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Innerorts Geblitzt Mit Auto Von Einer Freundin


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Hallo zusammen,

bin neu hier und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/smile.gif

Ich bin mit einem Auto von einer Freundin gefahren (Sie saß daneben) und wurde geblitzt. Wir waren auf der linken Spur in der Stadt (Es war 1 Spurig) vor mir fuhr ein langsamer PKW unter 50 Km/h. Es kam rechts eine zweite Spur hinzu deshalb fuhr ich rüber. Da die Spur aber die Abfahrt einer Autobahn ist kam von hinten ein LKW angebraust. Also beschleunigte ich und kam auf ca. 85 km/h. Dann wurde ich geblitzt. Neben mir war direkt ein Mercedes , als ich geblitzt wurde. Kann das sein das wir beide geblitzt wurden oder nur der Mercedes oder vielleicht doch nur ich?

Meine Frage was kann ich jetzt tun , um den ganzen Ärger zu entgehen http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/ohmy.gif?

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Ich bin mit einem Auto von einer Freundin gefahren (Sie saß daneben) und wurde geblitzt. Wir waren auf der linken Spur in der Stadt (Es war 1 Spurig) vor mir fuhr ein langsamer PKW unter 50 Km/h. Es kam rechts eine zweite Spur hinzu deshalb fuhr ich rüber. Da die Spur aber die Abfahrt einer Autobahn ist kam von hinten ein LKW angebraust. Also beschleunigte ich und kam auf ca. 85 km/h. Dann wurde ich geblitzt. Neben mir war direkt ein Mercedes , als ich geblitzt wurde. Kann das sein das wir beide geblitzt wurden oder nur der Mercedes oder vielleicht doch nur ich?

 

Meine Frage was kann ich jetzt tun , um den ganzen Ärger zu entgehen http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/ohmy.gif?

Ziemlich verworrene Beschreibung :schreck:

 

Wie kann man auf einer einspurigen Straße auf der linken Spur unterwegs gewesen sein?

 

Ihr solltet zuerst mal abwarten was an Post kommt.

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Die Glaskugel ist leider beschlagen! Es kann sein, dass der Mercedes geblitzt wurde, es kann sein das du erwischt wurdest. Du wirst abwarten müssen.

Ach so, wenn du sagst ich habe beschleunigt weil ein LKW von hinten kann droht "Vorsatz".

Noch nal Ach so: Willkommen im Radarforum.

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Die Spur war einspurig und dann kam eine zweite Spur rechts von uns hinzu.

find ich gut, dass die Spur einspurig war!

 

aber warum kommt dann rechts noch ne Spur dazu?

 

dann ist die Spur ja zweispurig, aber geht das überhaupt?

wären das dann nicht zwei Spuren, statt einer zweispurigen?

 

Das sind Fragen zum flachen Freitag!

 

Ach, noch im Ernst, Du musst einfach warten, ob Du oder der andere geblitzt wurden, die Geräte

können aber sehr genau unterscheiden, welches Fahrzeug jetzt gemessen wurde. Dass ihr beide

genau in der selben Zeitspanne von einem winzigen Bruchteil einer Sekunde parallel durch den Messbereich

fahrt, ist extrem unwahrschwahrscheinlich. Der Messbereich liegt ja vor dem Fotobereich.

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bin neu hier und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bin mit einem Auto von einer Freundin gefahren (Sie saß daneben) und wurde geblitzt. Wir waren auf der linken Spur in der Stadt (Es war 1 Spurig) vor mir fuhr ein langsamer PKW unter 50 Km/h. Es kam rechts eine zweite Spur hinzu deshalb fuhr ich rüber.

 

Im "Nebenan"-Forum:

 

Hallo zusammen,

 

bin neu hier und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bin mit einem Auto von meinem Kumpel gefahren und wurde geblitzt. Wir waren auf der linken Spur in der Stadt (Es war 1 Spurig) vor mir fuhr ein langsamer PKW unter 50 Km/h. Es kam rechts eine zweite Spur hinzu deshalb fuhr ich rüber.

Post wird die Halterin/ der Halter bekommen.

 

Und da macht es einen entscheidenden Unterschied, ob diese / dieser einen AHB oder einen ZFB bekommt.

 

Um wirklich sinnvolle Tipps zu bekommen, solltest du die Fakten wahrheitsgemäß schildern!

 

War es jetzt das Auto einer weiblichen oder einer männlichen Person?

 

 

Und falls es ne männliche Freundin war :schreck:, keine Sorge, hier sind alle ziemlich tolerant :lol:

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wir wissen aber auch nicht ob druidox männlich oder weiblich ist.. wir vermuten es nur. Also wichtig ist ob das Geschlecht des Fahrers und das des Halters identisch ist oder nicht.

HI

 

bin männlich :D Halterin ist Weiblich.

 

Da kam noch eine Spur hinzu weil diese eine Autobahn abfahrt ist.

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  • 2 weeks later...

Der Wisch (ich meine jetzt den Bußgeldbescheid) kann bis zu 6 Monate und zwei Wochen nach der Geschwindigkeitsübertretung kommen. Sonderfälle, wie Anschriftenermittlung wegen zwischenzeitlichen Umzugs, können das noch verzögern.

 

Der in Post #6 erwähnte AHB sollte innerhalb von drei Monaten ankommen (muss er aber nicht), der ebenfalls dort erwähnte ZFB muss rechtzeitig vor Ablauf der drei Monate ankommen, sinnvollerweise spätestens nach zweieinhalb Monaten, damit gegen den dort benannten Fahrer noch innerhalb der Verjährungsfrist die Anhörung angeordnet werden kann.

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  • 2 weeks later...

Der Wisch (ich meine jetzt den Bußgeldbescheid) kann bis zu 6 Monate und zwei Wochen nach der Geschwindigkeitsübertretung kommen. Sonderfälle, wie Anschriftenermittlung wegen zwischenzeitlichen Umzugs, können das noch verzögern.

 

Der in Post #6 erwähnte AHB sollte innerhalb von drei Monaten ankommen (muss er aber nicht), der ebenfalls dort erwähnte ZFB muss rechtzeitig vor Ablauf der drei Monate ankommen, sinnvollerweise spätestens nach zweieinhalb Monaten, damit gegen den dort benannten Fahrer noch innerhalb der Verjährungsfrist die Anhörung angeordnet werden kann.

Der ZHB kam an. Kann man den einfach ignorieren.

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Es steht drauf das es ausgeschlossen ist das der Halter der Fahrer war. Der Halter soll nun der Polizei bitte mitteilen wer gefahren ist. Der Halter kann vom Zeugenverweigerungsrecht gebrauch machen wenn er/sie mit dem Fahrer eine Verwandschaft 3. Grades aufweist oder verheiratet oder verlobt ist.

 

Sonst steht da nichts drauf.

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Sonst steht da nichts drauf.

Das würde mich aber sehr wundern.

Da steht (direkt unter der Anschrift des Halters) garantiert etwas wie 'Fahrerermittlung' oder 'Zeugenfragebogen'

 

Spiel aber auch keine Rolle.

Um welche Summe / Punkte geht es ?

 

 

Meine Frage was kann ich jetzt tun , um den ganzen Ärger zu entgehen

Wenn es nur um Geld geht, zahlen und gut - immerhin warst Du ja zu schnell. Macht mit Abstand am wenigsten Ärger. Für Dich und den Halter .

Bei +26 km/h und mehr muß der Halter dann aber ewtas aufpassen, weil bei 2 x >25 km/h innerhalb eines Jahres gibt es ein Fahrverbot.

 

Stellt ihr euch tot, fängt der SB an zu ermitteln. Dann kann es durchaus zu (nettem) Besuch durch die Polizei beim Halter / dessen Nachbarschaft kommen. Sofern die Freundin männliche Verwandschaft (Bruder etc.) hat, ggf. auch dort ...

Wie steht die Halterin zu solchen Besuchen ?

 

Weitere Möglichkeit wäre "Er Sa Fa". Dazu bitte im Forum suchen (ohne Leerzeichen). Bei speziellen Fragen dazu, nochmach hier melden ...

Mach aber Abeit und könnte Stress für alle beteiligten Personen (außer Dir) bedeuten ...

 

Gruß,

AnReRa

 

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Es geht um 1 Punkt und 80€.

 

Der Ort wo geblitzt wurde ist sowas von unnötig. Ich sehe es nicht ein dafür zu bezahlen.

 

Halterin wohnt auf einem Privatgrundstück wo die Polizei keinen Zutritt hat. Kamera System überwachen das Haus. (Man kann jemanden einlassen oder ignorieren. Die Halterin ist ab dem 05.07 3 Woche im Urlaub. Und ich bin für 4 Wochen im Ausland arbeiten.

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Es geht um 1 Punkt und 80€.

 

Der Ort wo geblitzt wurde ist sowas von unnötig. Ich sehe es nicht ein dafür zu bezahlen.

 

Also ZFB.

Wenn ihr nicht zusammen gemeldet seit hat der SB ein Problem. 1. Möglichkeit Vorladung der Halterin (Freundin), 2. Möglichkeit Befragung im Haus, am Arbeitsplatz und in der Nachbarschaft. 3. Möglichkeit. Einstellung des Verfahrens. Ob mit oder ohne Fahrtenbuch (Gebühr bis 200 €) ist nicht vorhersagbar, da "Kannentscheidung".

Wenn ihr zusammen gemeldet seit ist auch ein Bildabgleich möglich. Das Foto deines Personalausweises ist gespeichert.

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In einem solchen Fall ist es eine einfache Rechnung:

 

Der TE wird ermittelt und zahlt 80 € plus Gebühren und Auslagen (=108,50€)

Der TE wird nicht ermittelt und die Halterin zahlt zwischen 100 und 200 € für die Anordnung des Fahrtenbuches...

 

Alles eine Frage des Blickwinkels...

 

 

 

Ach ja @druidox, ob Du (!) den Blitzort für nötig oderr unnötig hälst ist hier ziemlich irrelevant..

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......Der Ort wo geblitzt wurde ist sowas von unnötig. Ich sehe es nicht ein dafür zu bezahlen.........

 

Ob der sowas von unnötig ist, wo du doch schon von der Situation, dass aus einer Spur zwei Spuren werden und dann noch ein LKW von hinten kommt, überfordert bist....... :schreck:

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In einem solchen Fall ist es eine einfache Rechnung:

 

Der TE wird ermittelt und zahlt 80 € plus Gebühren und Auslagen (=108,50€)

Der TE wird nicht ermittelt und die Halterin zahlt zwischen 100 und 200 € für die Anordnung des Fahrtenbuches...

 

Alles eine Frage des Blickwinkels...

 

 

 

Ach ja @druidox, ob Du (!) den Blitzort für nötig oderr unnötig hälst ist hier ziemlich irrelevant..

 

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit eines Fahrtenbuches bei einem Erst verstoß?

 

Und wieso muss der Halter ein 100 - 200€ zahlen?

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In einem solchen Fall ist es eine einfache Rechnung:

 

Der TE wird ermittelt und zahlt 80 € plus Gebühren und Auslagen (=108,50€)

Der TE wird nicht ermittelt und die Halterin zahlt zwischen 100 und 200 € für die Anordnung des Fahrtenbuches...

 

Alles eine Frage des Blickwinkels...

 

 

 

Ach ja @druidox, ob Du (!) den Blitzort für nötig oderr unnötig hälst ist hier ziemlich irrelevant..

 

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit eines Fahrtenbuches bei einem Erst verstoß?

 

Und wieso muss der Halter ein 100 - 200€ zahlen?

 

 

Die Antwort auf deine erste Frage wäre spekulativ.

 

Deine zweite Frage ist schon in dem Zitat beantwortet, ich habe sie mal rot hervorgehoben.

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........Der Ort wo geblitzt wurde ist sowas von unnötig. Ich sehe es nicht ein dafür zu bezahlen...............

 

 

Auch wenn ich persönlich sehr viele Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht nachvollziehen kann und für absolut überflüssig halte,

 

ist der Bereich von Autobahnein- und Autobahnausfahrten nun mal ein Bereich, der besonders sensibel ist und erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme erfordert.

 

Und in solchen Bereichen, vor allem wenn dabei 2 Spuren aufeinandertreffen, macht ein Limit durchaus Sinn und ist akzeptabel.

 

Wenn da jemand, zum Zwecke des Rechtsüberholens innerorts mit 85 durchkachelt,

 

dem spreche ich die Kompetenz ab zu entscheiden, ob die Überwachung solcher Stellen unnötig ist.

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In einem solchen Fall ist es eine einfache Rechnung:

 

Der TE wird ermittelt und zahlt 80 € plus Gebühren und Auslagen (=108,50€)

Der TE wird nicht ermittelt und die Halterin zahlt zwischen 100 und 200 € für die Anordnung des Fahrtenbuches...

 

Alles eine Frage des Blickwinkels...

 

 

 

Ach ja @druidox, ob Du (!) den Blitzort für nötig oderr unnötig hälst ist hier ziemlich irrelevant..

 

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit eines Fahrtenbuches bei einem Erst verstoß?

 

Und wieso muss der Halter ein 100 - 200€ zahlen?

 

 

Die Antwort auf deine erste Frage wäre spekulativ.

 

Deine zweite Frage ist schon in dem Zitat beantwortet, ich habe sie mal rot hervorgehoben.

 

 

 

Okay. Die Frage nur warum das zwischen 100 und 200€ pendelt :P

 

 

........Der Ort wo geblitzt wurde ist sowas von unnötig. Ich sehe es nicht ein dafür zu bezahlen...............

 

 

Auch wenn ich persönlich sehr viele Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht nachvollziehen kann und für absolut überflüssig halte,

 

ist der Bereich von Autobahnein- und Autobahnausfahrten nun mal ein Bereich, der besonders sensibel ist und erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme erfordert.

 

Und in solchen Bereichen, vor allem wenn dabei 2 Spuren aufeinandertreffen, macht ein Limit durchaus Sinn und ist akzeptabel.

 

Wenn da jemand, zum Zwecke des Rechtsüberholens innerorts mit 85 durchkachelt,

 

dem spreche ich die Kompetenz ab zu entscheiden, ob die Überwachung solcher Stellen unnötig ist.

 

 

 

Vielen Dank für diese Erleuchtung meines Lebens.

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Halterin wohnt auf einem Privatgrundstück wo die Polizei keinen Zutritt hat.

Ja und ?

Der Besuch direkt an der Haustür ist ja nur eine Möglichkeit. Nachbarn sind mitunter sehr redeselig.

Es soll auch vorkommen, dass die Cops auf der Arbeitsstelle des Halters erscheinen - Ist nicht in jeder Firma gern gesehen - oder den Halter beim Verlassen des Grundstücks abpassen.

Die 'Erkennungsrate' steigt je besser Du in der Nachbarschaft bekannt bist.

Ansonsten hilft mitunter auch 'Kommissar Zufall'

Sofern Du übrigends an dieser Adresse gemeldet bist, hat es der SB sowieso ganz einfach ...

 

Die Halterin ist ab dem 05.07 3 Woche im Urlaub. Und ich bin für 4 Wochen im Ausland arbeiten.

Tja, und wenn Du wiederkommst ist der BuGeBe gegen Dich rechtskräftig geworden, weil Du halt doch identifiziert wurdest.

 

Schlussendlich ist aber die Frage in wie weit die Halterin bereit ist für Deine "Tat" einzustehen und ggf. die entsprechenden Folgen zu tragen.

Der SB hat gewisse Ermittlungsmöglichkeiten und einer offensichtliche Weigerung des Halters zur Mithilfe kann der SB mit einem Fahrtenbuch Rechnung zu tragen.

 

Natürlich kann das auch Gutgehen und es wird kommentarlos eingestellt.

 

Gruß,

AnReRa

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  • 1 month later...

Für Dich wohl ja.

 

Da die Halterin ja scheinbar nicht mitgewirkt hat, muss sie nach der Verjährung für Dich mit der FB-Auflage in Höhe von bis zu 200 Euro rechnen, aber das wurde Dir in diesem Thread ja auch schon gefühlte hundertmal geschrieben... vielleicht hätten Du und die Halterin im Forum wirklich mal ein wenig intensiver lesen sollen...

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Wieso sollte ein FB-Auflage in Höhe von bis zu 200 Euro verhängt werden?

 

 

So etwas wie oben beschrieben kam noch nie vor und ein Fahrtenbuch kostet keine 200€.

 

 

 

Außerdem kam nach dem Brief nichts mehr und dieser kam nicht per Einschreiben , also kam er nie an.

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Wieso sollte ein FB-Auflage in Höhe von bis zu 200 Euro verhängt werden?

Damit sich der Halter das nächste Mal besser erinnern kann...

 

So etwas wie oben beschrieben kam noch nie vor

Ach so, Du bzw. die Halterin hat einschlägige Erfahrungen ?

 

Es sei Dir gesagt, dass nicht nur die Höhe der Überschreitung sondern auch die Anzahl der bisherigen unaufgeklärten Verstöße eine Rolle spielt, wenn es um die Wahrscheinlichkeit einer FB-Auflage geht..

 

 

und ein Fahrtenbuch kostet keine 200€.

 

Das Fahrtenbuch selbst sicher nicht. Dass kann man - theoretisch - auf Butterbrotpapier führen. Aber die Anordnung kostet Geld.

Offenbar hast du hier aber auch schon einschlägige Erfahrungen ...

 

Außerdem kam nach dem Brief nichts mehr und dieser kam nicht per Einschreiben , also kam er nie an.

Spielt keine Rolle. Die Behörde weiss, dass sie den Schrieb verschickt hat ...

  • Like 1
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Wieso sollte ein FB-Auflage in Höhe von bis zu 200 Euro verhängt werden?

Damit sich der Halter das nächste Mal besser erinnern kann...

 

So etwas wie oben beschrieben kam noch nie vor

Ach so, Du bzw. die Halterin hat einschlägige Erfahrungen ?

 

Es sei Dir gesagt, dass nicht nur die Höhe der Überschreitung sondern auch die Anzahl der bisherigen unaufgeklärten Verstöße eine Rolle spielt, wenn es um die Wahrscheinlichkeit einer FB-Auflage geht..

 

 

und ein Fahrtenbuch kostet keine 200€.

 

Das Fahrtenbuch selbst sicher nicht. Dass kann man - theoretisch - auf Butterbrotpapier führen. Aber die Anordnung kostet Geld.

Offenbar hast du hier aber auch schon einschlägige Erfahrungen ...

 

Außerdem kam nach dem Brief nichts mehr und dieser kam nicht per Einschreiben , also kam er nie an.

Spielt keine Rolle. Die Behörde weiss, dass sie den Schrieb verschickt hat ...

 

 

Unaufgeklärte Verstöße gab es vorher nicht.

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Ich denke schon.

 

Deine Freundin wird Dir auf jeden Fall dann jubelnd um den Hals fallen... vor allen Dingen weil jeder Verstoß gegen die Führung des Fahrtenbuches auch wieder ordentlich Kohle kostet...

 

Aber hauptsächlich Du bist fein raus, gelle? Wie heißt es so schön "nach mir die Sintflut"...

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  • 3 weeks later...

Ich denke schon.

 

Deine Freundin wird Dir auf jeden Fall dann jubelnd um den Hals fallen... vor allen Dingen weil jeder Verstoß gegen die Führung des Fahrtenbuches auch wieder ordentlich Kohle kostet...

 

Aber hauptsächlich Du bist fein raus, gelle? Wie heißt es so schön "nach mir die Sintflut"...

Wann sollte die Fahrtenbuch Anordnung eintreffen?

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Gegen den Fahrer sollte, so denn bisher gegen diesen keine Anhörung angeordnet worden sein sollte, die Verfolgungsverjährung greifen.

Mit anderen Worten: Konnte kein verantwortlicher Fahrzeugführer ermittelt werden, kann jetzt das Führen eines Fahrtenbuches angeordnet werden. Oder auch von der Anordnung abgesehen werden. Sollte die Halterin ein Schreiben letzteren Inhaltes bekommen, könnte es sein, dass sie um Begleichung der festgesetzten Kosten gebeten wird. Dieser Forderung würde ich vermutlich widersprechen, da laut Aussage eines Rechtsexperten unzulässig.

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Gegen den Fahrer sollte ...

Das beantwortet aber nicht die Frage ...

 

 

Wann sollte die Fahrtenbuch Anordnung eintreffen?

Da gibt es keine Frist, außer der endgültigen Verjährung der Tat nach 2 Jahren.

Zuletzt hat das OVG Niedersachsen (12 LB 19/13) entschieden, dass auch 18 Monate nach der Einstellung des Verfahrens die Auflage eines Fahrtenbuches in Betracht kommen kann ...

 

'Vergessen' wird das Ganze vermutlich nicht, der SB wird sich das schon auf Wiedervorlage gelegt haben.

 

Gruß,

AnReRa

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