cpalm 0 Posted August 14, 2015 Report Share Posted August 14, 2015 Hallo liebes Forum, ich bin leider geblitzt worden und habe dazu ein paar Fragen auf die mir einige Experten hier bestimmt eine Antwort geben können, denn auch längeres googeln brachte mir nichts relevantes. Folgender Sachverhalt:Ich bin in NRW direkt hinter einem Ortseingangsschild geblitzt worden. Mit direkt meine ich nicht etwa so 50 oder 100 Meter dahinter, sondern vielleicht ca. 15 m bis zum blitzenden Kofferraum des abgestellten Wagens.Es gab auch keinen Geschwindigkeitskegel. Daher erfolgt durch den Wechsel von außerorts nach innerorts direkt der Wechsel von 100 auf 50 km/h.Da ich mich noch ausrollen ließ, hatte ich nach Toleranzabzug noch 78 km/h. Meine Fragen / Einwände:1. Ja ich weiß in NRW gibt es keinen relevanten Mindestabstand zwischen Ortseingangsschild und Blitzer, es sei denn es droht ein Fahrverbot (was in meinem Fall nicht der Fall ist).Aber: Wie sieht es mit dem Meßkegel des Radars aus. Kann jemand beurteilen ob der konkret gemessene Punkt nicht noch im Bereich VOR dem Ortseingangsschild lag? 2. Der (maschinell erstellte) Bußgeldbescheid und Anhörungsbogen enthalten in den Feldern "Aufnehmende Beamte" und "Zeuge" keinen Text. Gab es die nicht? Ich habe nicht daran gedacht zu prüfen ob jemand im Auto saß... Wozu würdet ihr mir raten? Einspruch einlegen?Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht und bevor ich mit ungewissem Ausgang tausende Euro in einen Anwalt + Gutachter investiere, zahle ich lieber wie die meisten anderen zähneknirschend meine 175,50... Bin aber leider trotzdem nicht 100% von meiner Schuld überzeugt... Habe persönlich noch vermerkt, das ich Akteneinsicht wünsche. Das geht vor Ort auch ohne teuren Anwalt und ist mein gutes Recht. Vielleicht erfahre ich dadurch etwas mehr. Danke für Euren Rat! Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted August 15, 2015 Report Share Posted August 15, 2015 Willkommen im Radarforum cpalmWo genau das gemessene Fahrzeug zum Zeitpunkt der Messung sich befand, hängt vom verwendeten Messgerät ab. Bei Radargeräten kann man davon ausgehen das in einem Winkel von etwa 17° die Messwertbildung entsteht. Um einen größeren Abstand (in Längsrichtung) als 15m zu erreichen, muß sich das Messgerät also mehr als 4,5m (seitlicher Abstand) entfernt von der Fahrspur des gemessenen Fahrzeugs befinden. Das ist jetzt nur mal eine Abschätzung, da nicht eine punktuelle Messung erfolgt, sondern eine innerhalb gewisser Toleranzen gleichbleibende Messwertbildung über eine Strecke -die Länge der Strecke ist abhängig vom verwendeten Messgerät- erfolgt.Weches Messgerät wurde denn verwendet? Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted August 15, 2015 Report Share Posted August 15, 2015 Moin Moin Es gab auch keinen Geschwindigkeitskegel. Daher erfolgt durch den Wechsel von außerorts nach innerorts direkt der Wechsel von 100 auf 50 km/h.So ein "Kegel" vor einer Ortseingangstafel ist auch nur zulässig, wenn die Ortstafel nicht rechtzeitig erkennbar ist. 2. Der (maschinell erstellte) Bußgeldbescheid und Anhörungsbogen enthalten in den Feldern "Aufnehmende Beamte" und "Zeuge" keinen Text. Gab es die nicht? Ich habe nicht daran gedacht zu prüfen ob jemand im Auto saß...Das der Anhörungsbogen und der Bußgeldbescheid in einem Anschreiben versendet werden, wäre mir neu.Üblicherweise ist ein zeitlicher Abstand zwischen den Briefen gegeben.Bei dem Radarverfahren ist aufmerksamer Messbetrieb gefordert. Geh ruhig davon aus, daß die Namen bei Bedarf genannt werden können und fest stehen. Wozu würdet ihr mir raten? Einspruch einlegen?Hier findet keine Rechtsberatung statt.Du kannst hier allgemeine Hinweise zum Verfahrensablauf bzw. zu Strategien zum Vorgehen gegen Bußgeldbescheide finden. Habe persönlich noch vermerkt, das ich Akteneinsicht wünsche.Aus der Formulierung entnehme ich, daß du bereits auf das/die Anschreiben reagiert hast.Je nachdem was du geschrieben hast, war das möglicherweise voreilig und falsch.Allerdings geht es nur um Geld und nicht um ein lästiges und unbequemes Fahrverbot. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 15, 2015 Report Share Posted August 15, 2015 Such mal die Stelle bei Google maps oder Street view und veröffentliche hier mal den Link dazu. Quote Link to post Share on other sites
cpalm 0 Posted August 15, 2015 Author Report Share Posted August 15, 2015 Vielen Dank für die Antworten und Nachfragen, die ich gerne wie folgt beantworten möchte: Position des Blitzers:51.817543, 8.477517https://www.google.de/maps/place/51%C2%B049'03.1%22N+8%C2%B028'39.1%22E/@51.817543,8.477517,232m/data=!3m2!1e3!4b1!4m2!3m1!1s0x0:0x0 Das Ortseingangsschild konnte ich selbst nicht so eben in einer Datenbank entdecken, aber damit kennen sich die Forumsexperten bestimmt besser aus wie man das bei OpenStreetMap oder so genau finden kann. Ich möchte meinen, es versteckt sich vor dem Parkplatz unter dem nächsten Baum (ca. gegenüber der Tankstelle). Meine Fahrtrichtung war in Rtg. Westerwiehe. Das verwendete Messgerät war ein Speedophot RADAR. Da ich auch schon gebremst habe würde mich auch noch mal interessieren ab welchem negativen Beschleunigungswert eine Messung im Gerät annulliert wird. Habe zwar keine Vollbremsung hingelegt, aber gebremst habe ich schon. @Sobbel: Tatsächlich handelt es sich um eine gerade Straße, weshalb man annehmen dürfte, das man das Schild von weitem gut erkennen kann. Aber die Straßenbäume und deren aktueller Bewuchs verhinderten tatsächlich ein allzu frühes sehen... Ich bin jedenfalls nicht ortskundig und weiß nichtmehr ob das ganzjährig so wäre (also ob es die Baumstämme, oder die Blätter waren, die eine frühe Sicht verhinderten). Mir ist übrigens bewusst, das ich hier keine Rechtsberatung bekommen darf (und kann, weil hier vermutlich keiner Rechtsanwalt ist und kostenlos schreibt - ansonsten dürfte er das ja), daher möchte ich auch nur nach Meinungen und vielleicht Erfahrungen fragen welche generell ein höheres Rechtsgut darstellen als das Rechtsdienstleistungsgesetz. Ad 2: Die Schreiben kamen nacheinander. Da ich beruflich mit Mietwagen unterwegs war genauer gesagt, erst die Fahrerermittlung, dann Anhörungsbogen und jetzt der Bescheid. Ad 3: Habe auf dem Anhörungsbogen meine Zweifel an dem konkreten Messpunkt geäußert (Messung der Geschwindigkeit bis VOR dem Ortseingangsschild), Akteneinsicht beantragt und außerdem angemerkt, das ich den Sachverhalt nach genauerer Klärung der Faktenlage genauer prüfen werde. Wenn ich schon dadurch etwas "kaputt gemacht" haben sollte, dann ist das halt so. Wie Du schon sagst, letztendlich geht es nur um Geld. Gruß Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted August 15, 2015 Report Share Posted August 15, 2015 Koordinaten 51.817543, 8.477517 klickbar https://goo.gl/maps/LCMmENegativen Beschleunigungswert: Ein Gutachter hat mir mal erzählt, dass die Abweichung der Eingangs- und der Ausgangsgeschwindigleit beim speedophot maximal 2 km/h betragen darf, damit das Messgerät die Messung nicht selber annuliert. Ich würde mich mal erkundigen was da im Messprotokoll steht, bezüglich des Messgeräteaufbau, wieviel der Abstand zur Ortstafel war. Und wie groß der Abstand zum Straßenrand war. Evtl geben die auch diese Informationen telefonisch. Typischerweise stehen nur die Abstände der Reifen/Felegn im Messprotokoll. Quote Link to post Share on other sites
muniX089 63 Posted August 15, 2015 Report Share Posted August 15, 2015 Ich vermute dann mal dass das Schild am Beginn der Tankstelle steht und das Gerät, wie markiert, auf dem Parkplatz der Metzgerei. Das sind dann trotzdem 50m und bei einem Speedophot ausreichend - lediglich der Poliscan kann drüber messen.Übelste Abzocke, keine Frage, einen Messpunkt vorher kann ich mir aber nicht vorstellen. Quote Link to post Share on other sites
cpalm 0 Posted August 15, 2015 Author Report Share Posted August 15, 2015 Danke BamBam für das verlinken! Tatsächlich war der Meßpunkt noch davor. Unter OSM konnte ich jetzt auch das Ortseingangsschild finden:OpenStreetMap Tatsächlich stand der Blitzer noch vor dem Parkplatz der Metzgerei. Und zwar ein ganzes Stück. Trotzdem sehe ich ein, wenn ich mich so mit den Karten befasse (anhand der Legende), das es doch immerhin ca. 30 Meter sein können. Tatsächlich fühle ich mich da einfach nur abgezockt. Und dabei bin ich nicht mal der Typ "Raser" mit meinem Familien Erdgas-Zafira - aber trotzdem mit einer Fahrleistung von > 40 Tsd. km pro Jahr (aus beruflichen Gründen) und alle Jubeljahre mal ein Ticket. Quote Link to post Share on other sites
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