cyrano 28 Posted May 6, 2015 Report Share Posted May 6, 2015 Erzählt mir doch Tochter Nr.2 die grade den Führerschein macht, außerhalb geschl. Ortschaften und auf der BAB wäre ausgerechnet "hupen" das korrekte Mittel einen Überholvorgang anzukündigen (lt. StrVO) ?! Wie denn, was denn ... ich dachte 1-2mal Lichthupe ohne zu dicht Auffahren wäre OK, Blinker-links rein ist glaube ich nicht zulässig ? Also wat nu ? Wie macht man's "richtig" und was wird im Zweifel toleriert ? Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 412 Posted May 6, 2015 Report Share Posted May 6, 2015 Hupe und Lichthupe sind möglich, natürlich ohne "Nötigung" auszulösen.Hier gilt:§ 5 Abs. 5 StVO "Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden" 2 Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted May 11, 2015 Report Share Posted May 11, 2015 Hupe und Lichthupe sind möglich, natürlich ohne "Nötigung" auszulösen.Nötigung kommt afaik erst zustande, wenn übermäßig dicht aufgefahren wird. Und dann auch ohne Schall- und Lichtzeichen. Fahre hinter einem LSB meist auf der rechten Spur hinterher und wechsle nach links, wenn vor mir auf der rechten Spur ein Lkw oder anderes langsames Fahrzeug ist. Dabei schalte ich dann allerdings den Blinker ein. Es dürfte doch wohl kaum verboten sein, den Blinker zu betätigen, um einen Wechsel der Fahrspur anzuzeigen, auch wenn der Blinker dann etwas länger als unbedingt nötig leuchtet.Ist jedoch die rechte Spur vor mir über eine weite Strecke frei fahre ich auch rechts an dem LSB vorbei. Sollte ich dann von dem Überholten angezeigt werden kann ich mit einer Gegenanzeige wegen Verstoßes gegen das Rechtsfahrgebot reagieren. (Den Nachweis hat der Überholte mit seiner Anzeige selbst geliefert.) Preisfrage: Ich bekomme dann einen Punkt fürs Rechtsüberholen, bekommt der Überholte auch einen Punkt für seinen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot? Quote Link to post Share on other sites
m3_ 436 Posted May 11, 2015 Report Share Posted May 11, 2015 @cyrano: Wenn ich sehe, wie manche Fahrschulautos auf der BAB rumfahren sowie auch das Solo-Geeiere, da wird mir Angst und Bange, obwohl ich auch Gutes von Fahranfängern höre, wenn ich sie frage, was ihnen bezüglich Rechtsfahrgebot und der Geschwindigkeitswahl beigebracht wird. Bei der Überholabsichtsankündigung ist die Hupe selbst out, üblich und sinnvoll auf BAB ist die Lichthupe. Nötigung wäre nur dauerhaft dicht und Blitzlichtgewitter. Theoretisch. Akustisches Signal Hupe ist natürlich sinnvoll, wenn nichts zu sehen ist, wie Alpenpässe....Und ein Blinker kann auch hängen. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 12, 2015 Report Share Posted May 12, 2015 Den Nachweis hat der Überholte mit seiner Anzeige selbst geliefert.Nö. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted May 14, 2015 Report Share Posted May 14, 2015 Wenn ich sehe, wie manche Fahrschulautos auf der BAB rumfahren es ist halt nicht jeder gleich ein Könner - sonst könnte man sich ja die Fahrschulen sparen.Darum heißt das ja auch Fahr"schule".(ist genau, wie in der "normalen" Schule - an Anfang klappt das Schreiben auch nicht) Quote Link to post Share on other sites
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