Jump to content

3X Geblitzt, Poststreik Und Verjährung


Recommended Posts

Guten Morgen Liebe Leute,

 

ich hab das Forum hier schon einige Male interessehalber überflogen ohne Hilfe zu brauchen, nun ist es aber soweit.

Folgender Fall: Rudi Rüssel ist seit 5 Jahren aus der Probezeit, fährt jährlich etwa +60 000km und hat bisher noch keinerlei Punkte oder andere Eintragungen, Rudis Auto läuft auf seinen Papa Robert Rüssel.

 

Nun hat der Idiot Rudi es tatsächlich geschafft, sich innerhalb von 7 Wochen 3 neue Passbilder einzufangen, davon 2 sogar im Abstand von etwa 5 Minuten.

 

Anfang Mai 2015

Rudi fährt Autobahn, Tacho etwa 160, zugelassene Geschwindigkeit 120: Blitz.

Rudi bremst ab, denkt sich ochh ne, Stellt Tempomat auf 140, zugelassene Geschwindigkeit weiterhin bei 120. Nach etwa 2 Minuten: Weiterer Blitz

 

Mitte Juni 2015

Rudi fährt auf menschenleerer Bundesstraße und unterhält sich mit seiner holden Rubina Rüssel, wird mit Tacho 140 bei zugelassenem Tempo von 100 abgelichtet.

 

Eigentlich hat Rudi jetzt 3 Fragen:

 

1. Kommt es zu einem Fahrverbot?

 

Zitat aus den FAQ:

 

 

  • Beispiel:
    Erste Tat am 01.01.2014
    Anhörungsbogen 01.02.2014
    Bußgeldbescheid 01.03.2014
    -kein Einspruch-
    Rechtskraft erste Tat 15.03.2014 => Beginn der Jahresfrist
  • Sollten innerhalb der Tilgungfrist mehr als 3 Punkteverstöße im Bereich Geschwindigkeit begangen werden, so KANN die Behörde auch bereits beim dritten Verstoß mit über 20 km/h zu schnell ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung verhängen.

 

Nachdem Rudi das hier in den FAQ gelesen hat, denkt er, selbst wenn er alle Verstöße brav auf seine Kappe nimmt, bekommt er kein Fahrverbot, da der zweite größere Verstoß mit vermutlich +26km/h noch vor der durch den ersten Verstoß entstehenden Jahresfrist stattgefunden hat. Liegt er hier richtig?

 

2. Fahrtenbuch und Verjährung

 

Die ersten beiden Verstöße liegen nun bereits etwa 1,5 Monate zurück, Papa Robert Rüssel hat jedoch noch keine Post bekommen, was auch am Poststreik liegen mag. Dennoch läuft die Verjährungsfrist ab Tatzeitpunkt. Angenommen Papa Rüssel bekommt nun diese Woche Post, er nutzt die mit Zugang beginnende Frist von 14 Tagen aus und gibt sich selbst irrtümlicherweise als Fahrer an. Bei Erhalt des Bußgeldbescheides bemerkt er den Irrtum und legt zeitnah zum Fristablauf Widerspruch ein und benennt seinen Sohn Rudi als möglichen Fahrer, wie wäre hier das weitere Vorgehen?

 

Würde im Falle einer Verjährung Papa Rüssel ein Fahrtenbuch als Auflage bekommen?

 

3. Punkte "teilen"

 

Nehmen wir an Papa Rüssel bekommt Post in der ihm zu Lasten gelegt wird am Anfang Mai zweimal zu schnell unterwegs gewesen zu sein, Papa Rüssel meint sich entsinnen zu können diese Strecke zu diesem Zeitpunkt gefahren zu sein, beachtet somit auch das beiliegende Foto nicht großartig, zahlt und bekommt 1 Punkt.

Einige Wochen darauf flattert erneut ein Brief ins Haus in dem ihm ein Verstoß von Mitte Juni zu Lasten gelegt wird, Papa Rüssel weiß, dass er das nicht gewesen sein kann, nimmt das Foto zur Hand und erkennt darauf seinen Sohn Rudi Rüssel. Diesen gibt er daraufhin an, Rudi Rüssel bezahlt und bekommt ebenfalls 1 Punkt. Falls dieses Szenario funktionieren könnte, dann auch genau anders herum, oder? Wenn Papa Rüssel direkt beim ersten Brief ein Vergehen zu lasten gelegt wird, und er dies hinnimmt und bezahlt, wird auch kein Fotovergleich vorgenommen, oder? Besteht die Möglichkeit eines nachträglichen Fotovergleiches beim zweiten Vergehen wenn diese zeitlich so nahe beieinander liegen, oder wird der Familie Rüssel einfach geglaubt ohne weiter zu recherchieren?

 

Rudi sagt jetzt schon vielen lieben Dank für Zeit und Mühen die ihr euch bei der Beantwortung seiner Fragen macht!

Liebe Grüße!

 

Link to post
Share on other sites

Da mir das ganze zu rüsselig ist lediglich eine allgemeine Antwort.

 

Die 2x26 km/h-Regel nach der es ein FV gibt, gilt nur wenn der erste +26-BGB schon rechtkräftig geworden ist. Ab Rechtskraft (=14 Tage nach Zustellung) zählen dann die 12 Monate in denen ein zweiter +26-Verstoß zu einen Fahrverbot führt.

 

Verjährung ist unabhängig vom Poststreik, weil es um die aktenmäßige Anordnung der Anhörung des wahren Fahrers geht, nicht wann das Schreiben eingetrudelt ist.

 

Ein SB guckt im Punktebereich immer noch mal auf das Foto (zumindest sollte er das), weil er den BGB dem wirklichen Fahrer zuordnen möchte. Ein erkennbarer Altersunterschied würde dann zu weiteren Ermittlungen führen.

 

Bei mangelnder Mitwirkung des Halters kann immer ein FB angeordnet werden (kostet 100-200 Euro) wenn es sich um einen "erheblichen" Verstoß handelt, der nach der gängigen Rechtssprechung ab Punktebereich angenommen wird.

 

 

 

So, jetzt noch viel Spaß bei weiterrüsseln und willkommen im RF:

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Also ich muss sagen, Familie Ruessel ist auf einem guten Weg. Wenn Papa Ruessel das erste Doppelding auf sich nimmt, steht auch kein Fahrtenbuch an. Die Chancen, dass das durch geht, sind so gering nicht, Versuch macht kluch....

Allerdings sollte Papa Ruessel darauf achten, dass die Verjaehrung fuer Rudi eingetreten ist, bevor er ihn als Fahrer benennt, sofern er gegen den BuGeBe Einspruch ein zu legen gedenkt. Tut er das nicht, sondern zahlt - Rudi wird ihm doch sicherlich das Geld erstatten, oder? - hat er eben ein Puenktchen in Flensburg auf der Habenseite.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

[OFFTOPIC]

@zorro69

Du hast wohl keine Kinder oder ?

Wie könnte man sonst das Rennschwein und den Elefanten in eine Topf werfen ...

Und das Schweinemädchen heißt nicht Rubina sondern Gullinborsti

 

SCNR,

AnReRa

[/OFFTOPIC]

  • Like 2
Link to post
Share on other sites

Heute hat der Papa den Anhörungsbogen bekommen, in dem wird davon ausgegangen dass er das Fahrzeug geführt hat.


Das Vergehen verjährt am 6. August. Weiteres Vorgehen:



Papa kreuzt aus Versehen an dass er gefahren ist und gibt das Vergehen zu. Nach 7 Tagen gehts zurück.


Mit Eintreffen des Bußgeldbescheids bemerkt Papa seinen Irrtum und legt binnen 14 Tagen Widerspruch ein.



Wie werden die Behörden daraufhin reagieren? Wie sollte dieser Widerspruch formuliert sein damit der SB nicht sofort Passfotos vergleicht etc.? Grob geschätzt bleiben ja noch 2 Wochen um die Anhörung gegen den tatsächlichen Fahrer einzuleiten.



Vielen Dank für Eure Tips!



Link to post
Share on other sites

Das ist ein Einspruch, den Papa Rüssel da einlegen muss. Da braucht auch nix formuliert werden, allerhöchstens dazu schreiben, dass die Begründung nach Rücksprache mit dem Anwalt nachgereicht wird. Der Sachbearbeiter wird das Ding ans Gericht weiter geben. Wenn für Rudi die Verjährung erreicht ist, dann kann Papa mit einer Kopie seines Ausweises darauf verweisen, dass er doch nicht der Fahrer war...,

Link to post
Share on other sites

Bleibt nur zu hoffen, dass sich die beiden Rüsseligen für den Fall, dass die Sache vor Gericht endet, so deutlich unterscheiden, dass der Richter nicht der Meinung ist, den Falschen eindeutig erkennen zu können. Soll alles schon vorgekommen sein .....

Link to post
Share on other sites

Denn einzig und allein der Richter entscheidet, was ausreicht und was eben nicht.

Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber genauso wie der SB den Fahrer ermitteln kann, kann er auch feststellen, dass jemand nicht der Fahrer gewesen sein kann.

Deshalb könnte der SB das Verfahren auch einstellen.

Er kann es sich aber auch einfach machen, und die Sache ans Gericht abgeben.

Dort wird sich jemand die Sachen ansehen und entscheiden, ob ein Gerichtstermin anberaumt wird, weil die beklagte Person eben doch kein

eindeutiges (was auch immer das im einzelnen bedeutet) Alibi hat, eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Blitzbild besteht und der Richter dem Fahrer unbedingt etwas sagen will.

Es ist wohl schon mal vorgekommen, dass ein Richter den potentiellen Fahrer mehrfach hat aus den USA einfliegen lassen, obwohl sich diese Person zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht in Dland aufgehalten hatte.

 

Und ja, der Richter ist in seiner Entscheidung völlig frei. Er könnte - theoretisch - Papa Rüssel verknacken. Der hat die Tat ja schon zugegeben und der Richter glaubt, dass das 'Alibi' eben nur erfunden ist.

 

 

@Gliesenried

Hat Papa Rüssel jetzt alle 3 AHB's bekommen ?

Wenn da immer derselbe SB federführend ist, besteht schon die Möglichkiet, dass der SB auf die Idee kommt, sich mal alles anzusehen.

Und dann kann man weiter spekulieren ...

Link to post
Share on other sites

"Vor Gericht und auf hoher See ....."

 

Vielleicht hatte HarryB bislang stets das Glück, noch kein Pferd vor der Apotheke ko..en zu sehen, aber ich zweifel nach wie vor an der Allgemeingültigkeit der von ihm getroffenen Aussage. Wenn das alles soooooo einfach wäre, dürfte es auch keine Fehlurteile geben, oder?

Link to post
Share on other sites
Es ist wohl schon mal vorgekommen, dass ein Richter den potentiellen Fahrer mehrfach hat aus den USA einfliegen lassen, obwohl sich diese Person zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht in Dland aufgehalten hatte.

 

Da hätte ich zu gerne mal einen Link zu...

 

 

 

 

 

@Shelby, auch Du hast bestimmt ein paar Links zu Fehlurteilen wo ein wasserdichtes Alibi vorlag, oder?

Link to post
Share on other sites

@QTreiberin: Abgesehen davon, dass es so etwas wie ein "wasserdichtes Alibi" wohl nur im Krimi gibt, hier ein paar Links zu (Fehl-)Urteilen, die jeweils von Richtern, die sich streng an den Grundsatz der freien Beweiswürdigung gehalten haben, gefällt wurden:

 

http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_69408272/die-groessten-fehlurteile-in-deutschland.html

 

http://de.sott.net/article/8556-Alleingelassene-Justizopfer-Unschuldig-verurteilt-in-Deutschland

 

http://www.welt.de/fernsehen/article112940393/Unschuldig-in-Haft-Wenn-der-Richter-irrt.html

 

 

Meine Anmerkung zu HarryBs Kommentar bezog sich darauf, dass es eben nicht damit getan sein kann, ein Alibi zu haben.

Link to post
Share on other sites

"Vor Gericht und auf hoher See ....."

 

Vielleicht hatte HarryB bislang stets das Glück, noch kein Pferd vor der Apotheke ko..en zu sehen, aber ich zweifel nach wie vor an der Allgemeingültigkeit der von ihm getroffenen Aussage. Wenn das alles soooooo einfach wäre, dürfte es auch keine Fehlurteile geben, oder?

 

Ich schrieb von einem eindeutigen Alibi, eines, das sozusagen hieb- und stichfest ist. Ich moechte den Richter sehen, der solches vom Tisch wischt. Geht dieses Alibi noch vor dem Verhandlungsbeginn ein, findet selbige schon gar nicht mehr statt.

 

Ach ja - hast du denn schon Pferde kotzen sehen, egal ob vor einer Apotheke oder nicht?

Link to post
Share on other sites

Ich spreche aus eigener Erfahrung, 'Shelby', in beiden Faellen. Ersterer ist mir selbst so unter gekommen, zu zweitem ist zu sagen, dass ich Berliner bin und dieses Sprichwort wohl laenger kenne als du. Allerdings weiss ich auch, dass Pferde gar nicht kotzen koennen. Und nun?

Link to post
Share on other sites

Und in genau welchem der von dir verlinkten Beispiele hatte der/die Angeklagte ein eindeutiges Alibi, 'Shelby'?

 

 

 

Kachelmann hat in seinem Prozess mehrere technische Alibis präsentiert, trotzdem wurde die Untersuchungshaft nicht ausgesetzt. Nur ein Beispiel.

Ich spreche aus eigener Erfahrung, 'Shelby', in beiden Faellen. Ersterer ist mir selbst so unter gekommen, zu zweitem ist zu sagen, dass ich Berliner bin und dieses Sprichwort wohl laenger kenne als du. Allerdings weiss ich auch, dass Pferde gar nicht kotzen koennen. Und nun?

 

Was auch immer du zu kennen meinst, ist deine Sache. Und dass Pferde kotzen können - nicht durch Maul, aber wohl durch die Nüstern - ist hinlänglich bekannt. Wenn du nun darauf rumreiten möchtest, dass der "Tatbestand des Kotzens" nur dann erfüllt ist, wenn das Erbrochene den Körper durch den Mund - oder das Maul des Pferdes - verlässt, dann sollten wir hier abbrechen.

Link to post
Share on other sites

Ist Kachelmann verurteilt worden? Und was ist ein technisches Alibi, ist dieses ein eindeutiges?

 

Zum Thema erbrechende Pferde liest du vielleicht mal hier.

 

 

Kachelmann ist nicht verurteilt worden, saß jedoch wie lange unschuldig in U-Haft? Und was ist mit seiner Reputation?

 

Mein Schlußwort zum Thema Pferd:

 

In deinem Link ist zu lesen:

 

"Letztlich stimmt es also – man hat schon “Pferde kotzen sehen"."

Link to post
Share on other sites

Hast Du es gelesen ?

 

Selbstverfreilich......

 

 

Da steht doch genau das, was Shelby geschrieben hat.

 

Ich hatte auch nichts Gegenteiliges gesagt. Allerdings steht da auch, dass das sehr selten vorkommt. Also behaupte ich mal, dass nicht nur ich das "Glueck" hatte, kein Pferd vor der Apotheke kotzen gesehen zu haben, sondern auch 'Shelby'.....

Link to post
Share on other sites

Wer hätte gedacht dass ich im Zuge meiner Frage auch mein Allgemeinwissen über kotzende Pferde erweitern habe können :D

 

Vater und Sohn unterscheiden sich wesentlich, lockige längere/kurze glatte Haare; immer Brille/nie Brille, Gesichtsform komplett verschieden.

 

Beide Verstöße sind weit niedriger ausgefallen als gedacht, einmal 70 Euro und 1 Punkt, und einmal ein Verwarngeld von 20 Euro. Wisst ihr inwieweit Kosten wie Bearbeitungs-/Verwaltungssgebühren etc. nach Einlegen des Einspruchs auf die beiden Zukommen?

 

@ HarryB: Papa Rüssel hat einen AHB für die ersten beiden Verstöße bekommen, die beiden Messgeräte waren nur etwas über 10km auseinander stationär verbaut und offenbar so vernetzt dass der SB beide Verstöße direkt zuordnen konnte. Es lagen auch gerade einmal 7 Minuten dazwischen. Für den Verstoß Mitte Juni ist noch nichts eingetrudelt, ist außerdem auch ein anders Bundesland als das in dem der Erste Verstoß stattgefunden hat.

 

Weiterhin vielen Dank an jeden für seine Hilfe!

Link to post
Share on other sites

@QTreiberin: Abgesehen davon, dass es so etwas wie ein "wasserdichtes Alibi" wohl nur im Krimi gibt, hier ein paar Links zu (Fehl-)Urteilen, die jeweils von Richtern, die sich streng an den Grundsatz der freien Beweiswürdigung gehalten haben, gefällt wurden:

Die in Deinen Links genannten Urteile sind alle kein Beweis für Deine These.

 

Kachelmann hat in seinem Prozess mehrere technische Alibis präsentiert, trotzdem wurde die Untersuchungshaft nicht ausgesetzt. Nur ein Beispiel.

Welche mehrere technische Alibis waren das genau? Hast Du noch mehr Beispiele?

 

Kachelmann ist nicht verurteilt worden, saß jedoch wie lange unschuldig in U-Haft? Und was ist mit seiner Reputation?

Tja, das mit der U-Haft ist ein Problem. Hast Du einen Lösungsvorschlag, also eine Idee, wie man es vermeiden könnte, daß Unschuldige davon betroffen werden? Gleiches gilt für die Reputation: wie vermeidet man sowas?

Link to post
Share on other sites

 

 

Die in Deinen Links genannten Urteile sind alle kein Beweis für Deine These.

 

Das ist deine Interpretation.

 

 

 

Hast Du einen Lösungsvorschlag, also eine Idee, wie man es vermeiden könnte, daß Unschuldige davon betroffen werden? Gleiches gilt für die Reputation: wie vermeidet man sowas?

 

Wie wäre es mit einer konsequenten Anwendung der Unschuldsvermutung, solange die Beweislage nicht unumstößlich Fakten geschaffen hat? Und wie wäre es mit Medien, die berichten, anstatt bereits vor Prozessbeginn zu verurteilen?

 

Zum Thema "technisches Alibi": Die selbstzugefügten Verletzungen des angeblichen Opfers wurden bereits vor Kachelmanns Verhaftung dokumentiert, jedoch nicht dahingehend beurteilt, ob sie nicht den Tatvorwurf im Sinne Kachelmanns hätten entkräften können. Dies ist erst zum Ende des Prozesses mittels eines Gutachtens geschehen.

Link to post
Share on other sites

Das ist deine Interpretation.

Nö. Das ist Fakt. Aber Du darfst gern konkret werden, damit wir darüber diskutieren können.

 

Wie wäre es mit einer konsequenten Anwendung der Unschuldsvermutung, solange die Beweislage nicht unumstößlich Fakten geschaffen hat?

Ach man. Schwafel doch nicht rum. Und antworte nicht mit Gegenfragen, sondern mit klaren Aussagen (auch das ist übrigens etwas, was man unter blaulichtern subsumieren kann).

 

Also nochmal: wie kann man es Deiner Meinung vermeiden, daß Unschuldige von U-Haft betroffen werden? Vorab schon mal der Hinweis, daß durch die Anordnung der U-Haft die Unschuldsvermutung nicht aufgehoben wird.

 

Und wie wäre es mit Medien, die berichten, anstatt bereits vor Prozessbeginn zu verurteilen?

Damit haben die Gerichte genau was zu tun?

 

Zum Thema "technisches Alibi": Die selbstzugefügten Verletzungen des angeblichen Opfers wurden bereits vor Kachelmanns Verhaftung dokumentiert, jedoch nicht dahingehend beurteilt, ob sie nicht den Tatvorwurf im Sinne Kachelmanns hätten entkräften können. Dies ist erst zum Ende des Prozesses mittels eines Gutachtens geschehen.

Das ist kein technisches Alibi. Das Gutachten ist ein Beweismittel. Wann ein Beweismittel in das Verfahren eingeführt wird, liegt in der Entscheidung des Gerichtes. Hast Du irgendein technisches Alibi?

Link to post
Share on other sites

Da scheinbar nur du bestimmst, was ein Fakt ist und was nicht, breche ich hier ab. Das Wetter ist viel zu schön.

Ach je. Nun muß auch noch das Wetter als faule Ausrede herhalten. Dabei hast Du doch bei jedem Wetter keine Argumente...

Link to post
Share on other sites

Zum Thema "technisches Alibi": Die selbstzugefügten Verletzungen des angeblichen Opfers wurden bereits vor Kachelmanns Verhaftung dokumentiert, jedoch nicht dahingehend beurteilt, ob sie nicht den Tatvorwurf im Sinne Kachelmanns hätten entkräften können. Dies ist erst zum Ende des Prozesses mittels eines Gutachtens geschehen.

Das ist tatsächlich kein technisches Alibi. Wie kommst Du auf so etwas?

Link to post
Share on other sites

@Biber: Da scheinbar nur du bestimmst, was ein Fakt ist und was nicht, breche ich hier ab. Das Wetter ist viel zu schön.

 

Nee, nee, 'Biber' liegt hier schon voll richtig. Die Frage war, welches Gericht denn ein eindeutiges Alibi vom Tisch wischen würde. Du konntest zu deiner Behauptung, dass dieses schon oftmals geschah - zumindest suggerierst du dieses mit deinen Links - nicht belegen....

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...