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Deutlich Zu Schnell, Bitte Um Rat


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Hallo Liebe Forumsgemeinde,

 

da ich vor 2 Tagen zum 2. Mal Vater geworden bin und dauernd zwischen Krankenhaus und Heim hin- und hertingeln muss, habe ich gerade nicht die Zeit und Muße mich durch alle Tiefen dieses Forums zu wühlen. Ich bin auf der Suche nach einer Einschätzung und Ratschlägen zu folgendem Fall:

 

Ich bin am 19.03.2015 auf der Autobahn mit 141 km/h nach Toleranzabzug geblitzt worden. Gestattet waren an dieser Stelle 80 km/h. Ich war also satte 61 km/h zu schnell unterwegs.

Zu meiner Entschuldigung kann ich nur sagen, dass ich weder die Beschilderung wahrgenommen habe, noch einen Anlass für eine Drosselung der Geschwindigkeit an dieser Stelle der A14 erkennen konnte.

Da habe ich wohl ziemlich gepennt... (Bevor sich der ein oder andere entrüstet, ich bin sicher kein "Raser", ich fahre im Jahr ca. 60.000 km, und das ist mein erster richtig großer Schnitzer)

 

Letzte Woche, am 28.04.2015 bekam ich das Schreiben zur Anhörung im Bußgeldverfahren mit Datum 23.04.2015 . Bisher habe ich noch nicht reagiert (waren gerade andere Sachen wichtiger ;-)).

Das Fahrzeug war ein Mietwagen eines Autohauses, welches auch mich als Fahrer/ Mieter angegeben hat.

 

Ich würde die Strafe sofort zahlen, darum geht es mir nicht (Blödheit muss halt auch bestraft werden). Ein echtes Problem wäre für mich aber das 2-Monatige Fahrverbot. Ich bin seit Anfang des Jahres selbsständig und noch als "Einzelkämpfer" unterwegs. Ich bin auf das Auto sehr stark angewiesen. 1 Monat würde ich noch irgendwie organisiert bekommen aber bei 2 Monaten leidet das Geschäft doch ziemlich (und ich habe jetzt 2 Mäuler zu stopfen!)

 

Gibt es eine Möglichkeit mit den Sachbearbeitern zu feilschen? Es geht um 1 (einen!) km/h, der den Unterschied zwischen 1 und 2 Monaten Fahrverbot ausmacht.

 

Danke schon mal für Eure Bemühungen!

 

Viele Grüße

Julian

 

 

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In Bezug auf den Meßwert ist kein feilschen drin. Gemessen wurden ja offensichtlich 146 km/h, und was abzuziehen geht, ist eben schon weg. Evtl. läßt sich die BG-Stelle aber auf einen Deal ein, einen Monat vom FV gegen ein höheres Bußgeld zu erlassen.

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Hallo Julian 78, herzlich willkommen im RF.

Wenn du eine blütenweise Weste in Flensburg hast kann der Vorschlag von @ Frosch klappen. Unter FQA findest du Einzelheiten in diesem Forum.

Viel Glück!

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Vorsichtshalber weise ich noch darauf hin, dass das Bußgeld wergen angenommenen Vorsatzes wahrscheinlich verdoppelt werden wird... 61 zuviel sind nun mal ne echte Hausnummer.

Kommt auf die Beschilderung an. PedroK hat darauf hingewiesen: Zur Sache: Gab's da einen Geschwindigkeitstrichter (à la :120::100::80:)? Bzw. wie viele :80:-Täfelchen hast Du passiert, bevor es blitzte?

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Gibt bzw. gab es tatsächlich eine (nachgewiesene) Stelle auf deutschen Autobahnen, an der von :nolimit: ohne Vorlauf auf :80: begrenzt wurde?

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Nun denn. Da ist nichts in dieser Form ;) Ich fahre die Strecke fast jeden Tag. Evtl. meinst du ja den Abschnitt beim alten PP Sachsenwald, km 21,3? Da war lange 120 - 100 - 100, seit ca. 2 Monaten nun 120, angehoben in beide Richtungen.

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Vielen Dank schon mal für die Rückmeldungen!

 

Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung wieviele Schilder ich ignoriert habe. Ich habe über irgendetwas nachgegrübelt als es plötzlich Blitzte.

Ich war ziemlich allein dort auf der Autobahn und meistens fahre ich mit Tempomat bei ca. 150 km/h wenn keine Begrenzung ist. Ich meine dort wurde irgendetwas an einem Rastplatz gebaut, wahrscheinlich war es eine temporär eingerichtete 80er-Zone wegen Baustellenausfahrt oder Ähnlichem.

 

Eine blütenreine Weste in Flensburg habe ich nicht. Ich habe einige Jahre im Aussendienst gearbeitet und dort 60-70.000 km im Jahr abgerissen. Auch sehr viel in ländlichen Regionen, da hat es mich das ein ums andere mal erwischt. Immer nur "Kleinvieh" aber das macht bekanntlich auch Mist.

 

@ QTreiberin: Was meinst Du mit doppeltem Bußgeld wegen Vorsatz? Der doppelte Betrag vom offiziellen Katalog?

 

 

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..und um dir die Willkür das Pflichtgemäße Ermessen vollumfänglich vorzustellen : ohne blütenreine Weste droht theoretisch zusätzlich noch ein Aufschlag wegen unterstelltem beharrlichen Pflichtverletzen, im Maximalfall eine weitere Verdopplung. 440x2x2 + Gebühr können bis zu 1800 Euro werden.

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Das ist aber wirklich ein "Extremst-Fall".

Nur: wer wirklich dringend auf den FS angewiesen ist und schon keine reine Weste in den Registern hat sollte Tätigkeiten wie

Ich habe über irgendetwas nachgegrübelt

unbedingt unterlassen und sich auf das Fahren konzentrieren.

Wenn man dann dennoch grübeln muss: Parkplätze nutzen.

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Das ist aber wirklich ein "Extremst-Fall".

 

Nein, ein "Extremst-Fall" war der Verstoß sicher nicht. Der Sachbearbeiter kann ihn aber leider trotzdem aufgrund der ihm gesetzlich zugebilligten Willkür so sanktionieren.

 

Und ja, ich weiss, dass du die Sanktionierung als "Extremst-Fall" bezeichnet hattest.

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Nun denn. Da ist nichts in dieser Form ;) Ich fahre die Strecke fast jeden Tag.

Dann wirst Du Recht und ich mich getäuscht haben. Ich meine eine Stelle, an der die Fahrbahn (von Berlin kommend) ziemlich stark Richtung Mittelleitplanke abknickt. Sieht fast aus, als habe der Boden nachgegeben. Zuletzt bin ich da im Frühjahr letzten Jahres entlanggefahren und das Limit kam IMO völlig "out of the blue".

 

@Julian78: Ich meine, Du solltest zunächst mal den Bußgeldbescheid abwarten und Dich dann wieder melden. Wenn Dir wider Erwarten kein Vorsatz unterstellt wird, gäbe es IMO eine Chance, um das Fahrverbot herumzukommen.

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gesetzlich zugebilligten Willkür so sanktionieren

 

Willst du jede Einräumung eines Ermessens an die Verwaltung als "Willkür" bezeichnen?

dann viel Spaß.

 

Und lies mal bei Gelegenheit was über "Ermessensfehler".

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Aber nicht beide Monate... und es kommt auch darauf an was der TE mit "Kleinvieh" meint.

Wenn es gelingt, aus der groben bzw. beharrlichen Pflichtverletzung rauszukommen, könnte er um beide Monate herumkommen. Die Katalogstrafen ersetzen oder ändern ja nicht den § 25 Abs. 1 StVG.

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Hallo,

 

ich werde den Bußgeldbescheid nun abwarten und dann noch mal von mir hören lassen. Ich habe heute auch mal mein Kontostand in Flensburg angefordert. Da bin ich nicht auf dem Laufenden, ist sicher das ein oder andere verjährt und dann wurde das System ja auch abgeändert. In den letzten 2 Jahren dürfte auch nicht dazugekommen sein.

 

Das ganze passierte auf dem Rückweg von einem Kunden ca. 700 km von meinem Heimatort entfernt. Nachmittags anreise, Übernachtung vor Ort, nächster morgen 7:30-9:30 Termin und im Anschluss wieder heim. Wie gesagt bin ich noch als Einzelkämpfer unterwegs. Es ist einfach unrealistisch für jedes Telefonat oder "Gedankenspiel" einen Parkplatz anzusteuern, denke ich. Da ist man halt mal abgelenkt oder unaufmerksam, das bedeutet aber nicht immer sofort, dass man eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellt. Das meine ich nicht als Entschuldigung oder Rechtfertigung. Es hatte sicher einen Sinn, dass dort nur 80 erlaubt waren...

 

Naja, ich melde mich dann wenn die Post da ist. Vielen Dank Euch!

 

Julian

 

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Da ist man halt mal abgelenkt oder unaufmerksam

 

das sollte man im Straßenverkehr tunlichst nicht sein. Wenn man durch Gedankenspiel o.ä. abgelenkt ist... s.o.

bedeutet aber nicht immer sofort, dass man eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellt

 

Diesmal hast du ein Schild (oder mehrere) übersehen - was das nächste mal? Ein Stauende?

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Diesmal hast du ein Schild (oder mehrere) übersehen - was das nächste mal? Ein Stauende?

OLG Hamm:

Des Einsatzes eines "eindringlichen Erziehungsmittels" bedarf es nicht zur Einwirkung auf einen Verkehrsteilnehmer, der infolge eines Augenblickversagens fahrlässig eine - objektiv schwerwiegende - Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, die nicht vorkommen darf, aber erfahrungsgemäß auch dem sorgfältigen und pflichtbewußten Kraftfahrer unterläuft.

;)

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Jo, doppelter Betrag vom BG-Katalog, somit 880 Euro statt 440 Euro.

 

Du kannst aber Ratenzahlung beantragen.

Man sollte aber auch darauf hinweisen, dass bei diesen Summen nach der Rechtsprechung auf die finanzielle Situation eingegangen werden muss.

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Dann wirst Du Recht und ich mich getäuscht haben. Ich meine eine Stelle, an der die Fahrbahn (von Berlin kommend) ziemlich stark Richtung Mittelleitplanke abknickt. Sieht fast aus, als habe der Boden nachgegeben. Zuletzt bin ich da im Frühjahr letzten Jahres entlanggefahren und das Limit kam IMO völlig "out of the blue"

 

 

Ich fahr nächste Woche die A24 von Berlin bis Schwarzenbek/Grande - also bis kurz vor HH. Ich werde Ausschau halten.

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  • 3 weeks later...

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