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Provida 2000: Höchstgeschwindigkeit Als Vorwurf


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Guten Abend alle miteinander :-) Ich komme mal gleich zur Sache:

Vor kurzem wurde ich von einem Zivilfahrzeug mit Provida 2000 verfolgt. Der Vorwurf lautete: 97 km/h anstelle der erlaubten 60 km/h.

Hierbei räumten die Beamten auch gleich ein, dass sie vergessen haben die Durchschnittsgeschwindigkeits-Messung manuell zu starten, daher wurde von Hand berechnet.

Da ich aber immer beschleunigt und wieder abgebremst haben sollte, teilweise sogar 10 km/h zu langsam fuhr, wurde mir "lediglich" meine höchste angezeigte Geschwindigkeit (97 km/h) vorgeworfen.

Es handelte sich also NICHT um meine Durchschnittsgeschwindigkeit, sondern die höchste Zahl auf dem Tacho des Polizeifahrzeuges. Meine Durchschnittsgeschwindigkeit wäre ansonsten wohl deutlich niedriger gewesen.

Kann das den überhaupt so gegen mich verwendet werden?!

Ich freue mich auf eure Antworten! :-)

 

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Die aktuelle Geschwindigkeit des Polizeifahrzeugs lässt keinen Rückschluss auf das gemessene Fahrzeug zu. Man braucht zwei Punkte um festzustellen ob sich das gemessene Fahrzeug entfernt oder näher kommt. Kann sein das die konstant 93 gefahren sind und sich das andere Fahrzeug entfernt/beschleunigt hat. Dann könnte man schon die 93 vorwerfen.

Tatsächliche Höchstgeschwindigkeit am Tacho abgelesen war deutlcih höher als 93?

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Soweit ich das gesehen habe, war 97 das Höchste.

 

Aber allgemein ist das doch mies, selbst wenn es der Durchschnitt war: die fahren 1200m hinterher, vergessen ein Knöpfchen zu drücken und suchen sich dann auf dem Video den Abschnitt, der am negativsten ausfällt... Ich kann mir einfach nicht vorstellen das man so willkürlich handeln darf.

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Wenn du ab und an langsamer fährst, wird das nicht auf die maximale Überschreitung gegen gerechnet. Anders formuliert, wenn man auf einer Strecke einen Durchschnittswert vorgeworfen bekommt, dann kann man Glück haben (gerade wenn der Vorwurf unterhalb von Fahrverbot oder Punkten liegt, da man zeitweise ja in dem Bereich Fahrverbot / Punkte gelegen hat). Wenn einem jedoch eine punktuelle Messung vorgeworfen wird, dann ist das so. War man am Messpunkt langsamer, als an anderen Stellen, hat man Glück - war man schnell, hat man Pech.

 

In deinem Fall steht nur die Frage offen, ob es zu einer verwertbaren Messung gekommen ist, Das kann ein Anwalt für dich klären.

Normalerweise wissen die aber, was sie tun. Wenn es keine verwertbare Messung gibt, dann wird auch mal abgebrochen oder neu angesetzt... du weißt ja nicht, dass du unter Beobachtung stehst.... darum vermute ich, dass die Messung schon passt.

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Ich kann mir einfach nicht vorstellen das man so willkürlich handeln darf.

Das ist in der Tat sehr bedenklich. Aber tröste Dich: diese Erfahrung machen jeden Tag jede Menge Verkehrsteilnehmer. Eigentlich halten sie sich immer an die Regeln, nur eben ganz ausnahmsweise mal nicht - und zack, genau in dem Moment steht da ein Blitzer rum und sie werden erwischt. Da kann man dann leider auch nicht damit argumentieren, daß man direkt danach viel langsamer gefahren ist als erlaubt und das unfairerweise nicht mit berücksichtigt wird. Insofern wirst Du auch nicht anders behandelt als alle anderen.

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die fahren 1200m hinterher, vergessen ein Knöpfchen zu drücken und suchen sich dann auf dem Video den Abschnitt,

Ist halt die Frage, ob so eine Messung als standardisiertes Messverfahren anzusehen ist. Ich habe keine Ahnung das der Fall ist.

 

Falls kein standardisiertes Messverfahren vorliegt

- müssen entsprechend höhere Toleranzen in Abzug gebracht werden

- besteht die Möglichkeit das sich der Richter garnicht mit dem Thema auseinandersetzen will und das Verfahren einstellt

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also so wie geschildert wäre es wohl nicht zulässig, aber das es so geschehen ist, bezweifle ich. Da ja offenkundig auch gesagt wurde, dass diese Geschwindigkeit berechnet wurde, impliziert für mich, dass sie nicht einfach den höchsten Wert genommen haben...

 

Eine Manuelle Berechnung ist anhand des Videos idR. immer möglich, und diese darf auch an die für dich ungünstigste Stelle gelegt werden, dass entscheidet der SB (Aber nicht nur rein Willkürlich, sondern auch anhand bestimmter Vorgaben und zu gunsten einer klaren Auswertbarkeit, sämtliche Toleranzen und der Vorteil der Durchschnittsgeschwindigkeit laufen ohnehin zu deinen Gunsten - Willkür wäre es imho bestenfalls, wenn sie dir weniger als das maximal mögliche vorwerfen, aber bei jedem an die Grenze gehen wäre wiederum fair ;-) - Auf deinem Tacho waren sicher 105+ wenn das Gerät von 97 km/h spricht.)

 

Bei der Berechnung wird also einfach eine Strecke (bei <100 km/h idR. ca. 100 Meter) im Video ausgewertet, bei der der Abstand zwischen nachfahrendem Messfahrzeug und dir gleichbleibend ist - oder größer wird.

Wie schon gesagt, ein Anwalt kann Akteneinsicht anfordern, das Video wird idR. kostenpflichtig zugesand. Wenn du das Video in aller Ruhe betrachtest und feststellst, dass das Messfahrzeug für ca. 100 Meter Strecke 97+ draufhat, würde ich das so hinnehmen (Vielleicht kannst du das auch aus deiner Erinnerung klären, bei 97 km/h wären das etwas über 3 Sekunden, also nicht besonders lange...) . Wenn dem tatsächlich nicht so sein sollte, wäre wohl ein Gerichtstermin angebracht.

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Ist halt die Frage, ob so eine Messung als standardisiertes Messverfahren anzusehen ist. Ich habe keine Ahnung das der Fall ist.

Auch so eine "händisch berechnete" (=> im Nachhinein anhand des Videos und einer entsprechenden Sequenz) Messung gilt als standardisiertes Meßverfahren. Wird insbes. bei Provida-Krädern sehr oft angewandt.

 

Falls kein standardisiertes Messverfahren vorliegt

- müssen entsprechend höhere Toleranzen in Abzug gebracht werden

- besteht die Möglichkeit das sich der Richter garnicht mit dem Thema auseinandersetzen will und das Verfahren einstellt

1. nicht zwingend, aber es unterliegt einer genaueren Einzelfallprüfung

2. oder aber einen Gutachter bemüht, der dann eine entspr. Bewertung abgeben wird, wonach der Richter wahrscheinlich denn doch ein Urteil fällt.

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also so wie geschildert wäre es wohl nicht zulässig, aber das es so geschehen ist, bezweifle ich.

Das mußt Du nicht bezweifeln, denn - siehe oben - beim Messen mittels Provida-Krädern ist das so Standard und sehr wohl zulässig. Warum sollte es bei den Provida-Autos nicht zulässig sein?

 

Da ja offenkundig auch gesagt wurde, dass diese Geschwindigkeit berechnet wurde, impliziert für mich, dass sie nicht einfach den höchsten Wert genommen haben...

Sie haben eine Sequenz genommen und für diese die Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet. Völlig ok und rechtens.

 

Willkür wäre es imho bestenfalls, wenn sie dir weniger als das maximal mögliche vorwerfen

Auch das wäre völlig rechtens und sicherlich keine Willkür.
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also so wie geschildert wäre es wohl nicht zulässig, aber das es so geschehen ist, bezweifle ich.

Das mußt Du nicht bezweifeln, denn - siehe oben - beim Messen mittels Provida-Krädern ist das so Standard und sehr wohl zulässig. Warum sollte es bei den Provida-Autos nicht zulässig sein?

 

Da ja offenkundig auch gesagt wurde, dass diese Geschwindigkeit berechnet wurde, impliziert für mich, dass sie nicht einfach den höchsten Wert genommen haben...

Sie haben eine Sequenz genommen und für diese die Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet. Völlig ok und rechtens.

 

 

Ich glaube du hast mich missverstanden - oder ich den TE. Der TE sagte, ihm wurde einfach der höchste angezeigte Wert vorgeworfen - darauf bezog sich meine Antwort und das wäre so natürlich nicht zulässig. Vielmehr fand eben vermutlich eine Berechnung statt, die eben ebenfalls dieses Ergebnis lieferte...

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Ich glaube du hast mich missverstanden - oder ich den TE. Der TE sagte, ihm wurde einfach der höchste angezeigte Wert vorgeworfen - darauf bezog sich meine Antwort und das wäre so natürlich nicht zulässig. Vielmehr fand eben vermutlich eine Berechnung statt, die eben ebenfalls dieses Ergebnis lieferte...

Durchaus möglich. Auch denkbar, daß die Sequenz über tatsächlich konstant mit dem "höchst angezeigten Wert" gefahren wurde.
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Also ich mag mich ja irren, aber von den (wie auch immer) abgelesene/berechneten 97 km/h müssen doch in jedem Fall mindestens 3 km/h abgezogen werden, oder ?

Von den abgelesenen sicherlich, von den berechneten nicht unbedingt. Meine Berechnungsmaske wirft mir sofort den Nettowert aus.
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Du wirst mit Deiner Vermutung vermutlich recht haben. Das bedeutet aber nicht unbedingt, daß sie wissen, wie es richtig geht und es (dann) auch richtig machen. Wenn der TE also nicht überzeugt ist, sollte er einen RA beauftragen.

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Du wirst mit Deiner Vermutung vermutlich recht haben. Das bedeutet aber nicht unbedingt, daß sie wissen, wie es richtig geht und es (dann) auch richtig machen. Wenn der TE also nicht überzeugt ist, sollte er einen RA beauftragen.

Der TE sollte sich zuerst selbst kritisch fragen, ob er 97 km/h oder schneller gefahren ist. Wenn ja sollte er überlegen ob sich der Aufwand für ihn lohnt.

Dann sollte er überlegen, ob er eine Rechtsschutzversicherung hat. Wenn ja, Deckungszusage einholen und RA beauftragen. Wenn nein ärgern und zahlen.

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Von den abgelesenen sicherlich, von den berechneten nicht unbedingt. Meine Berechnungsmaske wirft mir sofort den Nettowert aus.

 

In der Berechnung mag ja die Toleranz schon berücksichtigt sein, Trotzdem kann da doch niemals mehr rauskommen, als am Bildschirm in der Spitze (abzüglich Toleranz) angezeigt wurde.

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Trotzdem kann da doch niemals mehr rauskommen, als am Bildschirm in der Spitze (abzüglich Toleranz) angezeigt wurde.

Das ist richtig.
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