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Geblitzt Trotz Fahrverbot


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Hi,

 

habe meinen Führerschein für einen Monat abgeben aufgrund 2 Geschwindigkeitsversößten über 30 Km/H außerorts.

 

Nun habe ich gerade einen Brief erhalten, dass ich vor 1 Woche (Führerschein vor 2 Wochen abgegeben) mit einem Lasermessgerät (mit Foto) außerorts 10 Km/h zu schnell war.

Habe ein Verwarngeld i.H.v. 10 € erhalten.

Auf dem Foto bin ich klar zu erkennen und das Auto ist auch auf mich zugelassen.

 

Was soll ich in dieser Situation tun?

 

Mein Bruder sieht mir auf jeden Fall ähnlich.

 

Allerdings weiss ich nicht, ob ich jetzt einfach die 10 € überweisen sollte und beten soll dass die Sachbearbeiterin nicht weiter kontrolliert.

 

Oder wäre es besser, wenn ich meinen Bruder angeben würde. Allerdings habe ich Angst davor, dass die bei der angabe eines anderen Fahrers erst recht "geweckt" werden.

 

Was wäre, wenn ich die 10 € sofort überweise und danach einen Brief bekommen würde, dass ich während des Fahrverbots gefahren bin.

Wenn ich die 10 € überweise, habe ich den Verstoß zugegeben, stimmts?

Kann ich nachträglich sagen, dass es mein Bruder war und ich das aus Bequemlichkeit gezahlt habe um den ganzen Schreibkram zu entgehen? Die Überweisung würde auch mein Bruder von seinem Konto aus tätigen.

 

Die Sachbearbeiterin ist die gleiche, die mir ein Fahrverbot angeordnet hat :(

Ich habe auch nur einen Anhörungsbogen erhalten. Auf diesem Bogen gibt es auch keine Stelle, wo ich einen anderen Fahrer angeben kann.

 

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Zahlen und beten.

Achtung; fahren ohne FS ist eine Straftat. Hilfe ist "Beihilfe" zur Straftat. (Gilt nicht für die, die ein Zeugnisverweigerungsrecht haben wie dein Bruder).

Verjährung erheblich länger!

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Da tippe ich einfach mal auf kommunale und automatisierte Massenabzocke. Deshalb dürfte, nachdem für das AZ ein "bezahlt" markiert wurde, die Sache definitiv erledigt sein.

Selbst wenn die gleiche Bearbeiterin als AP hinterlegt ist, kann so ein Standard Bettelbrief auch von einer ganz anderen Hilfskraft oder auch komplett automatisiert ausgelöst werden.

Wert ablesen - Kennzeichen abfragen - Senden - Nächster.

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Zahlen und sich freuen,

wenn die Mine, auf die man getreten hat, nicht hochgeht. :closedeyes:

Betrunkene erkennt man auch oft daran,

daß sie alle Limits ganz korrekt einhalten,

um nicht aufzufallen.

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Ich werde das nun bezahlen und abwarten, in der Hoffnung, das nichts passiert

 

 

 

Betrunkene erkennt man auch oft daran,

daß sie alle Limits ganz korrekt einhalten,

um nicht aufzufallen.

 

Genau deshalb fahre ich immer 5-10 Km/h schneller :)

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Hallo, Evim,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Wenn Du umgehend die Überweisung bezahlst, kann es sein, dass Du ungeschoren davon kommst.

 

Es kann allerdings sein, dass sich diese Fahrt noch im Nachhinein rächt, z. B., wenn Du anderweitig auffällst und sich der Sachbearbeiter der Polizei oder der Bußgeldstelle die Mühe macht, vergangene Fälle zu überprüfen und dann feststellt, dass diese Fahrt während des Fahrverbots stattgefunden hat.

 

Genauso kann es sein, dass dies auf den Tisch kommt, wenn es mal zu einer Gerichtsverhandlung kommt und alte, noch aktenkundige Fälle, bei der Sanktionierung eine Rolle spielen.

 

Sollte dem Richter auffallen, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung während eines Fahrverbots stattfand und sollte er nachermitteln (lassen), wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist, bist Du u. U. dran, siehe Akte Reus.

 

Hallo, rth,

 

fahren ohne Führerschein ist nur ein Verwarnungstatbestand. :abwarten:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Zahlen und eine Verkehrsrechtversicherung abschließen ;) Wenn noch was kommt, dann kannste es mit dem Anwalt klären.

 

Aber nicht auf Kosten der Verkehrsrechtschutzversicherung!

 

Die übernimmt keine Kosten für Vergehen, die vor dem Versicherungsbeginn begangen wurden.

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  • 2 weeks later...

Wir reden doch nicht von Straftaten ... !? Sondern von Geschindigkeitsverstößen und Co.

 

Vielleicht gibt es ja eine "Nach dem Geschehnis abschließen und versichert sein" Versicherung? Sowas wie bei einer Zahnversicherung. Da kommt doch immermal was im TV!

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Wenn man Mist gebaut hat, sollte man den auch ausbaden!!! ... das man eine Straftat begeht, wenn man ohne Führerschein ein Fahrzeug führt, wird zum einen bei der Entgegennahme dieses erwähnt und ebenso auf dem "Verwahrblatt", welches man gegenzeichnet.

 

Wer trotzdem fährt ... Du könntest Glück haben, weil m.W. eine Abfrage in Flensburg nur gemacht wird, wenn es um Punkte / Fahrverbot geht (oder der Kandidat oft beim SB "aufschlägt") ... ansonsten ist nach eingegangener Bezahlung der Drops ersteinmal gelutscht ... einer Verjährung unterliegt das ganze trotzdem ... 30 Jahre?! ... also heißt es laaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaange zittern.

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Wenn man Mist gebaut hat, sollte man den auch ausbaden!!! ... das man eine Straftat begeht, wenn man ohne Führerschein ein Fahrzeug führt, wird zum einen bei der Entgegennahme dieses erwähnt und ebenso auf dem "Verwahrblatt", welches man gegenzeichnet.

 

Wer trotzdem fährt ... Du könntest Glück haben, weil m.W. eine Abfrage in Flensburg nur gemacht wird, wenn es um Punkte / Fahrverbot geht (oder der Kandidat oft beim SB "aufschlägt") ... ansonsten ist nach eingegangener Bezahlung der Drops ersteinmal gelutscht ... einer Verjährung unterliegt das ganze trotzdem ... 30 Jahre?! ... also heißt es laaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaange zittern.

 

Das Radfahren wird während eines Fahrverbots hoffentlich (noch) nicht verboten (so viel zu "Fahrzeuge") ...

Und die Verjährungsfrist sollte doch auch nur drei Jahre und keine 30 Jahre betragen ...

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Korrekt ... 3 Jahre ... gerade noch einmal nachgelesen ...

 

Und danke für den wichtigen Hinweis :wand: - ein Fahrrad, Tretroller, kurzum ein (mit Muskelkraft betriebenes) Fahrzeug welches KEINER Führerscheinpflicht unterliegt, wäre davon ausgenommen ... Kraftfahrzeuge, welche einer Führerscheinpflicht unterliegen, wäre sicher besser gewesen in meiner Ausführung (für unseren kleinen Gäste hier im Forum, die noch nicht soweit denken können - Sorry für den kleinen Sarkasmus am Rande :victory:

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Kraftfahrzeuge, welche einer Führerscheinpflicht unterliegen, wäre sicher besser gewesen

Auch das ist leider wieder einmal falsch!

Auch ein Mofa unterliegt keiner Führerscheinpflicht, darf aber während eines Fahrverbotes (im Gegensatz zum FE-Entzug) nicht geführt werden.

 

 

:wand:

Das scheinst Du in Deinem Leben schon etwas zu häufig gemacht haben...

 

 

Im übrigen zähle ich Dich aufgrund Deiner ständig falschen Äußerungen auch zu

unseren kleinen Gäste hier im Forum, die noch nicht soweit denken können

 

Und das ist nicht sarkastisch sondern absolut ernst gemeint...

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@QTreiberin um ebenso Ernst zu antworten, vermisse ich speziell für Personen wie Dich eine Art "Mute-Funktion" im Forum ...

 

Danke für den Hinweis, das auch ein Mofa nicht unter die Führerscheinpflicht fällt - da man sich das Führen eines solchen aber bescheinigen lassen muss "Mofaführerschein" - nettes Wortspiel, war dieses in meiner Anmerkung mit eingeschlossen.

 

Wenn mir Leute unterkommen, die grundsätzlich Recht haben und das schein bei Dir dauerhaft und in jeder Lebenslage der Fall, kommt es durchaus vor das ich mich zumindest so :wand: fühle ... glücklicher Weise treffe ich eher selten auf derartige Personen.

 

 

Ja, Thema kleine Gäste ;) ... vielleicht solltest DU Dir den Schuh mal anprobieren, immerhin reagieren Kinder die sich stets und ständig hervorheben und profilieren müssen, auch so wie Du das tust.

 

Gemeint ist hierbei nicht, das eine Richtigstellung nicht legitim wäre ... der Ton / die Art und Weise macht die Musik. Bringt vielleicht aber der Job mit sich ... gib Leuten Macht und sie werden diese vollends ausschöpfen und präsentieren ... Kurzum als Geltungsbedürfnis bekannt ;)

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Wenn mir Leute unterkommen, die grundsätzlich Recht haben und das schein bei Dir dauerhaft und in jeder Lebenslage der Fall, kommt es durchaus vor das ich mich zumindest so :wand: fühle ...

Ich vermute mal, dass Du Dich nicht nur so fühlst.

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Wenn mir Leute unterkommen, die grundsätzlich Recht haben

 

Sei mir nicht böse, aber wenn jemand etwas erzählt, was falsch ist, dann sollte das korrigiert werden.

Vor allem, wenn jemand, der sich auf die falsche Aussage verlässt, in Gefahr kommt, eine Straftat zu begehen.

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hawethie ... bin ich Dir nicht, das ist sachlich formuliert, somit alles gut. Nichts spricht dagegen vom Profi erklärt zu bekommen, wie es richtig läuft, schließlich war man selbst im Irrglaube.

 

Den 2. Teil hatten wir vor längerer Zeit ausgiebig diskutiert und zumindest im Großen und Ganzen geklärt. (manchmal unterscheiden sich halt Auffassung und Rechtsprechung, aber auch hierfür gibt es SACHLICHE Threadbeantworter, die mit fundiertem Wissen, die Sache ins rechte Licht rücken.)


Warum "vermutlich"? Du müsstest doch wissen, ob ich falsch liege - oder nicht.

 

Dann hast Du vermutlich die Ironie nicht ganz herausgelesen.

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Nichts spricht dagegen vom Profi erklärt zu bekommen, wie es richtig läuft, schließlich war man selbst im Irrglaube.

 

Dann solltest du dich mal an den Gedanken gewoehnen, dass 'QTreiberin' zu den Profis gehoert, dem ist unbestritten so. Wenn du an ihrer Wortwahl und Art der Formulierung Anstoss nimmst, dann ist das dein ureigenstes Ding, sollte dich aber nicht veranlassen, herum zu poebeln.....

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Jemanden darauf aufmerksam zu machen, das die Art und Weise eher grenzlastig ist, hat nun so garnichts mit pöbeln zu tun.

Das sie Profi auf ihrem Gebiet zu sein scheint, stelle ich weder in Frage, noch habe ich jemals etwas anderes behauptet.

Wie gesagt, einfaches Feedback, nicht mehr und nicht weniger ... was sie daraus macht ist ihr ureigenstes Ding. ;)

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In der Tat wäre das auch eine Möglichkeit. Jedoch nicht die vierte, da das mit dem Fall nichts zu tun hat. Aber danke für deine Mitarbeit.

Dein Tipp hat dummerweise aber auch nichts mit dem Fall zu tun da es zu 100% an der Frage des TE vorbei beblaulichtert wurde...
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Sie!

Lieber @Blaulicht, diese Meinungsverschiedenheit würde ich gern zum Anlass nehmen und Dir nahelegen, eine Abstimmung hier im Forum zu starten. Die Forensoftware gestattet es.

 

Sie könnte lauten: Wer betrachtet die Beiträge von Blaulicht oder von QTreiberin als hilfreicher?

 

Am Ergebnis erkennst Du dann, was HarryB meint.

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Sie könnte lauten: Wer betrachtet die Beiträge von Blaulicht oder von QTreiberin als hilfreicher?

 

 

 

Wie soll man auf diese Frage antworten? zb Ich?

 

Vielleicht sollte man die Frage anders forumulieren

 

Wessen Beiträge betrachtet ihr als hilfreich?

 

a) Blaulicht

 

b) Qtreiberin

 

c) keine® von beiden

 

d) alle beide

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