Robbert 0 Posted July 23, 2015 Report Share Posted July 23, 2015 Hallo,ich habe einen Brief vom Landkreis bekommen, wo ich in einer 30er Zone mit 62 km/h geblitzt sein soll (weil ich Fahrzeugeigentümer bin).Aber erstens ist das Fahrzeug von schräg hinten (von hinten Fahrerseite, also gegenüberliegenden Straßenseite) geblitzt, im Foto befindet sich das Fahrzeug auf der linken Seite(Traffipax Speedphot! Kurz vor Fahrzeug ist ein reflektierendes Verkehrsschild.Sicher ist, ich habe das Fahrzeug nicht gefahren und es ist auf dem Bild nichts von dem Fahrzeugfahrer zu sehen (Scheiben reflektieren auch) (ich habe Firmenwagen und Fahre meinen alten Wagen seit langer Zeit nicht mehr). Einen Zweitschlüssel habe ich bei meiner Frau, wir leben im Trennungsjahr. Da es hier wohl schon um einen Monat Fahrverbot und eine empfindliche Geldsumme geht, möchte ich gerne wissen, was ich am Besten machen soll, bzw. in den Fragebogen eintragen muss (ich bin wirklich 100%ig nicht gefahren)? Muss ich meine Frau als zweiten Schlüsselbesitzer direkt angeben? Vieilen Dank Robbert :-) Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted July 23, 2015 Report Share Posted July 23, 2015 Wie ist das Schreiben tituliert? Anhörungsbogen ? Zeugenbefragungsbogen? Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted July 23, 2015 Report Share Posted July 23, 2015 Trennungsjahr? Da würde ich schreiben: Ich war es nicht. Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch.Du tust deine Bürgerpflicht, belastest deine zukünftige Exfrau nicht, der SB sollte trotzdem wissen was zu tun ist. PS: Herzlich willkommen im RF. Quote Link to post Share on other sites
Robbert 0 Posted July 23, 2015 Author Report Share Posted July 23, 2015 @Zorro:Es ist eineAnhörung zur Ordnungswidrigkeit Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted July 23, 2015 Report Share Posted July 23, 2015 Liest sich ganz nach der Machart des Landkreises Harburg Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted July 23, 2015 Report Share Posted July 23, 2015 Trennungsjahr? Da würde ich schreiben: Ich war es nicht. Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch. Das würde ich nicht tun. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 23, 2015 Report Share Posted July 23, 2015 Ist auch im Seitenspiegel kein Fahrer zu erkennen? Ansonsten schließe ich mich der Mutmaßung von @frosch an und würde erklären nicht gefahren zu sein und um ein aussagekräftiges Bild bitten... Quote Link to post Share on other sites
Robbert 0 Posted July 23, 2015 Author Report Share Posted July 23, 2015 Lach, ja, es ist tatsächlich der oben genannte Landkreis! Und auf den Bildern von schräg hinten ist nichts zu erkennen, da auch noch die Seitenscheibe stark spiegelt.Und ich denke es ist das Beste (wie schon oben geschrieben) erst einmal zu schreiben, daß ich es nicht gewesen sein kann, da ich zur Zeit einen Firmenwagen fahre und um ein aussagekräftiges Bild bitte, da ich gerne bei der Ermittlung gerne behilflich bin! Oder? Oder soll ich auch nicht schreiben, daß ich es nicht gewesen bin, sondern daß mehrere Personen das Fahrzeug nutzen...? Viele GrüßeRobbert Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted July 23, 2015 Report Share Posted July 23, 2015 Und ich denke es ist das Beste (wie schon oben geschrieben) erst einmal zu schreiben, daß ich es nicht gewesen sein kann, da ich zur Zeit einen Firmenwagen fahre und um ein aussagekräftiges Bild bitte, da ich gerne bei der Ermittlung gerne behilflich bin! Oder? Jep. Unter Umständen wird von Dir erwartet, einen Personenkreis zu benennen, der in Frage käme. Aber der erste Schritt sollte IMO sein, was @QTreiberin schrieb. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted July 23, 2015 Report Share Posted July 23, 2015 Trennungsjahr? Da würde ich schreiben: Ich war es nicht. Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch.Das würde ich nicht tun. Warum nicht? So kann er seiner Ex unauffällig einen "Gefallen" tun. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted July 23, 2015 Report Share Posted July 23, 2015 Warum nicht? So kann er seiner Ex unauffällig einen "Gefallen" tun. Weil ein Mann so etwas nicht tut. 2 Quote Link to post Share on other sites
musicus 2 Posted July 23, 2015 Report Share Posted July 23, 2015 Nochmal zusammengefasst.......... ...kein brauchbares Foto, kein Fahrer erkennbar, aber Anhörungsbogen, also der Versuch, den Halter zur Verantwortung zu ziehen. Imho ein wenig voreilig, schludrig oder gedankenlos. Oder gar böse Abicht? Bewegt sich da der zuständige Sachbearbeiter nicht deutlich in Richtung einer falschen Verdächtigung § 164 StGB? grübelnde Grüße Quote Link to post Share on other sites
xander 40 Posted July 23, 2015 Report Share Posted July 23, 2015 Nochmal zusammengefasst.......... ...kein brauchbares Foto, kein Fahrer erkennbar, aber Anhörungsbogen, also der Versuch, den Halter zur Verantwortung zu ziehen. Imho ein wenig voreilig, schludrig oder gedankenlos. Oder gar böse Abicht? Bewegt sich da der zuständige Sachbearbeiter nicht deutlich in Richtung einer falschen Verdächtigung § 164 StGB? grübelnde Grüße Neija, wenn der Bediener der Anlage schon (extra bei schnellen Fahrzeugen) ein Heckbild anfertigen lässt (ist zumindest so wohl zu vermuten), gehört diese Mühe in der Auswertung gewürdigt... Wieso falsche Verdächtigung - die vorgeworfene Geschwindigkeit scheint ja schonmal zu passen und ohne Messfehler liegt eine vollkommen "normale" Messung vor. Nur dass man eben darauf "verzichtete", ein Frontbild anzufertigen.@ TE:die Behörde wird wohl darauf spekulieren, dass Du / Ihr / der verantwortliche Fahrer einen Fehler machen. Schnell kommt man ins "Verplappern" rein, wenn man sich aufs Weigen beruft, deshalb dürfte die Bitte um Übersendung des Fahrerbilder zur Identifikation der erste Schritt sein. Viel mehr muss man nicht weiter dazu schreiben - damit kann man meiner Meinung nach nur verlieren. Aber das hatten die Vorredner so ja auch schon geschrieben. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted July 28, 2015 Report Share Posted July 28, 2015 Hallo, es gibt noch einen Punkt der zu beachten ist.Der TE hat nicht geschrieben, wieviel Zeit zwischen dem Blitz und dem Schreiben vergangen ist.Die Behörde geht nämlich regelmäßig davon aus, dass der Halter sich innerhalb von 2 Wochen (?) erinnern können muß, wer das Fahrzeug zum besagten Zeitpunkt in Besitz hatte. Anderenfalls kann die Behörde durchaus auf die Idee kommen, dem Fahrer zukünftig zwangsweise mit einer Gedächtnisstütze auszustatten (sprich Fahrtenbuch ...). Gruß,AnReRe Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted July 28, 2015 Report Share Posted July 28, 2015 Der TE kann m.E. ohne Risiko denjenigen angeben, dem er das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt übelassen hat. Der wiederum kann dann mitteilen, daß er nicht der alleinige Nutzer war und darum bitten, ihm ein Foto zuzusenden, damit er den Fahrer identifizieren kann. Die zwei-Wochen-Frist dürfte mittlerweile auf jeden Fall überschritten, das Thema also erledigt sein. 1 Quote Link to post Share on other sites
Robbert 0 Posted August 5, 2015 Author Report Share Posted August 5, 2015 Das Thema ist seltsamerweise nicht erledigt ;-(Auf das erste Schreiben hin, wurde mir mitgeteilt, daß das Verfahren eingestellt ist!Jetzt habe ich aber trotzdem plötzlich eine "Eilsache zur Ordnungswidrigkeitenanzeige - Zeugenfragebogen" zugeschickt bekommen.Wie kann denn das passieren? Jetzt bin ich nicht mehr als Täter ausgemacht, aber es geht weiter - ist das so normal?Die Tat soll vom 20.6 sein... Das sind ja schon einige Wochen her! Viele Grüßeund Danke! Quote Link to post Share on other sites
caps2look 5 Posted August 5, 2015 Report Share Posted August 5, 2015 Hast du nach dem Anhörungsbogen bei der Bußgeldstelle nach einem Bild zur Identifikation gefragt? Die haben dich jetzt als Fahrer ausgeschlossen und forschen jetzt weiter. Leider ist es noch nicht lange genug her das es verjährt ist. Vielleicht kann man es ja noch etwas in die Länge ziehen und auf Verjährung für den Fahrzeugführer hoffen Es könnte sich ja jemand anders im Zeugenbefragungsbogen eintragen und sagen das er gefahren ist. Und wenn der BGB da ist, fällt ihm aufeinmal ein, dass er sich wohl nach dem langen Zeitraum geirrt hat und doch nicht der Fahrzeugführer war. Dann sollte die Verjährung für den tatsächlichen Fahrzeugführer durch sein und er könnte es zugeben. Ist nur mal ein kleiner Gedanke ;-) 1 Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 5, 2015 Report Share Posted August 5, 2015 Warum sollte sich jetzt jemand bezichtigen wo es noch nicht einmal ein Fahrerfoto gibt? Quote Link to post Share on other sites
Robbert 0 Posted August 5, 2015 Author Report Share Posted August 5, 2015 Ja, ich denke der angegebene Beamte als Zeuge weiß nicht einmal ob Mann oder Frau! Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 5, 2015 Report Share Posted August 5, 2015 Zeugenfragebogen mit dem Hinweis "Ich weiss nix" zurück schicken - fertisch! Quote Link to post Share on other sites
Robbert 0 Posted August 12, 2015 Author Report Share Posted August 12, 2015 Ordnungswidrigkeit?Ich habe bis jetzt gar nichts gemacht, man hatte mir mal gesagt, daruf muss man nicht reagieren und dann könnte ein Vorladung kommen, darauf muss man als Zeuge auch nicht reagieren.Wie sieht es in diesem Fall genau aus? Hat da einer Erfahrungen gemacht?Auf so ein Fahrtenbuch habe ich auch keine Lust! Gilt das für das Fahrzeug, oder den Fahrer, egal womit etc. er fährt? Viele Grüße und vielen Dank! Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted August 12, 2015 Report Share Posted August 12, 2015 Langsam langsam ...Zuerst einmal bist Du der Halter des Fahrzeuges. Damit bist Du zunächst mal 'in der Pflicht' und in allen Fragen der erste Ansprechpartner.Deshalb nimmt die Behörde auch an, dass man sich in innerhalb einer bestimmten Frist (typ. 2-3 Wochen) immer daran erinnern kann, wer das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt hat. (Deshalb fragt ich, wieviel Zeit zwischen Blitz und AHB vergangen ist).Anderenfalls geht die Behörde davon aus, das der Fahrer zukünftig eben eine 'Erinnerungshilfe' braucht. Das ist dann eben das Fahrtenbuch.Dieses gilt typischerweise für das betroffene Fahrzeug und für alle innerhalb der Frist vom Halter neu zugelassenen Fahrzeuge.Abweichungen sind natürlich möglich (z.B. für alle auf den Halter zugelassenen Fahrzeuge)Wird das Fahrtenbuch nicht oder unzureichend geführt und fällt das bei einer Kontrolle auf, kassiert immer der Halter das Bußgeld. Auf eine Z(eugen)F(rage)B(ogen) muss man nicht reagieren, und i.d.R. auch nicht auf die Einladung der lokalen Polizei.Anders sieht es aus, wenn es eine gerichtliche Vorladung ist. Der muss man Folge leisten, ansonsten drohen Zwangsmaßnahmen. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
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