makoo 0 Posted June 8, 2015 Report Share Posted June 8, 2015 Hallo an Alle,folgende Situation: Bin mit 33 Km/h zu schnell stationär innerorts geblitzt wurden. War eine vierspurige Strasse, die aus einer endenden Autobahn hervorging. Zeit Sonntag früh um sechs bei null Verkehr. Es war auch kein Vorsatz, ich war ins Gespräch mit meiner Frau vertieft und habe schlicht und ergreifend geschlafen. Zeitpunkt Ende März. Folge sind bekannt, 160 Euro und einen Monat zu Fuss. Das Auto läuft aus steuerlichen Gründen auf meine Frau, sie hat auch den ZBB bekommen und nicht reagiert. Jetzt habe ich eine Vorladung als Zeuge vom Ordnungsamt bekommen, dass ich nächste Woche dort zur Zeugenvernehmung erscheinen soll.Meine Frage: Muss ich zu der Zeugenaussage persönlich erscheinen? Nach Internetsuche besteht landläufig die Meinung, dass man als Zeuge nur bei Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft erscheinen muss. Nun beruft sich das Ordnungsamt allerdings auf §§46 Abs.2 StPO:"(2) Die Verfolgungsbehörde hat, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, im Bußgeldverfahren dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten."Die Verjährungsfrist endet Ende Juni und mein Ziel ist es natürlich die Sache bis dahin zu ziehen und Zeit zu gewinnen.Für Anregungen und Meinunge wäre ich dankbar.Grüße! Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted June 8, 2015 Report Share Posted June 8, 2015 Herzlich willkommen im RF. Wenn das Ordnungsamt nach landesrechtlichen Vorgaben die Verwaltungs- bzw. Verfolgungsbehörde ist, beruft es sich zu Recht. Aber der § 46 (OWiG!) geht ja noch weiter: (5) Die Anordnung der Vorführung des Betroffenen und der Zeugen, die einer Ladung nicht nachkommen, bleibt dem Richter vorbehalten. Diese Folge aus Abs. 5 ist IMO vorher anzudrohen. Ich würde nicht erscheinen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 8, 2015 Report Share Posted June 8, 2015 Die Verjährungsfrist endet Ende Juni und mein Ziel ist es natürlich die Sache bis dahin zu ziehen und Zeit zu gewinnen.Nach Lage der Dinge wurde Deine Anhörung wohl bereits angeordnet, somit ist die Verjährung jetzt eh unterbrochen und beginnt neu zu laufen... Rauszögern bis Ende Juni ist somit nicht mehr... Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted June 8, 2015 Report Share Posted June 8, 2015 Nach Lage der Dinge wurde Deine Anhörung wohl bereits angeordnet Was soll dann die Vorladung als Zeuge? Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted June 8, 2015 Report Share Posted June 8, 2015 Es ist ganz einfach: Wie gut war das Foto auf dem ZBB?Wenn du hingehst wirst du erkannt werden, wenn du nicht hingehst wird das Foto mit dem Bild auf dem Perso verglichen und du bekommst auch den BGB. Spare Zeit und Fahrgeld, wenn dich jemand befragen sollte hast du den Brief nicht erhalten, oder kann die Behörde den Zugang nachweisen? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 8, 2015 Report Share Posted June 8, 2015 Pedro, falsch gelesen vom TE, falscher Satzbaustein vom SB, was weiß ich? Ansonsten klassischer Fall von Ehefrau nimmt Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch und die Behörde guckt sich den Gatten dann mal an... am besten mit persönlicher Inaugenscheinnahme. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted June 8, 2015 Report Share Posted June 8, 2015 Pedro, falsch gelesen vom TE, falscher Satzbaustein vom SB, was weiß ich? Deutest Du damit an, dass die Verfolgungsbehörde jemanden als Zeugen vorlädt, den sie intern per Anordnung der Anhörung bereits zum Betroffenen gemacht hat? Ich glaube nicht, dass der TE sich verlesen hat (siehe das Zitat zu § 46 (2)). Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 8, 2015 Report Share Posted June 8, 2015 Ich deute an, dass dort ggf. ein Fehler passiert sein könnte (nicht dürfte) unterstelle im Gegensatz zu Dir aber kein vorsätzliches handeln. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted June 8, 2015 Report Share Posted June 8, 2015 Vorsatz habe ich nicht unterstellt. Warten wir mal ab, ob der TE sich wieder meldet. Bei der geschilderten Lage würde ich jedenfalls nicht beim OA erscheinen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 8, 2015 Report Share Posted June 8, 2015 Das würde ich auch nicht machen... Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted June 8, 2015 Report Share Posted June 8, 2015 Wahrscheinlich falscher Textbaustein. Wenn das öfter vorkommt fällt das bestimt einem RA auf. Und der befragt Kollegen usw.... Quote Link to post Share on other sites
makoo 0 Posted June 9, 2015 Author Report Share Posted June 9, 2015 Danke für die zahlreichen Rückmeldungen.Ich habe mich auf der Vorladung nicht verlesen. Ich bin ausdrücklich als Zeuge geladen und werde gebeten dort vorzusprechen. Mir ist schon klar, dass das OA als ermittelnde Behörde die klassische Ehefrau/Ehemann Situation vermutet.Ich sehe aber durch diese Ladung die Verjährungsfrist nicht unterbrochen. Und deshalb geht es mir darum Zeit zu gewinnen da diese Ende Juni ausläuft und das OA nach dem Termin noch 11 Tage hat um mir den BGB zuzustellen. Die Ladung kam als normaler Postbrief. Sie weisen aber darufhin wie oben schon beschrieben, dass ich rechtlich verpflichtet bin zur Vernehmung zu erscheinen (§46, Abs.2 OWiG, §161a Abs.1 StpO). Wobei §161 sich auf die Staatsanwaltschaft als ermittelnde Behörde beruft und das in meinen Augen schon Ermittlungen als Beschuldigter gegen mich voraussetzt. Und darauf hätte man mich auf der Ladung doch hinweisen müssen?Auf der Rückseite wird nach zahlreichen Strafandrohungen bei Nichterscheinen geschrieben, dass bei Nichterscheinen das Blitzerfoto mit dem Foto im Passregister veglichen wird. Darauf würde ich es ankommen lassen, die Fotos sind aufgrund der Jahre (Passfoto ca.10 Jahre alt) in meinen Augen schwer vergleichbar. Und ausserdem nehme ich Zeit von der Uhr.Was vielleicht noch wichtig ist, dass das OA meiner Heimatstadt von einem OA einer anderen Stadt mit den Ermittlungen beauftragt wurde.Wie ich oben schon schrieb, möchte ich wissen ob ich dort erscheinen muss.Vielen Dank für Eure Bemühungen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 9, 2015 Report Share Posted June 9, 2015 Wie ich oben schon schrieb, möchte ich wissen ob ich dort erscheinen muss.Wie wir schon schrieben, nein Du musst nicht da die Behörde den Zugang des Schreibens nicht beweisen kann. Du solltest allerdings damit rechnen, dass das OA bei Nichterscheinen bei Dir und vor allen Dingen bei Deinen Nachbarn klingeln und denen das (meist gestochen scharfe) Originalblitzerbild unter die Nase halten wird.Und Deine Nachbarn haben kein Zeugnisverweigerungsrecht... Was vielleicht noch wichtig ist, dass das OA meiner Heimatstadt von einem OA einer anderen Stadt mit den Ermittlungen beauftragt wurde. Ein Grund mehr dass ich vermute dass die Verjährung längst unterbrochen und lediglich ein falscher Text versandt wurde... Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted June 9, 2015 Report Share Posted June 9, 2015 Du solltest allerdings damit rechnen, dass das OA bei Nichterscheinen bei Dir und vor allen Dingen bei Deinen Nachbarn klingeln und denen das (meist gestochen scharfe) Originalblitzerbild unter die Nase halten wird.Und Deine Nachbarn haben kein Zeugnisverweigerungsrecht... Muss ich als Nachbar mit dem OA reden? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 9, 2015 Report Share Posted June 9, 2015 Lies den Thread einfach noch mal von Anfang an.... Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted June 9, 2015 Report Share Posted June 9, 2015 Nicht nur in diesem Forum scheint es das Phänomen zu geben, dass Fragen, die mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden könn(t)en, mit irgendwelchen Aufforderungen abgetan werden. Ich möchte ganz konkret wissen, was geschehen würde, wenn ein Mitarbeiter des OA bei mir klingelt und ich a) entweder erst gar nicht die Tür öffne, oder b) die Tür nach dem Öffnen wieder mit einem "Schönen Tag noch" - und nicht mehr - wieder schließe. Schon der Volksmund sagt, dass Reden Silber, Schweigen aber Gold wäre. Außerdem ist bei uns im Viertel Betteln und Hausieren verboten. Also nochmal gefragt: Träfe mit die Staatsgewalt mit aller Macht, wenn ich mit dem OA nicht sprechen möchte? Dürfte ich die betreffende Person auf dem Foto irrtümlich nicht (wieder)erkennen? Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted June 9, 2015 Report Share Posted June 9, 2015 @shelby natürlich kann man mit JA oder NEIN antworten, aber vielleicht interessiert den fragesteller auch warum man das denkt. Schliesslich ist ein Forum zum Erfahrungsaustausch und Meinungsaustausch da. Und das verschiedene Menschen unterschiedliche Meinungen haben ist ja auch nicht neu. Wenn nun drei Leute hier NUR mit JA und fünf mit NEIN geantwortet hätten, wäre das für den Fragesteller besser? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 9, 2015 Report Share Posted June 9, 2015 Also nochmal gefragt: Also nochmal geantwortet: Lies Post #1 und #2 und Deine Fragen sind allumfassend beantwortet.... Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted June 9, 2015 Report Share Posted June 9, 2015 Was passiert, wenn ich mit den Damen und Herren nicht sprechen möchte? Jetzt nicht theoretisch, weil es so in irgendeiner Verordnung oder einem Gesetz steht, sondern ganz konkret aus dem täglichen Leben eines OA-Mitarbeiters gesprochen. Darf ich eine Frage wie z.B. "Erkennen Sie die Person auf dem Foto?" ungestraft mit einem Schulterzucken oder einem "Weiß nicht." beantworten? Würden die Damen und Herren die Amtkeule schwingen, oder es einfach beim nächsten Nachbarn versuchen? Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted June 9, 2015 Report Share Posted June 9, 2015 es kann von keinem erwartet werden, seine Nachbarn auf einem Foto zu erkennen. Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted June 9, 2015 Report Share Posted June 9, 2015 Das ist doch mal eine klare Aussage. Danke. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted June 9, 2015 Report Share Posted June 9, 2015 Das ist doch mal eine klare Aussage. Danke. Und dürfte nicht richtig sein. Wenn das OA Ermittlungsbehörde ist kannst du die Tür zwar schließen, wenn du aber - nachweisbar - eine "Einladung" zu einem "Gespräch als Zeuge", der Nachbar ist Zeuge, bekommst hast du ein Problem. Du musst kommen.Und bewust falsch aussagen würde ich auch nicht zu raten. Ist reine Theorie, Nachbarn sind in der Regel sehr auskunftsfreudig. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted June 9, 2015 Report Share Posted June 9, 2015 Das ist doch mal eine klare Aussage. Danke. Und dürfte nicht richtig sein. Wenn das OA Ermittlungsbehörde ist kannst du die Tür zwar schließen, wenn du aber - nachweisbar - eine "Einladung" zu einem "Gespräch als Zeuge", der Nachbar ist Zeuge, bekommst hast du ein Problem. Du musst kommen.Und bewust falsch aussagen würde ich auch nicht zu raten. Ist reine Theorie, Nachbarn sind in der Regel sehr auskunftsfreudig. ich meinte, wenn bei mir jemand klingelt und mir das Bild meines Nachbarn unter die Nase hält, muss ich nicht sagen, ob ich den kenne. Und ehrlich gesagt, man kennt Nachbarn vielleicht vom sehen, aber beim Namen? Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted June 9, 2015 Report Share Posted June 9, 2015 Vielleicht geraten die Mitarbeiter des OA ja mal an einen praktizierenden Philosophen, der mit ihnen erst einmal einen Diskurs zum Thema "Kenne ich dich?" durchführt. Spass beiseite. Ich sehe es wie @zorro69: Wem ich meine Tür öffne, entscheide immer noch ich. Im Zweifelsfall habe ich leider das Klingeln nicht gehört, weil ich gerade mit Ohrstöpseln Musik gehört habe. Sollte mir jemand in meinem (Vor-)Garten ein Foto unter die Nase halten, würde ich mich auf mein schlechtes Personengedächtnis berufen (müssen). BTW: Ist das OA generell befugt, ein Grundstück zu betreten? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted June 9, 2015 Report Share Posted June 9, 2015 Ist das OA generell befugt, ein Grundstück zu betreten?da solltest du in die entsprechenden Gesetze deines Bundeslandes gucken. Aber grds. kann die Frage mit JA beantwortet werden (wie soll man sonst an manchen Türen klingeln können?). Die Behörde hat, wie ganz oben geschrieben ist, die gleichen Rechte wie die StA - und unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit hat sie ne ganze Menge Möglichkeiten. Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted June 9, 2015 Report Share Posted June 9, 2015 http://lexikon.immobilien-fachwissen.de/index.php?UID=313690806&ATOZ=$&QUERY=SIEHE&OLDKEYWORD=6497&KEYWORDID=9296 Eigentlich klipp und klar geregelt, nur ist zu befürchten, dass die Damen und Herren der Behörden hier sehr schnell kreativ werden würden. Oder wird seitens der Behörden nur gerne gedroht? Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted June 9, 2015 Report Share Posted June 9, 2015 Und bewust falsch aussagen würde ich auch nicht zu raten. Warum nicht? Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted June 9, 2015 Report Share Posted June 9, 2015 Und bewust falsch aussagen würde ich auch nicht zu raten.Warum nicht? So schön kann die Nachbarin garnicht sein, dass ich bewusst für sie lüge. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted June 9, 2015 Report Share Posted June 9, 2015 So schön kann die Nachbarin garnicht sein, dass ich bewusst für sie lüge. Ich denke anders: So schön kann die OA-Dame gar nicht sein, dass ich einen Nachbarn verpfeife. Und erzählen kann ich denen ja, was ich will. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted June 10, 2015 Report Share Posted June 10, 2015 Moin Moin So schön kann die OA-Dame gar nicht sein, dass ich einen Nachbarn verpfeife. In jeder Nachbarschaft wird es jemanden geben, der dem Anderen den Dreck unter den Nägeln nicht gönnt. Das pure Klingeln ist kein Eindringen und auch kein Hausfriedensbruch. Gruß Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted June 10, 2015 Report Share Posted June 10, 2015 In jeder Nachbarschaft wird es jemanden geben, der dem Anderen den Dreck unter den Nägeln nicht gönnt. Mag sein (ich hab da wohl Glück gehabt), dennoch würde ich meinen Nachbarn nicht wegen einer VOWi beim Ortsamt verpfeifen. Muss ich ja auch nicht. Klingeln dürfen sie natürlich. Bei Wohlverhalten gibt's sogar einen cortado. 1 Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 10, 2015 Report Share Posted June 10, 2015 dennoch würde ich meinen Nachbarn nicht wegen einer VOWi beim Ortsamt verpfeifen.Kommt drauf an welcher Nachbar bzw. welche Nachbarin.... Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted June 10, 2015 Report Share Posted June 10, 2015 Kommt drauf an welcher Nachbar bzw. welche Nachbarin.... Nein. Petzen kommt bei OWien nicht in Frage. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 10, 2015 Report Share Posted June 10, 2015 Du kennst meine direkten Nachbarn nicht.... Quote Link to post Share on other sites
m3_ 435 Posted June 10, 2015 Report Share Posted June 10, 2015 In jeder Nachbarschaft wird es jemanden geben, der dem Anderen den Dreck unter den Nägeln nicht gönnt. Das pure Klingeln ist kein Eindringen und auch kein Hausfriedensbruch. @sobbel: Klaro, hat aber das Niveau von Drückerkolonnen, GEZ-Schergen, Schnüffeldiensten und sonstigen Ungeziefer, was unaufgefordert an der Haustür klingelt. Gepaart mit einer für manche einschüchternen Copmütze und die Hoffnung auf Denunziantentum sowie Nachbarschaftsstreitigkeiten also der schäbigste Job, den ein Cop ausführen muß. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted June 11, 2015 Report Share Posted June 11, 2015 Moin Moin So schön kann die OA-Dame gar nicht sein, dass ich einen Nachbarn verpfeife. In jeder Nachbarschaft wird es jemanden geben, der dem Anderen den Dreck unter den Nägeln nicht gönnt. Das pure Klingeln ist kein Eindringen und auch kein Hausfriedensbruch. GrußNaja kommt darauf an wo sich die Klingel befindet. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted June 11, 2015 Report Share Posted June 11, 2015 Moin Moin @sobbel: Klaro, hat aber das Niveau von Drückerkolonnen, GEZ-Schergen, Schnüffeldiensten und sonstigen Ungeziefer, Das Gute ist, ich müßte auf dieses Niveau runter.Du hingegen müßtest da hoch. Im Übrigen hieße es "sonstigem Ungeziefer" also der schäbigste Job, den ein Cop ausführen muß. Du hast die Todesbenachrichtigungen vergessen wenn sich z.b. ein Raser mal wieder hingerichtet hat. Gruß 1 Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted June 12, 2015 Report Share Posted June 12, 2015 Eigentlich klipp und klar geregelt, nur ist zu befürchten, dass die Damen und Herren der Behörden hier sehr schnell kreativ werden würden. Oder wird seitens der Behörden nur gerne gedroht?Bist Du eigentlich schon aus dem Kindergartenalter raus? Zum einen machst Du den klassischen ich-habe-da-ein-Urteil!-Fehler vieler Nichtjuristen, zum anderen werden sich die Herrschaften kaum anmelden, sondern einfach klingeln. Dann kannst Du sie natürlich vom Grundstück verweisen (falls Du der Hauseigentümer oder -mieter bist). Das wird sie sicherlich wahnsinnig beeindrucken, wochenlang schlecht schlafen lassen und sie würden auch nie im Leben auf die Idee kommen, Dir eine Vorladung als Zeuge zustellen zu lassen. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted June 13, 2015 Report Share Posted June 13, 2015 ... Dir eine Vorladung als Zeuge zustellen zu lassen. Das kann natürlich geschehen, ändert aber IMO (im OWi-Verfahren) auch nicht viel. Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted June 15, 2015 Report Share Posted June 15, 2015 @Biber: Gibt es dich auch in nett? Die Art, wie du hier im Allgemeinen die Mitschreiber behandelst, kommt irgendwie seltsam rüber. Was eine Frage nach Erfahrungswerten aus dem wahren Leben mit deiner Frage nach der Kindergartenzeit zu schaffen hat, müsstest du mir einmal erläutern. Mit meiner Frage wollte ich nicht wissen, was in irgendeinem Gesetz steht, sondern wie solche Gesetze oder Vorschriften gelebt werden. Wenn du über Erfahrungswerte verfügst, dann lass doch bitte mich Unwissenden daran teilhaben. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted June 15, 2015 Report Share Posted June 15, 2015 Gibt es dich auch in nett?Ich fürchte, bei dem Unsinn, den Du schreibst, wirst Du nahezu jeden meiner Beiträge als nicht nett einschätzen. Was eine Frage nach Erfahrungswerten aus dem wahren Leben mit deiner Frage nach der Kindergartenzeit zu schaffen hat, müsstest du mir einmal erläutern.Die Frage bezog sich auf Deine Vorstellungen bezgl. Betretungsrechten etc. Eigentlich hatte ich gedacht, Du wärest helle genug, den Zusammenhang anhand des zitierten Textes zu erkennen. Mit meiner Frage wollte ich nicht wissen, was in irgendeinem Gesetz steht, sondern wie solche Gesetze oder Vorschriften gelebt werden. Wenn du über Erfahrungswerte verfügst, dann lass doch bitte mich Unwissenden daran teilhaben.Welchen Teil von Sie werden gehen und Dich vorladen hast Du nicht verstanden? Oder glaubst Du wirklich, die lassen sich von solchen Fisematenten beeindrucken? Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted June 17, 2015 Report Share Posted June 17, 2015 Basieren deine Ausführungen auf Erfahrungswerten, oder gibst du lediglich einen Eindurck deines Weltbilds wieder? Welchen Teil von Erfahrungswerten aus dem wahren Leben hast du nicht verstanden? Für dich zum besseren Verständnis: Hast du dich schon einmal in einer wie oben beschriebenen Situation befunden und wurdest aufgrund mangelnder Kooperationsbereitschaft vorgeladen? Falls nicht, brauchst du nicht zu antworten, denn spekulieren kann ich alleine. Quote Link to post Share on other sites
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