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Radfahrer Schlägt Windschutzscheibe Kaputt


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Polizei bittet um Hinweise


..., als der Radfahrer äußerst knapp vor seinem Wagen vom Gehweg auf die Fahrbahn wechselte. Der Autolenker rief dem Radler daraufhin wegen seines Verhaltens hinterher. Dies dürfte den Biker wahrscheinlich so erzürnt haben, dass er anhielt und mit der Faust gegen die Windschutzscheibe des Seat schlug.... Der notwendige Austausch der Windschutzscheibe kostet rund 800 Euro...



Kennzeichen für Fahrräder zur Ahndung von Verkehrsverstößen, Fahrerflucht und sachbeschädigungen, wie im Artikel beschrieben wären schon längst überfällig. Allein das Vorhandensein eines eindeutigen Identifizierungsmerkmals würde etliche Probleme mit den Rowdy-Radlern zumindest reduzieren.

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Meine Glaskugel verrät mir, dass das eine Racheaktion eines verärgerten Radfahrers war.

 

Kennzeichen beführworte ich. Die beiden Postangestellten, die mich mal fast auf dem Gehweg mit ihren Elektrofahrrädern umgefahren haben, grüßen mich jetzt. Wird wohl am Kennzeichen liegen das die hinten drauf haben.

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Polizei bittet um Hinweise
..., als der Radfahrer äußerst knapp vor seinem Wagen vom Gehweg auf die Fahrbahn wechselte.

 

 

Das Verhalten der Fahrradfahrer kenne ich. Zum Glück immer nur innerorts passiert. Beherzter Schlenker vom Gehweg auf die Fahrbahn, meist ohne sie umzusehen. Einen dieser Kandidaten hätte ich dann auch fast gestreift, da ging es wirklich nur um wenige cm. Reaktion des in meinen Augen vollkommen verblödeten Radlers: wüste Handzeichen. Habe garnicht erst angehalten, das bringt außer Ärger nichts.

Manche schauen sich aber sogar um, und fahren einem trotzdem direkt vors Auto. Muß man nicht verstehen. Deshalb rechne ich bei Radlern auf dem Gehweg immer mit dem Schlimmsten, insbesondere, wenn sie sich einem abgesenkten Randstein nähern.

 

Kennzeichen? Für was? Ok, bei der o.g. Sachbeschädigung hätte es was gebracht. Aber ansonsten? Anzeigen lohnen sich doch nicht, da i.d.R. Aussage gegen Aussage (Dashcams zur Beweissicherung sind ja verboten). Und wenn wirklich etwas passiert, dann liegt ja der Radler griffbereit da.

 

Ich habe es aufgegeben, mich über Radler aufzuregen. Für die Polizei sind sie auch uninteressant, da die Autofahrer mehr Geld einbringen. Daher schaue ich einfach nur, daß ich keinen von den Verrückten erwische. Mit den (überwiegend) ordentlichen Radlern gibt es ja zum Glück kaum Probleme.

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In manchen Fällen ist ein vom "Gehweg" auf die Fahrbahn ausweichen nicht unbedingt radfahrerrischer Willkür zu verdanken;

häufig ist die Verkehrs"planung" bzw. -führung so angelegt, dass Radfahrer den Gehweg benutzen sollen / müssen (benutzungspflichtiger gemeinsamer Fuß- und Radweg...) und dann bei Hindernissen verschiedentlicher Art doch irgendwie zum Ausweichen gezwungen werden. Oder wenn die Strecke vom Gehweg mit Radfahrerfreigabe oder benutzungspfl. gemeinsamen Fuß-/Radweg auf einmal zu einem reinen Fußweg wird und der Radweg damit vollkommen unvorhersehbar endet. Das reine und unzulässige Gehweg-Fahren wird natürlich noch dadurch begünstigt, dass manche Kraftfahrzeugführer die Radler als Störfaktor ansehen und sie das auch deutlich spüren lassen ...

 

gibt natürlich auch die Fälle, in denen der Radler schon vorher ohne Not fälschlicherweise am Gehweg gefahren ist und dann nur mal so eben spontan überwechselt ...

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Wozu Kennzeichen in diesem Fall ? Läuft am Schluss eh oft ins Leere. Wenn der Kamerad nach dem Schlag unerkannt davon radeln will, wird er "sanft" daran gehindert. (Sachbeschädigung, auch der Versuch, ist strafbar, also liegen die Voraussetzungen für §127 StPO vor)

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In manchen Fällen ist ein vom "Gehweg" auf die Fahrbahn ausweichen nicht unbedingt radfahrerrischer Willkür zu verdanken;

häufig ist die Verkehrs"planung" bzw. -führung so angelegt, dass Radfahrer den Gehweg benutzen sollen / müssen (benutzungspflichtiger gemeinsamer Fuß- und Radweg...) und dann bei Hindernissen verschiedentlicher Art doch irgendwie zum Ausweichen gezwungen werden.

 

Ja, soll es geben. Zumindest war das bei meinen Fällen mit einer Ausnahme nicht so. Und in keinem der Fälle war der Radler zu einem überraschenden Ausweichen gezwungen, in allen Fällen war der "illegal" befahrene Gehweg komplett frei.

Es kam halt gerade (wieder mal) ein abgesenkter Randstein, und der Radler hat sich "spontan" entschlossen, ohne sich umzusehen, ohne Handzeichen oder sonstige (An-)zeichen einen beherzten Schlenker auf die Fahrbahn zu machen.

 

Jedenfalls versuche ich bei Radlern wirklich mit den dümmsten aller Aktionen zu rechnen.

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...Jedenfalls versuche ich bei Radlern wirklich mit den dümmsten aller Aktionen zu rechnen.

Das ist auch gut so.

Bei vielen Autofahrern sind die Blinker auch defekt. Besonder auf Autobahnen.

Aber der KSF sieht natürlich, der Vordermann auf der rechten Spur läuft auf einen LKW auf, der wird gleich - ohne zu blinken - rausziehen. :rofl:

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So, so, mit der Faust eine Windschutzscheibe einschlagen, einfach so im Vorbeigehen (...fahren). Ohne Hilfsmittel halte ich das für extrem unwahrscheinlich. Und mit Hilfsmittel reden wir eindeutig von Vorsatz und sind noch ein Stück näher beim § 127. Sowas gehört vom Fahrrad geholt.

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Wozu Kennzeichen? Ganz einfach um, wie im obigen Fall bei einer Sachbeschädigung zumindest eine Halteradresse als Fahnungsansatz zu haben bzw. evtl. einen Halter in die Haftung nehmen zu können. Und andererseits um eine Hemmschwelle aufzubauen... muß man sich nur einmal ausmalen, was los wäre, wenn man die Kennzeichen von allen anderen Fahrzeugen (Motorräder, Autos & LKW) entfernen würde und den Fahrern dadurch die gleiche Narrenfreiheit geben würde, wie z.B. den Radfahrer - sind die Straßen jetzt schon "kein Kindergeburtstag", aber mit dem Wissen im Hinterkopf "mir kann ja eh keiner was, die können mich ja nicht mal identifizieren"... das gäbe Mord & Totschlag im wahrsten Sinne des Wortes. Klar sind Ausreißer dabei, denen das auch mit Kennzeichen egal ist, aber mit einem eindeutigen Identifizierungsmerkmal ist immer die Unsicherheit mit dabei, doch einmal einen auf den Deckel zu bekommen, wenn mans übertreibt.

 

Hindernisse am Radweg, Ende des Radwegen, etc. - also, wenn ein Motorrad-/Auto-/LKW-Fahrer plötzlich ein Hindernis auf seiner Spur hat oder seine Fahrspur endet, dann haben die sich angewöhnt erstmal umzuschauen, bevor sie auf eine andere Spur wechseln und wenn die Spur nicht frei ist, dann muß man eben anhalten. Ich bin zwar schon lange nicht mehr Rad gefahren, aber ich glaub mich zu erinnern, dass selbst ein Fahrrad Bremsen hat um das Gefährt ggf. zu stoppen.

 

Zu den LKWs, die ohne oder nur mit sehr kurzer Vorwarnzeit ("kurzfristiger Blinker") zum Überholen rausziehen... ich muß gestehen, das hab ich auch gemacht und zwar mit voller Berechnung und Absicht. Das Problem ist, dass immer mehr Autofahrer, meist die Schnarchnasen spätestens dann aufwachen, wenn der LKW vor ihnen anfängt links zu blinken. Kündigt man als LKW-Fahrer seinen Überholvorgang frühzeitig mit Blinker links an, dann wird einem inzwischen von vielen Autofahrern, obwohl die Lücke groß genug ist und das Auto oft nicht einmal behindert würde die Tür zugemacht indem selbst die Schnarchnase mal eben das Gas findet.

Ich hab mir damals auch beim Überwechseln auf einen Verzögerungsstreifen (zum Abfahren von der Autobahn) das Blinken abgewöhnt... wenn du z.B. bei der 3- oder 2-streifigen Bake schon mit blinken angefangen hast, dann gab es Autofahrer die auch ausfahren wollten, die haben es geschafft an der Stelle noch ein Überholmanöver zu starten um vor dem LKW abzufahren. Das Ergebnis war dann ein lebensgefährliches Einschermanöver vor dem LKW um die Ausfahrt noch zu erreichen und als Fahrer des LKW konnteste eine Vollbremsung hinlegen um solchen Deppen nicht ins Heck zu krachen. Daher bin ich immer möglichst unauffällig bis zum Verzögerungsstreifen gefahren und hab den Blinker erst unmittelbar vor dem Spurwechsel gesetzt.

 

@Diplomat... §127 StPO mag ja ganz nett sein, aber wie soll das funktionieren... zu Fuß haste gegen gerade diese Sorte von Fahrradfahrern keine Chance und mitm Auto -ich sag mal- vom Sattel pusten bzw. umnieten dürfte rechtliche Probleme geben. Ohne Probleme dürfte das nur gehen, wenn es im Ablauf eines sowieso stattgefundenen Unfalles erfolgt -fällt halt die Schrecksekunde etwas länger aus... so hab ich das Szenario schon vielfach im Hinterkopf durchgespielt, wenn mir ein Radfahrer ins Auto kracht und Schaden verursacht, dann wird meine z.B. Brems- / Ausweich-/ etc. Reaktion so ausfallen, dass der nicht mehr in der Lage sein wird zu flüchten und ich auf meinem Schaden sitzen bleibe.

 

@musicus... ich kann Dir bestätigen, dass es geht... ich hab selbst schon mal an einem Versuchsobjekt probiert -die Windschutzscheibe sollte wegen nem ungünstigen Steinschlag raus. Ein kräftiger Schlag mit dem Handballen und das Teil hatte einen Riss quer durch. Gut ne Scheibe komplett rauszuschlage ist dagegen fast ein Ding der Unmöglichkeit, sollte es nötig werden z.B. im Falle eines Unfalls von innen, dann geht nur mit den Füßen raustreten.

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Und mit Hilfsmittel reden wir eindeutig von Vorsatz und sind noch ein Stück näher beim § 127. Sowas gehört vom Fahrrad geholt.

 

Das Festnahmerecht verlangt lediglich eine Straftat (oder dass der Festnehme von einer Straftat ausgeht .....), ob diese vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde, ist vollkommen egal, ebenso ob hierbei Hilfsmittel eingesetzt wurden.

 

Falls es Kennzeichen an Fahrrädern gäbe, könnte man umgekehrt sogar noch sagen: es ist ja eine Identifikation über das Kennzeichen möglich, das Festnahmerecht ist dementsprechend eingeschränkt auszulegen und ein Runterholen vom Fahrrad (was vll noch ginge, wenn er sonst abhaut) wäre schwerer möglich...

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Ja, Kennzeichen für Fahrräder sind dringend nötig. Schließlich liest man beinahe täglich von gewalttätigen Radfahrern, die unerkannt und unbestraft bleiben...

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die Windschutzscheibe sollte wegen nem ungünstigen Steinschlag raus. Ein kräftiger Schlag mit dem Handballen und das Teil hatte einen Riss quer durch.

Eine kleine Fehlstelle, und von der aus geht der Riß durch die ganze Scheibe. Kommt besonders bei Glasgegenständen leicht vor. Der Schlag auf die Scheibe des Seat muß gar nicht so besonders fest gewesen sein, wenn die Scheibe vorher schon eine kleine Macke durch Steinschlag hatte.

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die Windschutzscheibe sollte wegen nem ungünstigen Steinschlag raus. Ein kräftiger Schlag mit dem Handballen und das Teil hatte einen Riss quer durch.

Eine kleine Fehlstelle, und von der aus geht der Riß durch die ganze Scheibe. Kommt besonders bei Glasgegenständen leicht vor. Der Schlag auf die Scheibe des Seat muß gar nicht so besonders fest gewesen sein, wenn die Scheibe vorher schon eine kleine Macke durch Steinschlag hatte.

 

Oder der Radler einen passenden Ring am Finger. Dieser Tage Einen an einem Typen gesehen Der weder besonders Friedfertig noch wie ein Antialki ausgesehen hat. Aber an fast jedem Finger einen Siegelring mit teilweise spitzem Design. Und schlag mal mit einem spitzen Gegenstand auf eine Autoscheibe.

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  • 2 weeks later...

So ärgerlich ein solches Verhalten im Einzelfall sein mag - Kennzeichen für Fahrräder halte ich für absolut überflüssige Bürokratie. Irgendwo ist mal gut und sollte es auch bleiben. Oder sollen dann auch Fußgänger künftig mit solchen ausgestattet werden, nur weil nicht auszuschließen ist, daß mal ein erboster Fußgänger eine Beule in die Autotür tritt? Die Gefahren, die von Kraftfahrzeugführern für Leib, Leben und Eigentum anderer ausgehen, sind und bleiben nun mal um Zehnerpotenzen größer als diejenigen, die von Radfahrern ausgehen.

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