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Einmal 21Kmh Und Dann 29Kmh Zu Schnelle


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Hallo,

bin im Oktober 2014 mit 21 kmh zu schnell ausserhalb geblitzt worden. Rechtskraft erst im Februar 2015. Wollte zwar Widerspruch einlegen wegen offenkundig fehlerhafter Messung (VW-Bus stand schräg halb im Graben in einer langgestreckten Kurve einer Landstrasse ;-)), typische klamme Kommune braucht Geld Blitzer, habe es aber dann gelassen, da keine Punkte. Leider.Ein bekannter Blitzeranwalt erzählte mir am Telefon, dass man auch bei zwei mal 21 km zu schnell innerhalb von 12 Monaten ein Fahrverbot bekommen könne, was ich für unglaubwürdig halte.
Jetzt habe ich im April 2015 erneut Post bekommen, wegen 29 kmh zu schnell ausserhalb auf der A-Bahn. Ein bekannter Blitzeranwalt erzählte mir dann am Telefon, dass man auch bei zwei mal 21 km zu schnell innerhalb von 12 Monaten ein Fahrverbot bekommen könne, was ich für unglaubwürdig halte.

Wie sieht es nun aus, könnte ein Fahrverbot drohen? Denke ernsthaft über volle juristische Massnahmen nach, da die Messung wieder eindeutig zu hoch war laut Tacho, dürfte nach Abzug der Toleranz höchstens 20 kmh gewesen sein und wieder die berüchtigt ungenaue Poliscan Speed. Hatte schon einmal vor Jahren 100% Erfolg bei Einspruch gegen Poliscan Speed messung.

Vielen Dank

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Wenn das der bekannte Blitzeranwalt behauptet, isser vermutlich durch Dummschwätzen bekannt geworden.

 

Die Regel gilt bei 2 x über 25 km/h drüber innerhalb eines Jahres.

 

Der will nichts außer deiner Kohle.

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typische klamme Kommune braucht Geld Blitzer

kann man bei der ersten Frage nicht einfach mal das Stammtischgeschätz lassen?

Wenn die die Gemeinde an der Geldeinnahme hindern willst: halt dich an die Regeln

 

*scnr

 

 

 

Hach, ja, auf landstrassen mitten in der walachei wo nicht mal mehr Fuchs und Hase sind die Menschen um die Existenz bringen. Viele Führerscheine weg, weil die Leute vom Land da mit 120 durchfahren und nur um zuu zocken, somnts ibt es da keinen Grund. Und dann Stammtischgewätz. Aber Du hast natürlich recht, war übeflüssig.

Wenn das der bekannte Blitzeranwalt behauptet, isser vermutlich durch Dummschwätzen bekannt geworden.

 

Die Regel gilt bei 2 x über 25 km/h drüber innerhalb eines Jahres.

 

Der will nichts außer deiner Kohle.

 

 

Ja, das habe ich dann auch gemerkt. Aber im Endeffekt wärs besser gewesen, wenn wir das angefocvhten hätten, denn diese messung hätte man auseinandernehmen können.

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Hallo,

 

bin im Oktober 2014 mit 21 kmh zu schnell ausserhalb geblitzt worden. Rechtskraft erst im Februar 2015. Wollte zwar Widerspruch einlegen wegen offenkundig fehlerhafter Messung (VW-Bus stand schräg halb im Graben in einer langgestreckten Kurve einer Landstrasse ;-)), typische klamme Kommune braucht Geld Blitzer, habe es aber dann gelassen, da keine Punkte..................

 

Mit 21 km/h zu schnell hast du sehr wohl einen Punkt bekommen!

 

Oder ging da noch Toleranz ab?

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Hallo,

 

bin im Oktober 2014 mit 21 kmh zu schnell ausserhalb geblitzt worden. Rechtskraft erst im Februar 2015. Wollte zwar Widerspruch einlegen wegen offenkundig fehlerhafter Messung (VW-Bus stand schräg halb im Graben in einer langgestreckten Kurve einer Landstrasse ;-)), typische klamme Kommune braucht Geld Blitzer, habe es aber dann gelassen, da keine Punkte..................

 

Mit 21 km/h zu schnell hast du sehr wohl einen Punkt bekommen!

 

Oder ging da noch Toleranz ab?

 

 

Nein, die 21 waren das Endergebnis. Ich habe jetzt Flensburg angeschrieben, um zu erfahren, ob der Punkt eingetragen ist. Der Anwalt wollte mich wohl tatsächlich mit falschen Stories zum Einspruch verleiten, das war zwar link, wäre aber besser gerwesen, denn der hat schon mal eine "mobile Messung" auseinandergenommen und es wurde alles zurückgezogen.

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wenn man überzeugt ist, dass die Messung falsch ist / sein muss, sollte es sich in jedem Fall empfehlen, gegen den Bescheid vorzugehen. Punkt ist Punkt und bei acht Punkten wirds ziemlich düster; und das Jahr ist noch recht jung, wenn jetzt nochmal +21 dazu kommen, bist Du schon bei drei entsprechenden Überschreitungen und hast dann in jedem Fall gute Chancen auf ein Fahrverbot.

 

Freilich kann es sein, dass ein Anwalt versucht, neue Fälle an Land zu ziehen. Vollkommen unmöglich, dass bei zweimal +21 ein Fahrverbot verhängt werden könnte, dürfte es aber wohl nicht sein; vielleicht hatte er auch grade einen Fall mit einem besonders renitenten Fahrer, der schon entsprechend vorbelastet war etc etc. Der Regelfall sollte aber schon sein, dass es zweimal +25 benötigt.

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Moin Moin

 

 

(VW-Bus stand schräg halb im Graben in einer langgestreckten Kurve einer Landstrasse

Was macht daran die Messung offenkundig fehlerhaft?

 

 

 

... eine "mobile Messung" auseinandergenommen

 

Und das macht ihn zum

 

bekannter Blitzeranwalt

?

 

 

 

 

 

klamme Kommune braucht Geld Blitzer

 

mitten in der walachei wo nicht mal mehr Fuchs und Hase sind

Findest du den Widerspruch allein?

 

 

 

 

 

 

Viele Führerscheine weg,

Da wird aber doch wohl nicht gerast?

 

 

 

 

 

... diese messung hätte man auseinandernehmen können.

 

Hättest du da noch mehr Gründe gehabt außer

 

die berüchtigt ungenaue Poliscan Speed.

 

 

 

Gruß

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Hach, ja, auf landstrassen mitten in der walachei wo nicht mal mehr Fuchs und Hase sind die Menschen um die Existenz bringen. Viele Führerscheine weg, weil die Leute vom Land da mit 120 durchfahren

Du lieber Himmel - was für ein Elend haben wir in unserem Land auf dem Land! Da gibt es tatsächlich Menschen, die ein Auto fahren und dann durch 30,- € um die Existenz gebracht werden! Du solltest diesen Skandal öffentlich machen!

 

Was macht daran die Messung offenkundig fehlerhaft?

Steht doch da:

VW-Bus stand

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Hach, ja, auf landstrassen mitten in der walachei wo nicht mal mehr Fuchs und Hase sind die Menschen um die Existenz bringen. Viele Führerscheine weg, weil die Leute vom Land da mit 120 durchfahren

Du lieber Himmel - was für ein Elend haben wir in unserem Land auf dem Land! Da gibt es tatsächlich Menschen, die ein Auto fahren und dann durch 30,- € um die Existenz gebracht werden! Du solltest diesen Skandal öffentlich machen!

 

 

Nö, die werden durch Führerscheinentzug auf dem Land um die Existenz gebracht, weil man mitten in der flachen Pampa ohne jede Bebauung oder Bewohnung auf 10 km etc. eine oblerlinke Radarfalle (alter VW Bus im Graben auf der anderen Strassenseite) durch die Stadt aufgebaut hat, weil die Stadt genau weiss, dass niemand dort 70 fährt auf völlig freier Strecke. Deshalb macht man das auch nur einmal pro Jahr und verdrückt sich dann verschämt. Ich gehe davon aus, dass 90% dort "zu schnell" gefahren sind.

 

Ich fahre schon ein paar Jahrzehnte mit demselben Führerschein durch die Gegend, aber so etwas habe ich noch nicht einmal in Schweden oder Finnland gesehen.

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wenn man überzeugt ist, dass die Messung falsch ist / sein muss, sollte es sich in jedem Fall empfehlen, gegen den Bescheid vorzugehen. Punkt ist Punkt und bei acht Punkten wirds ziemlich düster; und das Jahr ist noch recht jung, wenn jetzt nochmal +21 dazu kommen, bist Du schon bei drei entsprechenden Überschreitungen und hast dann in jedem Fall gute Chancen auf ein Fahrverbot.

 

 

lach, das sehe ich jetzt auch so. Die Messung wäre mit Anwalt und Gutachtenh auf jeden Fall unter 20 revidiert worden, aber ich dachte halt, ich könnte es mir leisten, lax zu sein ;-)

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....lach, das sehe ich jetzt auch so. Die Messung wäre mit Anwalt und Gutachtenh auf jeden Fall unter 20 revidiert worden, aber ich dachte halt, ich könnte es mir leisten, lax zu sein ;-)

 

Mit absoluter Sicherheit nicht. Entweder die vorgeworfene Geschwindigkeit stimmt, oder die Messung ist fehlerhaft und damit komplett ungültig.

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....lach, das sehe ich jetzt auch so. Die Messung wäre mit Anwalt und Gutachtenh auf jeden Fall unter 20 revidiert worden, aber ich dachte halt, ich könnte es mir leisten, lax zu sein ;-)

 

Mit absoluter Sicherheit nicht. Entweder die vorgeworfene Geschwindigkeit stimmt, oder die Messung ist fehlerhaft und damit komplett ungültig.

 

 

 

Ja mag sein, bin kein Profi und auch nicht beruflich involviert wie Andere hier, ich hatte bisher nur einmal das Vergnügen und da wurde sofort eingestellt.....;-))

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ich hatte bisher nur einmal das Vergnügen und da wurde sofort eingestellt.....;-))

 

Sag ich doch: Entweder in Ordnung oder ungültig -> Einstellung.

Nur 1 oder 2 km/h weniger gibt es nicht!

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Ein rechtsfehlerhafter zusätzlicher Toleranzabzug ist auf Amtsgerichtsebene durchaus möglich. Allerdings hebt bei Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft, dass OLG das Urteil auf.

https://openjur.de/u/96809.html

Die Messung ergab einen Wert von 115 km/h. Auf der Grundlage dieser Messung ist das Amtsgericht von einer vorwerfbaren Geschwindigkeit von 110 km/h ausgegangen

 

Der Abzug von 5 km/h von der ermittelten Geschwindigkeit ist rechtsfehlerhaft, da ein Sicherheitsabschlag von 3 % bei Messwerten über 100 km/h, d.h. hier von 4 km/h, alle möglichen Betriebsfehlerquellen ausgleicht (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 59 m.w.N.).

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Ein rechtsfehlerhafter zusätzlicher Toleranzabzug ist auf Amtsgerichtsebene durchaus möglich. Allerdings hebt bei Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft, dass OLG das Urteil auf.

https://openjur.de/u/96809.html

Die Messung ergab einen Wert von 115 km/h. Auf der Grundlage dieser Messung ist das Amtsgericht von einer vorwerfbaren Geschwindigkeit von 110 km/h ausgegangen

 

Der Abzug von 5 km/h von der ermittelten Geschwindigkeit ist rechtsfehlerhaft, da ein Sicherheitsabschlag von 3 % bei Messwerten über 100 km/h, d.h. hier von 4 km/h, alle möglichen Betriebsfehlerquellen ausgleicht (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 59 m.w.N.).

Fehler gibt es immer wieder.

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Ein rechtsfehlerhafter zusätzlicher Toleranzabzug ist auf Amtsgerichtsebene durchaus möglich. Allerdings hebt bei Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft, dass OLG das Urteil auf.

https://openjur.de/u/96809.html

Die Messung ergab einen Wert von 115 km/h. Auf der Grundlage dieser Messung ist das Amtsgericht von einer vorwerfbaren Geschwindigkeit von 110 km/h ausgegangen

 

Der Abzug von 5 km/h von der ermittelten Geschwindigkeit ist rechtsfehlerhaft, da ein Sicherheitsabschlag von 3 % bei Messwerten über 100 km/h, d.h. hier von 4 km/h, alle möglichen Betriebsfehlerquellen ausgleicht (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 59 m.w.N.).

Fehler gibt es immer wieder.

 

 

 

Ja klar und bei manchen Geräten ist das mehr als bekannt

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...Ja klar und bei manchen Geräten ist das mehr als bekannt

 

 

Wenn du das "berüchtigt ungenaue Poliscan Speed" meinst, beauftrage bitte den "bekannter Blitzeranwalt"! Er kann dir sicher helfen.

 

Zumindest dein Konto wird er erleichtern.

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Ich fahre schon ein paar Jahrzehnte mit demselben Führerschein durch die Gegend, aber so etwas habe ich noch nicht einmal in Schweden oder Finnland gesehen.

 

Dort - zumindest in Schweden - findet die Ueberwachung auch oftmals aus dem Helikopter statt, da siehste nix......

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Überlege mal, Du wärst Chef der Messmannschaft, und hättest ein Gerät, dessen Messung gerade von einem Gericht verworfen wurde, Sowas wird doch dann auf allen Kanälen in den Fachkreisen verbreitet, und man entwickelt Vorkehrungen diese Fehler zu vermeiden. Du als Chef kannst dann doch nicht reihenweise "Murksmessungen" (copyright m3 :-) ) produzieren. Daher kann so ein Erfolg immer nur für eine kurze Zeit gelten, und nachfolgende Messungen haben sich darauf eingestellt. Ein simples Verweisen auf alte, bekannte Fehler ist hier doch zu kurz gegriffen. Mit anderen Worten, auch in der Messindustrie macht sich ein Qualitätsmangement breit :-)

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Gibt es nicht tatsächlich auch die Möglichkeit bei Mehrfachverstössen (nicht nur die Regel 2x/pA/26+) dass die Behörde eine Fahrverbot festlegt?

Ja, die gibt es. Wenn die Maximalanzahl von Punkten erreicht ist, dann ist es so weit.....

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Gibt es nicht tatsächlich auch die Möglichkeit bei Mehrfachverstössen (nicht nur die Regel 2x/pA/26+) dass die Behörde eine Fahrverbot festlegt?

Nein. Bei groben oder beharrlichen Pflichtverstößen besteht immer die Möglichkeit ein Fahrverbot nach § 25 StVG anzuordnen.

 

Bei Verstößen wegen 2x26 ist der Regelfall nach dem BKat gegeben .

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Nö, die werden durch Führerscheinentzug auf dem Land um die Existenz gebracht, weil man mitten in der flachen Pampa ohne jede Bebauung oder Bewohnung auf 10 km etc. eine oblerlinke Radarfalle (alter VW Bus im Graben auf der anderen Strassenseite) durch die Stadt aufgebaut hat, weil die Stadt genau weiss, dass niemand dort 70 fährt auf völlig freier Strecke. Deshalb macht man das auch nur einmal pro Jahr und verdrückt sich dann verschämt. Ich gehe davon aus, dass 90% dort "zu schnell" gefahren sind.

 

Also erst mal: die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, solange sie nicht aufgehoben wird. Ist schon mal jemand der Autofahrer gegen die Begrenzung angegangen - auf dem Verwaltungsgerichtsweg? ich vermute, dass nein.

Dann: wenn mitten in der Pampa - ohne jegliche Bebauung oder so, ein VW-Bus im Graben steht - denn könnte man bemerken und dann langsamer fahren -

Weiter: wenn da ein Graben ist, der sooo tief ist, dass ein Bus darin verschwindet - dann finde ich die 70 schon arg schnell- gerade bei schnurgerader Strecke durch die unbebaute Pampa wird man schon mal nachlässig - auch und gerade nachts.

Noch weiter: Eine Geschwindigkeitsbegrenzung bringt nur was, wenn sie auch überwacht wird - sei doch froh, dass die Behörde dass nur einmal im Jahr macht (quasi als Alibi :"wieso? wir überwachen doch")

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Also erst mal: die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, solange sie nicht aufgehoben wird. Ist schon mal jemand der Autofahrer gegen die Begrenzung angegangen - auf dem Verwaltungsgerichtsweg? ich vermute, dass nein.

Auch wenn ich (bezogen auf diesen Fall) Deine Vermutung durchaus für richtig halte: Der Ansatz Deines "Arguments" ist doch eigentlich falsch, oder?

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Moin Moin

 

 

Nö, die werden durch Führerscheinentzug auf dem Land um die Existenz gebracht...

 

.......

 

 

Ich fahre schon ein paar Jahrzehnte mit demselben Führerschein durch die Gegend...

 

Die werden nicht um die Existenz gebracht. Die (Raser) bringen sich selber um ihre Existenz.

Ein FV gibt es a.g.O. immerhin erst ab 41 Netto drüber und das ist bei erlaubten 70 deutlich über 50%

 

Wenn du mehrere FS hättest, gäbe mir das auch zu denken.

 

 

Ja klar und bei manchen Geräten ist das mehr als bekannt

Du hast meine o.g. Frage hinsichtlich "berüchtigt ungenau" schon nicht beantwortet.

Also nur Stammtischgeplärre.

 

 

Gruß

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Also erst mal: die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, solange sie nicht aufgehoben wird. Ist schon mal jemand der Autofahrer gegen die Begrenzung angegangen - auf dem Verwaltungsgerichtsweg? ich vermute, dass nein.

Auch wenn ich (bezogen auf diesen Fall) Deine Vermutung durchaus für richtig halte: Der Ansatz Deines "Arguments" ist doch eigentlich falsch, oder?

 

Warum? Wenn man mit einem Verwaltungsakt (hier in Form einer Allgemeinverfügung) nicht einverstanden ist, steht einem der Verwaltungsgerichtsweg offen.

Ab und an (vor kurzem erst in der Nähe von D'dorf) klappt das sogar zu Gunsten des Autofahrers.

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Ist schon mal jemand der Autofahrer gegen die Begrenzung angegangen - auf dem Verwaltungsgerichtsweg? ich vermute, dass nein.

 

 

Du meinst sicherlich den Verwaltungsrechtsweg? Klagen gegen Verkehrszeichen (nicht nur Tempolimit sondern auch etwa (LKW-)Überholverbote und Halteverbote) sind auch gemessen an der Zahl der durch die Regelwirkung eingeschränkten VT und der Vielzahl der Anordnungen wohl wirklich sehr selten. Die Gründe dafür sind vielzählig. Manche Verkehrsteilnehmer werden vielleicht nur "Protestbriefe" an die Behörden schreiben aber wissen vielleicht garnicht, dass es eine Klagemöglichkeit gibt. Andere passieren die Limits, ärgern sich, halten sich mehr oder weniger genau daran und der Rest ist ihnen egal. Wenn bekannt ist, dass eine Regelung nicht überwacht wird, ist natürlich auch Bereitschaft sich etwa an ein Parkverbot zu halten gering und eine erfolgreiche Klage hätte nur den Effekt, dass man etwa ruhigen Gewissens dort parken könnte und man ansonsten anfänglich noch vielleicht ein schlechtes Gefühl dabei hat. Ein Grund ist aber auch die recht geringe Erfolgsquote einer Klage vor Gericht. Manche Gerichte lassen sich zu sehr von den Behörden einlullen und sind geneigt behördenfreundlich zu urteilen und die Begründungen nicht zu hinterfragen.

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Du meinst sicherlich den Verwaltungsrechtsweg?

Mooooomennt: Pfennigfuchsen ist normalerweise meine Aufgabe.

aber wissen vielleicht garnicht, dass es eine Klagemöglichkeit gibt

Kann sein - aber man kann sich ja erkundigen.

(Obwohl: seit ich in meiner BGSt-Zeit mal nen Anwalt erlebt habe, der ein Verkehrszeichen ausdrücklich auf dem "ordentlichen Rechtsweg" ((bisser so? :doofwinkt: )beseitigt haben wollte.....)

Es gilt aber: Unwissenheit schützt.... nicht.

Manche Gerichte lassen sich zu sehr von den Behörden einlullen

1. schreibst du selbst "manche" - also nicht alle

2. warum schreibst du nicht: in einer Vielzahl der Fälle hat die Behörde die besseren Argumente...?

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Moin Moin

 

 

Nö, die werden durch Führerscheinentzug auf dem Land um die Existenz gebracht...

 

.......

 

 

Ich fahre schon ein paar Jahrzehnte mit demselben Führerschein durch die Gegend...

 

Die werden nicht um die Existenz gebracht. Die (Raser) bringen sich selber um ihre Existenz.

Ein FV gibt es a.g.O. immerhin erst ab 41 Netto drüber und das ist bei erlaubten 70 deutlich über 50%

 

Wenn du mehrere FS hättest, gäbe mir das auch zu denken.

 

 

Ja klar und bei manchen Geräten ist das mehr als bekannt

Du hast meine o.g. Frage hinsichtlich "berüchtigt ungenau" schon nicht beantwortet.

Also nur Stammtischgeplärre.

 

 

Gruß

 

 

Und alles weitere beantwortet Ihnen mein Anwalt.........;-))

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Wenn man mit einem Verwaltungsakt (hier in Form einer Allgemeinverfügung) nicht einverstanden ist, steht einem der Verwaltungsgerichtsweg offen.

Technisch und rechtlich ist das natürlich richtig. Was mich an dem Ansatz stört, ist, dass Behörden - zumindest immer mal wieder - rechtswidrig "herumschildern" und der Bürger sich zunächst daran zu halten hat, bis der Unsinn weggeklagt ist. Das Mindeste wäre IMO, dass Bußgelder, die aufgrund rechtswidriger Beschilderung "eingenommen" wurden, unbürokratisch zurückerstattet werden.

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Komische Diskussion: es geht doch einfach um den Nachweis von Fehlmessungen bei mobilen Anlagen und evtl. nicht rechtskonforme Beschilderung bzw. nicht rechtskonformer Aufbau von mobilen Radaranlagen......Und da wir einen Rechtsstaat haben, kann man das doch wohl überprüfen lassen, mit Sachverständigen.

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Komische Diskussion: es geht doch einfach um den Nachweis von Fehlmessungen bei mobilen Anlagen und evtl. nicht rechtskonforme Beschilderung bzw. nicht rechtskonformer Aufbau von mobilen Radaranlagen......Und da wir einen Rechtsstaat haben, kann man das doch wohl überprüfen lassen, mit Sachverständigen.

Natürlich kann man das rechtlich überprüfen lassen. Kosten für Rechtsanwalt, Gutachter und Gericht zahlt der Verlierer; mit großer Sicherheit also du.

Wenn du von deiner Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erhälts ist dein Risiko gering.

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