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Fahrzeughalter Ändern


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Guckst Du z.B. hier. Das Verfahren ist bei unterschiedlichen Städten nicht großartig anders. Im Prinzip kann der neue Halter das allein machen, wenn Du allerdings Dein Auto verkaufst, würde ich es selber abmelden (es sei denn, Du kannst dem Käufer absolut vertrauen).

 

Ach so: willkommen im Radraforum! Und dann noch: bist Du das auf dem Bild? Wenn ja: bist Du sicher, daß Dich hier alle Welt sehen können soll? Wenn nein: weiß diejenige, daß Du ihr Bild nutzt?

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Ich weiss wirklich nicht, warum immer wieder diese Sache mit dem Abmelden des Fahrzeuges aufkommt. Jeder Kaufvertrag, den man in jedem Schreibwarengeschaeft - oder beim ADAC - erwerben kann, enthaelt Durchschlaege fuer das Kraftverkehrsamt und die Versicherung. Diese dort hin geschickt und schon ist alles erledigt......

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Ich weiss wirklich nicht, warum immer wieder diese Sache mit dem Abmelden des Fahrzeuges aufkommt. Jeder Kaufvertrag, den man in jedem Schreibwarengeschaeft - oder beim ADAC - erwerben kann, enthaelt Durchschlaege fuer das Kraftverkehrsamt und die Versicherung. Diese dort hin geschickt und schon ist alles erledigt......

 

Wenn der Käufer tatsächlich das Auto ummeldet hast du natürlich Recht, wenn nicht hast du ein Problem.

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Wo ist das Problem fuer mich? Das KVA weiss Bescheid, die Versicherung weiss Bescheid - fertig. Die Behoerde wird sich schon bei dem Kaeufer melden, wenn der nicht ummeldet - ich als Altbesitzer habe damit nichts mehr zu tun.

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Ich weiß nicht, ob es tatsächlich so einfach ist, vor allem bezgl. der Versicherung: solange keine neue Versicherung abgeschlossen ist und das Fahrzeug nihct abgemeldet wurde, dürfte im Zweifel wohl die des Vorbesitzers zahlen müssen.

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So kannte ich es bislang auch. Solange das Auto nicht um-/abgemeldet ist, haftet ggf. die noch laufende Versicherung, sprich die eigene. Aus diesem Grund käme mir auch nie ein Auto vom Hof, bevor es ab- oder umgemeldet wäre.

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Nicht ganz richtig: die Versicherung springt ein, der "alte" Halter wird aber nicht hochgestuft, deswegen ist immer die genaue Uhrzeit in den Kaufvertrag einzutragen. Ich hatte das Problem nur einmal, da hat die Versicherung dem Straßenverkehrsamt nur mitgeteilt "Fahrzeug nicht mehr versichert", drei Tage nach dem Verkauf war er von Amtswegen abgemeldet und ich zahlte auch nichts mehr für die Versicherung.

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Hallo, Klaus K.,

 

so, wie Du es schilderst, funktioniert es nur, wenn man den neuen Besitzer ausfindig machen kann und wenn er mit den Papieren und den Kennzeichen zur Zulassungsstelle kommt.

 

Kann man den Käufer nicht ermitteln, kann es massive Probleme geben.

 

Ohne Vorlage der erforderlichen Unterlagen wird die Zulassungsstelle Dein Fahrzeug nicht so einfach abmelden und wenn dann diverse Strafanzeigen wegen Verkehrsdelikten erstattet werden und der Käufer Dir vielleicht sogar noch ein wenig ähnelt, kannst Du schnell in Teufels Küche kommen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hi,

 

war alles kein Problem, hatte beidseitige Ausweiskopie. Wenn natürlich die Adresse im Ausweis nicht mehr passt, wird es interessant.

 

Genau so ist es.

Wenn der Käufer nicht ermittelt werden kann hast du ein großes Problem.

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Laut meiner Versicherung damals nicht, solange der Kaufvertrag schlüssig ist und die Kopie eines deutscher Ausweises vorliegt. Das Fahrzeug wird einfach als nicht mehr versichert an das Straßenverkehrsamt gemeldet. Was dort allerdings bei einem gültigen Ausweis aber nicht mehr aktueller Adresse passiert?! Meines Wissens wird das Fahrzeug gesucht und dann die Plakette abgekratzt.

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Richtich - dürfte mir als ehemaliger Besitzer aber egal sein.

Schließlich habe ich mich an alles gehalten, was empfohlen wird (vorgeschrieben ist ja nichts...)

Nö, bis das Fahrzeug umgeschrieben worden ist bist du der Halter. Abgemeldet ist es nur wenn die Nummernschilder entwertet werden können.

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Lies mal hier Da steht klar geschrieben, dass die Meldung des Halterwechsels, natürlich mit allen erforderlichen Angaben, ausreichend ist.

Du hast den entscheidenden Satz gelesen: Erst mit der Änderung im Fahrzeugregister sind Sie von der Verpflichtung des Fahrzeughalters, Kfz-Steuern und Versicherungsbeiträge zu entrichten, befreit.

 

Und wenn mit dem Namen und / oder Anschrift des Käufers ein Problem besteht hast du den Ärger und die Kosten, bis sich der Käufer aufs Amt "bemüht".

Selbst wenn der Käufer sich nur "viel Zeit läßt" hast du ein Problem.

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Ja genau, diesen Satz habe ich gelesen. Wann wird das Fahrzeugregister geändert? Aller Wahrscheinlichkeit nach mit der Meldung, dass das Fhz veräußert wurde.

 

In 1991 habe ich ein Fhz an einen Ukrainer verkauft, der mit dem Teil sofort gen Nachhause gestartet ist, ohne irgendwelche Amtsstuben auf zu suchen. Ich habe gehandelt wie oben beschrieben - und habe keinerlei Probleme gehabt. Steuer, Versicherung, alles wurde punktgenau storniert.....

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Vor Jahren habe ich meinen Mazda 626 an einen Kirgisier verkauft, der hier bei Verwandten zu Besuch war. Nachdem der Kaufbetrag auf meinem Konto eingegangen war, bin ich zur Zulassungsstelle und habe das Auto abgemeldet, die Nummernschilder wurden entstempelt. Die Ausfuhrpapiere hatte ich ihm nach meiner Erinnerung auch noch fertiggestellt. Dann bin ich mit dem abgemeldeten Fahrzeug ein paar Kilometer zum Treffpunkt gefahren, habe die Nummernschilder abgeschraubt und der Erwerber konnte sich Ausfuhrkennzeichen besorgen.

Nach meiner bescheidenen Kenntnis darf man mit dem abgemeldeten Fahrzeug noch zum Abstellort - hier dem Übergabeort - fahren.

Solange gilt es auch noch als versichert und versteuert.

Wenn man sieht, wie weit Kirgisien von hier entfernt ist - es sind keine Klagen gekommen. War auch ein prima gepflegtes Auto, in den USA hergestellt mit allem Komfort, was das Herz begehrt.

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