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Hallo,

 

ich bin vor ein paar Tagen nachts innerhalb eines Dorfes von einer dieser modernen Säulen geblitzt worden, ich hatte wohl 60 oder 65 drauf.

Laut FAQ erwarte ich also ein Verwarngeld. Nun will ich für ein paar Tage in Urlaub fahren.

 

Angenommen der Schrieb mit dem Verwarngeld kommt während meines Urlaubes an, wieviel Tage habe ich Zeit darauf zu reagieren, bzw zu zahlen?

Wenn ich es richtig verstanden haben, droht nach einem Ignorieren des Verwarngeldes ein Bussgeldbescheid mit einem Kostenzuschlag.

Den will ich vermeiden.

 

 

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Wenn du nur ein paar Tage in den Urlaub fahren willst, dann duerfte es auch nach dem Urlaub noch reichen, wenn du zahlst. Es sei denn, das Verwarnungsgeldschreiben kommt direkt am ersten Tag deiner Abfahrt und "ein paar Tage" bei dir mehr als sieben sind..... Ich glaube, nach Abschicken des Schreibens hast du 7 Tage Frist, zu zahlen - oder sind es derer gar 14? Da gibt's Experten hier, die wissen das......

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mein Nachbar giesst die Blumen, und holt die Post aus dem Briefkasten. Mit Überweisung von Bussgeld wollte ich ihn nicht belasten. Ich wollte etwas mehr als 14 Tage wegfahren. Die Frage ist nun, ist das eine 14 Tage Frist bei dem Verwarnungsgeld? und dann noch anders gesagt, kann ich , falls ich die Frist überschritten habe, bei einem Verwarngeld eine "Einsetzung in den vorherigen Stand" fordern, wenn ich beweisen kann, dass ich ausser Landes war?

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... und dann noch anders gesagt, kann ich , falls ich die Frist überschritten habe, bei einem Verwarngeld eine "Einsetzung in den vorherigen Stand" fordern, wenn ich beweisen kann, dass ich ausser Landes war?

 

Natürlich kannst du eine "Einsetzung in den vorherigen Stand" fordern, die Behörde kann das beachten, muss es aber nicht.

Ich würde den Nachbarn bitten, spart im Zweifel 28,50 Euro.

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Mit Überweisung von Bussgeld wollte ich ihn nicht belasten.

Es reicht doch, wenn er Dir Bescheid gibt. Dann überweist Du online und gut ist.

 

... kann ich , falls ich die Frist überschritten habe, bei einem Verwarngeld eine "Einsetzung in den vorherigen Stand" fordern, wenn ich beweisen kann, dass ich ausser Landes war?

Nein. Zumindest nicht erfolgreich.

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Ich würde ganz pragmatisch mal einfach die Bußgeldstelle anrufen wie die es bei Verwarngeldern normalerweise halten...

 

Ich hatte vor ein paar Jahren mal den Fall dass ich leider einen Parkscheinautomaten "übersehen" :whistle: hatte und prompt ein weißes Zettelchen (nur Hinweis auf kommende Post) vorfand. Und ich wollte eine Woche später in den Urlaub...

 

Ein Anruf bei derr Bußgeldstelle sagte mir, dass sie locker vier bis sechs Wochen warten bis sie einen BGB oder Halterbescheid erlassen, da sie keine Lust und Zeit haben sich ständig zusätzliche Schreibarbeiten zu machen nur weil Leute Urlaub machen...

 

Also ran ans Telefon...

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Warum ...

Deswegen:

 

kann ich , falls ich die Frist überschritten habe, bei einem Verwarngeld eine "Einsetzung in den vorherigen Stand" fordern, wenn ich beweisen kann, dass ich ausser Landes war?

Wie gesagt: Es ist gut möglich, dass ich mich täusche. Falls dem so ist, ist Dein Tipp richtig. Die Alternative ist, den Nachbarn zu bitten, in verdächtige Post hineinzuschauen und dann selbst das VG zu überweisen. Das sollte auch vom Urlaubsort aus möglich sein.

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Dann musst Du das Risiko wohl eingehen wenn Du Deinen Nachbarn dafür nicht "belatschern" oder auf den Urlaub verzichten willst.

 

Außerdem wenn Du nur ein paar Tage fährst und erst vor ein paar Tagen geblitzt wurdest kann das doch passen.. im schlimmsten Fall sind es dann eben 28,50 Euro mehr..

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Wer kümmert denn sich um die restliche Post während des Urlaubs?

Der Nachbar leert den Briefkasten - das reicht für die normale Post üblicherweise aus. Ich könnte mir vorstellen, der TE möchte einfach nicht, daß der Nachbar von der Sache erfährt.

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Naja wichtige Post sollte der Nachbar schon öffnen. Was ist denn wenn eine Ladung zu Gericht etc. dabei ist.

 

Und ein Verwarngeld sollte höchstens ein lustiges Gesprächthema beim nächsten Treffen sein.

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