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Blitzer Ordnungsgemäß Aufgestellt?


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Entscheidend ist der Sensor, der einige Meter zuvor steht. Die Kamera kann theoretisch vom Baum hängen.

 

Wenn Du ein Foto mit Deiner Kamera machst, ist es für die Schärfe auch egal, ob Du sie gerade oder schief hälst. Sieht halt nur scheiße aus.

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Der weiche Untergrund könnte dann von Bedeutung sein, wenn zunächst ein Testbild gefertigt werd, die Kamera dann absinkt und danach noch Verstoßbilder entstehen: In diesen Fällen wäre der Winkel der Kamera verändert, was ohne einen erneuten Test (kann auch am Ende stattfinden) so wohl nicht zulässig sein dürfte.

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Bei der ESO wird jedes Bild bei einer Überschreitung auf dem Monitor eingeblendet und bleibt sichtbar. Wenn der Messbedienstete Abweichungen feststellt, wird er prüfen, ob die Verwertbarkeit gewährleistet ist. Wenn nicht, korrigiert er das. Ob dabei das Stativ gerade steht oder nicht, spielt keine Rolle.

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wenn die Kamera nur wenig einsinkt, fällt es im Fahrzeug nicht zwingend auf.

Das allerdings dürfte dann auch ohne Belang sein. Ein Gutachter dürfte im Falle eines stärkeren Einsinkens später trotzdem in der Lage sein, die Fotolinie so über das Meßfoto zu legen, daß es paßt.
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Hallo,

gilt nicht wenn es zur Verhandlung kommt daß der Richter frei ist wie hoch eine Geldstrafe statt dem abgelehnten Bußgeld aus dem Vewaltungsverfahren wird?

 

Ablauf:

 

Meßwert 84km/h, Bußgeld festgesetzt für 81km/h, Einspruch.

Sachverständiger, bestellt und zu zahlen vom Beschuldigten , im maximalen Fall kann der "fehlerhafte" Aufbau zu plus 1,5km/h führen.

Richter: nehmen wir also 79,5km/h als bewiesen an, mein Urteil 2 Monate Fahrverbot und 700€ Geldstrafe.

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Hallo,

gilt nicht wenn es zur Verhandlung kommt daß der Richter frei ist wie hoch eine Geldstrafe statt dem abgelehnten Bußgeld aus dem Vewaltungsverfahren wird?

 

Ablauf:

 

Meßwert 84km/h, Bußgeld festgesetzt für 81km/h, Einspruch.

Sachverständiger, bestellt und zu zahlen vom Beschuldigten , im maximalen Fall kann der "fehlerhafte" Aufbau zu plus 1,5km/h führen.

Richter: nehmen wir also 79,5km/h als bewiesen an, mein Urteil 2 Monate Fahrverbot und 700€ Geldstrafe.

Und wer zahlt den Gutachter?

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Hallo,

gilt nicht wenn es zur Verhandlung kommt daß der Richter frei ist wie hoch eine Geldstrafe statt dem abgelehnten Bußgeld aus dem Vewaltungsverfahren wird?

 

Ablauf:

 

Meßwert 84km/h, Bußgeld festgesetzt für 81km/h, Einspruch.

Sachverständiger, bestellt und zu zahlen vom Beschuldigten , im maximalen Fall kann der "fehlerhafte" Aufbau zu plus 1,5km/h führen.

Richter: nehmen wir also 79,5km/h als bewiesen an, mein Urteil 2 Monate Fahrverbot und 700 Geldstrafe.

Erneuter Denkfehler! Folgender Ablauf:

 

Messwert x, vorwerfbar x-3km/h (bzw. 3%), Bussgeld, Einspruch -> Verhandlung.

 

Der Richter stellt das Verfahren ein, da der Messbedienstete die Vorgaben hinsichtlich des vorgeschriebenen Aufbaus nicht kennt oder nicht einhält.

Kein Gutachter, keine Strafe. Alle sind zufrieden. Ausser Kolbenfeder 😂😂😂

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Korrigier' mich

Er bekommt oder erreicht das, was er provozieren will. Insofern macht er keinen Denkfehler ;).
Aus diesem Blickwinkel betrachtet -> stimmt. Ich hätte Deinem Zitat #13 mehr Beachtung schenken sollen. Dieses war ja bereits beendet.
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