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Div. Verstöße Haben Sich Gehäuft...


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Hallo, aktuell habe ich drei Verstöße am Laufen und frage mich, wie ich mich am Besten verhalten sollte. Das Auto läuft immer auf einen Verwandten, ich wohne an anderer Adresse.

 

1. Rotlichtverstoß <1s: Innerorts mit 30 hinter einem Tracktor noch drüber gefahren. Blitzer hat nicht nur Geschwindigkeit gemessen...

2. Innerorts 22 km/h zu schnell in 30er Zone: Plötzlich Blitzer gesehen und probiert das Gesicht zu verdecken. Habe das Bild noch nicht gesehen.

 

In beiden Fällen wurde ich an der Anschrift des Halters gesucht und später auch von der Polizei bzw. Ordnungsamt ermittelt. Ich habe keinerlei Aussagen gemacht, jedoch wurde von den Beamten notiert, dass ich Ihrer Meinung nach der Fahrer wäre.

Habe hier noch nichts neues gehört, es ist aber wohl auch nicht viel zu machen. Es sei denn das Bild ist nicht zu erkennen.

 

Nun kam eine weitere Abzocke rein, außerorts wurde auf gerader Strecke auf 60 beschränkt und ich hatte 25 km/h mehr. Diesmal hat der Halter im Fragebogen meinen Namen genannt und ich habe hier Post mit Bild.

Kann man hier noch die Alberto Methode fahren, in dem ich jetzt einen anderen Fahrer nenne oder mache ich mich hier strafbar bzw. aussichtslos?

 

 

Danke für die Hilfe!

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Was wäre, wenn ich nun einen Freund angebe bei dem Fragebogen?

Du machst Dich strafbar.

 

[... ] wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...]

 

Außerdem hätte der SB wenig Grund dem nachzugehen, weil der Halter ja wohl am Besten wissen sollte, wem er das Auto zu diesem Zeitpunkt überlassen hat. Gibt der Halter nämlich vorsetzlich die falsche Person an. macht er sich genauso strafbar wie Du.

 

Gruß,

AnReRa

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...Nun kam eine weitere Abzocke rein,

 

Nur zur Klarstellung: Keine Abzocke, sondern Dummheit eines unfähigen Fahrers.

1 x kann man Pech haben, 3 x in kurzer Zeit ist Unfähigkeit des Fahrers. Ein besserer Autofahrer erkennt solche Stellen.

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Okay also definitiv keine Chance bzw. Risiko auf höhere Strafen.

 

Wie siehts mit dem nicht erkennbaren Bild aus? Lässt sich das anfechten?

 

Keine Ahnung was aktuell los ist. Hatte bisher wenig Probleme mit Blitzern etc. und keine Punkte und jetzt gleich 2-3...

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Keine Abzocke, sondern Dummheit eines unfähigen Fahrers.

Dummheit eines unfähigen Fahrers bei :60: auf gerader Strecke?? Was wäre für dich denn ein fähiger Fahrer? Einer, der die unsinnigsten Vorschriften gehorsam befolgt und auch im Rückwärtsgang weiterfährt, wenn ein Bonze es von ihm verlangt?

Aber in einem hast Du recht: Für diese Form des Behördensadismus ist Abzocke ein zu harmloser Ausdruck.

 

Ein besserer Autofahrer erkennt solche Stellen.

@sepp042: Auf blitzer.de sind solche Stellen verzeichnet und auch die Regionen erkennbar, in denen sie gehäuft auftreten.

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Keine Abzocke, sondern Dummheit eines unfähigen Fahrers.

Dummheit eines unfähigen Fahrers bei :60: auf gerader Strecke?? Was wäre für dich denn ein fähiger Fahrer? Einer, der die unsinnigsten Vorschriften gehorsam befolgt und auch im Rückwärtsgang weiterfährt, wenn ein Bonze es von ihm verlangt?

Aber in einem hast Du recht: Für diese Form des Behördensadismus ist Abzocke ein zu harmloser Ausdruck.

 

Ein besserer Autofahrer erkennt solche Stellen.

@sepp042: Auf blitzer.de sind solche Stellen verzeichnet und auch die Regionen erkennbar, in denen sie gehäuft auftreten.

 

@gerre, es gibt genügend Autofahrer, die regelmäßig - erheblich - schneller als erlaubt fahren und trotzdem nicht bzw. nur selten erwischt werden.

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Dummheit eines unfähigen Fahrers bei :60: auf gerader Strecke?? Was wäre für dich denn ein fähiger Fahrer? Einer, der die unsinnigsten Vorschriften gehorsam befolgt ...?

da du ja sicher genau weisst, wo das ist und dass für die Beschränkung kein Grund besteht: warum klagst du nicht gegen die Beschränkung? Ein "Einfach nicht Beachten" bringt nix, außer Ärger, aber das Gericht kann prüfen, ob die Beschränkung da zu Recht besteht. (Gibt ja sogar Beispiele aus jüngster Zeit...)
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es gibt auch Kinder, die immer alle Hausaufgaben dabei haben ...

 

Ja und, man kann so etwas auch sozialisieren! Wer sagt denn das die Aufgaben von mir stammen. Du Mathe, du Bio, ich Physik. Nur im deutschen Aufsatz ist es schwierig.

Um zum Thema zurück zu kommen: Wenn ich mehr als +20 fahre bin ich sehr aufmerksam. Wenn auf einer Landstraße eine Einmündung kommt mit 70, ist die Chance auf einen Blitzer groß.... usw.

Und wer sich auf einer bekannten Strecke von einem festen Blitzer erwischen lässt ist eine Gefahr für sich und alle anderen.

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Und wer sich auf einer bekannten Strecke von einem festen Blitzer erwischen lässt ist eine Gefahr für sich und alle anderen.

Mist! Ich bin eine Gefahr für mich und alle anderen.

 

Hoffendlich merkst du dir das! Setzen 6!

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Hoffendlich merkst du dir das! Setzen 6!

Ich habe aber nicht bezahlt. Das müsste doch für 'ne vier reichen.

 

 

Geblitzt, aber geschickt verhalten und nicht gezahlt gibt Extrapunke + Fleisskärtchen und natürlich eine 1

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Natürlich wäre das vermeidbar gewesen aber es ist halt passiert. Die Blitzer anzufechten macht wohl keinen Sinn. Es ist ohne Gefährdung auf der Landstrafe im Feld auf 60 limitiert und wenig später wieder frei. Da war halt ein mobiler Blitzer aufgestellt.

 

Relevant sind eigentlich nur 2 Fragen:

 

1. Im letzten Fall ist mein Name ja bekannt und ich habe den Anhörungsbogen, wenn ich jetzt irgendwen anderen angebe, mache ich mich tatsächlich strafbar? Hier hilft nur zahlen?

 

2. DIe Polizei hat mich auf dem rotlicht Foto erkannt, das andere ist wie gesagt nicht zu erkennen bzw. nicht eindeutig, da Arm vor Gesicht. Ich sollte dann vor Ort doch beide Taten zugeben, was ich aber nicht getan habe.

Das dürfte sich doch anfechten lassen? Ich habe das Foto selbst noch nicht gesehen, aber der Halter hat es so beschrieben. Demnächst müsste dazu Post kommen...

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@sepp042: Du kannst immer - straffrei - aussagen: "Ich war es nicht." Der SB wird das Foto mit dem vorliegenden Foto des Perso vergleichen. Er kann dich vorladen lassen oder Beamte zum Bildabgleich vorbeischicken. Wenn du weiter bestreitst gefahren zu sein kann er das Verfahren einstellen oder ans Gericht weiter leiten. Der Richter wird dich vorladen und entscheiden: Das war er nicht-> einstellen, das war er -> Urteil oder muss ich prüfen-> Sachverständiger -> Urteil. Wenn das Verfahren nicht eingestellt wird trägst du die Kosten.

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@rth, der Bildabgleich durch die Beamten hat doch schon stattgefunden wenn ich den TE richtig verstanden habe...

 

Lediglich beim letzten Fall hat der Halter ihn benannt, da überlegt der TE ja immer noch ob eine Straftat oder Owi für ihn besser ist...

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@rth, der Bildabgleich durch die Beamten hat doch schon stattgefunden wenn ich den TE richtig verstanden habe...

 

Lediglich beim letzten Fall hat der Halter ihn benannt, da überlegt der TE ja immer noch ob eine Straftat oder Owi für ihn besser ist...

@QTreiberin: Stimmt. Trotzdem kann er straflos weiter leugnen gefahren zu sein. Dann geht der Fall zum Gericht usw.

Unter Pos. 5 habe ich schon meine Meinung zu dem TE geschrieben. Aber du hast Recht, der könnte aus einer harmlosen OWi noch eine Straftat machen.

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Moin Moin

 

 

Geblitzt, aber geschickt verhalten ...

 

Überhaupt geblitzt worden zu sein ist allerdings kein geschicktes Verhalten, von daher nicht besser als 4-

 

 

 

 

 

ca. 45 Mio Kraftfahrer in Deutschland, etwa 8 Mio sind in Flensburg belastet


Die Zahlen ... zeigen aber dennoch recht deutlich...

... wie ignorant der deutsche Autofahrer ist.

 

 

 

... wenn ich jetzt irgendwen anderen angebe, mache ich mich tatsächlich strafbar?

Immer noch ja.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html

 

 

Gruß

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Überhaupt geblitzt worden zu sein ist allerdings kein geschicktes Verhalten, von daher nicht besser als 4-

Naja, wenn man weiß, dass keine Bettelbriefe kommen, ist es doch eher sowas wie "mit Interesse teilgenommen".

 

Gruß, Pedro.

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... wie ignorant der deutsche Autofahrer ist.

Stimmt. Wenn man noch das Dunkelfeld dazurechnet, kann man wohl man davon ausgehen, dass an die 50% den Quatsch in Teilen ignorieren bzw. individuell interpretieren. Das ist doch mal was Positives.

 

Gruß, Pedro.

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Wenn man noch das Dunkelfeld dazurechnet, kann man wohl man davon ausgehen, dass an die 50% den Quatsch in Teilen ignorieren bzw. individuell interpretieren. Das ist doch mal was Positives.

Ich halte den gefühlt ständig wachsenden Trend zur Individualisierung nicht unbedingt für positiv. Dafür gibt es zu viele Beispiele mit negativen Folgen und reichlichst Fälle, in denen sich der Ignorant nur auf Kosten anderer durchsetzt bzw. nur deshalb nichts passiert, weil andere nicht mindestens genauso ignorant sind (und z.B. einfach draufhalten).

 

Im übrigen: auch Behindertenparkplatznutzer und auf Geh- und Radwegen-Parker ignorieren den Quatsch in Teilen bzw. interpretieren ihn individuell. Aber wir reden hier natürlich nur von den Guten, nicht von solchen VT, gell?

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Ich halte den gefühlt ständig wachsenden Trend zur Individualisierung nicht unbedingt für positiv.

Du fährst möglicherweise viel mehr in D als ich, aber aus meiner Perspektive würde ich sagen: "Vielleicht stimmt da mit deinem Gefühl was nicht.". IMO hat die Zahl der obrigkeitshörigen Lämmer eher deutlich zugenommen.

 

Im übrigen: auch Behindertenparkplatznutzer und auf Geh- und Radwegen-Parker ignorieren den Quatsch in Teilen bzw. interpretieren ihn individuell. Aber wir reden hier natürlich nur von den Guten, nicht von solchen VT, gell?

Nicht verstanden. Was hast Du gegen Behindertenparkplatznutzer? Rollstuhlfahrer z.B. brauchen nun mal mehr Platz zum Ein- und Aussteigen!

 

Die Geh- und Radwegparker sind manchmal nervig, aber ich habe es bisher immer relativ mühelos geschafft, an deren Autos vorbei zu radeln oder zu latschen.

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Du fährst möglicherweise viel mehr in D als ich, aber aus meiner Perspektive würde ich sagen: "Vielleicht stimmt da mit deinem Gefühl was nicht.". IMO hat die Zahl der obrigkeitshörigen Lämmer eher deutlich zugenommen.

Das mit dem in-D-fahren dürfte zutreffen. Deine Gefühlsbeurteilung trifft wohl nur dann zu, wenn Du alte Zeiten mit entsprechend wenig Verkehr zurgunde legst und die heutigen absoluten Zahlen gegenüberstellst. Aber selbst die relativen Zahlen sind nach meinem Eindruck deutlich größer geworden als noch vor einigen Jahren. Die Zahl der Egoisten wächst anscheinend ständig, diese Ich-komme-zuerst-und-der-Rest-ist-mir-scheißegal-Mentalität ist gerade im Straßenverkehr stark im kommen.

 

Da helfen auch abwertende Begriffe wie obrigkeitshörige Lämmer nicht. Wenn Du mal wieder in D bist, fahr doch einfach spaßeshalber z.B. die A 1 nach Süden und beobachte, wie es bei der Anfahrt auf die Kreuze mit der A 44 bzw. insbes. der A 45 zugeht. Die obrigkeitshörigen Lämmer ordnen sich frühzeitig auf die Abbiegespur ein, die Individualinterpreten brettern dran vorbei und drängeln sich dann vorn irgendwo rein. Letztere sind noch keine 50 %, aber auch jetzt schon ausgesprochen nervig. Gefährlich sowieso - spätestens, wenn sie auf der Hauptfahrspur anhalten, weil sie keine Lücke zum reindrängeln gefunden haben. Wenn wir bei Deinem Ansatz von Regelignorierung und Individualinterpretation bleiben, müßte ihnen eigentlich vom nachfolgenden Fahrzeug der A... abgefahren werden.

 

Die in dem anderen Thread erwähnten Innenstadtrennfahrer haben übrigens den Quatsch in Teilen ignoriert und ausgesprochen individuell interpretiert. Ich fürchte, ich kann daran nichts positives entdecken.

 

Nicht verstanden. Was hast Du gegen Behindertenparkplatznutzer?

Me culpa, mea maxima culpa. Ich hätte entweder unberechtigte ergänzen oder Behindertenparkplatzmissbraucher schreiben sollen. Aber eigentlich bin ich mir sicher, daß Du das erkannt hast.

 

Die Geh- und Radwegparker sind manchmal nervig, aber ich habe es bisher immer relativ mühelos geschafft, an deren Autos vorbei zu radeln oder zu latschen.

Ja, das ist genau das Argument, das diese Typen gern von sich geben (da kommt man doch locker dran vorbei!). Mal abgesehen davon, daß es darum nicht geht und kein Autofahrer dieses Argument akzeptieren würde, wenn so drei bis fünf Fußgänger nebeneinander auf der Fahrbahn langlatschten: warum soll der Radfahrer auf den Gehweg oder die Straße ausweichen? Warum sollen sich Fußgänger an einem Auto vorbeiquetschen, Rolli- und Kinderwagenbenutzer evtl. auf die Straße ausweichen? Warum kann der Autofahrer nicht seinesgleichen behindern? Ach ja, die Antwort ist trotz aller Individualität eher recht uniform: Ich wollte doch nicht den fließenden Verkehr behindern!

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....dass an die 50% den Quatsch in Teilen ignorieren bzw. individuell interpretieren. Das ist doch mal was Positives.

 

Pedro, fahr mal auf der BAB in einer Baustelle die vorgeschriebenen 60 km/H. Die 40 Tonner werden dich in die nächste Nothaltebucht schieben.

60 auf BAB, keine 10 % der LKW und max. 2 % der PKW beachten dieses Limmit. Ausnahme Fahrbahnverschwenkung.

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Moin Moin

 

 

Das ist doch mal was Positives.

Würdest du das auch vor Opfern/Hinterbliebenen solcher Individualreisenden vertreten?

 

 

 

keine 10 % der LKW und max. 2 % der PKW beachten dieses Limmit. Ausnahme Fahrbahnverschwenkung.

 

Darum suchen wir dort auch ganz gerne mal ein lauschiges Plätzchen für unserer Anlage.

Die knattert sehr gut.

 

 

Gruß

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Darum suchen wir dort auch ganz gerne mal ein lauschiges Plätzchen für unserer Anlage.

Die knattert sehr gut.

Weiß ja nicht was bei euch so abgeht, aber hier in der Gegend würde ich sagen, sucht euch ein lauschiges Plätzchen wo ihr was für die Verkehrssicherheit tun könnt.

 

MfG.

 

hartmut

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Weiß ja nicht was bei euch so abgeht, aber hier in der Gegend würde ich sagen, sucht euch ein lauschiges Plätzchen wo ihr was für die Verkehrssicherheit tun könnt.

Wir wissen ja nicht, was Du so für Verkehrssicherheit hältst, aber vielleicht könntest Du ja mal erklären, wie Geschwindigkeiten mehr oder weniger oberhalb der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit gerade in Autobahnbaustellen mit entsprechend schmalen und regelmäßig eher in schlechtem Zustand befindlichen Fahrspuren und/ oder auch massivste Abstandsunterschreitungen zur Verkehrssicherheit beitragen.

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keine 10 % der LKW und max. 2 % der PKW beachten dieses Limmit. Ausnahme Fahrbahnverschwenkung.

 

Darum suchen wir dort auch ganz gerne mal ein lauschiges Plätzchen für unserer Anlage.

Die knattert sehr gut.

 

Glaube ich gerne. Aber ein aufmerksamer Fahrer entdeckt euch meistens.

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Die Zahl der Egoisten wächst anscheinend ständig, diese Ich-komme-zuerst-und-der-Rest-ist-mir-scheißegal-Mentalität ist gerade im Straßenverkehr stark im kommen.

 

Da helfen auch abwertende Begriffe wie obrigkeitshörige Lämmer nicht.

Ich meine, dass Du einen Gegensatz formulierst, der nicht zutreffend ist: Hier der egoistische Regelverletzer, dort der soziale StVO-Fan.

 

Rücksichtslosigkeit oder Egoismus bemessen sich nicht daran, ob jemand brav tut, was ihm erlaubt wurde. Der Knallkopp, der bei :50: mit 43,5 auf die grüne Ampel zurast, ohne auch nur einen Gedanken an die hinter ihm Herzuckelnden zu verschwenden, verhält sich zwar StVO-konform aber eben auch reichlich unsozial.

 

Me culpa, mea maxima culpa. Ich hätte entweder unberechtigte ergänzen oder Behindertenparkplatzmissbraucher schreiben sollen. Aber eigentlich bin ich mir sicher, daß Du das erkannt hast.

Ein bisschen Spaß muss sein.

 

Ja, das ist genau das Argument, das diese Typen gern von sich geben (da kommt man doch locker dran vorbei!). Mal abgesehen davon, daß es darum nicht geht und kein Autofahrer dieses Argument akzeptieren würde, wenn so drei bis fünf Fußgänger nebeneinander auf der Fahrbahn langlatschten: warum soll der Radfahrer auf den Gehweg oder die Straße ausweichen? Warum sollen sich Fußgänger an einem Auto vorbeiquetschen, Rolli- und Kinderwagenbenutzer evtl. auf die Straße ausweichen? Warum kann der Autofahrer nicht seinesgleichen behindern? Ach ja, die Antwort ist trotz aller Individualität eher recht uniform: Ich wollte doch nicht den fließenden Verkehr behindern!

Ich kann mich über so etwas einfach nicht aufregen. Sorry.

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Die Geschwindigkeiten sind in der RSA95 festgelegt, diese könnten sich Kraftfahrer und vor allem die Schilderaufsteller mal angucken.

Kraftfahrer brauchen sich da nichts angucken, denen reichen die Schilder. Und die Schilderaufsteller machen auch nur das, was ihnen vorgeschrieben wird - mit der Entscheidung über irgendwelche Geschwindigkeiten haben die exakt nichts zu tun. Was wolltest Du uns also sagen?

 

Ich meine, dass Du einen Gegensatz formulierst, der nicht zutreffend ist: Hier der egoistische Regelverletzer, dort der soziale StVO-Fan.

Diesen Gegensatz kann ich schon allein deshalb nicht formuliert haben, weil ich sozialer StVO-Fan genauso wenig benutzen würde wie obrigkeitshörige Lämmer. Wenn ich einen Gegensatz formulieren würde, sähe der sicherlich eher etwa so aus: hier das egoistische A..., das meint, das tun zu dürfen, was er allein für richtig hält, und dort der durchschnittliche VT, der sich - aus welchem Grund auch immer - zumindest grundsätzlich an die Regeln hält.

 

Rücksichtslosigkeit oder Egoismus bemessen sich nicht daran, ob jemand brav tut, was ihm erlaubt wurde

Richtig. Rücksichtslosigkeit und Egoismus manifestieren sich z.B. im Geh- und Radweg zuparken, im Behindertenparkplatz-als-Nichtbehinderter-nutzen, im an-der-Schlange-vorbeifahren-und-sich-vorn-rücksichtslos-reindrängeln oder im rechts-überholen, wenn der Vordermann einen wenigstens halbwegs angemessenen Sicherheitsabstand zum überholenden LKW einhält. Ich kenne das alles noch unter der Überschrift Das tut man nicht - das wiederum scheint mittlerweile als obrigkeitshörig, dumm und unsozial zu gelten.

 

Wie stellst Du Dir das eigentlich praktisch vor, wenn tatsächlich jeder den hier gern propagierten Individualismus nach Herzenslust auslebt?

 

Der Knallkopp, der bei :50: mit 43,5 auf die grüne Ampel zurast, ohne auch nur einen Gedanken an die hinter ihm Herzuckelnden zu verschwenden, verhält sich zwar StVO-konform aber eben auch reichlich unsozial.

In der Tat. Hinter so einem Typen verliert man sein halbes Leben. Da ist derjenige, der mit mindestens :60: auf die grüne Ampel zuzuckelt, schon deutlich sozialer. Zumindest bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Ampel umschaltet und er 'ne Vollbremsung hinlegt, weil er den Ampelblitzer kennt, die dahinter aber nicht.

 

Ich kann mich über so etwas einfach nicht aufregen. Sorry.

Setz Dich bei Deinem nächsten Deutschland-Besuch, bevorzugt in der Innenstadt von B, HH oder M, einfach in einen Rollstuhl oder schieb einen Kinderwagen durch die Gegend. Dann wirst Du vielleicht ohne allzu große Mühe die ungebremste Begeisterung für rücksichtslose Individualisten nachvollziehen können.

 

Du kannst natürlich auch ganz unaufgeregt erklären, warum so viele Autofahrer ganz selbstverständlich meinen, Geh- und Radwege (etc.) nutzen zu dürfen und damit Radfahrer bzw. Fußgänger statt ihresgleichen am ungestörten Fortkommen zu hindern.

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Die Geschwindigkeiten sind in der RSA95 festgelegt, diese könnten sich Kraftfahrer und vor allem die Schilderaufsteller mal angucken.

Kraftfahrer brauchen sich da nichts angucken, denen reichen die Schilder. Und die Schilderaufsteller machen auch nur das, was ihnen vorgeschrieben wird - mit der Entscheidung über irgendwelche Geschwindigkeiten haben die exakt nichts zu tun. Was wolltest Du uns also sagen?

 

Ich gehe von mitdenkenden und auch interessierten Kraftfahrern aus. Kennt man Grund für etwas, fällt die Einsicht bzw. Einhaltung leichter. Okay, ich hätte statt Schilderaufsteller die "Aufsteller des Schilderplans" und die "Genehmiger", wobei einige Pläne gar nicht genehmigt werden müssen.
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Ich gehe von mitdenkenden und auch interessierten Kraftfahrern aus. Kennt man Grund für etwas, fällt die Einsicht bzw. Einhaltung leichter.

Um eine Baustelle erkennen zu können, braucht es nicht das Lesen einer offenbar nur kostenpflichtig erhaltbaren Vorschrift.

 

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Moin Moin

 

 

... aber hier in der Gegend würde ich sagen ...

Für den benutzten Konjunktiv bin ich dir wirklich dankbar.

Wenn du das nämlich gesagt hättest, wäre ich einer tiefen depressiven Phase sehr nahe.

 

 

Gruß

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Wenn ich einen Gegensatz formulieren würde, sähe der sicherlich eher etwa so aus: hier das egoistische A..., das meint, das tun zu dürfen, was er allein für richtig hält, und dort der durchschnittliche VT, der sich - aus welchem Grund auch immer - zumindest grundsätzlich an die Regeln hält.

Fein, dann betrachte ich mal den Gegensatz, den Du formulieren würdest: Ist jemand automatisch ein egoistisches A..., wenn er meint, das tun zu dürfen, was er für richtig hält? Und wie definierst Du "zumindest grundsätzlich"?

 

Wie stellst Du Dir das eigentlich praktisch vor, wenn tatsächlich jeder den hier gern propagierten Individualismus nach Herzenslust auslebt?

Ich zumindest propagiere keinen Individualismus - obwohl ich den für richtig und selbstverständlich halte. Ich werbe dafür, Regeln zu hinterfragen und u.U. zu brechen.

 

In der Tat. Hinter so einem Typen verliert man sein halbes Leben.

Du argumentierst asymmetrisch. Wieviel Lebenszeit hast Du durch Gehwegparker verloren?

 

Setz Dich bei Deinem nächsten Deutschland-Besuch, bevorzugt in der Innenstadt von B, HH oder M, einfach in einen Rollstuhl oder schieb einen Kinderwagen durch die Gegend.

Hab' ich schon hinter mir (Kinderwagen in HH). War nie ein Problem.

 

Du kannst natürlich auch ganz unaufgeregt erklären, warum so viele Autofahrer ganz selbstverständlich meinen, Geh- und Radwege (etc.) nutzen zu dürfen und damit Radfahrer bzw. Fußgänger statt ihresgleichen am ungestörten Fortkommen zu hindern.

Nö, das kann ich nicht.

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...Du argumentierst asymmetrisch. Wieviel Lebenszeit hast Du durch Gehwegparker verloren?

 

Hallo Pedro,

gerade auf Facebook gelesen:

Hund angefahren – Fahrer flüchtig

Heute Mittag gegen 12 Uhr befuhr ein Rollstuhlfahrer die Alte Hauptstraße in Burgaltendorf. Da der Bürgersteig in Hohe des EDEKA Marktes durch ein parkendes Auto blockiert war, wollte der Mann mit seinem Hund Lee Lou die Straße überqueren. Dabei näherte sich plötzlich ein Fahrzeug, welches den Hund angefahren hat und ohne anzuhalten seine Fahrt fortsetzte. Der Hund erlag noch am Unfallort seinen schweren Verletzungen. Es werden nun Zeugen gesucht, die sich das Nummernschild notiert haben bzw. andere Angaben zum Tathergang machen können. Hinweise bitte an....

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Fein, dann betrachte ich mal den Gegensatz, den Du formulieren würdest: Ist jemand automatisch ein egoistisches A..., wenn er meint, das tun zu dürfen, was er für richtig hält?

Nein, einen Automatismus gibt es da natürlich nicht. Schließlich bedeutet meinen, das tun zu dürfen, was man für richtig hält nicht zwingend, sich anderen gegenüber rücksichtslos verhalten (also wie in den von mir genannten Beispielen).

 

Und wie definierst Du "zumindest grundsätzlich"?

Ich nehme an, wir können uns ohne weiteres darauf einigen, daß damit (korrekterweise müßte es natürlich mit dem Gegenteil heißen) gelegentliche, eher geringfügige, durchaus auch vorsätzlich begangene Verkehrsverstöße gemeint sind. Wobei geringfügig m.E. auch von der Verkehrssituation abhängt (so ist z.B. der LKW-Fahrer, der auf der ansonsten eher leeren A 7 in den Kasseler Bergen im Überholverbot an dem mit :30: den Berg hochkriechenden Kollegen überholt m.E. anders zu beurteilen, als derjenige, der das bei voller Bahn macht).

 

Ich zumindest propagiere keinen Individualismus

Okay. Dann habe ich da wohl was falsch verstanden bzw. interpretiert.

 

obwohl ich den für richtig und selbstverständlich halte. Ich werbe dafür, Regeln zu hinterfragen und u.U. zu brechen.

Wie könnte ich Dir da widersprechen? Das Problem sind die Brecher, die mit dem Hinterfragen überfordert sind und auch das u.U. recht locker sehen.

 

Du argumentierst asymmetrisch. Wieviel Lebenszeit hast Du durch Gehwegparker verloren?

Reichlich. Aber das hat sehr spezielle Gründe. Aber unabhängig davon: ich will da überhaupt nichts vergleichen - das eine hat mit dem anderen weder etwas zu tun noch kann es eine Begründung für das jeweilige Verhalten liefern.

 

Hab' ich schon hinter mir (Kinderwagen in HH). War nie ein Problem.

Glückwunsch. Schon länger her, gell?

 

Nö, das kann ich nicht.

Danke (und das ist völlig ironiefrei).

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Ich gehe von mitdenkenden und auch interessierten Kraftfahrern aus. Kennt man Grund für etwas, fällt die Einsicht bzw. Einhaltung leichter.

Um eine Baustelle erkennen zu können, braucht es nicht das Lesen einer offenbar nur kostenpflichtig erhaltbaren Vorschrift.

 

Bisher war sie kostenlos von http://www.rsa-95.de/ zu laden, der Nachfolger steht dort auch zum kostenlosen Download.
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Ich nehme an, wir können uns ohne weiteres darauf einigen, daß damit (korrekterweise müßte es natürlich mit dem Gegenteil heißen) gelegentliche, eher geringfügige, durchaus auch vorsätzlich begangene Verkehrsverstöße gemeint sind. Wobei geringfügig m.E. auch von der Verkehrssituation abhängt ...

Wir sind uns vollkommen einig. Gerade heute habe ich wieder geringfügige 100% (agO) draufgelegt und das war der Verkehrssituation IMO vollkommen angemessen.

 

Glückwunsch. Schon länger her, gell?

Korrekt. Dreizehn Jahre.

 

Herzliche Grüße,

 

Pedro.

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Bisher war sie kostenlos von http://www.rsa-95.de/ zu laden, der Nachfolger steht dort auch zum kostenlosen Download.

Die Seite hatte ich schon gesehen, allerdings da irgendwie keine Aussagen zu Geschiwndigkeitsbeschränkungen gefunden. Habe ich da was übersehen?

 

Wir sind uns vollkommen einig. Gerade heute habe ich wieder geringfügige 100% (agO) draufgelegt und das war der Verkehrssituation IMO vollkommen angemessen.

Du bist ein Held. :nick:

 

Korrekt. Dreizehn Jahre.

Das könnte einiges erklären.

 

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Bisher war sie kostenlos von http://www.rsa-95.de/ zu laden, der Nachfolger steht dort auch zum kostenlosen Download.

Die Seite hatte ich schon gesehen, allerdings da irgendwie keine Aussagen zu Geschiwndigkeitsbeschränkungen gefunden. Habe ich da was übersehen?

 

Scheint so:

Teil D:

2.4.2 Höchstgeschwindigkeiten

 

(1) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt in der Regel 80 km/h. Dies gilt auch für Verschwenkungsbereiche, Einziehungsbereiche und Überleitungen auf Richtungsfahrbahnen (Mittelstreifenüberfahrten).

 

(2) Ob eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h in Betracht kommt, sollte insbesondere in folgenden Fällen geprüft werden:

a.Die Breite der Lkw-Fahrstreifen beträgt weniger als 3,25 m.

b.Der Arbeitsbereich befindet sich unmittelbar neben dem Verkehrsbereich (in der Regel Beschränkung nur während der Arbeitszeit).

c.Die Fahrbahndecke im Verkehrsbereich (z. B. Standstreifenoberfläche) ist in einem schlechten Zustand.

d.Im Verkehrsbereich ist ein Längsgefälle von über 4,0 % vorhanden.

 

(3) Eine Begrenzung auf 40 km/h kann insbesondere bei besonderen Gefahren im Arbeitsstellenbereich in Frage kommen, wie z. B. Auffahrt auf Behelfsbrücken oder Abgrabungen mit Absturzgefahr unmittelbar am Rand der Fahrbahn.

 

(4) Bei einer Begrenzung auf 40 km/h kann ein erläuterndes Gefahrzeichen (z. B. Z 112) in Betracht kommen.

 

(5) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit kann auf 100 km/h festgesetzt werden, wenn die Breite der linken Behelfsfahrstreifen mindestens je 3 m und des rechten 3,5 m beträgt und wenn die vorgenannten Gesichtspunkte nicht entgegenstehen. Auf der Seite zur Arbeitsstelle hin muss außerdem eine Abtrennung durch dauerhafte oder transportable Schutzeinrichtungen vorhanden sein. Dann sind ggf. auch Verschwenkungsbereiche bzw. Einziehungsbereiche auf Richtungsfahrbahnen entsprechend zu beschränken.

 

(6) Für die Festlegung von zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in den Überleitungen sind die Kriterien Griffigkeit bei Nässe und Kippsicherheit bei allen Fahrbahnzuständen maßgebend. Bei Vergleichen der weitgehend baulich vorgegebenen Entwurfsparameter einer Überleitung mit in den RAS-L festgelegten Entwurfsgeschwindigkeiten und den zugehörigen geometrischen Größen ist zu beachten, dass Fahrstreifenwechselvorgänge nicht in Ansatz zu bringen sind; sie werden durch Fahrstreifenbegrenzungen unterbunden.

 

(7) Erfahrungsgemäß reicht in Überleitungen mit üblichen geometrischen Voraussetzungen (z. B. Dachprofil mit Querneigungen bis 2,5 %) eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h aus. Sind ungünstigere Voraussetzungen gegeben (z. B. Sägeprofil mit ausgeprägter gegenläufiger Querneigung im Mittelstreifen), so ist zu prüfen, ob eine solche Überleitung durch vorübergehende bauliche Maßnahmen entschärft oder an eine andere Stelle mit günstigeren Querneigungsverhältnissen (Wendepunktbereiche) verlegt werden kann. Andernfalls ist eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 bzw. 40 km/h vorzusehen. Wegen der besonderen Kippgefahr beladener Lkw mit hoher Schwerpunktlage kann dabei für den Fall größerer Querneigungswechsel eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit allein für Lkw erwogen werden. In jedem Fall ist vor solchen Überleitungen das Zeichen 112 aufzustellen.

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