rene0879 0 Posted July 14, 2015 Report Share Posted July 14, 2015 Hallo, mir ist folgender, windschiefer mobiler Blitzer heut aufgefallen. Sind Messungen mit dem System so ordnungsgemäß? Er steht nicht annähernd waagerecht auf losem Untergrund (siehe Bilder). Danke für Eurer Feedback Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted July 14, 2015 Report Share Posted July 14, 2015 Willkommen im RadarforumDas ist nur die Fotoeinheit. Die kann im Prinzip so schief stehen wie sie will und hat keinen Einfluss auf das Messergebnis. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted July 14, 2015 Report Share Posted July 14, 2015 Moin Moin mir ist folgender, windschiefer mobiler Blitzer heut aufgefallen.Nicht jede Anlage muß im Wasser stehen. Bist du damit geblitzt worden? Gruß Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted July 15, 2015 Report Share Posted July 15, 2015 Entscheidend ist der Sensor, der einige Meter zuvor steht. Die Kamera kann theoretisch vom Baum hängen. Wenn Du ein Foto mit Deiner Kamera machst, ist es für die Schärfe auch egal, ob Du sie gerade oder schief hälst. Sieht halt nur scheiße aus. Quote Link to post Share on other sites
xander 40 Posted July 15, 2015 Report Share Posted July 15, 2015 Der weiche Untergrund könnte dann von Bedeutung sein, wenn zunächst ein Testbild gefertigt werd, die Kamera dann absinkt und danach noch Verstoßbilder entstehen: In diesen Fällen wäre der Winkel der Kamera verändert, was ohne einen erneuten Test (kann auch am Ende stattfinden) so wohl nicht zulässig sein dürfte. Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted July 15, 2015 Report Share Posted July 15, 2015 Nicht wirklich, beim nächsten Verstoss wird auf das Foto am Monitor geschaut. Kann dieses nicht verwertet werden, wird nachjustiert. Quote Link to post Share on other sites
xander 40 Posted July 15, 2015 Report Share Posted July 15, 2015 wenn die Kamera nur wenig einsinkt, fällt es im Fahrzeug nicht zwingend auf. Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted July 15, 2015 Report Share Posted July 15, 2015 Bei der ESO wird jedes Bild bei einer Überschreitung auf dem Monitor eingeblendet und bleibt sichtbar. Wenn der Messbedienstete Abweichungen feststellt, wird er prüfen, ob die Verwertbarkeit gewährleistet ist. Wenn nicht, korrigiert er das. Ob dabei das Stativ gerade steht oder nicht, spielt keine Rolle. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted July 16, 2015 Report Share Posted July 16, 2015 wenn die Kamera nur wenig einsinkt, fällt es im Fahrzeug nicht zwingend auf.Das allerdings dürfte dann auch ohne Belang sein. Ein Gutachter dürfte im Falle eines stärkeren Einsinkens später trotzdem in der Lage sein, die Fotolinie so über das Meßfoto zu legen, daß es paßt. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted July 16, 2015 Report Share Posted July 16, 2015 Hallo,gilt nicht wenn es zur Verhandlung kommt daß der Richter frei ist wie hoch eine Geldstrafe statt dem abgelehnten Bußgeld aus dem Vewaltungsverfahren wird? Ablauf: Meßwert 84km/h, Bußgeld festgesetzt für 81km/h, Einspruch.Sachverständiger, bestellt und zu zahlen vom Beschuldigten , im maximalen Fall kann der "fehlerhafte" Aufbau zu plus 1,5km/h führen.Richter: nehmen wir also 79,5km/h als bewiesen an, mein Urteil 2 Monate Fahrverbot und 700€ Geldstrafe. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted July 16, 2015 Report Share Posted July 16, 2015 Hallo,gilt nicht wenn es zur Verhandlung kommt daß der Richter frei ist wie hoch eine Geldstrafe statt dem abgelehnten Bußgeld aus dem Vewaltungsverfahren wird? Ablauf: Meßwert 84km/h, Bußgeld festgesetzt für 81km/h, Einspruch.Sachverständiger, bestellt und zu zahlen vom Beschuldigten , im maximalen Fall kann der "fehlerhafte" Aufbau zu plus 1,5km/h führen.Richter: nehmen wir also 79,5km/h als bewiesen an, mein Urteil 2 Monate Fahrverbot und 700€ Geldstrafe.Und wer zahlt den Gutachter? Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted July 16, 2015 Report Share Posted July 16, 2015 Hallo,gilt nicht wenn es zur Verhandlung kommt daß der Richter frei ist wie hoch eine Geldstrafe statt dem abgelehnten Bußgeld aus dem Vewaltungsverfahren wird? Ablauf: Meßwert 84km/h, Bußgeld festgesetzt für 81km/h, Einspruch.Sachverständiger, bestellt und zu zahlen vom Beschuldigten , im maximalen Fall kann der "fehlerhafte" Aufbau zu plus 1,5km/h führen.Richter: nehmen wir also 79,5km/h als bewiesen an, mein Urteil 2 Monate Fahrverbot und 700 Geldstrafe.Erneuter Denkfehler! Folgender Ablauf: Messwert x, vorwerfbar x-3km/h (bzw. 3%), Bussgeld, Einspruch -> Verhandlung. Der Richter stellt das Verfahren ein, da der Messbedienstete die Vorgaben hinsichtlich des vorgeschriebenen Aufbaus nicht kennt oder nicht einhält. Kein Gutachter, keine Strafe. Alle sind zufrieden. Ausser Kolbenfeder 😂😂😂 1 Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted July 16, 2015 Report Share Posted July 16, 2015 Erneuter Denkfehler! Ich glaube, damit liegst Du falsch. Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted July 16, 2015 Report Share Posted July 16, 2015 Erneuter Denkfehler!Ich glaube, damit liegst Du falsch.Korrigier' mich 😅 Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted July 16, 2015 Report Share Posted July 16, 2015 Korrigier' mich Er bekommt oder erreicht das, was er provozieren will. Insofern macht er keinen Denkfehler . Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted July 16, 2015 Report Share Posted July 16, 2015 Korrigier' michEr bekommt oder erreicht das, was er provozieren will. Insofern macht er keinen Denkfehler .Aus diesem Blickwinkel betrachtet -> stimmt. Ich hätte Deinem Zitat #13 mehr Beachtung schenken sollen. Dieses war ja bereits beendet. Quote Link to post Share on other sites
xander 40 Posted July 16, 2015 Report Share Posted July 16, 2015 Wenn der Messbedienstete Abweichungen feststellt, [...] genau um dieses wenn ging es ja in meinem Beitrag... Quote Link to post Share on other sites
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