Jump to content

24.05.15 - Auf A2 Geblitzt?


Recommended Posts

Hallo,

 

bin am Sonntag Abend gegen 21, 22 Uhr auf der A2 gefahren, auf dem Rückweg von Berlin nach Duisburg.

Ich bin eine Strecke lang eine knappe halbe Stunde lang mit 160 gefahren.

Habe nicht auf die Schilder geachtet, deswegen weiß ich nicht genau, wo es war.

Gab es in dem Bereich einen Blitzer? (Die in Bielefeld waren es nicht)

Die anderen Autos waren ziemlich langsam unterwegs und ich meine, einen (gelben) Blitz bemerkt zu haben...

Link to post
Share on other sites

Wenn Du geblitzt wirst, merkst Du das und zwar deutlich. Wenn du nur meinst, etwas gesehen zu haben, war das kein Blitzer.

Wenn Du aber die Schilder in der Zukunft nicht beachtest, wirst Du früher oder später irgendwann geblitzt.

Link to post
Share on other sites

bin am Sonntag Abend gegen 21, 22 Uhr auf der A2 gefahren, auf dem Rückweg von Berlin nach Duisburg.

Ich bin eine Strecke lang eine knappe halbe Stunde lang mit 160 gefahren.

Habe nicht auf die Schilder geachtet, deswegen weiß ich nicht genau, wo es war.

Gab es in dem Bereich einen Blitzer? (Die in Bielefeld waren es nicht)

Die anderen Autos waren ziemlich langsam unterwegs und ich meine, einen (gelben) Blitz bemerkt zu haben...

Du warst das also. Hatte mich schon gefragt, ob der Typ, der da irgendwo auf der A 2 an allen anderen vorbeigeheizt ist, einen Blitz bemerkt hat und sich hier irgendwann meldet. Na dann: Willkommen im Radarforum!

Link to post
Share on other sites

Danke für die Antworten erstmal :)

Sorry für die ungenauen Angaben, aber hey. Ich habe 1, 2 Stunden wirklich nicht auf die Schilder geachtet. Müsste aber in Niedersachsen gewesen sein :D

Biber, ach du warst der Mittelspurschleicher :doofwinkt:

 

Es geht darum, dass ich jetzt 3 Jahre den Führerschein habe und vor einer Woche meine erste Strafe in Form eines Ampelblitzers + Fahrverbot bekommen habe. Noch einen Monat + Kosten wären echt übel...

Ich habe mir die Karte mal angeschaut, sieht alles gut aus.

Ich vertraue dann mal darauf, dass nichts kommt. Zorro69 hat aber recht, den Blitzer hätte ich wohl (vor allem in der Dunkelheit) deutlicher gesehen.

Werde auf jeden Fall demnächst aufmerksamer fahren.

Link to post
Share on other sites

 

Biber, ach du warst der Mittelspurschleicher :doofwinkt:

@vainelike: :victory: . Vielfach werden andere Sachen als "Radarblitz" wahrgenommen, was unnötigerweise dann zum schlechten Gewissen führt. Um im Blitz-/Abzock-Dschungel mit reinem Gewissen überleben zu können, solltest Du zukünftig eine klare Strategie haben, damit auch hier im Forum einem Vertreter der Wegelagereizunft die Passbildfoto-Hoffnung stirbt :whistle: .

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

Um im Blitz-/Abzock-Dschungel mit reinem Gewissen überleben zu können, solltest Du zukünftig eine klare Strategie haben, damit auch hier im Forum einem Vertreter der Wegelagereizunft die Passbildfoto-Hoffnung stirbt :whistle: .

:lol2: au man......

Link to post
Share on other sites
  • 3 weeks later...

Da mir in etwa das gleiche passiert ist, kann ich nur viel Glück wünschen.

 

Ich wende mich mit einem Aufruf an alle Vielfahrer & Pendler. Gesucht werden Zeugen, die bestätigen können, das die Verkehrsbeeinflussungsanlage auf der BAB 2 bei km 155,8 ( Landkreis Helmstedt) am 05.03.2015 um ca. 14.00 Uhr nicht aktiv war.

 

Vielen Dank an alle die mir weiterhelfen können.

 

Kurz zum Hintergrund.

Kommend aus Berlin in Richtung Hannover unterwegs. Ab Magdeburg waren alle Verkehrsleitsysteme aus. Das bedeutet für mich. Freie Fahrt !!

 

Selbst am o. genannten Blitzer war die Beschilderung aus. Nach Abzug der Toleranz, geblitzt mit 162 kmh.

 

Wenn das Leitsystem aus ist, an welche Geschwindigkeit soll man sich da bitte schön halten?

 

Einen Anwalt habe ich eingeschaltet. Allerdings werden mir hier keine grossen Hoffnungen gemacht. Da ich nicht beweisen kann das alle Signale aus waren.

Link to post
Share on other sites

Nach langem hin und her gibt es jetzt eine Gerichtsverhandlung.

Der Landkreis Helmstedt weigert sich, mir bzw. meinem Anwalt die Schaltzeiten oder besser gesagt die Schaltzustände mitzuteilen.

 

Mal sehen wie das jetzt weiter geht.

 

 

 

"Lieber auf Gummireifen fahren - als auf Gummisohlen laufen "

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Der Landkreis Helmstedt weigert sich, mir bzw. meinem Anwalt die Schaltzeiten oder besser gesagt die Schaltzustände mitzuteilen.

In meinem Beritt haben wir auch Messstellen im Bereich von WVZ.

Hier ist es aber üblich, vor Auswertung der Bilder dieses Schaltprotokoll (Anzeigenquerschnitt) anzufordern (Fax) und für jeden Vorgang zu prüfen.

Das Schaltprotokoll wird als Kopie jeder Anzeige für die Bußgeldstelle dazugegeben. Ist also Bestandteil der Akte und wird natürlich bei Akteneinsicht mit ausgehändigt. Das Verhalten vom LK Helmstedt ist eine Frechheit.

 

Meine Erfahrungen bei Gericht zeigen aber, daß kein RA die Dinger lesen kann.

 

 

Gruß

  • Like 1
Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...

Wenn die VBA aus sind, gilt theoretisch das letzte Limit welches angegeben war.

Entschuldigung, aber das ist doch Unsinn. Wieso sollte das nur theoretisch so sein ?

Nur weil ich einen Schildermast ohne (Begrenzungs-)Schilder sehe (oder das Schild umgedreht ist), kann ich doch auch nicht davon ausgehen, dass damit kein Limit mehr gilt.

 

Möchtest Du an jeder VBA zusätzlich noch ein Blechschild haben ?

 

Was soll der arme Autofahrer machen, wenn die VBA :120: und das Blechschild :130: zeigt ?

Etwa :120: + :130: = :250: annehmen ?

 

Wer Ironie findet, darf sie behalten ...

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites

Entschuldigung, aber das ist doch Unsinn. Wieso sollte das nur theoretisch so sein ?

Du hast natürlich recht. Andererseits ist es z.B. im Frankfurter Raum regelmäßig so, daß einmal angezeigte Schilder auf einer VBA an der nächsten nicht zwingend wiederholt werden, die VBA aber erkennbar in Betrieb ist (andere Schilder werden angezeigt). Auch wird gern mal die VBA ausgeschaltet, während man darauf zufährt, an den folgenden VBA findet sich aber kein Aufhebungszeichen - die VT, die die VAB vor dem Abschalten passiert haben, werden also nicht informiert.

 

Und ja, ich weiß, es gibt diese Drei-Kilometer-Regel (oder täusche ich mich?), aber willst Du darüber mit einem Cop diskutieren, falls da zufäällig doch mal einer rumfährt, der auch noch aufmerksam wird und Dich anhält (jede Menge Zufälle, ich weiß, aber nix ist unmöglich)?

Link to post
Share on other sites

 

Wenn die VBA aus sind, gilt theoretisch das letzte Limit welches angegeben war.

Entschuldigung, aber das ist doch Unsinn. Wieso sollte das nur theoretisch so sein ?

Nur weil ich einen Schildermast ohne (Begrenzungs-)Schilder sehe (oder das Schild umgedreht ist), kann ich doch auch nicht davon ausgehen, dass damit kein Limit mehr gilt.

 

Möchtest Du an jeder VBA zusätzlich noch ein Blechschild haben ?

 

Was soll der arme Autofahrer machen, wenn die VBA :120: und das Blechschild :130: zeigt ?

Etwa :120: + :130: = :250: annehmen ?

 

Wer Ironie findet, darf sie behalten ...

 

Gruß,

AnReRa

 

Theoretisch weil man eben viele Möglichkeiten einwenden kann. Zum Beispiel man ist eingefahren etc. Allerdings muss man sich dann natürlich auch an die Fahrzeuge auf der BAB anpassen. Nur ist dies schwierig, wenn einer 70 fährt, andere 120 und wiederum andere 250.

Link to post
Share on other sites

@Gast225
Sind FullQuotes gerade in Mode ?

 

BTT:
Es ging doch lediglich darum, dass eine ausgeschaltete VBA genauso wie ein Schildermast ohne Vmax-Schild niemals :nolimit: bedeutet.

In beiden Fällen gilt das vorherige Streckenverbot weiter. Das kann natürlich auch :nolimit: sein.

 

 

Nur ist dies schwierig

Warum sagst Du nicht gleich 'Wenn man Mutterseelen allein auf der AB ist ...'

Das es Situationen geben kann, in der man als VT tatsächlich die Begrenzung nicht erkennen kann hat doch damit recht wenig zu tun weil 'leerer Mast / VBA aus / 'ich kenne das Limit nicht' = :nolimit: eben grundsätzlich falsch ist

 

 

daß einmal angezeigte Schilder auf einer VBA an der nächsten nicht zwingend wiederholt werden

Natürlich nicht. Es kann doch nicht sein, dass bspw. ein 'Spur räumen' (z.B. wegen liegengebliebenem Fahrzeug) gleichbedeuten mit einem :nolimit: auf genau dieser zu räumenden Spur sein soll. Das sollte doch wohl klar sein.

Und im übrigen sind Geschwindigkeitsbegrenzungen immer Streckenbezogen. Sie müssen nicht wiederholt werden !

Das mit den 3 km als feste Grenze kannte ich übrigends nicht. Ich dachte das war 'bis zur nächsten Einmündung' - außer man ist ortskundig -

Ich - für mich - bleibe in diesen Situationen bei Autobahnrichtgeschwindigkeit im Vertrauen darauf, dass ein geringeres Limit auch häufiger wiederholt wird. Bislang hatte ich damit jedenfalls keine Problem. Ein einzelner Tiefflieger würde mich zumindest nicht zur Nachahmung verleiten. Könnte ja ein ProViDa sein ....

 

Ansonsten gilt die Regel, dass man sich im Zweifelsfall an die niedrigere angeordnete Geschwindigkeit halten soll.

 

Auch wird gern mal die VBA ausgeschaltet, während man darauf zufährt

Sicher ?

Dieses :120: -> AUS kenne ich bislang nur von der ersten VBA eine Reihe. An allen weiteren (als nicht einsehbaren VBAs) wird zunächst eine Zeitlang :nolimit: angezeigt.

Ganz einfach deshalb, damit sich jemand der sich innerhalb der VBA kontrollierten Strecke mit (ehemals) erlaubten 120 km/h bewegt, nicht plötzllich mit einem Tiefflieger mit 250 km/h konfrontiert sieht. Das kann ja nicht gutgehen ...

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites

@anrera: Du sprichst wie ein Autobahntheoretiker.

:nolimit:

Tja, für Dich mag das Unerreichbar sein. Mir verhilft es jedenfalls zu einer recht entspannten Fahrt auf der Autobahn.

( Punktefrei kann ich leider nicht sagen, weil es mich vor etwa 12 Jahren mal unmittelbar hinter(!) einer Baustelle erwischt hat. )

Aber klar es gibt Leute die beissen echt ins Lenkrad, wenn Sie auch nur einen einzigen km/h langsamer fahren (sollen) als erlaubt ist.

 

Im ürbrigen stammt diese 'Theorie' nicht von mir, sondern von einer Person die zu ihren besten Zeiten rund 150-200Tkm pro Jahr geschäftlich auf deutschen AB's (und teilweise auch in angrenzenden Ländern) unterwegs war. Und das jederzeit punktefrei ...

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites

Natürlich nicht. Es kann doch nicht sein, dass bspw. ein 'Spur räumen' (z.B. wegen liegengebliebenem Fahrzeug) gleichbedeuten mit einem :nolimit: auf genau dieser zu räumenden Spur sein soll. Das sollte doch wohl klar sein.

Genau diesen Fall meinte ich. Und ja, mein Fehler, das hätte mir klar sein sollen.

 

Und im übrigen sind Geschwindigkeitsbegrenzungen immer Streckenbezogen. Sie müssen nicht wiederholt werden !

Ach was. Nun erklär mal, warum :120: wiederholt wird, aber nicht LKW-Überholverbot? Vor allem für den Fall, daß 'ne Auffahrt zwischen den VBA liegt. Und an der nächsten (also der dritten in Folge) wieder alles leuchtet.

 

Sicher ?

Ja.

 

An allen weiteren (als nicht einsehbaren VBAs) wird zunächst eine Zeitlang :nolimit: angezeigt.

Ganz einfach deshalb, damit sich jemand der sich innerhalb der VBA kontrollierten Strecke mit (ehemals) erlaubten 120 km/h bewegt, nicht plötzllich mit einem Tiefflieger mit 250 km/h konfrontiert sieht. Das kann ja nicht gutgehen ...

Sehr schön. Nun hast auch Du das Problem erkannt.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...