Viking 0 Posted July 5, 2015 Report Share Posted July 5, 2015 Hallo! Habe heute ein Zeugenfragebogen erhalten der auf mein Vater addressiert war, 21km/h zu schnell gefahren innerorts, und ich bin gefahren, und auch noch in der Probezeit .Ein Bild ist nicht abgebildet, wurde von einem mobilen Blitzer geblitzt. Wie soll ich mich am besten Verhalten? mein Vater meinte ich soll ihn reinschreiben, er unterschreibt. LgViking Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted July 5, 2015 Report Share Posted July 5, 2015 Das funktioniert so nicht. Da der Herr Papa einen Zeugenfragebogen bekommen hat, wurde er bereits als verantwortlicher Fahrzeugführer ausgeschlossen. Lies Dich hier etwas ein und stelle dann Deine Fragen. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 6, 2015 Report Share Posted July 6, 2015 Naja, da du gefahren bist könntest du dich angeben... aber das willst du ja nicht... Wenn du jedoch deinen Vater angibst, machst du es noch schlimmer. Da wird aus einer kleinen Verkehrsordnungswidrigkeit eine echte Straftat. Wenn dein Vater die Strafe haben will oder ihr so über die Zeit kommen wollt und eine Verjährung erreichen wollt, müsste dein Vater sich selber angeben. Wenn er jedoch selber schon einen Befragungsbogen erhalten hat, dann scheidet er wohl für die Behörde schon aus. Heißt: wird schwer da raus zu kommen. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted July 6, 2015 Report Share Posted July 6, 2015 Naja, da du gefahren bist könntest du dich angeben... aber das willst du ja nicht...Wenn du jedoch deinen Vater angibst, machst du es noch schlimmer. Da wird aus einer kleinen Verkehrsordnungswidrigkeit eine echte Straftat.Wenn dein Vater die Strafe haben will oder ihr so über die Zeit kommen wollt und eine Verjährung erreichen wollt, müsste dein Vater sich selber angeben. Wenn er jedoch selber schon einen Befragungsbogen erhalten hat, dann scheidet er wohl für die Behörde schon aus.Heißt: wird schwer da raus zu kommen.Dieser Betrag ist nicht korrekt. Wenn dein Vater persönlich unterschreibt, wie von dir in TE 1 angegeben, ist es ein nicht strafbarer Irrtum, keine Straftat.Aber, wie @ u14325 richtig schreibt wenn dein Vater einen Zeugenfragebogen erhalten hat ist er als Fahrer bereits ausgeschlossen worden. Der Weg vom Vater zum Sohn ist nicht weit. Wenn du die 0,62 € einsetzen willst kannst du es versuchen. Ein 3. Fahrer, der sich selbst beschuldigt ist auch nicht "unauffällig"! Quote Link to post Share on other sites
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