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Einbiegung In 30Er Zone Mit Blitzer


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Hallo zusammen,

 

folgende Situation beschäftigt mich seit einiger Zeit:

 

ein mobiler Blitzer in einer 30er Zone, relativ dichte Wohngegend, Parallelstraße einer Grundschule. Wurde dort mit einer vorwerfbaren Geschwindigkeit von 38 km/h geblitzt. Soweit so mies. Die Straße ist bei Ein- und Ausgang mit einem 30er Schild markiert.

 

Etwa genau in der Mitte des Straßenverlaufs befindet sich eine rechts-vor-links Kreuzung, die einmündende Straße ist ebenfalls eine 30er Zone, jedoch nicht mit Schildern, sondern lediglich mit Straßenmarkierungen gekennzeichnet, wieder am Ein- und Ausgang. Aus dieser Straße bin ich auf die "Hauptstraße" eingebogen und etwa 150 Meter hinter der Kreuzung geblitzt worden.

 

Lange Rede kurzer Sinn:

 

Wie verhält es sich, wenn z.B. ein Ortsfremder auf diese Straße einbiegt und zunächst nicht weiß um welche Geschwindigkeitszone es sich handelt? Leider wusste ICH nur zu gut das es eine 30er Zone war, jedoch nur durch der Tatsache dass ich die Schilder am Einen und am Anderen Ende einige Zeit vorher im Vorbeifahren mal gesehen habe.

 

Ist die Position des Blitzers rechtens bzw. lässt sich der Tatvorwurf anfechten?

 

Anbei noch ein "Rekonstruktions-Bild" der Situation.

 

Euch noch einen schönen Abend!

 

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Hallo mero, herzlich willkommen im RF. Das 30 Zonenschild sieht so aus und wird nur am Anfang der Zone aufgestellt. :z30:

Das ist in aller Regel der Fall. Das Schild muß nicht wiederholt werden.

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Die Skizze müsste u.a. noch dahin gehend ergänzt werden, dass ja auch am linken und rechten "Ende" der horizontalverlaufenden blauen Strecke ein :30: bzw. eher ein :z30: Schild steht. Die :z30: beschreibt einen (teilweise auch recht großen) Straßenkomplex, in dem vollständig Tempo 30 gilt, ohne dass dies nach jeder Kreuzung wiederholt bzw. beim Einbiegen in eine andere Straße der Zone wiederholt werden müsste. Das ganze ist in dieser Hinsicht vergleichbar mit dem Verkehrsberuhigten Bereich (oft als Spielstraße bezeichnet ...) :ruh: , in dem es auch nur am Anfang und Ende die Beschilderung gibt und dazwischen unabhängig von einmündenen Straßen und Abbiegevorgängen Schrittgeschwindigkeit zu fahren ist. So ist es bei den :z30: auch, lediglich Beschilderung am Anfang und am Ende. Parallel zu den Schildern werden häufig Bodenmarkierungen aufgebraucht, die beim Einfahren in die Zone auf die Höchstgeschwindigkeit hinweisen sollen. Diese können auch innerhalb der Zone noch wiederholt werden, was aber keinesfalls zwingend ist.

 

Von ortsfremden Verkehrsteilnehmern wird erwartet, dass sie vom Einfahren in die :z30: bis zum Verlassen der Zone Tempo 30 einhalten, unabhängig davon, wie viele Kreuzungen sie passieren bzw. wie häufig sie abbiegen. "Probleme" kann es hierbei zB geben, wenn das Straßenbilder keinerlei Anhaltspunkte mehr für eine Zone bietet (so dass der Verkehrsteilnehmer glaubt davon ausgehen zu dürfen, die Zone bereits verlassen zu haben) oder wennInsasse 1 die Zone befährt und etwa nach einer Übernachtung Insasse 2 in die Fahrt innerhalb der Zone beginnt (ohne dann (als Fahrer) an einem Verkehrszeichen vorbei gekommen zu sein).

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  • 1 month later...

Zunächst einmal vielen Dank für eure Antworten! Von meiner Seite aus "etwas" verspätet aber nicht vergessen. Um die Sache mal aufzuklären: tatsächlich handelt es sich bei meinen skizzierten Schildern um die einer 30er ZONE, was auch meine ursprüngliche Frage - dank eurer Beiträge - beantwortet. Es war also eine völlig legitime Messung und Beanstandung. Mir war leider nicht mehr bewusst welche "Ausmaße" die 30er Zonen haben und ich hatte etwas über Mindestabstände zwischen Schild und Radarmessung gelesen, was mich nur noch mehr verwirrt hatte.

 

Viele Grüße!

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