gezogen wurde.

Und sooo bescheuert mußte ich mit LKWs auch schon oft parken.

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klassischer Interessenskonflikt:

 

Es kommt auf die Sichtweise an.

 

Du bist der WoMo Fahrer und froh einen Parkplatz gefunden zu haben. Du bist nicht der Fahrer, der die Strasse lang kommt, und wg der herausragenden Schnauze ausweichen muss. Folglich ist für Dich der Parkplatz ok. Die "kleine" Behinderung des Durchgangsverkehrs interessiert Dich nicht.

 

Du bist Fahrer des Durchgangsverkehrs. Die Strasse bietet Platz für normalen Gegenverkehr, aber nicht wenn das WoMo dort steht. Folglich musst Du anhalten, wenn Du gerade hier Gegenverkehr hast. Also findest Du das WoMo parkt falsch.

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Wo steht denn das WoMo bescheuert?.............

 

 

.............Und sooo bescheuert mußte ich mit LKWs auch schon oft parken.

Wie jetzt? Nicht bescheuert oder doch?

 

Ob verboten oder nicht, der reine Menschenverstand sollte eigentlich gebieten, so zu parken, dass das Fahrzeug nicht in die Fahrbahn ragt. Egal od 40 cm oder 1 Meter.

 

Wenn eine vorhanden Parkfläche nicht ausreicht, sucht man sich eine andere. Aber da muss man ja eventuell 300 Meter weiter laufen............

 

Ist ganz einfach ein Gebot der Rücksichnahme. Leider für viele ein Fremdwort.

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Vom Seitenstreifen auf die FB hinausragen passiert doch ständig und täglich.

 

Wie kann man sich jetzt hier an dem bisschen aufregen.

 

Die meisten Seitenstreifen sind älterer Bauweise und da kenn ich stellen, da ist man mit einem neuen Golf schon in der FB.

 

Die 30 cm sind doch schon der Sicherheitsabstand den man sowie so zum FB-Rand hat.

 

Wo muß man da jetzt großartig ausweichen.

 

Aber gut, kleine Geister können sich gerne aufregen > Erlaubt ist es trotzdem.

 

Denn das mit der Rücksicht ist im §1 geregelt und das Parken ist eine unvermeidbare Behinderung.

Hier ist es nciht mal eine.

 

Natürlich hätte ich mich - wie bereits erwähnt - einen Stellplatz weiter rechts gestellt, wenn dieser frei war.

Ansonsten nehm ich immer Parkplätze die frei sind und wenn mein FZ ein wenig in die FB hinausragt müßen die anderen damit zu recht kommen.

 

Die müßen auch damit zurecht kommen, daß ich im Stau vor ihnen steh.

 

Wenn die StVB diese Art der Verkehrsberuhigung nicht will, dann stellt sie HVe auf.

 

Da sie das aber will, steht dort keines > So ist nicht er Parkwillige Schuld sondern die StVB.

 

Nachtrag:

@porscheturbo: Dein Ironiedetektor ist muß wohl justiert werden

 

Auf der FB parken ist übrigens vorgeschrieben und wenn wie hier auf dem Bild das Querparken vorgeschrieben ist, wird auch in 300 m kein Parkplatz sein, den das WoMo besser nutzen kann.

Längs wäre verboten.

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...............Ansonsten nehm ich immer Parkplätze die frei sind und wenn mein FZ ein wenig in die FB hinausragt müßen die anderen damit zu recht kommen.........

Hauptsache die Anderen. Du bist ein Held :licht:

 

Ansonsten wie bereits erwähnt:

 

........Ist ganz einfach ein Gebot der Rücksichnahme. Leider für viele ein Fremdwort.

 

.......@porscheturbo: Dein Ironiedetektor ist muß wohl justiert werden.......

Um den mach dir mal keine Gedanken. Gibt Schlimmeres.

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Das mit der Rücksichtnahme und dem "Recht und Gesetz" ist ja zum glück schon soooo oft Richterlich geklärt.

 

Du kannst gerne so extrem sozial sein, daß du das nciht machst.

Darfst den anderen VT aber deren Recht deshalb nicht aberkennen, wenn sie nach Recht und Gesetz parken.

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..........Darfst den anderen VT aber deren Recht deshalb nicht aberkennen, wenn sie nach Recht und Gesetz parken.

 

Nochmal, auch wenn es wohl umsonst ist:

 

Ich erkenne niemandem sein Recht ab!

 

Ich appelliere lediglich an den gesunden Menschenverstand und Rücksichtnahme!

 

Für die, die so parken und morgens ein paar Schrammen am Stoßfänger haben, weil halt einer,

aus Unaufmerksamkeit oder warum auch immer, nicht entsprechend ausgewichen ist,

und dann Zeter und Mordio schreiend zur Polizei rennen, hält sich mein Mitleid in Grenzen.

 

Und jetzt bin ich aus dem Thema raus :geheim:

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Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

 

Da wir nicht wissen, ob in der Nähe (durchaus weiter als 300 m) keine andere Parkmöglichkeit vorhanden ist, müßen wir davon ausgehen, daß dies die einzige Parkmöglichkeit war.

 

Eine kleine Behinderung mag es darstellen, aber nur für diejenigen die nie mit so großen FZen fahren und daher nicht wissen wie schwierig es manchmal ist einen zu 100% geeigneten Parkplatz zu finden.

 

Für alle anderen, die also über ihre Windschutzscheibe hinausdenken können, ist das nicht mal eine kleine Behinderung.

 

Hatte grad erst (aber kein Fotoapparat dabei) eine Stelle, da parke ein Reisebus auf dem Seitenstreifen und die Räder waren auf der FB.

Räderbreite: 285 mm. Mit Karosse also locker 30 cm in der FB.

 

Es war eine ganz kleine Straße mit ca 4,5 m Fahrbahn und selbst mit Begegnungsverkehr war es keine Behinderung.

Nicht mal eine kleine.

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Dem Fahrer eines Mini fehlt das Verständnis dafür, daß man solch einen sperrigen Klotz durch die Gegend wuchten mag, wenn man dafür nicht einmal bezahlt wird - Lkw-Fahrer sind in der Regel berufstätig und Arbeitnehmer.

Aber vielleicht sind auch einige auf die Reklame von caravaning.de hereingefallen, in der ein Riesenwomo 3/4 der Breite einer landschaftlich reizvollen Landstraße einnimmt. :doofwinkt: Gegenverkehr mit dem Womo wurde in dem Werbeclip natürlich nicht gezeigt.

Wer sowas fährt hat wohl auch die Einstellung: Einfach mal die Straße versperren, die anderen sollen halt sehen, wie sie daran vorbeikommen.

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...

Wer sowas fährt hat wohl auch die Einstellung: Einfach mal die Straße versperren, die anderen sollen halt sehen, wie sie daran vorbeikommen.

Privat fahre ich einen T4.

 

2,1 Breite (incl Spiegel) 4,7 länge.

 

Kaum größer als ein neuer Golf oder neuer Monster-Mini.

 

Das WoMo auf diesem Bild mag einem sehr wuchtig erscheinen, aber der Linien-Bus zeigt die wahre "Größe".

 

Wie gesagt parken Mercedes-S-Klasse-Fahrer genau so, weil deren FZ auch recht lang und breit ist.

Sehr oft zu groß für die meisten Seitenstreifen.

 

Die stehen dann auch raus.

 

Zu den 3/4-Breite einer Landstraße: Die maximale FZ-Breite incl Ladung sind 2,55.

 

Da ist fast jedes WoMo schmäler, auf alle Fälle schmäler wie LKWs und bei einer gewöhnliche Landstraße ist ein Streifen 3,50 m breit.

So kommt das mit den 3/4 recht gut hin. Pro Fahrstreifen. ;)

 

Den Platzbedarf hat aber auch ein Motorradfahrer, vor allem beim Kurvenfahren.

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Wie gesagt parken Mercedes-S-Klasse-Fahrer genau so,

Welcher S-Klasse-Fahrer wohnt denn in einem Viertel mit solchen Parkstreifen? :lol:

 

Zu den 3/4-Breite einer Landstraße:

...

So kommt das mit den 3/4 recht gut hin. Pro Fahrstreifen. ;)

Du mußt mal den Werbeclip von caravaning.de ansehen: Das Riesenwomo (kein T4, kein Ducato) nimmt 3/4 der Straßenbreite ein, überfährt die Mittellinie der Straße, hält aber auch einen "komfortablen" Abstand zum rechten Straßenrand ein. Lustig wirds, wenn so einem mal ein breiterer Wagen (Lkw, Bus) entgegenkommt. In der Schweiz sollen Postbusse (ÖPNV) im Begegnungsverkehr mit gewissen Vorrechten ausgestattet sein. :dribble:

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Nun in München sind die Seitenstreifen alle relativ gleich, egal in welchem Viertel.

 

Und so ein neuer Mercedes-S-Klasse hat eine Länge bis 6,49m

 

Hab kurz auf die Site geschaut aber auf die Schnelle kein Video gefunden. Evtl willst du das mal verlinken.

 

Wenn die Breite der Straße dieser ähnelt kann sie auch genau so gewidmet sein: Dies ist ein Feldweg

 

Da kann man ungestört Filme machen und muß nicht viel zahlen und auhc nicht viel Verkehr umleiten.

 

Aber eine gewönliche Landstraße ist breiter - oder sie ist eben keine gewöhnliche Landstraße

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@porscheturbo: Ich hab die Info von der Wikisite über die Baureihe 222.

 

Dort steht unter den Daten eine Länge von 5116–6499 mm.

 

Längere kenn ich auch noch ;)

 

Zitat von der verlinkten Wikipedia-Seite:

 

Im Februar 2015 erscheint mit dem S 400 (China), S 500 und S 600 eine nochmals verlängerte Variante (X 222). Anfang 2016 wird der Mercedes-Maybach S 600 Pullmann (VV 222) eingeführt, eine nochmals auf 6,50 m verlängerte Pullmann-Limousine.

 

Hervorhebung durch mich.

 

Mercedes S-Klasse schreiben aber einen Maybach meinen, sorry, das konnte ich nicht ahnen.

 

Maybach gehört zwar zum Mercedes-Konzern und es gibt einen S400, S500 und S600, es ist aber keine "Mercedes S-Klasse".

 

Aber gut, Missverständnis geklärt.

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Nun in München sind die Seitenstreifen alle relativ gleich, egal in welchem Viertel.

Selbst in München soll es Viertel geben, in denen Autos in Einzelgaragen parken, die außerdem noch auf privaten Grundstücken stehen.

 

Hab kurz auf die Site geschaut aber auf die Schnelle kein Video gefunden. Evtl willst du das mal verlinken.

Die Werbespots von caravaning.de erscheinen z.Zt. im Ersten zwischen Wissen vor acht und Börse vor acht. Wenn es dich nicht überfordert, dann mal einzuschalten...

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Wo ist die Markierung?

 

Pflastersteine markieren nur im VBB einen Parkplatz und im VBB ist auf der Mischverkehrsfläche das Parken verboten.

 

Im §39 StVO Abs 5 wird dazu deutlich gemacht, daß Markierungen grundsätzlich weiß sind, vorrübergehend können sie gelb sein, oder es sind Leuchtknopfreihen.

 

Aber Pflastersteine regeln so in dieser Art gar nix,

 

Dazu sei erwähnt, daß sich die Rechtsgelehrten auch einig sind, daß bei markierten Seitenstreifen man erst dann nicht mehr auf die FB hinausragen darf, wenn auf ihr ein HV angeordnet ist.

 

Hinzu kommt, daß nach §12 man auf dem Seitenstreifen parken muß, oder am FB-Rand und Z 314 erlaubt das Parken.

 

Aber es verbietet es nciht ausserhalb von Markierungen.

 

Das 314er wird dort wegen dem "mit Parkschein" ZZ stehen, welches ohne 314er nix regeln würde.

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  • 2 months later...

ich habe den Verstoss gefunden - er parkt mit offener Tuer, das Fzg ist nicht diebstahlgesichert - Abschleppen, sofort!!! :P

 

Mal im Ernst: Wenn da kein Schild "nur PKW" o.ae. steht, sehe ich die Behinderung als vernachlaessigbar an, da gibt es deutlich schlimmere Arschl*chparker, zB die auf Behindertenparkplaetzen.

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