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D'land = Abzockerland?


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Wo soll der große Unterschied sein?

Bei nicht rechtmäßig aufgestellten oder zu spät abgebauten Schildern mit anschließender Abzocke werden und wurden maximal noch offene Verfahren eingestellt - siehe Fleher Brücke.

 

Die dortigen Limits bleiben ja aber sogar wahrscheinlich komplett bestehen.

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Danach mussten Landkreise ihre Straßen mit eigenen Tempolimits versehen - und diese nach fünf Jahren erneut bestätigen, andernfalls waren die Geschwindigkeitsbeschränkungen ungültig.

Da hat die Verwaltung sich selbst ein Bein gestellt.

Am Dienstagabend verabschiedete das Parlament in Wellington nun auf die Schnelle und still und leise ein Gesetz, mit dem sämtliche Knöllchen rückwirkend für gültig erklärt wurden.

Und die Regierung hebt die Schwerkraft auf macht ein neues Gesetz, damit ihre Bürokraten nicht auf die Fresse fliegen.

 

Banal... :popcorn:

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@harryb: Bei uns müssen bzw. sollten Tempolimits auch überprüft werden (alle drei Jahre oder bei Situationsänderungen). Wegelagereitruppenfreundlich sollte also am Schild eine Prüf- bzw. Haltbarkeitsdatumplakette für rechtsgültige Messungen angebracht sein. Sinnvoll wäre noch dazu ein Kleinschild mit der Begründung aus dem Verwaltungsakt. Oder natürlich im heutigen Digitalzeitalter eine Schildermap mit diesen Informationen.

:nolimit:

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Hallo,

wer meint daß die zuständige Behörde den Entfall der Beschränkungsvoraussetzung nicht mitbekam ( auch deren Aufgabe ) ist ja nicht gehindert entsprechende Hinweise oder Nachfragen zu stellen.

 

Oder ein Bürgebegehren, z.B. in Bayern, eine Petition, für mehr Palnstlelen damit Beamte systematisch öfter und regelmäßig Beschilderung auf Sinnahftigkeit prüfen.

 

 

PS.:

Bürokratie extrem, dringend änderungsbedürftig. Die Bahn reisst Gleise raus einer stiilgelegten Strecke, es dauert aber noch Jahre bis die Trasse offziell als Bahnstrecke gestrichen wurde, solange mußten die Andreskreuze am Bahnübergang mit 12m Gleislänge stehen bleiben....

 

2. Fall, nördlich Vilsbiburg wurde die B299 mit Brücke über die Bahnlinie neu verelegt, der alte Bahnübergang wurde vom Straßenbauträger mit Erdhaufen unpassierbar gemacht. Jahrelang blieben die Blinklichter in Funktion, inkl. Überwachung und bei Störung mußten die Züge anhalten und "auf Befehl" langsam queren, auch 2000t Güterzüge.....

 

Rechtlich nach EBO war es noch ein Bahnübergang, ohne Straße allerdings... ( auch kein Fußweg ).

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Oder natürlich im heutigen Digitalzeitalter eine Schildermap mit diesen Informationen.

Das ist eine glänzende Idee. Eine entsprechende Rubrik könntest Du ja hier im Forum ganz einfach einrichten. Fang doch einfach mit den Erklärungen an, die Dir die Behörden auf Deine Nachfragen zu den zahllosen von Dir monierten Abzockerstellen genannt haben.

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Da will ich lieber nicht gegenhalten. Wobei unser Dr. cand. ja erstaunllich ruhig ist. Naja, wahrscheinlich sucht er die zahlreichen Behördenschreiben zusammen...

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