juschi 39 Posted April 27, 2015 Report Share Posted April 27, 2015 Hallo, Mein Auto wurde mit 65 Km/h in der 40er Zone geblitzt. Auf dem Foto ist die Oberhälfte des Kopfes durch den Rückspiegel verdeckt, der Mund und Kinn durch eine Hand (es wurde an einer Zigarette gezogen). Dazuhin hatte der Fahrer eine Sonnebrille auf. Meine grundsätzliche Frage lautet: Kann man gefahrlos leugnen, gefahren zu sein oder kann das Ärger geben? Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted April 27, 2015 Report Share Posted April 27, 2015 Willkommen im Radarforum! Ob Du leugnen darfst oder nicht, hängt davon ab, was für einen Brief Du bekommen hast. Heißt er "Anhörung im ..." oder "Zeugenfragebogen"? Bei "Anhörung" darfst Du einfach "ich war es nicht" ankreuzen, die weiteren Pflichtangaben (sind entsprechend gekennzeichnet) machen und das Ding zurückschicken. Vielleicht ist es aber auch sinnvoll, dass jemand anderes auf dem Brief angibt, dass er gefahren sei. dann sollte dieser Mensch aber für die Tatzeit ein gutes Alibi haben, wenn das Bild wirklich so schlecht ist. Bei "Zeugenfragebogen" möchte die Behörde von Dir wissen, wer gefahren ist, weil sie schon davon ausgehen, dass Du es nicht warst. Hier darfst Du dann gerne schreiben "Auf dem Bild erkenne ich niemanden". Allerdings sollten seit der Missetat dann bereits mehr als 2 Wochen vergangen sein. Außerdem solltest Du hier im Forum ein wenig zu den Begriffen E.r.s.a.t.z.f.a.h.r.e.r. und A.l.b.e.r.t.o. suchen und lesen. Die helfen, wenn man völlig ungeschoren aus der Sache herauskommen möchte. Quote Link to post Share on other sites
juschi 39 Posted April 27, 2015 Author Report Share Posted April 27, 2015 Hallo, es kam ein Anhörungsbogen. Die geblitzte Person sieht mir schon ziemlich ähnlich. Ich würde gerne wissen, was passiert, wenn ich ankreutze, dass ich es nicht war und keine anderen Angaben mache. Was ich nicht wollen würde ist ein Gutachten oder Gerichtskosten zu bezahlen, falls so etwas die Folge sein sollte. Nehmen wir mal den Hypothetischen Fall an, dass ich selbst gefahren sei. Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted April 27, 2015 Report Share Posted April 27, 2015 Dann bist Du wohl auch Halter des Fahrzeugs!? Jetzt greift der Fall E.r.s.a.t.z.f.a.h.r.e.r. (= Ersatzfahrer)Wenn jemand anderes auf dem Anhörungsbogen (= AHB) angibt, dass er gefahren ist, dann kann es sein, dass der Sachbearbeiter (SB) das glaubt und den Bußgeldbescheid (BuGeBe) an diese andere Person schickt. Diese widerspricht dann dem BuGeBe ohne weitere Begründung und setzt vielleicht noch hinzu, dass sie erst einen Anwalt befragen wolle. Wenn sich der SB dadurch solange ruhig stellen lässt, bis 3 Monate vergangen sind seitdem der AHB gegen Dich erlassen wurde, dann könnt ihr beide dem SB schreiben, dass ihr euch geirrt habt und Du der verantwortliche Fahrer warst. Erfolg:1. Keiner zahlt für die Geschwindigkeitsübertretung2. Der SB ist sauer3. Du musst evtl./wahrscheinlich für ein Jahr ein Fahrtenbuch für Dein Auto führen4. Die Anordnung des Fahrtenbuches kann bis zu 200 € kosten und jedes Mal, wenn es auffällt, dass Du das Fahrtenbuch nicht ordentlich geführt hast, kostet 100 € Bußgeld Wenn der SB Lunte riecht und trotzdem innerhalb von 3 Monaten einen BuGeBe gegen Dich erlässt, dann gibt es eigentlich keinen Ausweg mehr. "Messung anzweifeln" etc. sind nicht besonders erfolgversprechend. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted April 27, 2015 Report Share Posted April 27, 2015 möglicherweise kennt der SB aber den Trick, dass sich jemand selbst auf dem AHB beschuldigt. Dann greift er in die Trickkiste und schaut sich vom Einwohnermeldeamt die Fotos der beiden Personen an.Das geht heute mit ein paar Klicks auf dem Rechner. Welchen Schluss er dann daraus zieht wissen wir alle nicht. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted April 27, 2015 Report Share Posted April 27, 2015 Wenn Du Halter bist und das Bild Dir "ziemlich ähnlich" sieht, kommt es auf das Engagement des SB an inwieweit er ermittelt wenn sich ein anderer bezichtigt. Normalerweise sollte er vor Erlass des BGB einen EMA-Vergleich machen um keinen Falschen zu beschuldigen (zumal 99,99% der SB die hier propagierten Methoden kennen und bei Selbstbezichtigungen Anderer eher mal genauer hingucken). Glaubt er nicht kann spätestens das Gericht einen Gutachter beauftragen der Dich dann bei Identifizierung eine ca. vierstellige Summe kostet, Gerichtskosten fallen an wenn es zu einer HV kommt... Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted April 27, 2015 Report Share Posted April 27, 2015 ...Glaubt er nicht kann spätestens das Gericht einen Gutachter beauftragen der Dich dann bei Identifizierung eine ca. vierstellige Summe kostet, Gerichtskosten fallen an wenn es zu einer HV kommt... QTreiberin hat grundsätzlich recht, aber du kannst trotzdem leugnen gefahren zu sein. Wenn ein BGB gegen dich erlassen wird kannst du Einspruch einlegen.Sobald der Einspruch zu Gericht ziehst du ihn zurück und zahlst. Wenn du es rechtzeitig erledigst kostet es nichts mehr. Aber auch nichts weniger. Quote Link to post Share on other sites
juschi 39 Posted May 11, 2015 Author Report Share Posted May 11, 2015 Meine Adresse auf dem Bogen ist korrekt. Kann ich Kosten vermeiden, in dem ich auf den Anhörungsbogen reagiere, den Verstoß zugebe und ihn nicht irgnoriere? Das Amt meint, ich würde damit "weitere Ermittlungen" vermeiden. Geht um einen Punkt. Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted May 11, 2015 Report Share Posted May 11, 2015 Warum machst du nicht in diesem Trött weiter? ---> Klick Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted May 11, 2015 Report Share Posted May 11, 2015 Wenn Du reagierst, wird es für Dich teurer. Ganze 62 Cent. Reagierst Du nicht, sparst Du die 62 Cent. Mehr gibts dazu nicht zu sagen. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted May 11, 2015 Report Share Posted May 11, 2015 Themen zusammengeführt. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted May 14, 2015 Report Share Posted May 14, 2015 Moin Moin Sobald der Einspruch zu Gericht ziehst du ihn zurück und zahlst. Wenn du es rechtzeitig erledigst kostet es nichts mehr.Ich glaube, das ist nicht (ganz) richtig. Da gibt es ein Gerichtskostengesetz und dazu die Anlage 1.Die Randnummern 4110 bis 4112 beschäftigen sich mit dem ersten Rechtszug bei Owi. Bei der dortigen Randnummer 4111 heißt es:"Zurücknahme des Einspruchs nach Eingang der Akten bei Gericht und vor Beginn der Hauptverhandlung"das kostet ein Viertel des Bußgeldbetrages, mindestens aber 15 Euro. Da heißt es aber auch, daß diese Gebühr nicht anfällt, wenn die Sache an die Verwaltungsbehörde zurückverwiesen worden ist.Ich weiß nur grad nicht, bis zu welchem Zeitpunkt diese kostenlose Zurückverweisung stattgefunden haben muß bzw. ob die Sache wegen der Einspruchsrücknahme zurückverwiesen wird. Aufgrund der Formulierung vermute ich aber, daß vor der Einspruchsrücknahme die Zurückverweisung stattfinden muß. Ich kenn da den Ablauf nicht. http://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/anlage_1.html Gruß Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted May 14, 2015 Report Share Posted May 14, 2015 Bei Einspruchrücknahme wirds rechtskräftig. Wenn man "rechtzeitig" (vor Eingang Akte bei Gericht - früher wars vor Termin) zurückzieht kostet es immer noch nichts.Will man mehr Zeit schinden - dann kostet es eben jetzt auch was. Das GVG wurde durch das 2. KostRMoG geändert. Meiner Meinung nach - immer noch zu billig. Aber besser als nichts. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted May 14, 2015 Report Share Posted May 14, 2015 Moin Moin Sobald der Einspruch zu Gericht ziehst du ihn zurück und zahlst. Wenn du es rechtzeitig erledigst kostet es nichts mehr.Ich glaube, das ist nicht (ganz) richtig. Da gibt es ein Gerichtskostengesetz und dazu die Anlage 1.Die Randnummern 4110 bis 4112 beschäftigen sich mit dem ersten Rechtszug bei Owi. Bei der dortigen Randnummer 4111 heißt es:"Zurücknahme des Einspruchs nach Eingang der Akten bei Gericht und vor Beginn der Hauptverhandlung"das kostet ein Viertel des Bußgeldbetrages, mindestens aber 15 Euro. http://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/anlage_1.html@Sobbel: Danke für die Klarstellung! Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted May 15, 2015 Report Share Posted May 15, 2015 Moin Moin @Sobbel: Danke für die Klarstellung! Gerne. Von Klarstellung würd ich aber nicht reden.Eher ein Hinweis - zumal ich über den genauen Ablauf nichts sagen kann. Das GVG wurde durch das 2. KostRMoG geändert. Wär mir neu.Das GVG ist ganz sicher nicht durch das 2. KostRMoG geändert worden. Du wirst das GKG meinen - aber auch das "neue" GKG ist bereits seit Juli 2004 in Kraft.Altfälle, die über das "alte" GKG abgewickelt werden, dürfte es also nicht mehr geben.Meine Aussagen in #12 sind daher zutreffend. Ich geb dir aber recht, daß diese Gebühren zu niedrig sind. Gruß Quote Link to post Share on other sites
juschi 39 Posted August 25, 2015 Author Report Share Posted August 25, 2015 Update: nach dem ich keine Angaben zum Fahrer gemacht habe, hatte die Behörde im Rahmen der Amtshilfe das ansässige Rathaus darum gebeten, mich "einzuladen". Klang jedoch wie eine Vorladung. Darauf habe ich natürlich nicht reagiert.Darauf hin kamen zwei uniformierte Polizisten zu mir nach Hause und haben meine Nachbarn gefragt, ob sie mich auf dem Bild wiedererkennen. Danach haben sie bei mir geläutet. Nach dem ich nicht geöffnet habe, haben sie wieder bei meinen Nachbarn geläutet und gefragt, ob die wissen,wo ich sei. Die meinten dann, mein Auto und mein Motorrad sei da, ich müsse da sein.Nach dem es dann eine größere Versammlung zwischen Polizei und Nachbarn im Gang gab, habe ich dann doch aufgemacht. Nach dem Tür öffnen, meinten sie, dass sie mich wiedererkennen. Sie meinten dann, ich könnte "die Sache abkürzen", in dem ich den Verstoß zugebe. Das habe ich nicht getan. Dann sind sie wieder abgezogen. Dannach habe ich bei allen Parteien im haus geläutet und erklärt, dass ich niemanden umgebracht habe und es nur um eine harmlose Ordnungswidrigkeit wegen zu schnell fahrens ohne Fahrverbot geht. Ich erwarte nun also eine Ladung zu einem Gerichtstermin. PS: Das ist das zweite mal, dass die Polizei bei mir war. Letztes mal haben mir meine Nachbarn darüber berichtet, dass mich die Polizei "gesucht" hätte. Grund war ein unleserliches Namensschild am Briefkasten und eine nicht zustellbare Wahlbenachrichtigungskarte. Personalmangel scheint es bei der Polizei hier nicht zu geben. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 26, 2015 Report Share Posted August 26, 2015 Ich erwarte nun also eine Ladung zu einem Gerichtstermin. Nö, erstmal wirst Du einen BGB zugestellt bekommen... Gegen den kannst Du dann Einspruch einlegen und evtl. auch noch rd.1000 Euro für einen Gutachter auf den Tisch legen... Quote Link to post Share on other sites
juschi 39 Posted August 26, 2015 Author Report Share Posted August 26, 2015 Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass der BGB schon kam und ich Widerspruch eingelegt habe. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted August 26, 2015 Report Share Posted August 26, 2015 ...Das habe ich nicht getan. Dann sind sie wieder abgezogen. Dannach habe ich bei allen Parteien im haus geläutet und erklärt, dass ich niemanden umgebracht habe und es nur um eine harmlose Ordnungswidrigkeit wegen zu schnell fahrens ohne Fahrverbot geht. Und, glauben dir deine Nachbarn???Fiktives Zitat: Da war schon 2 x die Polizei im Haus, der hat sich vergeblich versucht zu verstecken usw... Quote Link to post Share on other sites
juschi 39 Posted August 26, 2015 Author Report Share Posted August 26, 2015 ...Das habe ich nicht getan. Dann sind sie wieder abgezogen. Dannach habe ich bei allen Parteien im haus geläutet und erklärt, dass ich niemanden umgebracht habe und es nur um eine harmlose Ordnungswidrigkeit wegen zu schnell fahrens ohne Fahrverbot geht. Und, glauben dir deine Nachbarn???Fiktives Zitat: Da war schon 2 x die Polizei im Haus, der hat sich vergeblich versucht zu verstecken usw... ja, die Polizei "kümmert" sich um mich, als sei ich ein Intensivstraftäter. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted August 26, 2015 Report Share Posted August 26, 2015 ja, die Polizei "kümmert" sich um mich, als sei ich ein Intensivstraftäter.Welche Reaktion seitens der Behörden hältst Du denn für angemessen? Ab welcher Übertretung dürfen sie Deiner Meinung nach 'intensiv' ermitteln? Was sollen sie bis zu der Höhe tun - Deine (Nicht-)Äußerungen zur Kenntnis nehmen, freundlich nicken und das Verfahren einstellen? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted August 26, 2015 Report Share Posted August 26, 2015 ...Das habe ich nicht getan. Dann sind sie wieder abgezogen. Dannach habe ich bei allen Parteien im haus geläutet und erklärt, dass ich niemanden umgebracht habe und es nur um eine harmlose Ordnungswidrigkeit wegen zu schnell fahrens ohne Fahrverbot geht. Und, glauben dir deine Nachbarn???Fiktives Zitat: Da war schon 2 x die Polizei im Haus, der hat sich vergeblich versucht zu verstecken usw... ja, die Polizei "kümmert" sich um mich, als sei ich ein Intensivstraftäter. Ja, so ist das.Die Nachbarn wissen nun, "der" steht nicht zu seinen Taten, (auch wenn es nur OWis sind), "der" drückt sich wo er kann.(Und läßt sich dabei auch noch erwischen) Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted August 27, 2015 Report Share Posted August 27, 2015 Wir wissen nicht, wie sich das Verhältnis des TE zu seinen Nachbarn darstellt, also könnte es auch möglich sein, dass seine Nachbarn die Aktivitäten der Polizei ähnlich bewerten und den TE als ein "Opfer" der Staatsgewalt sehen, welches aus nichtigem Anlass "verfolgt" und schikaniert wird. Auf diese Art und Weise kann sich auch eine Grundhaltung in der Nachbarschaft gegenüber der Polizei etablieren, obwohl die Ausgangssituationen eigentlich vollkommen harmlos gewesen sind. Tratsch in der Nachbarschaft kann sich gegen jeden richten; auch gegen die Polizei. Und dass gewisse Themen eine Eigendynamik entwickeln können, sollte bekannt sein. Quote Link to post Share on other sites
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