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Konkrete Fragen Zu Alberto: Bruder Ohne Fahrerlaubnis Mit Auto Der Fre


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Hallo,

 

Am 04.03. ist genau das passiert, was der Betreff sagt: Mein Bruder, der zurzeit keine Fahrerlaubnis besitzt, wurde mit dem Auto seiner Freundin auf der Autobahn von der Polizei geblitzt. Sie saß auf dem Beifahrersitz. Ihr war schlecht geworden und sie wollten heim... Über die Dummheit der Aktion kann man diskutieren. Aber er ist nun mal mein Bruder und deswegen habe ich mich bereit erklärt, ihm zu helfen. Ich habe keine Eintragungen im VZR. Eine Ähnlichkeit kann man uns auf dem Foto unterstellen.

 

Bevor ich die Punkte "einfach schlucke", möchte ich dennoch den Weg der Verjährung probieren. Also: Einen Anhörungsbogen hat er bisher nicht erhalten, nur die Halterin des Fahrzeugs (seine Freundin). Beide sind am gleichen Wohnsitz gemeldet. Dieser liegt gut 500 km von meinem entfernt. Geblitzt wurde er auf dem Weg von mir zu sich nach Hause. Da sie mir erst gestern davon erzählt haben, war nun aber keine Zeit mehr, dass ich mich selbst als Fahrer angebe. Sie, die Halterin, hat mich daher als Fahrer eingetragen, um innerhalb der einwöchigen Frist zur Zeugenangabe zu bleiben.

 

1. Sollte es hart auf hart kommen, was eine Falschaussage betrifft, werde ich sagen, dass wir mehrere im Auto waren und uns stetig abgewechselt haben. Als der Anhörungsbogen eintraf, war ich im Urlaub und habe nur ein Handyfoto des Bogens gesehen und habe es zu diesem Zeitpunkt als durchaus möglich gehalten, dass ich das bin. Daher war es ausdrücklich mein Wunsch, als Fahrer angegeben zu werden. Ist das so OK?

 

2. Ich warte nun auf meinen Bogen. Bis dahin ist über ein anderthalber Monat um. Was mache ich dann, ein besseres Foto anfordern, gar nicht reagieren und auf BGB warten und dann Einspruch erheben - oder ganz anders? Hängt das von der Qualität des Fotos und wie sehr sich der Unterschied zu meinem Bruder darauf erkennen lässt ab?

 

3. Das Foto von mir, was der Meldebehörde vorliegt, wird im Falle eines Abgleichs mit dem Blitzerfoto KEINE Übereinstimmung bringen, da ich mich in den letzten zwei Jahren massiv verändert habe. Manche Leute, die mich lange nicht gesehen haben, laufen inzwischen an mir einfach vorbei. Muss ich meinen Perso vorlegen, muss ich mich immer erklären. In der Gegenwart sehe ich meinem Bruder (zumindest auf einem schlechten Blitzerfoto) jedoch schon ähnlich. An welcher Stelle kann ich diesen Umstand zu meinem Vorteil nutzen bzw. an welcher Stelle könnte das ein Problem werden?

 

4. Wen muss ich auf einen Besuch vobereiten und was sollen diese Leute der Polizei sagen? Ich nehme an, meine direkten Nachbarn. Wie gesagt, wohne ich von meinem Bruder gut 500 km entfernt, unser Vater wohnt aber in meiner unmittelbaren Nähe. Könnte die Polizei auch ihn besuchen, um zu fragen, ob ich das bin? Auf ihn könnte man schließen, wenn man sich meine bisherigen Adressen anschaut und so auf mein Elternhaus kommt.

 

Ich sage schon einmal vielen Dank :-).

 

LG
LeitstelleV

 

 

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Das sehe ich - als User und als Moderator - gaenzlich anders. Der TE weiss offensichtlich sehr wohl, dass sein Bruder eine Straftat begangen hat. Diese war nun aber nicht einmal besonders schwerwiegen

Hey Leute,   ich bin von der regen Beteiligung hier sehr begeistert, vielen Dank 😊. Ich werde mal eine Anwältin bemühen und sage euch auf jeden Fall Bescheid!

Besser wäre es (in diesem speziellen Fall), wenn betreffende Personen den TE auf dem Foto erkennen könnten.

Hallo,

dir ist bekannt, daß fahren ohne FS eine Straftat ist. Damit ist straffreies "Irren" nicht mehr möglich. War ihr treibt ist die Vertuschung einer Straftat. Wenn das auffliegt wird es bitter.

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Damit ist straffreies "Irren" nicht mehr möglich.

Bist Du sicher (keine rhetorische Frage)? Ich nicht. Mal abgesehen davon, dass hier ja noch gar keine Straftat vorgeworfen wird, sehe ich nicht, warum der Bruder sich nicht irrtümlich selbst - der OWi! - bezichtigen dürfte.

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Eine Straftat hat bisher nur die Halterin begangen (wenn man vom Bruder absieht, über dessen Dummheit man übrigens nicht diskutieren kann).

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Danke euch für die schnellen Antworten. Mit "so rauskommen" ist gemeint, wenn ich den Punkt "zugesprochen" bekomme, indem ich die Tat zugebe und nicht auf Verjährung gehe? Oder meinst du damit wir sollten das richtigstellen? Ist das Problem hier, dass die Halterin mich angegeben hat und nicht ich mich selber oder die im Raum stehende Straftat (Fahren ohne FE)?

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@Blaulicht: Wiewohl ich Deine Expertise ansonsten überaus schätze, wäre es in diesem Fall wohl (eindeutig) besser, wenn Du bei der Bearbeitung der Fragestellungen des TE das Feld (i. S. v. Tastatur) den Fachleuten hier im RF überlässt.

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Am sinnvollsten ist es, wenn Du deinen ursprünglichen Plan bis zum Ende durchziehst. Auf eine Gerichtsverhandlung (Gutachter) würde ich es keinesfalls ankommen lassen. Vor Gericht und auf hoher See...

Die Halterin hat den AHB erhalten, also keinen Zeugenfragebogen. Den hat sie, nach telefonischer Rücksprache mit dem vermutlich möglichen Fahrer, ausgefüllt und mit Deinem Einverständnis Deinen Namen eingetragen.

Da es ein AHB war, konnte die Halterin schon einmal nicht als Fahrer ausgeschlossen werden. Somit besteht die Hoffnung, dass das Foto nicht so gelungen ist.

Du schreibst von Punkten, also war die Überschreitung etwas höher. Das weckt die Gier der Sachbearbeiter. Allerdings kennen die auch die einschlägigen Tricks. Wenn der leiseste Verdacht aufkommt, hat Dein Bruder auch einen AHB an der Backe. Der Weg zu ihm ist nicht weit. Insofern ist bereits das Anfordern eines besseren Fotos ein Risiko.

 

Insofern stimme ich @Blaulicht zu 🙊

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Oh Mist! Danke u14325. Der Unterschied ist mir noch gar nicht so bewusst gewesen, es ist ein ZEUGENfragebogen! Kein AHB! Bezüglich dieses Unterschieds lese ich mich jetzt gleich mal ein. Sie konnte wohl aufgrund des Barts ausgeschlossen werden ;-).

Übrigens geht es um einen Punkt, 23 kmh zu schnell...

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[...] Wenn der leiseste Verdacht aufkommt, hat Dein Bruder auch einen AHB an der Backe. Der Weg zu ihm ist nicht weit. Insofern ist bereits das Anfordern eines besseren Fotos ein Risiko. [...]

 

Ja, das hab ich mir auch schon gedacht... Naja, jetzt gilt es erstmal abzuwarten, ob denn ein Bogen zu mir kommt. Prüfen die eigentlich vor Versendung des Bogens, ob ich überhaupt in Frage komme (laut Passbild bei der Meldebhörde)? Denn da kommt Problem 3 von oben ins Spiel. Steht dann gleich ein Hausbesuch an, noch bevor der Bogen kommt?

 

Ich habe übrigens das mit unserem Vater gefragt (ob man auch ihn besuchen könnte), weil er noch nicht mal weiß, dass mein Bruder seinen Lappen verloren hat :doofwinkt:

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Danke euch für die schnellen Antworten. Mit "so rauskommen" ist gemeint, wenn ich den Punkt "zugesprochen" bekomme, indem ich die Tat zugebe und nicht auf Verjährung gehe? Oder meinst du damit wir sollten das richtigstellen? Ist das Problem hier, dass die Halterin mich angegeben hat und nicht ich mich selber oder die im Raum stehende Straftat (Fahren ohne FE)?

Was wir versäumt haben: Herzlich willkommen im Radarforum.

 

Im Moment kann man Euch IMO nur raten, die Reaktion der Behörden abzuwarten und genau gar nichts zu sagen oder zu schreiben.

 

Ein "Problem" ist tatsächlich, dass die Halterin Dich wider besseres Wissen angegeben hat. Das muss man ihr aber erstmal nachweisen können. Also: Keep cool und warte zunächst ab, wie die dunkle Seite der Macht agiert.

 

Gruß, Pedro.

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... weil er noch nicht mal weiß, dass mein Bruder seinen Lappen verloren hat :doofwinkt:

Ich würde mal sagen: Niemand von Euch weiß, dass er seinen Lappen verloren hat ;) (außer ihm natürlich).

 

 

Natürlich nicht ;-). Aber die Frage ist eben, muss der Vater eingeweiht werden oder ist es recht unwahrscheinlich, dass man bei ihm aufkreuzt...

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Aber die Frage ist eben, muss der Vater eingeweiht werden oder ist es recht unwahrscheinlich, dass man bei ihm aufkreuzt...

Ich hielte es für unwahrscheinlich. Hier gibt es aber Experten, die sich damit besser auskennen und sich bestimmt melden werden. Meinen Dad würde ich aber einweihen.

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Was die Polizei unternimmt, um die 1. Straftat: "Fahren ohne FS" aufzuklären kann niemand einschätzen. Nur zur Info: Für Straftaten gelten andere Verjährungsfristen.

Falsche Beschuldigung zur Vertuschung einer Straftat durch die falsche Angabe der Freundin ist 2. Straftat.

Wenn du Mitmachst 3. Straftat zur Vertuschung.

Das Problem der Behörde ist der Nachweis. Wenn ihr auffliegt geht der Fall vor Gericht. Ergebnis:???

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Verstehe ich das richtig: Da er ohne FE gefahren ist, war das eine Straftat -> damit gilt nicht die Verjährungsfrist von 3 Monaten, auf die man bei "Alberto" usw. spekuliert und ich kann nicht am 4.6. sagen: "Schön Leute, dass ihr euch mit mir beschäftigt habt, aber es war mein Bruder, nur der ist ja jetzt raus". Vielmehr müsste man die Sache 3 Jahre hinauszögern, was vollkommen unrealistisch ist? Damit fällt ja Alberto GENERELL schon mal hinten runter und ich muss jetzt überlegen, ob ich der Behörde sage, dass ich mich zunächst geirrt habe und ihn angebe oder ob ich mitmache und die Punkte auf mich nehme, dabei mache ich mich aber genauso strafbar? (Die dritte Möglichkeit wäre, jemanden zu finden, der meinem Bruder NOCH ähnlicher sieht und ihn dann nach 3 Monaten als wahren Täter zu bennen, die Behörde aktzptiert es und "Alberto" greift, aber im Moment kann ich mir nicht vorstellen, so jemanden zu finden).

 

Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.

 

Mein Bruder hat übrigens auch Angst, dass man seiner Freundin was anhängt, weil sie ihn ohne FE hat mit ihrem Auto fahren lassen...

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Verstehe ich das richtig: Da er ohne FE gefahren ist, war das eine Straftat -> damit gilt nicht die Verjährungsfrist von 3 Monaten, auf die man bei "Alberto" usw. spekuliert und ich kann nicht am 4.6. sagen: "Schön Leute, dass ihr euch mit mir beschäftigt habt, aber es war mein Bruder, nur der ist ja jetzt raus".

So sieht es aus.

 

... dabei mache ich mich aber genauso strafbar?

Meiner Ansicht nach nicht. Und der Punkt ist bald wieder weg.

 

Mein Bruder hat übrigens auch Angst, dass man seiner Freundin was anhängt, weil sie ihn ohne FE hat mit ihrem Auto fahren lassen...

Wusste sie möglicherweise nichts davon?

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Zur Zeit geht es um eine OWI - die Geschwindigkeitsübertretung. Nicht mehr.

Keiner wusste, dass Fahrverbot bestand. Erst wenn der Name des Bruders fällt, könnte der Verdacht einer Fahrt bei Fahrverbot ins Spiel kommen.

Also -> Auf den AHB für Dich warten. Hoffen, dass der Bruder keinen solchen bekommt. Die Freundin hat niemanden falsch verdächtigt, da sie nach Rücksprache und Einverständnis den Fahrer angegeben hat. Sie hat Dich als ersten angerufen und Du hast Dich erinnert an einen Blitz. Somit bestand keine Veranlassung, auch den Bruder zu kontaktieren.

Du machst Dich nicht strafbar, Du irrst Dich nur im Datum, an dem Du rotes Licht gesehen hast. Das kann Dir niemand verwehren.

Dein Bruder weiss sicher nichts von dem ZFB, muss er auch nicht erfahren.

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[...] Wenn du Mitmachst 3. Straftat zur Vertuschung.

Nochmals: Bist Du sicher?

 

Ich bin kein Jurist, trotzdem Zitat: "Aber er ist nun mal mein Bruder und deswegen habe ich mich bereit erklärt, ihm zu helfen."

Freundin und Bruder ist bekannt, daß der Fahrer keinen FS hat. Fahren ohne FS ist eine Straftat. Alle Aktionen um die Aufklärung dieser Straftat zu behindern sind ebenfalls Straftaten.

Ob Polizei und später Gericht diese Straftaten bemerken und dann auch noch beweisen können ist eine andere Frage.

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Ihr habt den ersten Fehler bereits genmacht, und zwar erst etwas zu unternehmen und hernach um Rat fragen. Aber das ist nicht mehr zu ändern, also sei es darum. :)
Für Deinen Fall ist es bspw. nicht gut, dass der echte Fahrer Dich nach der Verjährung nicht entlasten kann, weil er damit zugäbe, eine Straftat begangen zu haben. Für Spielereien mit der Beghörde ist die Konstellation denkbar schlecht.
Ich halte es für das beste, darauf zu hoffen, dass die Behörde den Köder schluckt und Dir die Sache anhängt. Dein Bruder sollte unter allen Umständen aus dem Spiel bleiben. Das Bußgld und punte für Dich sind um ein Vielfaches zärtlicher als das was so für Fahren ohne Fahrerlaubnis dräut.

 

Was genau die Behörde unternimmt weiß man nicht. Wenn sie Dich für den Fahrer hält kriegst Du einen AHB und und irgendwann einen Bußgeldbescheid. Bezahlen und erledigt.

Wenn es Zweifel daran gibt, dass Du gefahren bist wird ermittelt, wer es wirklich war. Mir ist zu Ohren gekommen, dass einige Bußgeldstellen automatisch Lichtbilderabgleiche beim Einwohnermeldeamt machen, wenn es um Punkte geht.

 

Wenn tatsächlich die Polente klingelt muss natürlich niemand öffnen bzw. daheim sein. Allerdings sollten alle, die nicht daheim sind auch wissen, dass sie nicht daheim sein sollen. ;)

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Wenn tatsächlich die Polente klingelt muss natürlich niemand öffnen bzw. daheim sein. Allerdings sollten alle, die nicht daheim sind auch wissen, dass sie nicht daheim sein sollen. ;)

Besser wäre es (in diesem speziellen Fall), wenn betreffende Personen den TE auf dem Foto erkennen könnten.
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Also, wenn das was jetzt ist auffliegt, dann bekommt dein Bruder ein Strafverfahren für 'Fahren ohne'. Das ist schon ungünstig.

Seine Freundin wegen der 'Falschen Verdächtigung'.

und wenn es vor Gericht ginge (wegen Versuch die Punkte und das Bußgeld zu umgehen) und du wirst befragt und bleibst bei deinen Schutzbehauptungen, dann kann noch die 'Falschaussage' als Straftat auf dich zukommen.

Bisher weiß da keiner was von.

Wenn ihr Glück habt bekommst du bald einen Bußgeldbescheid. Zahl den, nimm die Punkte und dann habt ihr sau Glück.

Wenn es ungünstig läuft rutscht ihr in ein Strafverfahren. Dann solltest du / ihr zum Anwalt.

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Wenn tatsächlich die Polente klingelt muss natürlich niemand öffnen bzw. daheim sein. Allerdings sollten alle, die nicht daheim sind auch wissen, dass sie nicht daheim sein sollen. ;)

Besser wäre es (in diesem, speziellen Fall), wenn betreffende Personen den TE auf dem Foto erkennen.

 

 

Genau das ist auch mein Gedanke! Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und mein Vermieter und seine Frau (wohnen auch hier) sind immer da. Das ist noch besser, sie "erkennen" mich, als wenn die Polizei das Bild live vergleich kann!

 

@Toxic Waste: Ja, die beiden haben den Bogen Anfang April erhalten und mich GESTERN eingeweiht, die Woche war längst um. Da blieb nicht mehr viel Zeit, zumal ich auch noch unterwegs war. Ich hatte selbst die Pistole auf der Brust. Mir war schon klar, dass es besser gewesen wäre, wenn ich mich selbst angegeben hätte - oder welche Optionen meinst du?

 

Fakt ist: Wenn sie das Blitzerbild vor dem Versenden des Bogens mit dem im Einwohnermeldeamt abgleichen sollten, bin ich als Fahrer raus. Ich müsste dann meine Veränderung nachweisen und da würden sie dann ganz genau hinschauen. Besser wäre es also, sie kommen live vorbei oder sie schlucken es so. Sei es drum, spekulieren hilft wenig, warten wir die Post ab.

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Also, wenn das was jetzt ist auffliegt, dann bekommt dein Bruder ein Strafverfahren für 'Fahren ohne'. Das ist schon ungünstig.

Stimmt.

 

Seine Freundin wegen der 'Falschen Verdächtigung'.

Hat sie nicht. Sondern nach bestem Wissen und Rücksprache mit dem TE seinen Namen eingetragen.

 

und wenn es vor Gericht ginge (wegen Versuch die Punkte und das Bußgeld zu umgehen) und du wirst befragt und bleibst bei deinen Schutzbehauptungen, dann kann noch die 'Falschaussage' als Straftat auf dich zukommen.

Blaulichterei! Der TE hat sich lediglich im Datum geirrt, als er mit besagtem Auto geblitzt wurde.

Bisher weiß da keiner was von. Wenn ihr Glück habt bekommst du bald einen Bußgeldbescheid. Zahl den, nimm die Punkte und dann habt ihr sau Glück. Wenn es ungünstig läuft rutscht ihr in ein Strafverfahren. Dann solltest du / ihr zum Anwalt.

Stimmt.
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Wenn tatsächlich die Polente klingelt muss natürlich niemand öffnen bzw. daheim sein. Allerdings sollten alle, die nicht daheim sind auch wissen, dass sie nicht daheim sein sollen. ;)

Besser wäre es (in diesem speziellen Fall), wenn betreffende Personen den TE auf dem Foto erkennen könnten.

 

Guter Punkt.

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... Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und mein Vermieter und seine Frau (wohnen auch hier) sind immer da. Das ist noch besser, sie "erkennen" mich, als wenn die Polizei das Bild live vergleich kann!

 

Das ist die nächste Straftat!

Bete, daß du einen AHB erhältst. Den nicht beantworten, auf den Bussgeldbescheid warten, dann zahlen. Fertig.

Du mußt dich selber schützen. Noch hast du nichts strafbares getan, du mußt nicht aktiv werden um die Straftat fahren "Ohne" aufzuklären.

Und wenn etwas auffällt keine Aussage, als Bruder darfst du jede Aussage verweigern. Und aus Freund und Freundin mit gleichem Wohnsitz werden schnell "Verlobte"! Nur "Lügen" dürft ihr nicht.

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gar nichts ausfüllen, der BGB kommt automatisch,wenn die Behörde davon ausgeht, den Fahrer gefunden zu haben. Man muss versuchen möglichst im Mainstream mitzuschwimmen und nicht aufzufallen, also ein 0/8/15 Fall zu sein, der keine Ermittlungen erfordert.

 

Falls die Herren in Blau klingeln, darf der "echte" Fahrer natürlich nicht zuhause sein, er könnte ja von der Staatsmacht erkannt werden. der "angegebene" Fahrer auch nicht, denn der könnte eben "ausgeschlossen" werden. Alle anderen dürfen den "angegebenen" Fahrer natürlich erkennen. Hach wie komplex die Welt werden kann :-)

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.... Alle anderen dürfen den "angegebenen" Fahrer natürlich erkennen. Hach wie komplex die Welt werden kann :-)

Da wir hier nicht im OWi bereich sind, sondern im Strafrecht, wird dieses erkennen nicht ungefährlich.

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Ich sehe das so: Bruder 1 ist ohne FS gefahren und dabei geblitzt worden (+21 km/h), Straftat 1 + OWi, Freundin von Bruder 1 hat fahren ohne FS zugelassen, Straftat 2. Zur Vertuschung der Straftaten 1 + 2 hat die Freundin Bruder 2 im Zeugenfragebogen als Fahrer angegeben, Straftat 3. Bruder 2 ist nachträglich unterrichtet worden und hat seine Zustimmung erteilt, aber sich bis jetzt gegenüber der Behörde noch nicht geäußert.

 

Jeder der sich an der Vertuschung der 3 Straftaten aktiv beteiligt läuft Gefahr sich strafbar zu machen.

 

Ob der SB die falsche Beschuldigung bemerkt kann niemand vorhersagen. Wenn Bruder 2 einen AHB erhält vermutlich nicht. Ich würde den Bogen nicht zurück senden und abwarten.

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Moin Moin

 

Wäre ich Moderator, würde ich den Fred hier längst zugemacht haben.

 

 

 

...dass hier ja noch gar keine Straftat vorgeworfen wird, sehe ich nicht, warum der Bruder sich nicht irrtümlich selbst - der OWi! - bezichtigen dürfte.

 

Wann und ob diese Straftat entdeckt und vorgeworfen wird ist unerheblich.

Jetzt zur Zeit finden die in Frage kommenden "Unterstützerstraftaten" statt.

Ob der Grundtatbestand entdeckt wird ist doch völlig unsicher.

Wird er aber entdeckt, kleben alle "Unterstützer" mit am Fliegenfänger.

Bei Straftaten sind die Verjährungsfristen mehrjährig. Da hat die Behörde viel Zeit auf "Kommissat Zufall" zu warten.

 

Außerdem werden die Beteiligten auf Jahre erpressbar - und das brauchen nur kleine Dinge sein.

 

 

Gruß

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Moin Moin

 

Wäre ich Moderator, würde ich den Fred hier längst zugemacht haben.......

Auch meine Meinung!

 

 

Jemandem Ratschläge zu geben, die letztendlich das Vertuschen einer Straftat als Ziel haben,

sollte nicht im Sinne dieses Forums sein.

 

Abgesehen davon, weder hat jemand danach gefragt, noch hat der TE erwähnt,

warum der Dödel keine Fahrerlaubnis besitzt.

 

Vielleicht ja nicht wegen Bagatelldelikten, sondern wegen schwerwiegenden Vergehen?

 

vielleicht gehört der ja wirklich nicht mehr in den Straßenverkehr?

 

Und dann noch Ratschläge und Tipps geben???

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Hallo Sobbel,

hallo porscheturbo,

der TE LeitstelleV hat gefragt. Ihn haben wir gemeinsam gewarnt sich nicht in den Fall hinein ziehen zu lassen. Er hat bisher nichts vorwerfbares getan.

Ich halte es für verständlich, daß er seinen Bruder schützen will.

Ich kann nicht sehen, was z. B. gegen Pos. 35 einzuwenden ist.

MfG

rth

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@ rth:

 

Auch wenn der TE nur seinen Bruder schützen will, ob man dafür Verständnis haben kann oder nicht,

trägt er damit letztendlich trotzdem zur Vertuschung einer Straftat bei.

Auch wenn er sich, wie du schreibst, bisher noch nicht gegenüber der Behörde geäußert hat,

hat er mit seinem Einverständnis, sich als Übeltäter angeben zu lassen, bereits aktiv dazu beigetragen,

eine Straftat zu vertuschen.

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@ rth:

 

Auch wenn der TE nur seinen Bruder schützen will, ob man dafür Verständnis haben kann oder nicht,

trägt er damit letztendlich trotzdem zur Vertuschung einer Straftat bei.

 

Auch wenn er sich, wie du schreibst, bisher noch nicht gegenüber der Behörde geäußert hat,

hat er mit seinem Einverständnis, sich als Übeltäter angeben zu lassen, bereits aktiv dazu beigetragen,

eine Straftat zu vertuschen.

@ porscheturbo:

Das sehe ich anders. Er ist, ohne sein Einverständnis, von der Freundin als Fahrer angegeben worden und wurde erst im nachherein unterrichtet. Er war an den Straftaten nach seinen Angaben nicht beteiligt. Nun empfehle ich ihm zu schweigen. Ein Aussageverweigerungsrecht steht ihm als Bruder zu.

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@ porscheturbo:

Das sehe ich anders. Er ist, ohne sein Einverständnis, von der Freundin als Fahrer angegeben worden und wurde erst im nachherein unterrichtet. ............

Der Eingangspost liest sich da anders..........

 

...........Da sie mir erst gestern davon erzählt haben, war nun aber keine Zeit mehr, dass ich mich selbst als Fahrer angebe. Sie, die Halterin, hat mich daher als Fahrer eingetragen, um innerhalb der einwöchigen Frist zur Zeugenangabe zu bleiben.............

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Ich finde das Verhalten der Foristen nicht tragisch. Dauernd gebt ihr Tipps und Tricks, wie man sich aus einem berechtigten Bußgeldverfahren lügen kann; da kann man hier dem TE ruhig sagen, wie dicht die alle drei an einem Strafverfahren stehen und wie glücklich er sein kann, wenn er da noch heil rauskommt.

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Jetzt zur Zeit finden die in Frage kommenden "Unterstützerstraftaten" statt.

Mir konnte noch niemand beantworten, welche Straftat man dem Bruder (TE) denn nun vorwerfen wolle, wenn er (z.B. im AHB) angäbe, er sei gefahren. Und welche Konsequenzen das für ihn bedeuten könne, habe ich auch noch nicht gelesen. Vielleicht kannst Du ja aushelfen. Bisher kam da nix Konkretes - oder ich habe es überlesen.

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Moin Moin

 

Wäre ich Moderator, würde ich den Fred hier längst zugemacht haben.......

Auch meine Meinung!

 

 

Jemandem Ratschläge zu geben, die letztendlich das Vertuschen einer Straftat als Ziel haben,

sollte nicht im Sinne dieses Forums sein.

 

Das sehe ich - als User und als Moderator - gaenzlich anders. Der TE weiss offensichtlich sehr wohl, dass sein Bruder eine Straftat begangen hat. Diese war nun aber nicht einmal besonders schwerwiegend, niemand ist zu Schaden gekommen.

Ihn nun darauf hinzuweisen, was zu erwarten sein koennte, ist voellig legitim. Auch der Hinweis, dass er, wenn die Behoerde ihm einen AHB schickt, schweigen und den BuGeBe stillschweigend akzeptieren sollte, damit nichts heraus kommt, ist auch nicht jenseits jeglicher Legalitaet. Herrschaften, wir sind hier kein Rehabilitationsforum und auch keiner wie auch immer gearteten Glaubensgemeinschaft zugeordnet, wir sind das Radarforum, das vor gar nicht allzu langer Zeit sogar noch recht stolz auf seinen Ruf, etwas rebellisch zu sein, war. Und es bleibt obendrein noch anzumerken, dass hier nicht zu einer Straftat angestiftet wird, was wiederum meiner Meinung nach ein absoluter Schliessungsgrund waere......

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Jetzt zur Zeit finden die in Frage kommenden "Unterstützerstraftaten" statt.

Mir konnte noch niemand beantworten, welche Straftat man dem Bruder (TE) denn nun vorwerfen wolle, wenn er (z.B. im AHB) angäbe, er sei gefahren. Und welche Konsequenzen das für ihn bedeuten könne, habe ich auch noch nicht gelesen. Vielleicht kannst Du ja aushelfen. Bisher kam da nix Konkretes - oder ich habe es überlesen.

 

 

Das würde mich auch sehr brennend interessieren, da - vorausgesetzt ein AHB kommt - ich vor den Optionen stehe

 

1. Den AHB ausfüllen -> OWI zugeben

2. Nicht reagieren und auf BGB hoffen

 

Der Grund dieser Überlegungen: Ich hoffe im Fall von 1., dass keine weiteren Nachforschungen angestellt werden und man so nicht auf meinen Bruder kommt, was ich mir bei 2. vorstellen könnte. Oder liege ich da falsch?

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1 oder 2 is eierlei...

Wenn's durch geht, hast du Punkte und Bußgeld. Die Straftat von deinem Bruder und seiner Freundin sind vom Tisch, du wirst nicht in eine mögliche 'Falsche Aussage' genötigt.

Ich würde die Variante 2 wählen.

Kann aber auch auffliegen... so ist das halt. Alle weiteren Vertuschungsversuche erhöhen das Entdeckungsrisiko.

Oder 3. SB anrufen und sagen: jop, war ich. Sorry.

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Das würde mich auch sehr brennend interessieren, da - vorausgesetzt ein AHB kommt - ich vor den Optionen stehe

 

1. Den AHB ausfüllen -> OWI zugeben

2. Nicht reagieren und auf BGB hoffen

Meine Glaskugel sagt, 1) sei besser. Einerlei ist es nicht - auch in Hinblick auf die Freundin Deines Bruders. Eine Straftat sehe ich bei 1) nicht, lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

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