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Tv-Tipp Jetzt Gleich Auf Rtl: Mit Vollgas In Die Falle


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Ja, die Deichcruiser-Abzocke in Hamburg. Bei so einem Billgfischgebiet ist es dann schon anmaßend, 150 fette Fische pro Jahr mit "Hummelduo "schreibt Erfolgsgeschichte"" zu bezeichnen.

:nolimit:

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Haben se schon wieder was für die Verkehrssicherheit getan:

Platzverweise wegen Parallelfahrten und Beschleunigen .... und "innerörtliche" 50er Strecken (auf denen bis zum Tag vorher noch Tempo 60 erlaubt war, was natürlich auch nur mäßig nachvollziehbar ist, aber mit Unfällen versucht wird zu rechtfertigen) ...

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@hawethie: Hier im Filmchen hast Du doch den Beleg! Und Du als langjähriger RF-Teilnehmer solltest doch wissen, dass ein eigener Erfahrungshorizont nicht automatisch allgemein gültig ist, siehe immer wieder bei @bluey. Desweiteren kommt es tatsächlich vor, dass Meßtrupps eine direkte Verbindung zu Straßenbehörde habe und am ersten Tag dann auf der Matte stehen, außer es gibt die politische, interne Anweisung einer Eingewöhnungszeit.

:nolimit:

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Hi

ich hab mir das Filmchen nicht angeschaut aber du wirst mir sicher sagen können, ob es sich bei der Behauptung, bereits einen Tag nach der neuen Geschwindigkeitsbegrenzung wurde geblitzt, um eine Behauptung eines "armen Blitzopfers" handelt oder ob es da eine Bestätigung der Behörde gab.

Dann hatte ich ja auch gescheibt, dass ich bisher noch keine Strecken gesehen habe, wo das so gemacht wurde.

 

Auch wenn du es nicht glauben wirst: in Behörden arbeiten Menschen - und denen ist der Begriff "Verkehrsblindheit" durchaus bekannt und wird berücksichtigt.

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Die Aussage machte ein Polizist. Es wurden am Tag vorher Tempolimits mit 60 entfernt, womit dann dort 50 gelten. Es wurde dort kein Blitzer aufgestellt, aber mit einem Provida-Motorrad ein anderer Motorradfahrer gemessen.

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Die Aussage machte ein Polizist. Es wurden am Tag vorher Tempolimits mit 60 entfernt, womit dann dort 50 gelten. Es wurde dort kein Blitzer aufgestellt, aber mit einem Provida-Motorrad ein anderer Motorradfahrer gemessen.

Und jetzt noch der Hinweis, von welcher Überschreitung ausgegangen wird.....

Der muss ja wohl auch einiges schneller als 60 gefahren sein, wenn ein Provida sich dranhängt, d.h. er wäre auch am Vortag gemessen worden.

 

NB: ich dachte eher an Fälle von Gestern waren noch 100 erlaubt, heute beschränkt auf 70, morgen gemessen mit 90...

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Und jetzt noch der Hinweis, von welcher Überschreitung ausgegangen wird.....

Wenn ich mich richtig erinnere war das Messergebnis zwischen 80 und 100 gewesen. Ich vermute das dort die Innerortsregelung durch Ortstafel gegriffen hat, nachdem die Erhöhung auf 60 weggefallen ist.

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Halten wir also fest: die Geschwindigkeit war auch bei "60" schon zu schnell.

Vermutungen helfen leider nicht unbedingt - ich als SB würde erst mal schauen, ob der Fahrer am Ort fremd war (dann von 50 ausgehen) oder dort täglich lang fährt, dann von 60.

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Der war schon Ortskundig und ging davon aus das da 60 waren. Er hatte den Polizisten darauf hingewiesen, dass er da falsch liegt mit den erlaubten 50. Ich würde als Schabearbearbeiter, auf Grund des geführten Gespräches mit dem Polizisten, Vorsatz unterstellen und von 50 ausgehen.

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Moin Moin

 

 

Eines der Provida Motorräder fuhr 190 km/h, besser kann man kaum zeigen, wie unsinnig die 50 an der Stelle sind.

Bullshit

 

 

Das Maß sind ja nunmal nicht diejenigen, die es können.

Da könnte man ja überall den Röhrl vorbeischicken und jedes Limit aufheben - nach dem Motto

"wenn der es kann, kanns jeder"

 

Was nicht heissen soll, daß Providas jede Verkehrssituation meistern.

 

 

Gruß

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@Sobbel

Wir reden hier von einem fast 16 mal so langen Bremsweg gegenüber jemanden, der die erlaubten 50 km/h fährt. Oder sind die Providafahrer so gut, dass ihnen ca. 160 m Bremsweg reichen, wo dem Ottonormalfahrer nur Geschwindigkeiten zugetraut werden, bei denen man 10 m Bremsweg hat? Wohl kaum.

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Moin Moin

 

 

 

Eines der Provida Motorräder fuhr 190 km/h, besser kann man kaum zeigen, wie unsinnig die 50 an der Stelle sind.

Bullshit

 

 

Das Maß sind ja nunmal nicht diejenigen, die es können.

Da könnte man ja überall den Röhrl vorbeischicken und jedes Limit aufheben - nach dem Motto

"wenn der es kann, kanns jeder"

 

Was nicht heissen soll, daß Providas jede Verkehrssituation meistern.

 

 

Gruß

 

Kein Bullshit, da es in StVO §3 (3) heißt: "Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen". Da bedeutet nicht am schlechten Fahrern ausgerichtet.

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besser kann man kaum zeigen, wie unsinnig die 50 an der Stelle sind.

Du meinst tatsächlich, daß irgendwelche Geschwindigkeiten, die ausnahmsweise erzielt und möglicherweise eher zufällig unfallfrei und sonstwie folgenlos gebelieben sind, als Maßstab für eine Limitierung herhalten sollen?

 

Kein Bullshit, da es in StVO §3 (3) heißt: "Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen". Da bedeutet nicht am schlechten Fahrern ausgerichtet.

Genau. Das bedeutet, daß der Gesetzgeber die zulässige Höchstgeschwindigkeit unabhängig von Fahrfähigkeiten und äußeren Bedingungen limitiert hat.

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Kein Bullshit, da es in StVO §3 (3) heißt: "Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen". Da bedeutet nicht am schlechten Fahrern ausgerichtet.

Genau. Das bedeutet, daß der Gesetzgeber die zulässige Höchstgeschwindigkeit unabhängig von Fahrfähigkeiten und äußeren Bedingungen limitiert hat.

 

Was bleibt Deiner Meinung nach als Umstand dann noch übrig?

Ich würde den Satz so verstehen, das bei trockener sauberer Fahrbahn und bei guten Lichtverhältnissen ein mindestens durchschnittlicher Fahrer diese Geschwindigkeit nicht überschreiten soll. Wenn Begrenzungen dann auch so ausgelegt werden, dürfte eine höheren Akzeptanz gegeben sein.

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Also unverhältnismäßig, willkürlich und somit rechtswidrig ?

Inwiefern sollte das so sein? Und wie stellst Du Dir eine praktisch umsetzbare, allgemeingültige gesetzliche Regelung vor?

 

Was bleibt Deiner Meinung nach als Umstand dann noch übrig?

Als Umstand wofür?

 

Ich würde den Satz so verstehen, das bei trockener sauberer Fahrbahn und bei guten Lichtverhältnissen ein mindestens durchschnittlicher Fahrer diese Geschwindigkeit nicht überschreiten soll. Wenn Begrenzungen dann auch so ausgelegt werden, dürfte eine höheren Akzeptanz gegeben sein.

Dann solltst Du Dir den von Dir zitierten Satz vielleicht doch nochmal in Ruhe durchlesen. Da steht nichts von dem, was Du aufzählst. Und sollen kann ich auch nicht finden. Und zu der Auslegung: nach oben gibt es dem Gesetzestext nach ja wohl keine Luft. Und zur Akzeptanz - ach bitte. Wir brauchen doch nicht ernsthaft darüber diskutieren, daß Geschwindigkeitsbeschränkungen selbst dann auf eine eher geringe Akzeptanz stoßen, wenn ihre Anordnung offenkundig sinnvoll ist. Baustellen sind dafür ein gutes Beispiel.

 

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@Biber

Du meinst tatsächlich, daß irgendwelche Geschwindigkeiten, die ausnahmsweise erzielt und möglicherweise eher zufällig unfallfrei und sonstwie folgenlos gebelieben sind, als Maßstab für eine Limitierung herhalten sollen?

Nein. Ich finde ein Tempolimit von 100 km/h wäre an der Stelle angemessen, damit liegt man noch weit unter dem Wert, der hier gefahren wurde.
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Nein. Ich finde ein Tempolimit von 100 km/h wäre an der Stelle angemessen, damit liegt man noch weit unter dem Wert, der hier gefahren wurde.

Mit dem Argument könnte man gegen praktsich jede Geschwindigkeitsbeschränkung angehen und deren Erhöhung fordern.

 

Zu dem konkreten Fall: ich traue mir ohne Hintergrundwissen keine Meinung zu, welches Tempolimit angemessen wäre. Fakt ist außerdem: wenn jemand mit dem bestehenden Limit nicht einverstanden ist, ist großzügiges Ignorieren eher keine geeignete Option zur Diskussion darüber.

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Wir brauchen doch nicht ernsthaft darüber diskutieren, daß Geschwindigkeitsbeschränkungen selbst dann auf eine eher geringe Akzeptanz stoßen, wenn ihre Anordnung offenkundig sinnvoll ist. Baustellen sind dafür ein gutes Beispiel.

 

Im Gegenteil, @Biber: Wenn ein Limit offenkundig sinnvoll ist, halte sogar ich mich daran. Zum Beispiel dann, wenn wider Erwarten an einer Baustelle tatsächlich gearbeitet wird und nicht nur die Baumaschinenparade ansteht. Oder wegen Aquaplaninggefahr bei Regen, im Bereich von Ein- und Ausfädelspuren auf Autobahnen (sofern nicht unter 100 km/h).

Und ja, es ist ein Akzeptanzproblem. Und nun gilt es, die Ursachen dafür zu finden. Sicher kommst Du selbst auf Schlagwörter wie Überregulierung, Schilderwald und politisch gefärbte Limits.

Mich interessieren marode Brücken überhaupt nicht, eher die Frage, warum trotz eingenommenen Steuern nicht rechtzeitig saniert wurde.

Und genauso, wie ein fluguntauglicher Pilot nicht fliegen dürfen sollte, dürften unfähige Fahrzeugführer nicht am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen. Jedoch werden genau auf dieses Klientel Limitierungen angepasst, zulasten der mindestens durchschnittlich begabten Autofahrer.

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Im Gegenteil, @Biber: Wenn ein Limit offenkundig sinnvoll ist, halte sogar ich mich daran.

Das ist erfreulich. Ich habe allerdings den Eindruck, daß wir bei der Frage, ob offenkundig oder nicht, durchaus unterschiedlicher Meinung sein können.

 

Zum Beispiel dann, wenn wider Erwarten an einer Baustelle tatsächlich gearbeitet wird und nicht nur die Baumaschinenparade ansteht.

Auch wenn in einer Baustelle wider Erwarten nicht gearbeitet wird, sind die Fahrspuren regelmäßig schmaler als sonst und der Fahrbahnbelag auf diesen Spuren ist regelmäßig nicht im allerbesten Zustand. Und wenn die linke Spur nur zwei Meter breit ist, spielt es exakt keine Rolle, ob da irgendwo jemand arbeitet oder nicht: breitere Kisten gefährden dort sich und andere.

 

Oder wegen Aquaplaninggefahr bei Regen, im Bereich von Ein- und Ausfädelspuren auf Autobahnen (sofern nicht unter 100 km/h).

Ich mag mich täuschen, aber gibt es die Aquaplaninggefahr nicht auch außerhalb von Ein- und Ausfädelspuren von Autobahnen?

 

Und nun gilt es, die Ursachen dafür zu finden. Sicher kommst Du selbst auf Schlagwörter wie Überregulierung, Schilderwald und politisch gefärbte Limits.

Ja, das wird immer wieder gern behauptet. Du vergisst weitaus wichtigere Ursachen: die feste Überzeugung vieler Autofahrer, sie wären ganz großartige Fahrer und hätten so ein tolles (im Sinne von technisch aufgerüstetes) Fahrzeug, daß ihnen irgendwelche Regeln am A... vorbeigehen könnten. Der feste Glaube, das Regeln eigentlich nur für andere gelten. der (ausgesprochen dämliche) Spruch Freie Fahrt für freie Bürger. Und der täglich wachsende Indivdualisierungsgrad (vulgo Egoismus).

 

Mich interessieren marode Brücken überhaupt nicht, eher die Frage, warum trotz eingenommenen Steuern nicht rechtzeitig saniert wurde.

Das ist eine berechtigte Frage, ändert aber nichts an deren aktuellen Zustand und der Notwendigkeit, sie bis auf weiteres zu schonen.

 

unfähige Fahrzeugführer

Darüber soll bitte genau wer entscheiden?

 

Jedoch werden genau auf dieses Klientel Limitierungen angepasst, zulasten der mindestens durchschnittlich begabten Autofahrer.

Das weißt Du woher?

 

Übrigens: als Du Diene Fahrprüfung abgelegt hattest, warst Du ein fähiger Fahrer, nehme ich an.

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Hallo Biber,

Du hast Recht. Beim Begriff offenkundig muss mann differenzieren. Mache Fahrzeugführer merken in der Tat nichts. Weder dass die zHG agO 100 km/h beträgt, noch dass sie eine Fahrzeugschlange von zig Kfz hinter sich her ziehen, die regelmässig am Überholen gehindert wird. Warum soll man auch schneller fahren, man kennt ja die Strecke und 2 km weiter beginnt eine Limitierung.

 

Ob die Fahrbahn in einer Baustelle regelmässig schmaler ist, spielt keine wesentliche Rolle. Ein fähiger Fahrzeugführer sollte durchaus in der Lage sein, auch bei etwas mehr als 2m Fahrbahnbreite sein Fahrzeug sicher durch die Engstelle zu führen. Notfalls langsamer, aber dass muss man gar nicht extra vorschreiben. Ebenso wenig in Bezug auf den Fahrbahnbelag. Das, was Du anführst muss ohne seperate Limitierung selbstverständlich sein. Dieses Fahrverhalten unterscheidet fähige und untalentierte Fahrzeugführer.

Aber wie schon oben geschrieben, den Nichtsmerkern muss man alles sagen und vorschreiben.

 

Entschuldige bitte, für mich waren Aqaplaning und Ein- bzw. Ausfädelspur zwei völlig unterschiedliche Gründe. Aber gern verbessere ich meine Aussage, damit Du dies erkennst. Undenkbar, dass Du Dich täuschen könntest.

 

Überregulierung wird nicht nur behauptet. Ein fähiger Fahrzeugführer erkennt das selbstständig. Also Verkehrszeichen, derer es gar nicht bedarf, da das Angeordnete selbstverständlich sein müsste.

Hier passt Deine Aussage zu den technisch aufgerüsteten Fahrzeugen sehr gut, aber die physikalischen Regeln (Gesetze) kann man nicht überlisten. Aber nicht die Überzeugung der Fahrzeugführer (grossartige Fahrer zu sein), sondern die bereits genannte Unfähigkeit führen zu Konfliktsituationen und Unfällen.

 

Die Notwendigkeit, marode Brücken zu schonen, mag für Dich erkennbar sein. Für mich nicht! Wie im richtigen Leben: Wer billig kauft, kauft doppelt. Und wer gar nicht kauft (rechtzeitig saniert), bezahlt mehr.

Ärgerlich, dass dieser Mehraufwand aus Steuergeldern bestritten wird. Hier würde ich die Verantwortlichen privat haftbar machen, da sie wider besseres Wissen die notwendigen Sanierungen verzögern. Welches Geld ursprünglich dafür vorgesehen war, wissen wir beide...

 

Wer soll über unfähige oder fähige Fahrzeugführer entscheiden. Weisst Du, dass - wenn z.B. Deine Frau der Behörde mitteilt, dass Du den Anforderungen des modernen Strassenverkehrs nicht gewachsen bist, eine MPU angeordnet werden kann? Und Du Dich nicht dagegen wehren kannst?

So krass muss es nicht sein, aber warum nicht alle 5 Jahre eine erneute praktische Fahrprüfung? Mit der Auflage bei Auffälligkeiten, zusätzliche praktische und/oder theoretische Stunden zu nehmen?

Einbeziehung des Hausarztes in die Entscheidung?

Wir können den heutigen Verkehr und das Verkehrsaufkommen nicht mehr mit dem von vor 35 Jahren vergleichen. Die Verkehrsregeln müssen modernisiert werden. Rechtsüberholen, Tempolimit (>130 km/h) Markierungen müssen neu diskutiert werden.

 

Woher ich weiss, dass viele Limitierungen zu niedrig oder nur politisch gewollt sind? Das nennt sich praktische (Fahr)Erfahrung. Aber das mag für Dich anders sein, jedoch wiederhole ich mich.

 

Und ja, als ich die Fahrprüfung abgelegt habe war zumindest der Prüfer der Meinung, dass ich ein fähiger Fahrzeugführer war. Ganz unrecht kann er nicht gehabt haben, sonst hätte drei Jahre später eine Prüfungskommission mir nicht den Fahrlehrerschein zugestanden.

Und beim ADAC Sicherheitstraining meistere ich die Schikanen nach wie vor. Wenn auch heutzutage mit einer Sehhilfe.

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Was ich bei den Brückenschädenlimits immer nicht verstehe ist, dass für Pkw und Lkw die selbe zHv angeordnet wird.

Ich glaube kaum, dass ein Pkw eine größere Gefahr für die Subtanz der maroden Brücke darstellt, wenn dessen Limit oberhalb dessen liegt was Lkw fahren dürfen.

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(...)

Ich hätte das schon noch so die ein oder andere Frage zu Deinen Thesen, die trotz ihrer eleganten Andeutungen doch eher nach Stammtisch klingen. Aber wahrscheinlich bin ich schon allein deshalb aus dem Rennen, weil ich nicht die Fahrfähigkeiten eines Herrn Röhrl oder Schumacher besitze (wobei - täusche ich mich, oder sind auch die trotz aller Technik, Kenntnisse, fehlender Schilder, regelmäßiger Überprüfungen usw. usf. gern mal abgeflogen?) und nur einige Mal einen Fahrprüfer überzeugen mußte, man könne mich auf die Verkehrswelt loslassen. Dabei beruhigt mich allein der Gedanke, daß genau dieser Typus die überwiegende Anzahl der VT auf unseren Straßen stellt und der Gesetzgeber wohl deshalb grundsätzlich nicht auf fähige Leute wie die genannten Herren oder eben Fahrer wie Dich abhebt.

 

Was ich bei den Brückenschädenlimits immer nicht verstehe ist, dass für Pkw und Lkw die selbe zHv angeordnet wird.

Das ist bei vielen Brücken auch nicht der Fall. Aber auch hier gilt: es ist völlig egal, welche Geschwindigkeit angeordnet wird, wenn keine Kontrolle stattfindet, liegt das Ausmaß des Ignorier-Levels bei gefühlten 99 %.

 

 

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Hallo Biber,

 

Weisst Du, dass - wenn z.B. Deine Frau der Behörde mitteilt, dass Du den Anforderungen des modernen Strassenverkehrs nicht gewachsen bist, eine MPU angeordnet werden kann? Und Du Dich nicht dagegen wehren kannst?

 

 

 

Doch, ganz einfach die MPU ode reine praktische Fahrprüfung erfolgreich absolvieren. Könnte ähnlich sein wie mit Lärmüberprüfung ( wenn auch wegen des subjektiven Anteiles schwieriger), wer besteht muß nicht zahlen.

 

Wobei das "Hinhängen" besonders betreff Alkohol, Drogen und Reaktionsvermögen schon recht zuverlässig objektive Schwächen aufdeckt.

 

 

Und die Bereitschaft die STVO einzuhalten liesse sich auch mit Pflicht-Navi-Aufzeichnungen recht gut kontrollieren. Alle Limits eingehalten, kein Falschparken an Dauereinschränkungen?

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Und die Bereitschaft die STVO einzuhalten liesse sich auch mit Pflicht-Navi-Aufzeichnungen recht gut kontrollieren. Alle Limits eingehalten, kein Falschparken an Dauereinschränkungen?

Warum kontrollieren? Deine Vorschläge waren schon mal konstruktiver: Wenn irgendwo :50: steht, fährt das Auto nicht schneller und im Halteverbot weigert es sich, zu halten. Das ist doch viel besser, technisch durchaus möglich und erspart obendrein die Kontrolle.

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