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40Km/h Inneres In Probezeit Zuviel


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Hallo, ich hab ein Problem, wurde Inneres mit circa 90km/h bei erlaubten 50km/h geblitzt.

Müsste in Baden Württemberg gewesen sein, ich komme aus Bayern.

Die Folgen kenn ich, was gibt es für Möglichkeiten den Vollzug der Strafe herauszzögern ?

MFG Bohne1996

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Hallo, ich hab ein Problem, wurde Inneres mit circa 90km/h bei erlaubten 50km/h geblitzt.

Müsste in Baden Württemberg gewesen sein, ich komme aus Bayern.

Die Folgen kenn ich, was gibt es für Möglichkeiten den Vollzug der Strafe herauszzögern ?

MFG Bohne1996

Hallo Bohne, herzlich willkommen im RF.

Einspruch gegen den BGB einlegen. Warten bis ein Gerichtstermin festgelegt wird. Dann den Einspruch zurück ziehen. BGB wird rechtskräftig.

Dir ist bekannt, daß alle Folgen wie z. B. Probezeitverlängerung und Aufbauseminar auch "fällig" werden wenn deine Probezeit bei Rechtskraft des BGB beendet ist? Entscheident ist der "Tattag".

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Warum dann Zurückziehen, kann ich ned mehr Zeit rauszögern wenn ich ne Verhandlung laufen lass und wenn sie dann gelaufen ist Rechtsbeschwerde einreichen ?

Und ja weiß ich...

Und ja hab ne Rechtschutz Versicherung für Verkehrsfälle.

Mfg

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Wenn die Versicherung dir eine Deckungszusage gibt mußt du den Einspruch natürlich nicht zurück ziehen. (Aber eventuell eine andere Versicherung suchen.)

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@rth :rtfm:

jede Versicherung will vorher über den Sachverhalt informiert sein. Keineswegs wird immer und überall übernommen.

Das ist mir bekannt.

Aber beim 1. Fall ist man oft großzügig. Wenn das Ergebnis ein Debakel ist wird der Vertrag von der Versicherung gekündigt. Und einen neuen Vertrag zu finden, wenn die Versicherung gekündigt hat, ist in aller Regel nicht leicht und teuer.

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Warum dann Zurückziehen, kann ich ned mehr Zeit rauszögern wenn ich ne Verhandlung laufen lass und wenn sie dann gelaufen ist Rechtsbeschwerde einreichen ?

 

 

 

 

Das zögert das in der Tat länger hinaus..... jedoch kann es sein, dass du das auch bezahlen musst.

 

Was ist denn der Grund, dass du das solange zögern willst? Für die Probezeit ändert das nichts, da dort der Tattag relevant ist.

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Ein Probezeitler dermit 90 durch die Ortschaft fliegt.... sauber sauber.

Wenn ich wüßte, daß Bohne1996 das in einer Straße mit geschlossener Bebauung - und mit Kreuzungen, Einfahrten, Fußgängerverkehr und parkenden Autos - gemacht hätte, dann wäre ich mir Dir einer Meinung.

Ortsschilder, ab denen die igO.-Regeln gelten, stehen jedoch zuweilen weit außerhalb bebauten Gebietes zwischen Wald und Wiesen.

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Nicht mal "Abzockstellen". Kam schon oft an Ortsschildern im Grünen vorbei, hinter denen keine Radarfalle stand.

Weiß der Geier, was die Motive für solch eine Position von Ortsschildern sind.

Vielleicht ein Ortsbürgermeister, der sich eifrig um Entschleunigung bemüht, damit seine Klientel auch tagsüber nicht aus dem Schlaf geweckt wird.

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@rth :rtfm:

jede Versicherung will vorher über den Sachverhalt informiert sein. Keineswegs wird immer und überall übernommen.

@zöllner: Wieso sollte eine RSV gerade bei Geschwindigkeitsmessungen den Fall nicht übernehmen?

 

@qtreiberin schrieb:

Ein Probezeitler dermit 90 durch die Ortschaft fliegt.... sauber sauber.

 

@qtreiberin: Das ist ein ordentlicher Nachwuchsfahrer. Aber hast Du als Nordlicht überhaupt Ortskenntnis von Ortschaftsstrecken in BaWü?

 

@bohne1996: RSV ist schon die halbe Miete, falls überhaupt etwas kommt und Du identifiziert bist.

:nolimit:

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Stimmt, die Frage bliebe "nich"....









äääääähhhhh, was wolltest Du mit diesem Satz eigentlich ausdrücken bzw. aussagen? Oder wolltest Du nur zum wiederholten Male auf Deine Rechtschreib- und Grammatikprobleme hinweisen?

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Ja muss da mal mit der Versicherung telefonieren.

Ich wills herauszögern, da ich den Führerschein gern noch im Urlaub hätte und vorher würd ich noch gern meinen Motorrad führerschein machen.

Nein ich kenne die Straßen dort leider nicht, bin beruflich aber sehr viel unterwegs.

Mfg Bohne1996

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Wenn Du "Ersttäter" bist hast Du nach Rechtskraft des BGB (=14 Tage nach Zustellung) vier Monate Zeit das Fahrverbot anzutreten. Die Rechtskraft kannst Du mit einem taktischen Einspruch noch herauszögern, so dass Dir genügend Zeit für Urlaub und Mopped-FE bleiben sollte, da Du zur Zeit ja noch nicht einmal den AHB hast.

 

Wofür Du dafür einen Anwalt brauchst erschließt sich mir aber nicht.

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