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23Km/h Zu Viel Kurz Vor Probezeit Ende


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Hallo,

ich wurde wie oben erwähnt auf der Autobahn geblitzt mit 123kmh anstatt erlaubte 100. Als es passiert ist war ich noch in der Probezeit, diese läuft allerdings am 24.05 ab.

Weiter läuft das Auto im Namen meines Vaters, er hat einen Brief diese Woche bekommen mit einem Anhörungsbogen, die Bußgeldstelle geht davon aus, dass er gefahren ist.

Laut Gesetz, erwartet mich u.a. eine verlängerte Probezeit und ein Aufbauseminar.

Ich habe mich bereits informiert, allerdings teilen sich die Meinungen: manche meinen (aus eigener Erfahrung), dass man besten einfach sofort alles zugeben soll, und es kann durchaus passieren, dass ich nur eine Strafe zahlen muss, und Punkte bekomme, ohne Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit. Andere sagen, es kommt auf jeden Fall zum Aufbauseminar und zur Verlängerung.

Ich habe auch ein Bruder der in Frankreich wohnt und eine französische Fahrerlaubnis hat, mein Vater könnte ihn theoretisch als Fahrer angeben.

Einerseits ist das Foto halt denke ich nicht so schlecht, dass mein Vater die Strafe auf sich nehmen kann, andererseits denken die ja er sei gefahren.

Letztendlich werde ich in jedem Fall die Geldstrafe zahlen, ich würde halt offensichtlich gerne ohne Seminar/Verlängerung aus der Sache rauskommen.


Ich wäre für Tipps sehr dankbar!

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Vielen Dank für die Antworten!

Ja ich bin mittlerweile seit 3 Stunden am lesen :D

BGB kam allerdings noch nicht, sondern nur AHB. Ist es nun besser einfach abzuwarten, oder, dass mein Vater sofort die Tat anerkennt.? Es heißt SA sollte sich das Foto anschauen bevor er/sie ein BGB schickt. Ist es aber nicht wahrscheinlicher, dass der SA sich das Foto nicht gründlich anschaut, wenn der Verdächtige sofort die Tat bekennt?

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Hallo,

 

Papa wurde doch vor kurzer Zeit geblitzt - oder hat er das nicht erzählt? Also soll er auch dazu stehen und den AHB ausfüllen und die Missetat zugeben. Auf den BGB hoffen und sofort zahlen.

Wenn der SB bei jedem!!! BGB einen Fotoabgleich machen würde, könnte er im Mediamarkt alle Kunden mit Namen ansprechen.

Kommt der Papa mit dem französischen Sohn, wird der SB misstrauisch und schaut auf's Foto.

Ziel muss sein, Deinen Namen aus dem Spiel zu halten.

 

Und nun das Übliche: Demnächst langsamer oder 📷 verhüten! 😂😂😂

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Alles klar, danke! Es scheint dann ziemlich eindeutig zu sein was die optimale Taktik ist.

Ich hätte noch einige Fragen (ich glaube die Antworten schon zu kennen, aber ich frage lieber trotzdem nach):

1. Mein Vater macht sich nicht strafbar,indem er die Tat bekennt oder?

2. Angenommen sie kaufen das nicht ab, dann haben sie bis 3 Monate nach dem Tag der Ordnungswidrigkeit und mich zu beschuldigen richtig?

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Alles klar, danke! Es scheint dann ziemlich eindeutig zu sein was die optimale Taktik ist.

 

Ich hätte noch einige Fragen (ich glaube die Antworten schon zu kennen, aber ich frage lieber trotzdem nach):

 

1. Mein Vater macht sich nicht strafbar,indem er die Tat bekennt oder?

 

2. Angenommen sie kaufen das nicht ab, dann haben sie bis 3 Monate nach dem Tag der Ordnungswidrigkeit und mich zu beschuldigen richtig?

zu 1 Ja

zu 2 Ja

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Perfekt, danke!

Und eine letzte Kleinigkeit noch:

Ist es besser, dass mein Vater die Tat bekennt oder angibt er wüsste nicht wer gefahren ist?
Bzw ist es wahrscheinlicher, dass der SB erkennt die Person auf dem Bild ist nicht mitte 40, oder, dass bei keine-Angabe zum Fahrer, Ermittlungen geführt werden?

Ich frage, weil ich befürchte, dass der SB erkennt, die Person auf dem Foto ist nicht mitte 40 (trotz schlechter Quali). Außerdem wohne ich ziemlich weit weg von meinen Eltern. Es könnte nun sein, dass nur eine Geldstrafe ankommt, und dass sie nicht weiter ermitteln.


(ein Freund wurde in einer Spielstraße geblitzt, Mutter gab an sie wüsste nicht wer gefahren ist aufgrund der schlechten Bildqualität und musste nur eine Geldstrafe zahlen)

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Alles klar, danke! Es scheint dann ziemlich eindeutig zu sein was die optimale Taktik ist.

Ich hätte noch einige Fragen (ich glaube die Antworten schon zu kennen, aber ich frage lieber trotzdem nach):

1. Mein Vater macht sich nicht strafbar,indem er die Tat bekennt oder?

2. Angenommen sie kaufen das nicht ab, dann haben sie bis 3 Monate nach dem Tag der Ordnungswidrigkeit und mich zu beschuldigen richtig?

 

Zu 1. Nein, er macht sich nicht strafbar, denn man darf straffrei einem Irrtum unterliegen.

Zu 2. Ja, bis zu diesem Zeitpunkt sollte Dein Name nicht fallen. Sonst wirst Du angehört.

 

Und nun letztmalig: Sollte irgend etwas anders laufen als in anderen, vergleichbaren Fällen, wird der SB ermitteln! Dann bekommst Du Dein Aufbauseminar und die Verlängerung!

Aber das hast Du ja alles schon gelesen...

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Mutter gab an sie wüsste nicht wer gefahren ist aufgrund der schlechten Bildqualität und musste nur eine Geldstrafe zahlen

Das glaube ich nicht (also, das mit der Geldstrafe). Entweder, jemand wird erkannt (oder bekennt sich) oder niemand muß zahlen.

 

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Mutter gab an sie wüsste nicht wer gefahren ist aufgrund der schlechten Bildqualität und musste nur eine Geldstrafe zahlen

 

Das glaube ich nicht (also, das mit der Geldstrafe). Entweder, jemand wird erkannt (oder bekennt sich) oder niemand muß zahlen.

Sicher im Verwarngeldbereich...
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in deinem Falle ist es wichtig nicht aufzufallen und in der Masse mitzuschwimmen. Der SB soll nicht in Versuchung kommen sich das Bild genauer anzuschauen, denn wie Du sagst, wird

er merken, es ist ein "jüngling" am Steuer. Also gibt es Papa zu, zahlt brav und die Sache ist gegessen. Intern solltest Du aber dem Papa schon eine grössere Freude bereiten, weil er

vermutlich dieses Spiel nicht allzu häufig mitmachen will. UND nicht zu vergessen, es kann auch schief gehen, wenn der SB doch auf das Bild schaut. Aber Papa darf sich straffrei irren.

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  • 4 weeks later...

Hey Leute, danke für's Feedback!

Nun haben meine Eltern einen Brief der Polizei bekommen, an meinem Bruder adressiert. Er soll in zwei Wochen sich zur Polizei begegnen.

Es steht "im o.g. Verfahren ist beabsichtigt, Sie als betroffenen zu hören. [...] Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Benachrichtigung."

Nun wohnt er nicht mehr bei meinen Eltern, was wäre wenn er erst nach dem 16.07 (an dem Tag sind 3 Monate seit der Tat rum) Zeit hätte? Inwiefern kann er diesen Prozess hier noch verzögern? Was wäre wenn er bspw im Ausland wäre einen Monat lang?

Wenn ich es richtig interpretiere, wollen die Polizisten sich nur das Foto mit meinem Bruder vergleichen, sind sich aber noch unschlüssig oder?

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Hat sich Dein Bruder nicht umgemeldet?

Ansonsten muss er der Vorladung nicht Folge leisten, außerdem streikt doch gerade die Post, wie soll Dein Bruder dann überhaupt von dem Brief Kenntnis erhalten?

 

Im Moment verdächtigt die Behörde Deinen Bruder, lasst sie einfach in dem Glauben und rührt Euch nicht.

 

Wenn Du allerdings noch zuhause wohnst, solltest Du bis zur Verjährung lieber nicht die Tür aufmachen...

 

 

Ich dachte allerdings Dein Bruder wohnt eh in Frankreich... oder hast Du noch einen weiteren Bruder?

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Also ich habe ein bisschen recherchiert: wenn meine Quellen exakt sind, muss man prinzipiell die Vorladung nicht wahrnehmen (es sei denn die Staatsanwaltschaft verlangt es), man muss auch nicht mal absagen. Die meisten empfehlen auch nicht hinzugehen.

Weder ich, noch mein Bruder wohnen noch zuhause, ich bin mir aber nicht sicher, ob überhaupt einer von uns umgemeldet ist.

Was wäre nun wenn die Vorladung nicht wahrgenommen wird? Wenn sich die Lage nicht verändert, werden sie dann einen Bußgeldbescheid im Namen meines Bruders erstellen? (Vielleicht bevor überhaupt niemand einen BB bekommt, schicken sie dem Hauptverdächtigen einen)

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Also ich habe ein bisschen recherchiert: wenn meine Quellen exakt sind, muss man prinzipiell die Vorladung nicht wahrnehmen (es sei denn die Staatsanwaltschaft verlangt es), man muss auch nicht mal absagen. Die meisten empfehlen auch nicht hinzugehen.

Vorsicht. Wenn die vorladende Behörde Verfolgungsbehörde ist, hat sie dieselben Rechte und Pflichten wie die StA (§ 46 (2) OWiG).

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Also der Brief kommt von einem gewöhnlichen Polizeiposten aus der Nähe.

Die zuständigen Verfolgungs- bzw. Verwaltungsbehörden für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten (VOWi) sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich bestimmt. Du müsstest mal eruieren, wie das bei Euch geregelt ist.

 

Eigentlich ist die Regelung aber ein relativ stumpfes Schwert, wenn Du in § 46 (5) OWiG schaust (Vorführung/Richter etc.).

 

Grundsätzlich hielte ich es für besser und höflicher, wenn der Vorgeladene sich einigermaßen rechtzeitig entschuldigte.

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Und zweite Vorsicht, eine Nicht-Ummeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet auch Geld...

Ja, habe ich mal 10 Euro bezahlt, weil ich meinen Zweitwohnsitz 1,5 Jahre lang nicht angemeldet hatte. Ich habe nicht mal eine Quittung über das Geld bekommen ;-)

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Moment. Nur zu meinem Verständnis.

Der AHB geht 2 Wochen nach der Tat an einen Nicht-Fahrer, der aber umgezogen ist. Deswegen muss seine neue Adresse ermittelt werden. Das dauert 3 Monate. Nach diesen 3 Monaten dauert es weitere zwei Wochen, bis er seinen neuen AHB an die jetzt richtige Adresse erhält. Gegen ihn ist die Sache nicht verjährt, er war es aber auch nicht, soweit ok und verstanden.

 

Der wirkliche Fahrer ist nicht umgezogen. Gegen ihn ist aber auch noch nicht verjährt, weil der Nicht-Fahrer umgezogen ist?

 

Wie ist das denn dann mit der Rechtssicherheit?

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Gegen ihn ist aber auch noch nicht verjährt, weil der Nicht-Fahrer umgezogen ist?

Bei dem TE als Fahrer dürfte die "normale" Verjährungsfrist noch laufen (16.07.)

Das hat mit der Verjährungsunterbrechung wegen Adressermittlung (noch) nichts zu tun.

 

Gruß

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