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Leider wurde ich soeben auf einer Zufahrt zum "Ruhrschleichweg", der A40, von einem Blitzer überrascht worden. Erst ca. 30 Meter hinter dem Blitzer habe ich das erste 80er Schild wahrgenommen. Ich hatte schnell auf ca. 115 km/h beschleunigt, um noch vor einem nahenden LKW einzuscheren. Dumm gelaufen...

 

Direkt danach habe ich noch eine Ehrenrunde gedreht, um die Anordnung als Video zu dokumentieren: Auf der Fahrbahn der Zufahrt gab es vor dem Blitzer keine 80er Schilder, jedoch links und rechts auf der Fahrbahn der Autobahn, die durch Leitplanken und Gestrüpp getrennt war. Die rechten Schilder auf der Autobahn waren jedoch in meinem Fall von einem LKW verdeckt, den ich die Spur wechseln ließ, um selber auf die A40 auffahren zu können. Meiner Auffassung nach, hätte zumindest rechts von der Zufahrt ein Schild stehen müssen, damit Auffahrende überhaupt die Chance haben, von der Tempobeschränkung zu wissen, oder?

 

Hier das Video: View My Video

 

Meine Fragen

1. Macht es Sinn in diesem Fall Einspruch einzulegen?

2. Wenn, ja: Direkt einen Anwalt einschalten( habe keine Rechsschutzversicherung)?

3. Kann ich das Video zur Dokumentation des Sachverhaltes an die Bußgeldstelle nutzen?

 

Bin für jede Hilfe dankbar!

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Hi

wogegen Einspruch? du hast doch noch nicht mal die Anhörung erhalten.

Was du hier mitteilst, kannst du im Rahmen des Anhörungsverfahrens auch der Behörde mitteilen und warten, was passiert.

Ob danach ein Einspruch was bringt..... keine Ahnung.

Grds. geht das bei OWis ohne Anwalt - musst du aber entscheiden, was dir die Sache wert ist.

Vor einem BG-Bescheid werden keine Kosten erstattet - nachher nur selten.

zum Video: versuchs - mehr als ablehnen können die nicht.

Gruß

haWeThie

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Dank für die schnelle Antwort haWeThie. Werde mal abwarten was kommt und dann Stellung nehmen, erstmal ohne Anwalt.

 

@zorro69: Stimmt, das Video zeigt den rechten Fahrbahnrand in der Kurve leider nicht vollkommen. Von der vorherigen Ampel bis zum Blitzer stand jedoch definitiv kein Schild, außer der Beschilderung der Autobahn.

 

Wie beschrieben war das 80er Schild vollkommen abgedeckt als ich geblitzt wurde. Stell Dir einfach mal vor der LKW im Video fährt dort neben und nicht vor mir.

Auf der Fahrbahn der Zufahrt gab es vor dem Blitzer keine 80er Schilder, jedoch links und rechts auf der Fahrbahn der Autobahn, die durch Leitplanken und Gestrüpp getrennt war. Die rechten Schilder auf der Autobahn waren jedoch in meinem Fall von einem LKW verdeckt, den ich die Spur wechseln ließ, um selber auf die A40 auffahren zu können.

 

LG

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meines Erachtens beweisst das Video gar nichts, da man ja den rechten Fahrbahnrand nicht sieht, und also auch damit nicht beweisen kann, dass da kein Schild steht. Die Autobahnschilder gelten natürlich auch nicht für den Zubringer, da die Schilder rechts der Fahrbahn gelten.

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Moin Moin

 

Das ist die Auffahrt im AK Kaiserberg RF Venlo.

Da wird nur die Hauptfahrbahn gemessen, nicht die Beschleunigungsspur.

Wenn der TE die Auffahrt befahren hat und den Blitz gesehen hat, galt er nicht ihm.

War der TE aber auf der Hauptfahrbahn und wurde geblitzt, muß man gratulieren.

Er hat dann mindestens 5 x so ein :80: Schild mißachtet.

 

Gruß

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