Chroth 0 Posted June 28, 2015 Report Share Posted June 28, 2015 Hallo, eine bekannte Person befindet sich momentan in der Probezeit und wurde Ende Mai auf der Autobahn mit 21 km/h zu viel in dem auf ihn zugelassenen Wagen geblitzt. Ärgerlich, da das genau 1 km/h zu viel ist, sodass er am Aufbauseminar teilnehmen müsste. Gestern erreichte ihn ein entsprechender Zeugenbefragungsbogen, der auf den 15. Juni datiert ist - vermutlich führte der Post Streik zu dem verspäteten Erhalt. Er will natürlich das Aufbauseminar vermeiden und somit (mit der Hilfe des Poststreiks) die Verfolgung solange herauszögern, dass gem. § 26 Abs. 3 StVG die Verfolgungsverjährung eintritt. Häufig wird folgendes Vorgehen hierfür empfohlen: Da ein Zeugenbefragungsbogen geschickt wurde, vermutet das Polizeiverwaltungsamt nicht ihn als Urheber der Ordnungswidrigkeit. Den Zeugenbefragungsbogen muss er nicht beantworten, weil a) per normalem 62 Cent Brief verschickt wurde und die Zustellung daher nicht nachgewiesen werden kann und b) er sich nicht selbst belasten muss. Er ignoriert die Zeugenbefragung daher zunächst. Wie muss er sich allerdings verhalten, wenn eine weitere Zeugenbefragung per Einschreiben geschickt wird? GrußChroth Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 28, 2015 Report Share Posted June 28, 2015 ZFB werden nicht per Einschreiben verschickt, auch nicht beim zweiten Mal. Es könnte aber ein Besuch vom OA oder der Polizei "drohen", ggf. auch bei mitteilungswütigen Nachbarn. Für die anderen Fragen solltest Du oder Dein Bekannter sich hier im Forum mal einlesen, Strategien sind hier tausendfach beschrieben... Ach ja, herzlich willkommen m RF... Quote Link to post Share on other sites
Chroth 0 Posted June 28, 2015 Author Report Share Posted June 28, 2015 Wenn er den ZFB ignoriert, bekommt er kein zweites Dokument zugestellt? Kommt da gleich das Ordnungsamt? Kann er bzw. seine Eltern dem Ordnungsamt gegenüber einfach sagen „Ich verweigere die Aussage.”? Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted June 28, 2015 Report Share Posted June 28, 2015 Wenn er den ZFB ignoriert, bekommt er kein zweites Dokument zugestellt? Kommt da gleich das Ordnungsamt? Das wird unterschiedlich gehandhabt. Kann man also nicht pauschal sagen. Kann er bzw. seine Eltern dem Ordnungsamt gegenüber einfach sagen Ich verweigere die Aussage.? Klar, nennt sich Zeugnisverweigerungsrecht. Von diesem darf man in bestimmten Fällen Gebrauch machen. Ansonsten befolge bitte den Hinweis von QTreiberin bezüglich des Einlesens im Forum. Du bist bereits auf dem besten Weg, alles falsch zu machen. Quote Link to post Share on other sites
Chroth 0 Posted June 28, 2015 Author Report Share Posted June 28, 2015 Du bist bereits auf dem besten Weg, alles falsch zu machen. Ich hoffe, dass bezieht sich auf die von dir unterstellte Weigerung des Einlesens und eine daraus resultierende negative Reputation hier im Forum und nicht auf mein geplantes Vorgehen. Ich habe nämlich schon viele Beiträge diesbezüglich hier und in anderen Foren gelesen und das erscheint mir der richtige Weg. Nun waren die meisten Beiträge schon ziemlich alt und Gesetze und Verordnungen ändern sich ja, deswegen habe ich zur Zeit für ihn Wichtiges nochmals nachgefragt. Es tut mir Leid und ich hoffe, dass das keine dauerhaften und negativen Konsequenzen hat. Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted June 28, 2015 Report Share Posted June 28, 2015 Nein, das bezieht sich auf: Kann er bzw. seine Eltern dem Ordnungsamt gegenüber einfach sagen Ich verweigere die Aussage.? Dann kann der verantwortliche Fahrzeugführer seine Daten auch gleich selbst eintragen, führt zum selben Ergebnis. Quote Link to post Share on other sites
Chroth 0 Posted June 28, 2015 Author Report Share Posted June 28, 2015 Aber was wäre die Alternative? Die Tür ohne Kommentar einfach wieder schließen? Klar, wenn man vorher merkt, wer da ist, gar nicht erst öffnen. Sollte man irgendwo als Zeuge vorgeladen werden, soll man unter Signalisierung von Kooperationsbereitschaft absagen, das weiß ich. Wobei es ja einen Paragraphen gibt, der der Polizei die Kompetenzen der Staatsanwaltschaft zuspricht, man daher kommen muss, wenn nicht ein Absatz des selben Paragraphen besagt, dass das endgültig nur ein Richter bestimmen kann. Daher darf man absagen. Habe ich das richtig verstanden? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 29, 2015 Report Share Posted June 29, 2015 Aber was wäre die Alternative? Immer noch... hier lesen! Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted June 29, 2015 Report Share Posted June 29, 2015 Sollte man irgendwo als Zeuge vorgeladen werden [...]Der Besuch bzw. die Einladung ist doch nur eine der Möglichkeiten die der Sachbearbeiter hat. War eigentlich ein Bild dabei ? Falls nein => KLICK Den ZFB zu ignorieren ist regelmäßig keine gute Idee, weil damit der SB zu eigenen Ermittlungen gezwungen wird: (1) Entweder er schaut nochmal genau hin => BuGeBe kommt, Sache gelaufen (2) Er schickt die Cops vorbei: Nachbar / Kinder plaudern => BuGeBe kommt, Sache gelaufen. Zeugnisverweigerungsrecht => (1) (3) SB erstellt (weil er keine Lust hat ;-) ) einfach BuGeBe an Halter => BuGeBe kommt, Sache gelaufen. Also besser nochmal darüber nachdenken bzw. => siehe @Qtreiberin Quote Link to post Share on other sites
Chroth 0 Posted July 1, 2015 Author Report Share Posted July 1, 2015 QTreiberin, würde es dich wirklich umbringen, einen konkreten Link zu posten? Das Forum ist groß… Was ich aber rauslesen konnte, ist, dass es eventuell empfehlenswert ist, wenn er nun schriftlich um ein besseres Foto bittet? Ist es richtig, dass das die Ermittlungen hinauszögert?Hierzu noch eine Frage: Der ZFB ist auf den 15. Juni datiert. Zurücksenden soll man ihn eine Woche nach Erhalt, der ja aufgrund des Poststreiks erst letzte Woche erfolgte. Sehen sie das verspätete Zurücksenden schon als Weigerung und haben mit den Ermittlungen begonnen? Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted July 1, 2015 Report Share Posted July 1, 2015 Du könntest schreiben, dass es dir bedingt durch den Poststreik leider erst jetzt möglich ist, auf das Schreiben zu reagieren. Ob die Behörde auf dein Schreiben überhaupt reagiert, hängt von der Behörde ab. Quote Link to post Share on other sites
Chroth 0 Posted July 1, 2015 Author Report Share Posted July 1, 2015 Soll ich den unausgefüllten (bzw. nur die Kopfzeile ausgefüllt habenden) Fragebogen mitsenden? Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted July 1, 2015 Report Share Posted July 1, 2015 Soll ich den unausgefüllten (bzw. nur die Kopfzeile ausgefüllt habenden) Fragebogen mitsenden? Warum Du? Bist Du seine Sekretärin ? Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted July 1, 2015 Report Share Posted July 1, 2015 QTreiberin, würde es dich wirklich umbringen, einen konkreten Link zu posten? Das Forum ist groß Ich bin zwar nicht angesprochen, antworte Dir dennoch. Das hier ist kein Literaturunterricht, indem es darum geht, Meisterwerke der Literaturkunst zu studieren.Sinn der diesbezüglichen Hinweise ist, dass Du Dich mit der Materie beschäftigst, um sie zu verstehen. Ohne das notwendige Verständnis ist die Gefahr sehr gross, einen Fehler zu machen. Und dieser eine, kleine Fehler kann letztendlich zum Aufbauseminar führen. Und nebenbei: es war nicht 1 km/h zuviel, sondern 21 km/h. Quote Link to post Share on other sites
Chroth 0 Posted July 2, 2015 Author Report Share Posted July 2, 2015 Ich würde mich ja gerne weiter damit beschäftigen, allerdings ist der Aussagewert der meisten anderen Threads genauso hoch wie hier. Das ist die berühmte Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Quote Link to post Share on other sites
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