Gliesenried 0 Posted June 22, 2015 Report Share Posted June 22, 2015 Guten Morgen Liebe Leute, ich hab das Forum hier schon einige Male interessehalber überflogen ohne Hilfe zu brauchen, nun ist es aber soweit.Folgender Fall: Rudi Rüssel ist seit 5 Jahren aus der Probezeit, fährt jährlich etwa +60 000km und hat bisher noch keinerlei Punkte oder andere Eintragungen, Rudis Auto läuft auf seinen Papa Robert Rüssel. Nun hat der Idiot Rudi es tatsächlich geschafft, sich innerhalb von 7 Wochen 3 neue Passbilder einzufangen, davon 2 sogar im Abstand von etwa 5 Minuten. Anfang Mai 2015Rudi fährt Autobahn, Tacho etwa 160, zugelassene Geschwindigkeit 120: Blitz.Rudi bremst ab, denkt sich ochh ne, Stellt Tempomat auf 140, zugelassene Geschwindigkeit weiterhin bei 120. Nach etwa 2 Minuten: Weiterer Blitz Mitte Juni 2015Rudi fährt auf menschenleerer Bundesstraße und unterhält sich mit seiner holden Rubina Rüssel, wird mit Tacho 140 bei zugelassenem Tempo von 100 abgelichtet. Eigentlich hat Rudi jetzt 3 Fragen: 1. Kommt es zu einem Fahrverbot? Zitat aus den FAQ: Beispiel:Erste Tat am 01.01.2014Anhörungsbogen 01.02.2014Bußgeldbescheid 01.03.2014-kein Einspruch-Rechtskraft erste Tat 15.03.2014 => Beginn der JahresfristSollten innerhalb der Tilgungfrist mehr als 3 Punkteverstöße im Bereich Geschwindigkeit begangen werden, so KANN die Behörde auch bereits beim dritten Verstoß mit über 20 km/h zu schnell ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung verhängen. Nachdem Rudi das hier in den FAQ gelesen hat, denkt er, selbst wenn er alle Verstöße brav auf seine Kappe nimmt, bekommt er kein Fahrverbot, da der zweite größere Verstoß mit vermutlich +26km/h noch vor der durch den ersten Verstoß entstehenden Jahresfrist stattgefunden hat. Liegt er hier richtig? 2. Fahrtenbuch und Verjährung Die ersten beiden Verstöße liegen nun bereits etwa 1,5 Monate zurück, Papa Robert Rüssel hat jedoch noch keine Post bekommen, was auch am Poststreik liegen mag. Dennoch läuft die Verjährungsfrist ab Tatzeitpunkt. Angenommen Papa Rüssel bekommt nun diese Woche Post, er nutzt die mit Zugang beginnende Frist von 14 Tagen aus und gibt sich selbst irrtümlicherweise als Fahrer an. Bei Erhalt des Bußgeldbescheides bemerkt er den Irrtum und legt zeitnah zum Fristablauf Widerspruch ein und benennt seinen Sohn Rudi als möglichen Fahrer, wie wäre hier das weitere Vorgehen? Würde im Falle einer Verjährung Papa Rüssel ein Fahrtenbuch als Auflage bekommen? 3. Punkte "teilen" Nehmen wir an Papa Rüssel bekommt Post in der ihm zu Lasten gelegt wird am Anfang Mai zweimal zu schnell unterwegs gewesen zu sein, Papa Rüssel meint sich entsinnen zu können diese Strecke zu diesem Zeitpunkt gefahren zu sein, beachtet somit auch das beiliegende Foto nicht großartig, zahlt und bekommt 1 Punkt. Einige Wochen darauf flattert erneut ein Brief ins Haus in dem ihm ein Verstoß von Mitte Juni zu Lasten gelegt wird, Papa Rüssel weiß, dass er das nicht gewesen sein kann, nimmt das Foto zur Hand und erkennt darauf seinen Sohn Rudi Rüssel. Diesen gibt er daraufhin an, Rudi Rüssel bezahlt und bekommt ebenfalls 1 Punkt. Falls dieses Szenario funktionieren könnte, dann auch genau anders herum, oder? Wenn Papa Rüssel direkt beim ersten Brief ein Vergehen zu lasten gelegt wird, und er dies hinnimmt und bezahlt, wird auch kein Fotovergleich vorgenommen, oder? Besteht die Möglichkeit eines nachträglichen Fotovergleiches beim zweiten Vergehen wenn diese zeitlich so nahe beieinander liegen, oder wird der Familie Rüssel einfach geglaubt ohne weiter zu recherchieren? Rudi sagt jetzt schon vielen lieben Dank für Zeit und Mühen die ihr euch bei der Beantwortung seiner Fragen macht!Liebe Grüße! Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 22, 2015 Report Share Posted June 22, 2015 Da mir das ganze zu rüsselig ist lediglich eine allgemeine Antwort. Die 2x26 km/h-Regel nach der es ein FV gibt, gilt nur wenn der erste +26-BGB schon rechtkräftig geworden ist. Ab Rechtskraft (=14 Tage nach Zustellung) zählen dann die 12 Monate in denen ein zweiter +26-Verstoß zu einen Fahrverbot führt. Verjährung ist unabhängig vom Poststreik, weil es um die aktenmäßige Anordnung der Anhörung des wahren Fahrers geht, nicht wann das Schreiben eingetrudelt ist. Ein SB guckt im Punktebereich immer noch mal auf das Foto (zumindest sollte er das), weil er den BGB dem wirklichen Fahrer zuordnen möchte. Ein erkennbarer Altersunterschied würde dann zu weiteren Ermittlungen führen. Bei mangelnder Mitwirkung des Halters kann immer ein FB angeordnet werden (kostet 100-200 Euro) wenn es sich um einen "erheblichen" Verstoß handelt, der nach der gängigen Rechtssprechung ab Punktebereich angenommen wird. So, jetzt noch viel Spaß bei weiterrüsseln und willkommen im RF: 1 Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted June 23, 2015 Report Share Posted June 23, 2015 Also ich muss sagen, Familie Ruessel ist auf einem guten Weg. Wenn Papa Ruessel das erste Doppelding auf sich nimmt, steht auch kein Fahrtenbuch an. Die Chancen, dass das durch geht, sind so gering nicht, Versuch macht kluch....Allerdings sollte Papa Ruessel darauf achten, dass die Verjaehrung fuer Rudi eingetreten ist, bevor er ihn als Fahrer benennt, sofern er gegen den BuGeBe Einspruch ein zu legen gedenkt. Tut er das nicht, sondern zahlt - Rudi wird ihm doch sicherlich das Geld erstatten, oder? - hat er eben ein Puenktchen in Flensburg auf der Habenseite. 1 Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted June 23, 2015 Report Share Posted June 23, 2015 Karla Kolumna empfiehlt: Tempomat doch etwas näher ans ausgeschilderte Limit einstellen. Und das auch direkt beim passieren des ersten Schildes.Sonst droht Ungemach in der Zukunft für Rudi Rüssel...Töröööööööööööö 1 Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted June 24, 2015 Report Share Posted June 24, 2015 [OFFTOPIC]@zorro69Du hast wohl keine Kinder oder ?Wie könnte man sonst das Rennschwein und den Elefanten in eine Topf werfen ...Und das Schweinemädchen heißt nicht Rubina sondern Gullinborsti SCNR,AnReRa[/OFFTOPIC] 2 Quote Link to post Share on other sites
Gliesenried 0 Posted June 25, 2015 Author Report Share Posted June 25, 2015 Vielen Dank für Eure Antworten, ich werde jetzt noch abwarten bis die erste Post ins Haus flattert und dann übers weitere Vorgehen berichten. Quote Link to post Share on other sites
Gliesenried 0 Posted June 30, 2015 Author Report Share Posted June 30, 2015 Heute hat der Papa den Anhörungsbogen bekommen, in dem wird davon ausgegangen dass er das Fahrzeug geführt hat. Das Vergehen verjährt am 6. August. Weiteres Vorgehen: Papa kreuzt aus Versehen an dass er gefahren ist und gibt das Vergehen zu. Nach 7 Tagen gehts zurück.Mit Eintreffen des Bußgeldbescheids bemerkt Papa seinen Irrtum und legt binnen 14 Tagen Widerspruch ein. Wie werden die Behörden daraufhin reagieren? Wie sollte dieser Widerspruch formuliert sein damit der SB nicht sofort Passfotos vergleicht etc.? Grob geschätzt bleiben ja noch 2 Wochen um die Anhörung gegen den tatsächlichen Fahrer einzuleiten. Vielen Dank für Eure Tips! Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 1, 2015 Report Share Posted July 1, 2015 Das ist ein Einspruch, den Papa Rüssel da einlegen muss. Da braucht auch nix formuliert werden, allerhöchstens dazu schreiben, dass die Begründung nach Rücksprache mit dem Anwalt nachgereicht wird. Der Sachbearbeiter wird das Ding ans Gericht weiter geben. Wenn für Rudi die Verjährung erreicht ist, dann kann Papa mit einer Kopie seines Ausweises darauf verweisen, dass er doch nicht der Fahrer war..., Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted July 1, 2015 Report Share Posted July 1, 2015 Bleibt nur zu hoffen, dass sich die beiden Rüsseligen für den Fall, dass die Sache vor Gericht endet, so deutlich unterscheiden, dass der Richter nicht der Meinung ist, den Falschen eindeutig erkennen zu können. Soll alles schon vorgekommen sein ..... Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 2, 2015 Report Share Posted July 2, 2015 Es reicht aus, wenn Papa Ruessel ein eindeutiges Alibi fuer den fraglichen Zeitpunkt vorweisen kann..... Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted July 2, 2015 Report Share Posted July 2, 2015 @HarryB: Das wage ich zu bezweifeln, denn einzig und allein der Richter entscheidet, was ausreicht und was eben nicht. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 2, 2015 Report Share Posted July 2, 2015 Da kannst du zweifeln, soviel du magst. Liegt z.B. eine Bescheinigung des Arbeitgebers vor, dass Papa Ruessel zum fraglichen Zeitpunkt auf Schicht war, dann hat sich der Fall..... Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted July 2, 2015 Report Share Posted July 2, 2015 Denn einzig und allein der Richter entscheidet, was ausreicht und was eben nicht.Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber genauso wie der SB den Fahrer ermitteln kann, kann er auch feststellen, dass jemand nicht der Fahrer gewesen sein kann. Deshalb könnte der SB das Verfahren auch einstellen. Er kann es sich aber auch einfach machen, und die Sache ans Gericht abgeben. Dort wird sich jemand die Sachen ansehen und entscheiden, ob ein Gerichtstermin anberaumt wird, weil die beklagte Person eben doch kein eindeutiges (was auch immer das im einzelnen bedeutet) Alibi hat, eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Blitzbild besteht und der Richter dem Fahrer unbedingt etwas sagen will. Es ist wohl schon mal vorgekommen, dass ein Richter den potentiellen Fahrer mehrfach hat aus den USA einfliegen lassen, obwohl sich diese Person zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht in Dland aufgehalten hatte. Und ja, der Richter ist in seiner Entscheidung völlig frei. Er könnte - theoretisch - Papa Rüssel verknacken. Der hat die Tat ja schon zugegeben und der Richter glaubt, dass das 'Alibi' eben nur erfunden ist. @Gliesenried Hat Papa Rüssel jetzt alle 3 AHB's bekommen ? Wenn da immer derselbe SB federführend ist, besteht schon die Möglichkiet, dass der SB auf die Idee kommt, sich mal alles anzusehen. Und dann kann man weiter spekulieren ... Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted July 2, 2015 Report Share Posted July 2, 2015 "Vor Gericht und auf hoher See ....." Vielleicht hatte HarryB bislang stets das Glück, noch kein Pferd vor der Apotheke ko..en zu sehen, aber ich zweifel nach wie vor an der Allgemeingültigkeit der von ihm getroffenen Aussage. Wenn das alles soooooo einfach wäre, dürfte es auch keine Fehlurteile geben, oder? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 2, 2015 Report Share Posted July 2, 2015 Es ist wohl schon mal vorgekommen, dass ein Richter den potentiellen Fahrer mehrfach hat aus den USA einfliegen lassen, obwohl sich diese Person zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht in Dland aufgehalten hatte. Da hätte ich zu gerne mal einen Link zu... @Shelby, auch Du hast bestimmt ein paar Links zu Fehlurteilen wo ein wasserdichtes Alibi vorlag, oder? Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted July 2, 2015 Report Share Posted July 2, 2015 @QTreiberin: Abgesehen davon, dass es so etwas wie ein "wasserdichtes Alibi" wohl nur im Krimi gibt, hier ein paar Links zu (Fehl-)Urteilen, die jeweils von Richtern, die sich streng an den Grundsatz der freien Beweiswürdigung gehalten haben, gefällt wurden: http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_69408272/die-groessten-fehlurteile-in-deutschland.html http://de.sott.net/article/8556-Alleingelassene-Justizopfer-Unschuldig-verurteilt-in-Deutschland http://www.welt.de/fernsehen/article112940393/Unschuldig-in-Haft-Wenn-der-Richter-irrt.html Meine Anmerkung zu HarryBs Kommentar bezog sich darauf, dass es eben nicht damit getan sein kann, ein Alibi zu haben. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 2, 2015 Report Share Posted July 2, 2015 "Vor Gericht und auf hoher See ....." Vielleicht hatte HarryB bislang stets das Glück, noch kein Pferd vor der Apotheke ko..en zu sehen, aber ich zweifel nach wie vor an der Allgemeingültigkeit der von ihm getroffenen Aussage. Wenn das alles soooooo einfach wäre, dürfte es auch keine Fehlurteile geben, oder? Ich schrieb von einem eindeutigen Alibi, eines, das sozusagen hieb- und stichfest ist. Ich moechte den Richter sehen, der solches vom Tisch wischt. Geht dieses Alibi noch vor dem Verhandlungsbeginn ein, findet selbige schon gar nicht mehr statt. Ach ja - hast du denn schon Pferde kotzen sehen, egal ob vor einer Apotheke oder nicht? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 2, 2015 Report Share Posted July 2, 2015 Und in genau welchem der von dir verlinkten Beispiele hatte der/die Angeklagte ein eindeutiges Alibi, 'Shelby'? Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted July 2, 2015 Report Share Posted July 2, 2015 @HarryB: Könntest du die Aussage "Geht dieses Alibi noch vor dem Verhandlungsbeginn ein, findet selbige schon gar nicht mehr statt." belegen? Zum Thema "Pferd und Apotheke" empfehle ich folgenden Link: http://www.sprichworte-und-zitate.de/ich-habe-schon-pferde-vor-der-apotheke-374/ Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 2, 2015 Report Share Posted July 2, 2015 Ich spreche aus eigener Erfahrung, 'Shelby', in beiden Faellen. Ersterer ist mir selbst so unter gekommen, zu zweitem ist zu sagen, dass ich Berliner bin und dieses Sprichwort wohl laenger kenne als du. Allerdings weiss ich auch, dass Pferde gar nicht kotzen koennen. Und nun? Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted July 2, 2015 Report Share Posted July 2, 2015 Und in genau welchem der von dir verlinkten Beispiele hatte der/die Angeklagte ein eindeutiges Alibi, 'Shelby'? Kachelmann hat in seinem Prozess mehrere technische Alibis präsentiert, trotzdem wurde die Untersuchungshaft nicht ausgesetzt. Nur ein Beispiel.Ich spreche aus eigener Erfahrung, 'Shelby', in beiden Faellen. Ersterer ist mir selbst so unter gekommen, zu zweitem ist zu sagen, dass ich Berliner bin und dieses Sprichwort wohl laenger kenne als du. Allerdings weiss ich auch, dass Pferde gar nicht kotzen koennen. Und nun? Was auch immer du zu kennen meinst, ist deine Sache. Und dass Pferde kotzen können - nicht durch Maul, aber wohl durch die Nüstern - ist hinlänglich bekannt. Wenn du nun darauf rumreiten möchtest, dass der "Tatbestand des Kotzens" nur dann erfüllt ist, wenn das Erbrochene den Körper durch den Mund - oder das Maul des Pferdes - verlässt, dann sollten wir hier abbrechen. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 2, 2015 Report Share Posted July 2, 2015 Ist Kachelmann verurteilt worden? Und was ist ein technisches Alibi, ist dieses ein eindeutiges? Zum Thema erbrechende Pferde liest du vielleicht mal hier. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted July 2, 2015 Report Share Posted July 2, 2015 Und was ist ein technisches Alibi, ist dieses ein eindeutiges? Ein technisches Alibi könnte z.B. eine Videoaufnahme sein, die belegt, dass man zum Zeitpunkt x irgendwo getankt hat. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted July 2, 2015 Report Share Posted July 2, 2015 Zum Thema erbrechende Pferde liest du vielleicht mal hier.Hast Du es gelesen ?Da steht doch genau das, was Shelby geschrieben hat. [...]Letztlich stimmt es also – man hat schon “Pferde kotzen sehen”.[...] Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted July 2, 2015 Report Share Posted July 2, 2015 Ist Kachelmann verurteilt worden? Und was ist ein technisches Alibi, ist dieses ein eindeutiges? Zum Thema erbrechende Pferde liest du vielleicht mal hier. Kachelmann ist nicht verurteilt worden, saß jedoch wie lange unschuldig in U-Haft? Und was ist mit seiner Reputation? Mein Schlußwort zum Thema Pferd: In deinem Link ist zu lesen: "Letztlich stimmt es also – man hat schon “Pferde kotzen sehen"." Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 2, 2015 Report Share Posted July 2, 2015 Hast Du es gelesen ? Selbstverfreilich...... Da steht doch genau das, was Shelby geschrieben hat. Ich hatte auch nichts Gegenteiliges gesagt. Allerdings steht da auch, dass das sehr selten vorkommt. Also behaupte ich mal, dass nicht nur ich das "Glueck" hatte, kein Pferd vor der Apotheke kotzen gesehen zu haben, sondern auch 'Shelby'..... Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted July 2, 2015 Report Share Posted July 2, 2015 Du kannst behaupten, was immer du möchtest, nur kannst du es auch belegen? So - oder so ähnlich - wird das Spiel hier doch üblicherweise gespielt, oder? Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted July 2, 2015 Report Share Posted July 2, 2015 Hülfe es Eurer hochinteressanten Diskussion weiter, wenn ich davon berichtete, dass ich mal einen Apotheker gesehen habe, der sich das eine oder andere noch mal durch den Kopf gehen ließ? Quote Link to post Share on other sites
Gliesenried 0 Posted July 2, 2015 Author Report Share Posted July 2, 2015 Wer hätte gedacht dass ich im Zuge meiner Frage auch mein Allgemeinwissen über kotzende Pferde erweitern habe können Vater und Sohn unterscheiden sich wesentlich, lockige längere/kurze glatte Haare; immer Brille/nie Brille, Gesichtsform komplett verschieden. Beide Verstöße sind weit niedriger ausgefallen als gedacht, einmal 70 Euro und 1 Punkt, und einmal ein Verwarngeld von 20 Euro. Wisst ihr inwieweit Kosten wie Bearbeitungs-/Verwaltungssgebühren etc. nach Einlegen des Einspruchs auf die beiden Zukommen? @ HarryB: Papa Rüssel hat einen AHB für die ersten beiden Verstöße bekommen, die beiden Messgeräte waren nur etwas über 10km auseinander stationär verbaut und offenbar so vernetzt dass der SB beide Verstöße direkt zuordnen konnte. Es lagen auch gerade einmal 7 Minuten dazwischen. Für den Verstoß Mitte Juni ist noch nichts eingetrudelt, ist außerdem auch ein anders Bundesland als das in dem der Erste Verstoß stattgefunden hat. Weiterhin vielen Dank an jeden für seine Hilfe! Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted July 2, 2015 Report Share Posted July 2, 2015 Wer hätte gedacht dass ich im Zuge meiner Frage auch mein Allgemeinwissen über kotzende Pferde erweitern habe können Naja, auch Experten können noch dazulernen. Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted July 2, 2015 Report Share Posted July 2, 2015 Ich hab allerdings mal einen Apotheker vor einem Pferd kotzen sehen 1 Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted July 2, 2015 Report Share Posted July 2, 2015 @QTreiberin: Abgesehen davon, dass es so etwas wie ein "wasserdichtes Alibi" wohl nur im Krimi gibt, hier ein paar Links zu (Fehl-)Urteilen, die jeweils von Richtern, die sich streng an den Grundsatz der freien Beweiswürdigung gehalten haben, gefällt wurden:Die in Deinen Links genannten Urteile sind alle kein Beweis für Deine These. Kachelmann hat in seinem Prozess mehrere technische Alibis präsentiert, trotzdem wurde die Untersuchungshaft nicht ausgesetzt. Nur ein Beispiel.Welche mehrere technische Alibis waren das genau? Hast Du noch mehr Beispiele? Kachelmann ist nicht verurteilt worden, saß jedoch wie lange unschuldig in U-Haft? Und was ist mit seiner Reputation?Tja, das mit der U-Haft ist ein Problem. Hast Du einen Lösungsvorschlag, also eine Idee, wie man es vermeiden könnte, daß Unschuldige davon betroffen werden? Gleiches gilt für die Reputation: wie vermeidet man sowas? Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted July 3, 2015 Report Share Posted July 3, 2015 Die in Deinen Links genannten Urteile sind alle kein Beweis für Deine These. Das ist deine Interpretation. Hast Du einen Lösungsvorschlag, also eine Idee, wie man es vermeiden könnte, daß Unschuldige davon betroffen werden? Gleiches gilt für die Reputation: wie vermeidet man sowas? Wie wäre es mit einer konsequenten Anwendung der Unschuldsvermutung, solange die Beweislage nicht unumstößlich Fakten geschaffen hat? Und wie wäre es mit Medien, die berichten, anstatt bereits vor Prozessbeginn zu verurteilen? Zum Thema "technisches Alibi": Die selbstzugefügten Verletzungen des angeblichen Opfers wurden bereits vor Kachelmanns Verhaftung dokumentiert, jedoch nicht dahingehend beurteilt, ob sie nicht den Tatvorwurf im Sinne Kachelmanns hätten entkräften können. Dies ist erst zum Ende des Prozesses mittels eines Gutachtens geschehen. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted July 3, 2015 Report Share Posted July 3, 2015 Das ist deine Interpretation.Nö. Das ist Fakt. Aber Du darfst gern konkret werden, damit wir darüber diskutieren können. Wie wäre es mit einer konsequenten Anwendung der Unschuldsvermutung, solange die Beweislage nicht unumstößlich Fakten geschaffen hat?Ach man. Schwafel doch nicht rum. Und antworte nicht mit Gegenfragen, sondern mit klaren Aussagen (auch das ist übrigens etwas, was man unter blaulichtern subsumieren kann). Also nochmal: wie kann man es Deiner Meinung vermeiden, daß Unschuldige von U-Haft betroffen werden? Vorab schon mal der Hinweis, daß durch die Anordnung der U-Haft die Unschuldsvermutung nicht aufgehoben wird. Und wie wäre es mit Medien, die berichten, anstatt bereits vor Prozessbeginn zu verurteilen?Damit haben die Gerichte genau was zu tun? Zum Thema "technisches Alibi": Die selbstzugefügten Verletzungen des angeblichen Opfers wurden bereits vor Kachelmanns Verhaftung dokumentiert, jedoch nicht dahingehend beurteilt, ob sie nicht den Tatvorwurf im Sinne Kachelmanns hätten entkräften können. Dies ist erst zum Ende des Prozesses mittels eines Gutachtens geschehen.Das ist kein technisches Alibi. Das Gutachten ist ein Beweismittel. Wann ein Beweismittel in das Verfahren eingeführt wird, liegt in der Entscheidung des Gerichtes. Hast Du irgendein technisches Alibi? Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted July 3, 2015 Report Share Posted July 3, 2015 @Biber: Da scheinbar nur du bestimmst, was ein Fakt ist und was nicht, breche ich hier ab. Das Wetter ist viel zu schön. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted July 3, 2015 Report Share Posted July 3, 2015 Da scheinbar nur du bestimmst, was ein Fakt ist und was nicht, breche ich hier ab. Das Wetter ist viel zu schön.Ach je. Nun muß auch noch das Wetter als faule Ausrede herhalten. Dabei hast Du doch bei jedem Wetter keine Argumente... Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted July 3, 2015 Report Share Posted July 3, 2015 Zum Thema "technisches Alibi": Die selbstzugefügten Verletzungen des angeblichen Opfers wurden bereits vor Kachelmanns Verhaftung dokumentiert, jedoch nicht dahingehend beurteilt, ob sie nicht den Tatvorwurf im Sinne Kachelmanns hätten entkräften können. Dies ist erst zum Ende des Prozesses mittels eines Gutachtens geschehen. Das ist tatsächlich kein technisches Alibi. Wie kommst Du auf so etwas? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 3, 2015 Report Share Posted July 3, 2015 @Biber: Da scheinbar nur du bestimmst, was ein Fakt ist und was nicht, breche ich hier ab. Das Wetter ist viel zu schön. Nee, nee, 'Biber' liegt hier schon voll richtig. Die Frage war, welches Gericht denn ein eindeutiges Alibi vom Tisch wischen würde. Du konntest zu deiner Behauptung, dass dieses schon oftmals geschah - zumindest suggerierst du dieses mit deinen Links - nicht belegen.... Quote Link to post Share on other sites
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